Verfassung und Sinn

Anmerkungen zu den gescheiterten Wahlen zum Bundesverfassungsgericht
Bundesverfassungsgericht
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Vor genau einer Woche wurden die Wahlen zum Bundesverfassungsgericht im Bundestag abgesetzt. Seitdem bestimmt die Diskussion über den Vorgang und die Beurteilung der umstrittenen SPD-Kandidatin, Frauke Brosius-Gersdorf, die gesellschaftliche Debatte. Der Theologe Karl Tetzlaff meint nun, der überaus berechtigte Ärger über politisches Missmanagement und ungerechtfertigte öffentliche Vorwürfe sollte nicht die Diskussion über die wahrhaft kontroversen Fragen verstellen.

Seit der Abstimmung über das Zustrombegrenzungsgesetz im vergangenen Januar rollt eine Empörungswelle nach der nächsten durch das Land. Obwohl sich Christ- und Sozialdemokraten auf eine Koalition einigen konnten, wobei sie sich an vielen Punkten im Gegensatz zur Eindeutigkeit mancher Aussagen im zurückliegenden Wahlkampf als äußerst kompromissfähig erwiesen, sind die am Anfang des Jahres aufgebrochenen Feindseligkeiten offensichtlich noch lange nicht befriedet. Erinnert man sich an das einst weit verbreitete Stöhnen über die mangelnde Unterscheidbarkeit der demokratischen Parteien, kann der Rückkehr zu kontroversen Debatten und klaren Profilen aber auch etwas Positives abgewonnen werden. 

Wäre da nur nicht die sogenannte Alternative für Deutschland, die sich schon dem Namen nach von jeher durch die Abgrenzung von einer Parteienlandschaft der scheinbaren Alternativlosigkeit zu profilieren versucht hat – und zwar durchaus erfolgreich: Denn mit ihrem Auftreten hat sich ein Debattenmodus etabliert, in dem ständig die Frage mitverhandelt wird, ob das je eigene Verhalten nicht das Geschäft der AfD betreibt. Das hilft, weil es die Auseinandersetzung über die strittigen Sachfragen immer wieder überlagert, am Ende aber vor allem deren Selbstdarstellung als einziger Alternative. Ich will an dieser Stelle ausdrücklich betonen, dass die Verantwortung für diese Überlagerung auch aufseiten der Union zu verbuchen ist, wo eine mal absichtlich krawallige, mal unüberlegte Rhetorik – Stichwort „Zirkuszelt“ – unproduktive Polarisierungen erzeugt. Grundsätzlich produktiv ist es aber, wenn unterschiedliche Positionen zur Sache auch als solche artikuliert werden können, ohne dass dies gleich, verstärkt durch eine mediale Lust am Negativen, skandalisiert wird. 

Unproduktive Empörungswelle

Wie weit unser öffentlicher Diskurs von solcher Produktivität entfernt ist, zeigt aber die aktuelle Empörungswelle. Sie wird durch die Debatte um die vertagte Wahl dreier Bundesverfassungsrichter:innnen und insbesondere die umstrittene Kandidatur der Rechtswissenschaftlerin Frauke Brosius-Gersdorf angetrieben. Bevor ich dazu ein paar Anmerkungen mache, sind drei Punkte voneinander zu unterscheiden, die im diskursiven Gefecht oft miteinander vermischt werden.

Da ist erstens das Verfahren als solches, dessen Scheitern vor allem dem CDU-Fraktionsvorstand angelastet werden muss. Aus der Tatsache, dass es in der Fraktion nicht wenige gab, die Frauke Brosius-Gersdorf aus verschiedenen Gründen ihre Zustimmung zur Einsetzung als Bundesverfassungsrichterin verweigern wollten, wären rechtzeitig Konsequenzen zu ziehen gewesen. Stattdessen wurde bis zum Morgen der Abstimmung im Bundestag damit gewartet und man führte nicht etwa inhaltliche Argumente, sondern die fadenscheinigen Vorwürfe eines selbsternannten Plagiatsjägers als Hauptgrund für die Ablehnung an. Dies zeigte auch, wie wenig sich wahrscheinlich nicht nur die Führungsebene der Fraktion zuvor mit der Position Brosius-Gersdorfs etwa zum Verhältnis von Menschenwürde und Lebensschutz befasst hat. 

Zweitens gab und gibt es eine breit angelegte Kampagne gegen die Kandidatin vonseiten mehr oder weniger weit im rechten Spektrum angesiedelter Medien und Gruppierungen. Das hat der Think Tank Polisphere auf der Grundlage einer Untersuchung verschiedener Social Media-Plattformen überzeugend herausgearbeitet. Falschbehauptungen, z.B. dass Brosius-Gersdorf sich dafür einsetze, Abtreibungen bis zum Tag der Geburt zu legalisieren, wurden hier verbreitet. Dies führte zu infamen Vorwürfen bis hin zu persönlichen Drohungen. Es gibt auch die These, dass die Kampagne sich letztlich nur gegen die Aussagen der Kandidatin über ein mögliches AfD-Verbot richtete und dafür das Abtreibungsthema instrumentalisierte. Das würde die Schäbigkeit dieses Vorgehens nur noch weiter steigern.

Drittens und unabhängig von den vorher benannten Punkten sind aber die Gründe für eine Ablehnung Brosius-Gersdorfs als Bundesverfassungsrichterin zu thematisieren, die aus der Auseinandersetzung mit ihren Positionen insbesondere zur Menschenwürdethematik herrühren. Damit bin ich beim eigentlichen Punkt angekommen.

Gestuftes Modell von Schutzwürdigkeit

Über die Ansichten Brosius-Gersdorfs lässt sich nämlich wirklich diskutieren und es wäre verheerend, in jedweder Kritik daran nur eine Folgewirkung der soeben erwähnten Kampagne zu entdecken. Was aus Sicht mancher CDU-Abgeordneter an der Position Brosius-Gersdorfs so radikal erscheint, das hat Elisabeth Winkelmeier-Becker in der FAZ kürzlich klargestellt, ist ihre Infragestellung des Satzes: „Wo menschliches Leben existiert, kommt ihm auch Menschenwürde zu.“ Diese Gleichung, die zur ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gehört, wird von Brosius-Gersdorf aufgekündigt zugunsten eines gestuften Modells von Schutzwürdigkeit. Falsch und das unterstreicht auch Winkelmeier-Becker, die sich mit der Kandidatin schon in der letzten Legislaturperiode als Vorsitzende des Rechtsauschusses auseinandergesetzt hat, ist die Behauptung, es würde ihr um eine völlige Aufhebung der Schutzwürdigkeit vorgeburtlichen Lebens geben. Gleichwohl nimmt sie eine stufenweise Zunahme dieser Schutzwürdigkeit und damit der Menschenwürde an, die deren Unbedingtheitscharakter jedenfalls für die ersten drei Monate der Schwangerschaft klar relativiert. Der im Urteil von 1993 gefundene Kompromiss, der um der Unverhandelbarkeit der Menschwürde willen die Rechtswidrigkeit des Schwangerschaftsabbruchs grundsätzlich festhält, aber unter bestimmten Bedingungen und unter der Auflage von Wartezeit und Beratungsgespräch eine Straffreiheit zubilligt, würde damit aufgehoben werden. 

Genau an diesem Punkt liegt, jedenfalls nach Aussage Winkelmeier-Beckers, der Hauptgrund für viele Abgeordnete der Unionsfraktion, nicht für die Kandidatin stimmen zu wollen. Es geht dabei nicht nur um das Abtreibungsrecht, sondern auch um die viel grundsätzlichere Frage nach der Reichweite der Menschenwürde und danach, ob diese überhaupt graduierbar ist. Brosius-Gersdorf knüpft nämlich die Schutzwürdigkeit menschlichen Lebens an dessen zunehmende selbständige Lebensfähigkeit, was schwierige Folgefragen nach sich zieht. Mathias Brodkorb, ehemals SPD-Landesminister in Mecklenburg-Vorpommern, sieht in einem Beitrag im Cicero sogar einem „Recht des Stärkeren“ Tür und Tor geöffnet

Akzeptable Position

Das kann man anders sehen und beurteilen – aber es wäre gänzlich falsch, diese Gegenargumente einfach als Ausfluss einer rechten Hetzkampagne anzusehen. Sie sind als Position zu akzeptieren, ebenso wie die Position Brosius-Gersdorfs, die aber Richterin am Bundesverfassungsgericht werden möchte und sich deshalb eine Prüfung ihrer Ansichten gefallen lassen muss. Dass manche vor dem Hintergrund ihres Menschenwürdeverständnisses – und dem Schutz und der Achtung der Menschenwürde ist alle staatliche Gewalt, insbesondere das Bundesverfassungsgericht, verpflichtet (Art. 1GG) – ihrer Ernennung keine Zustimmung geben wollen, ist zu akzeptieren, wenn es denn eine freie und das heißt gewissensmäßige Abstimmung im Bundestag darüber geben soll. Mit der Entscheidung aus dem Jahr 2015, die Wahl der Verfassungsrichter in den Bundestag zu geben und sie nicht mehr der Richterwahlkommission zuzubilligen, die nur noch das Vorschlagsrecht hat, sollte gerade auch mehr Transparenz ins Verfahren gebracht werden. Dies geht unweigerlich mit einer genaueren Prüfung der Kandidatinnen und Kandidaten einher.

Bislang wurden Kandidaten, die keine Zweidrittel-Mehrheit aufgrund ihrer Positionen erreicht hätten, gar nicht erst aufgestellt (übrigens auch solche, die die CDU nominiert hatte). Nun ist es, aufgrund eines schlechten Fraktionsmanagements, erstmals anders gekommen. Das ändert aber nichts daran, dass die Abgeordneten des Deutschen Bundestags „an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen“ sind (Art. 38GG). Insofern ist eine Zustimmung auch zu Richterwahlvorschlägen nie vorprogrammiert. Wer sie schon vor aller Diskussion für alternativlos hält, gibt vielmehr den selbsternannten politischen Alternativen neuen Auftrieb. Im Sinne der Verfassung ist das sicher nicht. 

 

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Karl Tetzlaff

Karl Tetzlaff ist promovierter Systematischer Theologe und Geschäftsführer der Stiftung LEUCOREA in Lutherstadt Wittenberg. Er lehrt an der Theologischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg.

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