Opi war ein Nazi

Wie mein Großvater Ernst Geßler in der NS-Zeit schuldig wurde
31. März 1970: Bundesjustizminister Gerhard Jahn, ein Verfolgter des NS-Regimes, verleiht Ernst Geßler das Bundesverdienstkreuz mit Stern.
Foto: Privat
31. März 1970: Bundesjustizminister Gerhard Jahn, ein Verfolgter des NS-Regimes, verleiht Ernst Geßler das Bundesverdienstkreuz mit Stern.

Als Jurist und Beamter machte der Großvater des Autors in der Nazizeit Karriere, die er später in der Bundesrepublik fortsetzte – gekrönt durch ein Bundesverdienstkreuz. zeitzeichen-Redakteur Philipp Gessler schildert die Geschichte seines Großvaters Ernst Geßler, von dem er früh ahnte, dass er den Enkeln etwas verbarg. Aber: Wie vielerorts wurde auch in der Familie fast nie über diese Vergangenheit gesprochen.

Die Szene war filmreif: Etwa 1995, mein Großvater („Opi“ genannt) war schon etwa zehn Jahre tot, saß ich neben meiner Großmutter in ihrem gemütlichen „Büro“ ihres Bonner Reihenendhauses. Auf einem roten Samtsofa schauten wir uns alte Familienfotos an, sie waren meistens in Schwarz-Weiß. Es gab, wie üblich, etwas Portwein, wir lachten viel. Wenn ich manche Leute auf den Fotos nicht erkannte, sagte sie, das sei die Tante Dingsda und dies Cousin Dingsbums. Plötzlich sah ich ein Foto, das mich spontan ausrufen ließ: „Das ist doch Opi!“ Meine Großmutter druckste herum und hätte am liebsten die Seite mit dem Foto ganz schnell umgeschlagen.

Warum? Weil auf diesem Foto Opi, ihr Mann und mein Großvater, zu sehen war, und zwar eindeutig in SA-Uniform und ziemlich vergnügt. Das widersprach der über Jahre erzählten Familienlegende, dass Opi in der NS-Zeit als Beamter zwar notgedrungen in der NSDAP war, aber mehr eben nicht. Er sei kein echter Nazi gewesen, nicht wirklich überzeugt. Nun, weder in die NSDAP noch in die SA ist man einfach so reingerutscht. Mein Großvater war SA-Rottenführer, vielleicht sogar Scharführer, damit hätte er bis zu 16 Männer befehligen können. Nein, Opi war ein Nazi, eindeutig.

Nur wenige im Widerstand

Vor 23 Jahren haben die Sozialpsychologen und -wissenschaftler Harald Welzer, Sabine Moller und Karoline Tschuggnall das bahnbrechende Buch Opa war kein Nazi veröffentlicht. Es räumte mit der Lebenslüge in vielen deutschen Familien auf, der Vater, die Mutter, der Großvater oder die Großmutter seien keine Nazis, sondern eher irgendwie im Widerstand oder im inneren Exil gewesen. Das ist aber in den allermeisten Familien hierzulande nicht sehr wahrscheinlich. Denn Ende 1944 waren fast 8,8 Millionen Menschen über 17 Jahre in der NSDAP. Das war ungefähr jeder achte damalige deutsche Staatsbürger. Im Widerstand gegen die Nazis waren dagegen nach Schätzungen der Historiker bestenfalls ein paar Zehntausend Deutsche.

Mein Großvater Ernst Geßler war ein Nazi, und ich halte es für wichtig, dass wir in möglichst vielen deutschen Familien offen darüber sprechen, in welcher Partei unsere Altvorderen waren und wie sie sich schuldig gemacht haben. Mein Opi schrieb sich noch mit „ß“, mein Vater hat sich dann mit „ss“ geschrieben, angeblich weil er eine belgische Frau, meine Mutter, geheiratet hat und man in Belgien mit einem „ß“ nicht so viel anfangen könne. Ich glaube eher, dass er sich mit dieser Namensänderung von seinem Vater leise distanzieren wollte. So gab es denn auch Ärger zwischen meinem Vater und Opi, als er diese leichte Änderung vornahm. Wahrscheinlich roch Opi den Braten.

Opi hat aller Wahrscheinlichkeit nach nie einer Jüdin oder einem Juden physisch weh getan, er stand auf keinem Wachturm eines KZ und hatte in der NSDAP (übrigens immer noch die größte Partei in der deutschen Geschichte) nie eine hohe Stellung. Aber für ihn ist das Wort „Schreibtischtäter“ überaus passend, weil er in der NS-Zeit auf eine sehr indirekte Art und Weise von seinem Schreibtisch aus Leid über seine jüdischen Mitmenschen gebracht hat.

Ernst Geßler, 1905 geboren und Sohn einer alleinerziehenden Mutter in Potsdam, wurde ein sehr guter Jurist und hatte schon als Beamter im Reichsjustizministerium maßgeblich an dem neuen Aktiengesetz von 1937 mitgearbeitet. In den letzten etwa zwei Kriegsjahren war er Soldat an der Front, er überlebte, siedelte nach Westdeutschland über und kam recht schnell als Beamter im Bonner Bundesjustizministerium (BMJ – heute: BMJV) unter. Dort stieg er die Karriereleiter hoch und war wesentlich am Gesetzentwurf für die westdeutsche Aktienrechtsreform von 1965 beteiligt. Die Universität Bonn ernannte ihn 1960 zu einem Honorarprofessor. Manche Fachleute nennen ihn den „Vater des Aktiengesetzes“.

Fast bruchlose Karriere

Man kann überraschenderweise recht viel über meinen Opi nachlesen, weil in den letzten Jahren, 2013 und 2016, auch dank des BMJV zwei Bücher (Die Rosenburg und Die Akte Rosenburg) erschienen sind, in denen sich das Haus mit seiner eigenen Geschichte in der Nachkriegszeit auseinandersetzt, genauer: mit der erschreckend hohen Zahl von NS-Juristen, die im Bonner Ministerium weiter oder wieder arbeiten konnten, als sei nichts gewesen. Opi war einer von ihnen, und in den zwei Werken wird gerade er eingehender vorgestellt, weil sein Fall einer fast bruchlosen Karriere unter den Nazis und danach in der Bundesrepublik in der mittleren Führungsebene des Hauses besonders eindrucksvoll und lehrreich ist.

Außerdem ist Opi als Musterbeispiel eines biegsamen Beamten in einer Wanderausstellung zu sehen, die das BMJV seit Jahren in der Republik herumschickt – wieder mit dem Titel „Die Rosenburg“. Denn so war der Spitzname der Villa in Bonn-Kessenich, in der das Ministerium von 1950 bis 1973 seinen Sitz hatte. Dieser Ausstellung zufolge waren von 170 leitenden Mitarbeitern des BMJ zwischen 1949 und 1973 genau 53 Prozent früher NSDAP-Mitglieder gewesen und 20 Prozent waren in der SA. Sogar 3,5 Prozent frühere SS-Mitglieder gab es in diesem Bonner Ministerium. Opi war demnach an seiner Arbeitsstelle nichts Besonderes. Er leitete im Bonner Ministerium am Ende seiner Karriere die Abteilung III zum Wirtschaftsrecht. In ihr waren auf der Leitungsebene 1957 sieben von neun Männer früher NSDAP-Mitglieder gewesen, also über 77 Prozent.

Aber wie hat Opi rund ein Vierteljahrhundert zuvor im Berliner Reichsjustizministerium von seinem Schreibtisch aus Juden geschadet? Im Wirtschaftsrecht plädierte er in den 1930er-Jahren als Beamter im NS-Ministerium dafür, dass es rechtlich richtig sei, jüdische Gesellschafter aus Unternehmen auszuschließen, denn die „Zugehörigkeit eines Gesellschafters zur jüdischen Rasse ist immer ein Auflösungsgrund“ – und damit gleichzeitig ein Ausschlussgrund. Im Vereinsrecht erklärte Ernst Geßler in der Nazizeit: „Juden und Arier können nicht zusammen in einem Verein sein.“

Als Opi 1936 an einem Lehrgang der Akademie für internationales Recht in Den Haag teilnahm, betonte er in einem Bericht nach Berlin: „Zu bedauern war nur, dass unser Bruderland Österreich durch zwei Juden vertreten war. Zu ihnen wurde eine Verbindung nicht aufgenommen.“ Als es 1937 darum ging, Juden den Erwerb von Grundstücken in Kurorten zu untersagen, half Hilfsreferent Ernst Geßler seinem Vorgesetzten im Reichsjustizministerium, Ministerialrat Kuno Ruppert, mit einem Vermerk: Der von Opi vorgeschlagene kleine rechtliche Umweg ermöglichte es, das gewünschte Ergebnis zu erreichen: keine Grundstücke für Juden an Kurorten.

Beim Aktienrecht schädigte Opi in der Nazizeit nicht nur Juden, sondern, bis auf eine kleine Elite, alle Menschen in Deutschland. Im neuen Aktienrecht von 1937 plädierte er für das „Führerprinzip“ auch in Aktiengesellschaften (AG). Das hieß konkret, der Vorstand, vor allem der Vorstandsvorsitzende, sollte wie ein „Führer“ eine AG führen, alle demokratischen Rechte einfacher Aktienbesitzer in einer AG sollten fallen. Die Begründung von Ernst Geßler: Die Demokratie sei „dem Leben fremd“. Und: „Das wirtschaftliche Leben muß mit der rechtlichen Gestaltung harmonieren. Das Aktiengesetz bricht daher mit dem demokratischen Aufbau der Verfassung der Aktiengesellschaft.“ Übrigens wurde bei Opi auch in seinen juristischen Schriften stets sein knapper, klarer Stil gelobt. Ein ausgezeichneter Jurist war er eben zweifellos.

Die besondere Pointe des Wirkens meines Großvaters liegt beim Aktienrecht aber nun darin, dass er als Ministerialbeamter in der Demokratie eine 180-Grad-Drehung vollzog: Opi arbeitete seit 1954 im Bonner Ministerium, der „Rosenburg“, an einer Reform des Nazi-Aktiengesetzes von 1937 und machte das rückgängig, wofür er in der NS-Zeit eingetreten war. Das neue Aktiengesetz von 1965, sein größtes Werk, betonte das demokratische Prinzip wieder: Es stärkte die Gewinnberechtigung der Aktionäre, schützte besser die Minderheitenrechte in der AG und kippte das Alleinentscheidungsrecht des Vorstandsvorsitzenden gegenüber seinen Vorstandskollegen. Einmal Diktatur und zurück könnte man sagen.

„Tiefinnerlich verbunden“

Sicher ist: Opi war ein gnadenloser Karrierist. War er auch ein überzeugter Nazi? NSDAP-Mitglied wurde Ernst Geßler erst kurz nach der Machtübernahme der Nazis, nämlich Anfang Mai 1933. In der Literatur über ihn finden sich aber auch Aussagen, die nahelegen, dass das für ihn nicht nur ein günstiger Karriereschritt war, sondern dass er durchaus aus Überzeugung handelte. So betonte der Berliner Kammergerichtspräsident Heinrich Hölscher 1934, Geßler sei „überzeugter Nationalsozialist und dem neuen Staat tiefinnerlich verbunden“. Der Potsdamer Landgerichtspräsident Theodor Herold schrieb über ihn, sein „freudiges Bekenntnis zum Nationalsozialismus und neuen Staat“ sei „ungekünstelt und echt“.

Als die Nazivergangenheit meines Großvaters in der Nachkriegszeit unter anderem durch ein von der DDR lanciertes „Braunbuch“ über Nazis in der westdeutschen Regierung erneut öffentlich wurde, verteidigte sich Opi 1964 gegenüber seinem damaligen Chef, Bundesjustizminister Ewald Bucher (FDP), so: Er halte es für unter seiner Würde, zu den Braunbuch-Behauptungen, die einem Rufmord gleichkämen, „Stellung zu nehmen“. Das reichte dem Minister offenbar, die Sache hatte keine weiteren Konsequenzen. Bucher war übrigens in der Nazizeit ebenfalls in der NSDAP und SA gewesen. Am 31. März 1970 erhielt mein Großvater in einer Feierstunde zu seiner Pensionierung wie üblich für höhere Beamte das Bundesverdienstkreuz, und zwar nicht das einfache, sondern das „Große“ mit „Stern“. Um den Hals legte es ihm Bundesjustizminister Gerhard Jahn. Der SPD-Politiker galt in der NS-Zeit als „Halbjude“, seine Mutter wurde in Auschwitz ermordet. 1971 wurde Opi eine Festschrift gewidmet.

Zu Weihnachten 1986 besuchten mein Großvater und meine Großmutter meine Familie in Hanau, zu den Feiertagen kamen die beiden fast immer. Das Abitur lag gerade hinter mir, ich hatte Geschichte im Leistungskurs gehabt, aber Opi nur einmal am Rande gefragt, was er eigentlich in der Weimarer Republik gewählt habe. Meiner Erinnerung nach sagte er: DNVP, eine Partei, die deutschnationale, monarchische und antisemitische Elemente hatte. Was Opi in der NS-Zeit genau gemacht hatte, wusste ich nicht. Die Geschichte mit dem Vor und Zurück beim Aktienrecht wurde in der Familie gemunkelt, aber so einigermaßen verstanden habe ich sie erst später. Nach den Feiertagen fuhren meine Großeltern mit der Bahn zurück nach Bonn. Am 29. Dezember 1986 starb mein Großvater an einem Herzinfarkt.

Wir fuhren früh morgens mit dem Auto nach Bonn. Ich erinnere mich an seinen toten, ausgestreckten, langen Körper im Bett, meine weinende Oma saß neben ihm. Ich muss gestehen: Sehr getrauert habe ich nicht. Opi war ein zu strenger, ziemlich humorloser und sehr steifer Großvater gewesen. Ich mochte seine Intelligenz, aber irgendwie hatte ich immer das Gefühl, dass er etwas mit sich herumschleppte und dass er gegenüber uns Enkeln etwas verbarg. Vor sechs Jahren traf ich im Zug nach Kiel zufällig eine Kollegin. Wir kamen auf unsere Familien zu sprechen, ich erzählte ihr von meinem Opi und sprach nicht sehr gut über ihn. Absurderweise mischte sich plötzlich ein Mann ins Gespräch ein, der mit uns am Tisch saß. Er war ein Jurist um die 60 und kannte meinen Großvater offenbar über dessen juristische Literatur zum Aktienrecht. Ich solle doch nicht so hart über ihn urteilen, sagte der unbekannte Mann zu mir. Bis heute grübele ich darüber, ob er Recht hat. 

Literaturempfehlung:
Harald Welzer/Sabine Moller/Karoline Tschuggnall
Opa war kein Nazi. S. Fischer Verlag, Frankfurt am Main 2002, 256 Seiten, Euro 17,–, E-Book: Euro 9,99,–.

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