Die neue Friedensdenkschrift der EKD übernimmt die aktuellen politischen Entscheidungen und legitimiert sie ethisch. Das lässt Ines-Jacqueline Werkner, Leiterin des Arbeitsbereiches Frieden bei der FEST in Heidelberg, nach dem Mehrwert der Schrift fragen, die sie auch aus anderen Gründen enttäuscht.
Nach knapp 20 Jahren hat die Evangelische Kirche in Deutschland eine neue Friedensdenkschrift herausgegeben. Damit reagiert sie auf die neuen sicherheitspolitischen Konstellationen in Europa. Hatte die vorhergehende EKD-Denkschrift von 2007 noch die Friedensdividende im Blick, ist mit dem russischen Angriff auf die Ukraine nicht nur die Geopolitik zurückgekehrt, sondern auch der zwischenstaatliche Krieg in Europa.
In diesen sicherheitspolitisch dramatischen Zeiten – es handelt sich um die gefährlichste Konstellation seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges – sind Orientierung und Gewissensbildung dringlicher denn je. Genau das beansprucht de neue Friedensdenkschrift zu leisten. Umso enttäuschter dürfte der eine oder die andere Leserin dann aber bei der Lektüre der 146-seitigen Denkschrift sein. Die Friedensdenkschrift greift an etlichen Stellen deutlich zu kurz und es fehlt ihr in zentralen Abschnitten an Konsistenz und Klarheit. Das soll exemplarisch an drei Kritikpunkten auf unterschiedlichen Ebenen veranschaulicht werden:
Fragliche Neujustierungen
Zum einen zeigt es sich bei den Neujustierungen der Dimensionen des gerechten Friedens – dem Kernstück der neuen Friedensdenkschrift. Die Autorinnen und Autoren der Denkschrift halten am Leitbild des gerechten Friedens fest, brechen dann aber die innere Logik dieses Konzeptes auf. Der Grundgedanke des gerechten Friedens zeichnet sich dadurch aus, dass die verschiedenen Parameter des Friedens – Schutz vor Gewalt, Förderung der Freiheit, Abbau von Not (neu formuliert als Abbau von Ungleichheiten) und Anerkennung kultureller Verschiedenheit (neu formuliert als friedensfördernder Umgang mit Pluralität) – unauflöslich ineinandergefügt sind. So konstatierte schon der Philosoph und Theologe Georg Picht, der bereits 1971 die ersten drei Dimensionen des Friedens herausarbeitete:
„Schutz gegen Gewalt, der Freiheit unterdrückt und nicht vor Not bewahrt, schlägt um in Terror und ist selbst Gewalt, Freiheit lässt sich nur solange schützen, als wir vor Not und vor Gewalt gesichert sind. Schutz gegen Not erfordert Schutz vor offener wie struktureller Gewalt; wer aber vor dem Druck von struktureller Gewalt bewahrt wird, gewinnt Freiheit.“ Das sieht zwar auch die neue Friedensdenkschrift (Ziff. 22), definiert aber dennoch an späterer Stelle eine Vorrangstellung des Schutzes vor Gewalt, verstanden als „intendierte Gewalt an Leib und Leben“ (Ziff. 47). Das lässt sich nur schwer miteinander in Einklang bringen.
Bei den Dimensionen des gerechten Friedens handelt es sich um wechselseitige Bedingungsverhältnisse; pauschale einseitige Vorrangordnungen werden diesen nicht gerecht. So stellen sich auch kritische Anfragen bei der Aussage, dass strukturelle Ungerechtigkeiten zwar Bedingungsfaktoren von Gewalt seien und die Freiheit einschränken, aber „in aller Regel nicht darauf [zielen], in direkter Weise die Integrität von Menschen zu verletzen oder diese zu töten“ (Ziff. 47). Dieser Versuch, eine Vorrangstellung der Dimension „Schutz vor Gewalt“ zu begründen, geht nicht auf. Auch strukturelle Gewalt wie Not und Hunger – oder Ungleichheit, wie es in der neuen Friedensdenkschrift heißt – können in gleicher Weise wie direkte Gewalt zu einem massenhaften Sterben führen. Hier scheint eine eurozentristische Perspektive auf. Die Sicht des Globalen Südens ist eine andere; dort nehmen Fragen sozialer Gerechtigkeit einen deutlich höheren Stellenwert ein. Letztlich gilt es, in jedem Fall abzuwägen, da es – so der Jurist Klaus Günther – „mehr als ein Grundrecht gibt und kein Grundrecht grenzenlos gilt“.
Schwächung der internationalen Rechtsordnung
Im Leitbild des gerechten Friedens wird – als eine seiner zentralen Säulen – die Friedensordnung als internationale Rechtsordnung verstanden. Hier konstatiert die Friedensdenkschrift eine „manifeste Krise der internationalen prinzipiengeleiteten Politik“ (Kap. 2.3): „Die Vorstellung, dass die internationale Rechtsordnung den normativen Rahmen für die Einhegung von Konflikten und die Organisation der internationalen Zusammenarbeit bildet, verliert an Rückhalt“ (Ziff. 115). Weiter heißt es: „Die Stärke des Rechts droht durch das Recht des Stärkeren ersetzt zu werden“ (Ziff. 115). Dennoch hält die neue Friedensdenkschrift am Konzept „Frieden durch Recht“ fest. So bleibe „das Konzept des universalen Rechts unverzichtbar zur friedlichen Regelung von Konflikten“ (Ziff. 118). „Aus der Perspektive des Gerechten Friedens ist die Unterstützung für die Vereinten Nationen und des internationalen Völkerrechts trotz ihrer Unzulänglichkeiten unabdingbar“ (Ziff. 124).
Normativ lässt sich dem nur zustimmen. Die sich daraus ergebene Frage lautet hier doch aber: Wie geht man mit Autokraten um, die gerade nicht gewillt sind, sich an das internationale Recht zu halten? Wie lässt sich angesichts dieser Situation Recht durchsetzen? Oder mit Herfried Münkler formuliert: Wie lassen sich revisionistische Staaten pazifizieren? Hierzu schweigt die neue Friedensdenkschrift. Diese Leerstelle wäre aber zu füllen gewesen, wenn die Denkschrift beansprucht, im Hinblick auf die aktuellen sicherheitspolitischen Anforderungen zur Orientierung und Gewissensbildung beizutragen.
Unbestimmte Kriterien
Neu sind in der Friedensdenkschrift Überlegungen zur Ausweitung der präemptiven Selbstverteidigung. So stelle sich die Frage, „ob die strengen Anforderungen an rechtmäßige Selbstverteidigung aufzuweichen sind, wenn es um die Zerstörung oder Verhinderung völkerrechtswidriger Bewaffnung geht“ (Ziff. 146). Konkret dürften die Autorinnen und Autoren der Denkschrift – ohne es explizit zu nennen – die israelischen und US-amerikanischen Militärschläge gegen die iranischen Atomanlagen im Blick gehabt haben. Präemptive Selbstverteidigung unterliegt strikten Kriterien und ist völkerrechtlich nur zulässig, wenn ein Angriff unmittelbar bevorsteht und ein militärischer Einsatz das einzig verbliebene Mittel ist. In diesem Kontext hinterfragen die Autorinnen und Autoren der Denkschrift, „was Unmittelbarkeit bei der konkreten Gefahr nuklearer Bewaffnung bedeutet“ (Ziff. 146). Sie kommen zu dem Schluss:
„Wenn der Erwerb von Massenvernichtungswaffen unmittelbar bevorsteht, ihr Einsatz konkret angedroht ist und alle diplomatischen Mittel erschöpft sind, kann eine militärische Reaktion bei Abwägung aller Umstände des Einzelfalls als Selbstverteidigung gegen einen unmittelbar bevorstehenden Angriff betrachtet werden“ (Ziff. 58). So sehr die Beweggründe nachvollziehbar sind, eine weitere Proliferation von Nuklearwaffen zu verhindern, geht mit einer solchen ethischen Legitimierung auch die Gefahr einer Aushöhlung des völkerrechtlichen Gewaltverbots einher. Das resultiert aus der Unbestimmtheit der Kriterien beziehungsweise der Einbeziehung subjektiver Prognosen. Letztlich lassen sich – auch politisch betrachtet – die Entwicklung und Herstellung von Nuklearwaffen mit Militärschlägen zwar verzögern, aber nicht aufhalten. Eine nachhaltige Lösung kann nur eine politische sein.
Die nukleare Abschreckung
Eine der größten friedensethischen Kontroversen stellt die nukleare Abschreckung dar. Die evangelische Friedensethik sieht sich hier „in der Verantwortung, differenzierte Urteile anzubieten, die der Gewissensbildung dienen und den öffentlichen Diskurs bereichern“ (Ziff. 141). Auffällig sind zunächst Inkonsistenzen in der Argumentationsführung. Insbesondere wird nicht klar zwischen dem Besitz und dem Einsatz von Atomwaffen differenziert. Um es an dieser Stelle exemplarisch einmal ausführlicher darzustellen: Die neue Friedensdenkschrift startet mit der Aussage, dass es „hinter der Ächtung von Atomwaffen […] kein ethisches Zurück [gibt]“ (Ziff. 144). Mit der Ächtung von Atomwaffen ist gemeinhin auch ihr Besitz gemeint. Der Folgesatz verweist auf den Pastoralbrief der US-amerikanischen Bischöfe von 1983. Nach ihm ist jeglicher Einsatz von Atomwaffen – nicht jedoch ihr Besitz! – verwerflich. Im nächsten Satz heißt es wiederum:
„Auf Grund der nicht-diskriminierenden Wirkung und der lange fortwährenden Schädigung durch die im Falle eines Einsatzes freigesetzten nuklearen Substanzen (Fallout) sind in ethischer Perspektive der Besitz, die Drohung mit und der Einsatz von Atomwaffen abzulehnen“ (Ziff. 144). Dann wird das internationale Recht bemüht, konkret das Rechtsgutachten des Internationalen Gerichtshofs vom 8. Juli 1996, mit dem Verweis, dass das internationale Recht dieser Linie folge. Aber auch hier ist der bloße Besitz von Atomwaffen zulässig, solange „mit dem Einsatzwillen nur die Abschreckung und kein völkerrechtswidriges Ziel verfolgt wird“ (Hans-Joachim Heintze). Schließlich lautet die Quintessenz: „Der Besitz von Nuklearwaffen kann sicherheitspolitisch notwendig sein, auch wenn ihr Einsatz durch nichts zu rechtfertigen ist. Eine ethisch richtige Option ist, einseitig auf Atomwaffen zu verzichten. Dies wäre im Blick auf die Folgen in der jetzigen konkreten politischen Situation wiederum kaum politisch zu vertreten. Auch die nukleare Teilhabe oder der Besitz von Nuklearwaffen kann also vor diesem konkreten Hintergrund eine ethisch begründbare Entscheidung sein“ (Ziff. 145).
Permanentes Hin und Her
Dass auch der Besitz von Atomwaffen „eine ethisch begründbare Entscheidung“ sein kann, überrascht an dieser Stelle, hieß es doch noch zuvor, dass Atomwaffen „in keiner Weise ethisch zu legitimieren [sind]“ (Ziff. 144). Letztlich lassen die gesamten Ausführungen in Ziffer 144 und 145 der Denkschrift eine konsistente Argumentationsführung vermissen – es ist ein permanentes Hin und Her. Dieses mag auch darin begründet sein, dass eine grundlegende Frage nicht geklärt zu sein scheint: die Frage nach dem Verhältnis von Ethik und Politik. So trennen die Autorinnen und Autoren der Denkschrift zwischen ethisch geboten und politisch notwendig. Aber lassen sich Ethik und Politik in derartiger Weise trennen? Ist es nicht gerade die Aufgabe von Ethik, die Frage „Was soll ich tun?“ auf die konkrete politische Situation hin anzuwenden?
Zudem fallen auch bei diesem Beispiel die Ausführungen zu kurz. So hätte die neue Friedensdenkschrift die neuen Rahmenbedingungen nuklearer Abschreckung in den Blick nehmen müssen. Welche Auswirkungen haben die aktuellen politischen, militärischen und technologischen Entwicklungen im Hinblick auf die nukleare Abschreckung und deren ethische Bewertung? Das geht über den Krieg Russlands in der Ukraine deutlich hinaus. Es reicht von der schwindenden Glaubwürdigkeit der erweiterten nuklearen Abschreckung mit all ihren Konsequenzen bis hin zum Faktum, nukleare Abschreckung nicht mehr nur bilateral, sondern, wenn nicht multilateral, so doch zumindest trilateral zu denken. Derzeit liegen die chinesischen Nuklearwaffenarsenale bei etwa 600 nuklearen Sprengköpfen, aber China baut sein Arsenal massiv aus und wird in den nächsten Jahren zu einem ernstzunehmenden nuklearen Rivalen aufsteigen. Dazu schweigt die Denkschrift. Generell reflektiert sie nur unzureichend die derzeit stattfindenden weltpolitischen Machtverschiebungen, die sich unter anderem in der enorm steigenden wirtschaftlichen, politischen und militärischen Macht Chinas und seiner sich zunehmend in Konkurrenz zum Westen definierenden Rolle zeigen.
Wo liegt der Mehrwert?
Auffällig ist, dass die neue Friedensdenkschrift die aktuellen politischen Debatten und Entscheidungen weitgehend übernimmt und ethisch legitimiert. Dadurch ist ihr – friedenswissenschaftlich gesprochen – ein (neo)realistischer Duktus eigen mit einem Fokus auf Frieden durch militärische Abschreckung. Die Notwendigkeit einer Verteidigungsfähigkeit soll angesichts der aktuellen Situation an dieser Stelle gar nicht bestritten werden, sie ist aber nicht hinreichend. Ethisch abzuwägen wären zum einen die Risiken, die mit bestimmten Rüstungsentscheidungen einhergehen. Rechtfertigt es beispielsweise, dass EU-Staaten, um verteidigungsfähig gegenüber Russland zu sein, aus der Ottawa-Konvention gegen Anti-Personen-Minen austreten? Das sind Waffen, die ausschließlich gegen Menschen eingesetzt werden, sich unterschiedslos gegen Soldaten und Zivilisten auf der einen wie auf der anderen Seite richten und noch Jahrzehnte nach dem Konflikt eine Gefahr darstellen.
Zum anderen – und das wiegt deutlich schwerer – fehlt es der Denkschrift an weiterführenden Ansätzen. Wie kann beispielsweise eine künftige europäische Friedensordnung und Sicherheitsarchitektur aussehen? Welcher Schritte bedarf es hierzu aus christlicher Perspektive? Letztlich sind es die Empfehlungen in der Denkschrift, die deutlich zu kurz greifen. Damit hat die evangelische Kirche in dieser sicherheitspolitisch prekären Zeit eine Chance vertan. Werden ihre friedensethischen Debatten in der Öffentlichkeit nur als eine Duplizierung bereits stattfindender politischer Diskurse wahrgenommen und kommt das christliche Proprium nicht zum Vorschein, kann dies zu einem weiteren Bedeutungsverlust der Kirche führen.
Ines-Jacqueline Werkner
Dr. Ines-Jacqueline Werkner ist Leiterin des Arbeitsbereichs "Frieden" bei der Forschungsstätte der Evangelischen Studiengemeinschaft (FEST) in Heidelberg.