"Es fehlt an Stringenz"

Die neue Friedensdenkschrift der EKD bleibt hinter ihrem Vorgänger zurück, meint der Ethiker und frühere Militärdekan Hartwig von Schubert.
Wolkenbild Friedenstaube
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Die neue Friedensdenkschrift der EKD bleibt hinter ihrem Vorgänger zurück, meint der Ethiker und frühere Militärdekan Hartwig von Schubert.

Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) geht mit einer neuen Friedensdenkschrift »Welt in Unordnung – gerechter Friede im Blick« (FD25) an die Öffentlichkeit. Die Friedensdenkschrift folgt auf zwei ebenfalls als »Denkschriften« ausgewiesene Dokumente zum gleichen Thema. »Frieden wahren, fördern und erneuern« von 1981 sollte in den Turbulenzen der damaligen Friedensbewegung für Orientierung sorgen, dasselbe sollte »Aus Gottes Frieden leben – für gerechten Frieden sorgen« von 2007 (FD07) nach dem Ende des Kalten Krieges und dem forcierten Ausbau des Projektes einer Internationalen Rechtsordnung als Friedensordnung in Richtung Schutzverantwortung.

Die FD07 eröffnete im ersten Kapitel induktiv mit einer Analyse der Friedensgefährdungen, widmete sich im zweiten dem kirchlichen Handeln, erläuterte dort das Ideal des Gerechten Friedens mit seinen vier Dimensionen. Das dritte Kapitel behandelte staatliches Handeln und platzierte dort die Maxime Frieden durch Recht und das Konzept der rechtserhaltenden Gewalt. Sie schloss im vierten Kapitel mit konkreten politischen Friedensaufgaben, die sie aber an Staaten und nicht an Kirchen adressierte. 

Differenzierung ignoriert

Die FD25 dagegen ignoriert die 2007 sorgfältig explizierte Differenzierung zwischen Religion und Politik und startet deduktiv, sie kündigt in der Überschrift des ersten Kapitels eine Entfaltung des Gerechten Friedens als Leitlinie an, bleibt zunächst auch in drei Abschnitten dabei, um dann aber unvermittelt auf die Ebene der Maxime der rechtserhaltenden Gewalt zu wechseln. Ohne die Differenzierung zwischen kirchlichem und staatlichem Handeln geht es dann im zweiten und dritten Kapitel in acht Abschnitten um aktuelle konzeptionelle Herausforderungen, Fragen und Antworten (Töten und Sterben, Hybrider Krieg, Internationale Ordnung, Ökologische Krisen, Nuklearwaffen, Rüstung, Wehr- und Dienstpflicht, Befehlsgehorsam und Gewissen). Dort werden die Friedensgefährdungen jeweils eingeordnet. Ein viertes Kapitel schließt teils pastoral teils religions- und gemeindepädagogisch.

Solche Denkschriften sind kirchenoffizielle Beiträge zu Debatten Angewandter Ethik. Mal geht es um das Gesundheitswesen, mal um Wirtschaft oder wie im aktuellen Fall um Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Anlass für die FD25 sind die aktuellen Kriege in Europa, im Nahen Osten und in Afrika sowie die schwere Krise der Internationalen Rechtsordnung. Es gibt aber sehr wahrscheinlich noch eine weitere Agenda. Nach der Afghanistan-Stellungnahme der EKD-Kammer für Öffentliche Verantwortung von 2013 und der Kundgebung der EKD-Synode von 2019, die – nicht nur nach meinem Eindruck – beide kaum anders als verunglückt bezeichnet werden können, soll nun die Aktivisten- und Gremienlandschaft der EKD wieder auf den bewährten Weg der FD07 zurückgeführt werden. 

Beide Lager zufriedenstellen

An diese schließt die FD25 immer wieder ausdrücklich, gelegentlich modifizierend, an (6, 18, 20f., 36, 41, 45, 49f., 112, 117). Demnach ist die FD25 nicht wie andere Denkschriften primär an eine einschlägige fachpolitische Öffentlichkeit adressiert. Das zeigt schon der ungewöhnliche breite, aber letztlich doch kirchengremieninterne Beteiligungsprozess aus »Friedenswerkstatt« plus »Kammernetzwerk«, der in einem Begleitband dokumentiert wird und auf den die Ratsvorsitzende im Vorwort hinweist. Etwas derartiges war bei anderen Denkschriften nicht üblich. Das Redaktionsteam der FD25 stand so vor der Aufgabe, sowohl das rechts- als auch das linksprotestantische Lager einigermaßen zufriedenzustellen. Jede Seite hat nun die Stichworte bekommen, die ihr heilig waren. Dadurch hat die FD25 gegenüber der FD07 an professioneller Stringenz allerdings deutlich verloren.

Um es an einem zentralen Beispiel zu illustrieren: Es war für den organisierten und in großen Teilen friedensbewegten Protestantismus ein ebenso epochaler wie provozierender Durchbruch, als die FD07 seinerzeit dem Begriff »Gewalt« im Konzept einer »Ethik rechtserhaltender Gewalt« (Benjamin) einen enorm hohen Rang verlieh. Adressat dieses Konzeptes war und ist der zu schaffende und zu erhaltende gewaltenteilige demokratische Rechtsstaat. Hinter diesen Stand fällt die FD25 dankenswerterweise nicht wieder völlig zurück. Nach der Synoden-Kundgebung von 2019 wäre das durchaus zu erwarten gewesen.

Unterkomplexer Gewaltbegriff

Immerhin finden sich in der FD25 bemerkenswerte Sätze wie: »In einer Zeit, in der sicherheitspolitische Ungewissheiten wieder stärker werden und die Verlässlichkeit traditioneller Bündnispartner nicht mehr uneingeschränkt garantiert ist, gilt es, eigene Fähigkeiten zur Landes- und Bündnisverteidigung substanziell auszubauen. Ein allgemein verpflichtender Wehrdienst könnte helfen, diese Fähigkeiten zu sichern – sowohl quantitativ, indem so die Truppenstärke erhöht werden kann, als auch qualitativ, indem ein breiteres gesellschaftliches Bewusstsein für Sicherheitsfragen geschaffen wird« (128). Dieses Plädoyer für eine gesamtgesellschaftliche Verteidigung liegt auf der politisch-ethischen Linie der FD07. Der militärische Beitrag wird freilich nie isoliert gesehen, in beiden Denkschriften wird immer wieder auch auf die Notwendigkeit ziviler Konfliktbewältigung hingewiesen, nun auch unter Kriegsbedingungen.

Solche pragmatischen Äußerungen können aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass die FD25 den Anspruch an einen fachlich soliden Beitrag zur Angewandten Ethik des Politischen nicht hinreichend einlöst. Dazu fehlt ihr sowohl die begrifflich-terminologische als auch die programmatisch-systematische Stringenz. Das betrifft gerade den auf weite Strecken unterkomplex verwendeten Gewaltbegriff. Um es hier nur anzudeuten: Es heißt in der FD25 »Jesus Christus hat den vollständigen Verzicht auf Gewalt gelehrt« (20). Angesprochen wird damit vermutlich nicht die Skalierbarkeit von Gewalt im Sinne von englisch force, sondern Mt 5, 39: » Ich aber sage euch, dass ihr nicht widerstreben sollt dem Bösen, sondern: Wenn dich jemand auf deine rechte Backe schlägt, dem biete die andere auch dar.« 

Unter den Tisch gekehrt

Eine Szene, in der jemand, der geschlagen wurde, die andere Seite hinhält, ist nicht »gewaltfrei«. Derjenige »verzichtet« auch nicht auf Gewalt, um sich apathisch in seiner Ohnmacht einzurichten, sondern empfängt und erleidet Gewalt in einem äußersten Akt aktiver, sichtbarer und provokativer Selbstbehauptung. Und er soll auch nur die eigene Wange hinhalten und nicht die eines anderen anbieten, sich vielleicht sogar schützend vor ihn stellen. Aber solche Gesichtspunkte werden mit Formeln wie »vollständiger Verzicht auf Gewalt« unter den Tisch gekehrt. Die FD25 ist eben ein mehr auf Proporz und Konsens als auf begriffliche Stimmigkeit geeichtes Gremienpapier. Das Redaktionsteam wurde nicht nur mit Debatten aus den 1980er-Jahren aufgehalten, sondern musste augenscheinlich noch weitere Befindlichkeiten und Stimmungen berücksichtigen. Das ist der Redaktion am Ende sogar gut gelungen. Ob es dieser Denkschrift gelingt, die beiden ziemlich verfeindeten Lager weiterhin zusammenzuhalten, wird man ja sehen. Bislang sind lautstarke Proteste, von welcher Seite auch immer, ausgeblieben. Das kann sich in den nächsten Wochen natürlich noch ändern.

Um ein weiteres zentrales Beispiel zu nennen und mögliche Stärken zu würdigen: Der Schutz vor Gewalt sei das grundlegende Gut, auf dem die Förderung von Freiheit, der Abbau von Ungleichheiten und der friedliche Umgang mit Pluralität aufbauten und um einer ersten Befriedung willen gegebenenfalls sogar zunächst zurückgestellt werden sollten (8, 13, 18ff., 36ff.) Das überzeugt, auch wenn die klassische Menschenrechtstrias »Duty To Respect – Duty To Protect – Duty To Fulfill« bekanntlich anders gliedert. Bedenklich ist im Kontext der Schutzpflicht aber das folgende Zitat: »Ethisch ist die Ächtung von Atomwaffen aufgrund ihres verheerenden Potenzials geboten. Der Besitz von Nuklearwaffen kann aber angesichts der weltpolitischen Verteilung dieser Waffen trotzdem politisch notwendig sein, weil der Verzicht eine schwerwiegende Bedrohungslage für einzelne Staaten bedeuten könnte« (15, vgl. 9, 114, 117) 

Kann man das wirklich so machen: »ethisch« ist ein Verzicht auf Nuklearwaffen geboten, sie sind also verboten, »politisch« aber sind sie erlaubt, weil der Verzicht in »eine schwerwiegende Bedrohungslage« führt, – aber dazu führt doch auch der Besitz? Geht es hier nicht vielmehr um die genuin ethische Figur der Abwägung der Verhältnismäßigkeit mit der Suche nach dem geringsten Übel und dies natürlich sowohl im Feld des Privaten wie des Politischen? Was würden wir denn sagen, wenn uns jemand riete, uns Dinge privat zu genehmigen, die aber ethisch unverantwortlich wären? Entweder konzipieren wir eine konsistente politische Ethik oder wir verzichten gleich ganz und gar auf alles Ethische im praktisch Politischen. Ich plädiere im Gegenteil sogar für einen emphatischen Politikbegriff: Ohne die vollständige Ausrichtung auf Ethik ist Politik nicht politisch, sondern verkleidet sich nur als solche.

Zur Kammer zurückkehren

Mit der Klärung solcher systematisch-theologischer Grundsatzfragen ist ein Konferenzmarathon mit unzähligen Beteiligten freilich überfordert. Deshalb ist es sehr vernünftig, dass immer nur ein eher kleiner und freilich auch repräsentativer Personenkreis in die Kammer für Öffentliche Verantwortung der EKD berufen wird. Die kann dann auch Anhörungen und Konsultationen veranstalten, deren Ergebnisse können dann aber viel sorgfältiger und professioneller im Kammerprozess reflektiert werden.

Auch wenn die Kammer für Öffentliche Verantwortung mit dem Afghanistan-Papier 2013 kein Glanzstück präsentiert hatte, so verdankt die deutsche Öffentlichkeit ihr doch insgesamt eine jahrzehntelange professionelle und gesellschaftspolitisch hochrelevante Serie von Denkschriften. Hervorzuheben sind etwa die Vertriebenen- oder Ostdenkschrift von 1965, die Demokratiedenkschrift von 1985, die Wirtschaftsdenkschrift von 1991 und die Denkschrift zum Gesundheitswesen von 2011, mit ihnen haben »Denkschriften« deutlich mehr sachliches und politisches Gewicht als etwa »Grundlagentexte« und «Orientierungshilfen«. Es ist dringend zu wünschen, dass die EKD auch in Sachen Friedensethik wieder zu der bewährten Tradition der Kammer zurückkehrt. Ich denke da etwa an hochbrisante Fragen des Humanitären Völkerrechts, die derzeit in Fachkreisen rund um die Streitkräfte intensiv diskutiert werden.

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Hartwig von Schubert

Dr. Hartwig von Schubert ist evangelischer Theologe und emeritierter Pastor der Evangelischen Kirche in Norddeutschland. Er lehrt als Privatdozent an der Universität Hamburg am Fachbereich Evangelische Theologie der Fakultät für Geisteswissenschaften und ist Senior Research Fellow am German Institute for Defence and Strategic Studies. Von 2004 bis 2019 war er als Militärdekan tätig an der Führungsakademie der Bundeswehr.

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