„Macht, die sich nicht bewegt,
ist Missbrauch“
ist Missbrauch“
Die neue Anerkennungsrichtlinie, der Start der unabhängigen Aufarbeitungsprozesse in den regionalen Verbünden, der wachsende Schulterschluss zwischen Kirche und Diakonie - Mitglieder des Beteiligungsforums Sexualisierter Gewalt in der Kirche und der Diakonie berichten während der Synodaltagung in Dresden über ihre Arbeit.
Der Appell könnte nicht eindringlicher sein. Denn ob es die Evangelische Kirche in Deutschland mit ihren Landeskirchen und diakonischen Verbänden wirklich ernst meint mit ihrer Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt, hängt auch ab von der neuen Anerkennungsrichtlinie, die zum 1. Januar 2026 gelten soll. Diese Richtlinie sieht vor, dass es dann in allen Landeskirchen und diakonischen Landesverbänden einheitliche Standards von finanziellen Leistungen für von sexualisierter Gewalt betroffene Personen in der EKD geben wird. Dazu soll ein Recht auf Gespräch und angemessene Begleitung kommen.
Auf der Synodaltagung in Dresden bezeichnet die Sprecherin der Betroffenenvertretung im Beteiligungsforum, Nancy Janz, in ihrem Bericht diesen Termin als entscheidenden Prüfstein für die Haltung der Institution. „Diese Richtlinie ist ein Meilenstein“, sagt Janz und schränkt ein, „doch nur, wenn sie tatsächlich umgesetzt werde, und zwar einheitlich“. Sie warnt davor, dass jede der 20 Landeskirchen und die diakonischen Landesverbände wieder eigene Grenzen ziehen. Einheitlichkeit sei hier keine Frage, sondern ein Muss, denn sie spiegele Haltung, Übernahme der Verantwortung und Gerechtigkeit.
Nötige einheitliche Standards
Wenn also ab Anfang 2026 einheitliche Standards landauf, landab gelten sollen, dann geht es um mehr als um „flächendeckende Beschlüsse normativer Regeln“. Auch Dorothee Wüst, Sprecherin der Beauftragten im Beteiligungsforum und Kirchenpräsidentin der Evangelischen Kirche der Pfalz, betont vor den EKD-Synodalen einen konsequenten Perspektivwechsel, der sich aus den Ergebnissen der ForuM-Studie aus dem Frühjahr 2024 ergebe. Denn die neue Anerkennungsrichtlinie stehe und falle damit, ob es gelingt, über den föderalen Schatten zu springen und einheitlich, klar und gemeinsam zu agieren.
In ihrem Bericht vor den EKD-Synodalen geht Sprecherin Wüst auch auf die „Unabhängigen Regionalen Aufarbeitungskommissionen“ (URAK) ein. In allen Verbünden hätten sich nun Betroffenenvertretungen für die Kommissionen gemeldet, in einem Verbund stehe aber weiterhin eine erneute Berufung externer Expert:innen von Seiten des Bundeslandes aus. „Ziel dieser Unabhängigen Kommissionen ist es, da weiterzumachen, wo die ForuM-Studie einen Doppelpunkt gesetzt hat. Sie sollen systematisch und regional Fälle erheben und Tatkontexte durchleuchten sowie Empfehlungen zur Weiterarbeit und zur Prävention geben“, so Wüst. Sie benennt auch die schwierige Startphase, in der alle auch einmal mehr gelernt hätten, Konflikte auszuhalten und mit ihnen umgehen zu müssen.
Veränderung im Schneckentempo
Dagegen findet die Betroffenensprecherin Nancy Janz deutliche Worte dafür, dass ihr die Arbeit zu langsam voranschreitet. „Was wir erleben, ist ein permanenter Spagat – zwischen den Erwartungen der Betroffenen, die uns mit Hoffnung und Vertrauen begegnen, und den Strukturen, die Veränderung nur im Schneckentempo zulassen“, fasst sie zusammen. Trotzdem: „Wir brauchen Zeit, um Kompromisse auszuhandeln, die gut sind. Wir werden keine faulen Kompromisse eingehen.“ Umso schmerzlicher sei es, wenn Menschen aus Kirche und Diakonie so zäh verhandelten, als wären sie auf einem Basar.
Nancy Janz stellt auch die Frage nach der Macht. Sie gibt zu bedenken, dass die „Macht“ der Betroffenen davon abhänge, wer gerade zuhört, wer ernst nimmt, wer in den entscheidenden Momenten Verantwortung übernimmt. Die Macht des Beteiligungsforums reiche nur so weit, wie Institutionen bereit sind, sie zuzulassen.
Über den aktuellen Stand zur Umsetzung des ForuM-Maßnahmenplans berichteten aus der Gruppe der kirchlichen und diakonischen Beauftragten, der sächsische Landesbischof Tobias Bilz und Elke Ronneberger, Sozial-Vorstand der Diakonie Deutschland. Nach Veröffentlichung der ForuM-Studie im Frühjahr 2024 hatte das Beteiligungsforum einen Maßnahmenplan beschlossen. Dieser werde die Arbeit die nächsten Jahre prägen, betont Bilz vor den Synodalen. Es geht um die Einrichtung einer Zentralen Ombudsstelle bis Ende 2026, eine Novelle der Gewaltschutzrichtlinie, das Recht auf Aufarbeitung, um eine Reflexion des evangelischen Sexualverständnisses, eine theologische Diskussion und eine systematische Personalaktenanalyse.
Die Novellierung der Gewaltschutzlinie der EKD habe das Ziel, Standards und Strukturen von Prävention und Intervention zu vereinheitlichen. Dazu zählen auch die Strukturen von Ansprechpartnern und Meldestellen sowie die Standards in der Kommunikation und Dokumentation.
Unterschiedlichkeit überwinden
All das wird Arbeit, Kraft und Zeit kosten. In seiner Erwiderung weist Matthias Schwarz aus der Gruppe der Betroffenen auf die Unterschiede in Kirche und Diakonie hin. „Die Diakonie ist rechtlich ganz anders aufgestellt als die verfasste Kirche“, sagt Schwarz. Ob sich diese Unterschiedlichkeit überwinden ließe, werde sich zeigen. Überhaupt könne man nach einem Jahr noch kein Fazit ziehen.
Nachdruck verleiht der Diskussion der Appell von Nancy Janz: „Was uns antreibt, ist die Überzeugung, dass Aufarbeitung und Anerkennung keine Verwaltungsvorgänge sein dürfen, sondern Prozesse sein müssen, die Haltung erfordern und auch einfordern.“ Dazu sei es wichtig, dass "Menschen in Machtpositionen ihre Verantwortung anerkennen, und sie nicht nur an Gremien, Verfahren oder Fachstellen delegieren. Macht, die sich nicht bewegt, ist Missbrauch.“
Kathrin Jütte
Kathrin Jütte ist Redakteurin der "zeitzeichen". Ihr besonderes Augenmerk gilt den sozial-diakonischen Themen und der Literatur.