Diesmal sollte es angepackt werden! Auch in der schwierigen Materie der Ablösung der Staatsleistungen an die beiden großen Kirchen in Deutschland wollte die Ampelkoalition der Überschrift ihres Koalitionsvertrages gemäß „Mehr Fortschritt wagen“ und endlich die Staatsleistungen für die beiden großen Kirchen ablösen. Kein Wunder, betrugen sie doch im vergangenen Jahr fast 600 Millionen Euro, keine Kleinigkeit. Dabei ist die Ablösung der Staatsleistungen ein Verfassungsauftrag, der seit 1919, seit der Trennung von Staat und Kirche, in Deutschland besteht.
Diese Zahlungen haben übrigens nichts mit der Kirchensteuer oder anderen zweckgebundenen Förderungen oder Erstattungen für Kirchen oder kirchliche Unternehmungen zu tun, sondern sind regelmäßige Leistungen des Staates in Gestalt der Bundesländer an die Kirche in Gestalt der evangelischen Landeskirchen und der katholischen Bistümer. Zahlungen, deren Rechtsgrundlage jährliche Entschädigungszahlungen für Enteignungen kirchlichen Besitzes durch den Staat vor langer Zeit sind. Genannt wird meist der Reichsdeputationshauptschluss von 1803, damals zur Zeit der Napoleonischen Besatzung in Deutschland, als zahlreiche kirchliche Besitztümer gegen fortlaufende Entschädigungen verstaatlicht wurden. Aber es betrifft auch viele Vorgänge, die älter sind und teilweise bis in die Reformationszeit zurückreichen.
Keine Frage, die Materie ist komplex. Und trotz der Bereitschaft der Kirche und des Bundes, die Sache voranzutreiben, scheint es in den vertraulichen Verhandlungen zu haken. Denn die Ablösesumme – im Raum steht das 18-Fache der bisherigen Jahressumme, also etwa 11 Milliarden Euro – müssten die Bundesländer zahlen. Von deren Seite aber mehren sich die Stimmen, doch lieber bis auf Weiteres auf eine Ablösung zu verzichten, da diese die Länder überfordere, selbst wenn sie in Raten über zehn oder gar zwanzig Jahre gestreckt würden. Außerdem, so sagte es jüngst Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann, ein gläubiger Katholik, seien die Staatsleistungen doch „sehr gut angelegtes Geld“, und die Kirchen machten damit ja nicht Dinge, die auf „allgemeine Kritik“ stießen. Das mögen andere ganz anders sehen, zum Beispiel professionelle Kirchenkritiker wie die Giordano-Bruno-Stiftung. Aber die klammen Kassen der Länder könnten in der Tat die Ablösung der Staatsleistungen verunmöglichen.
Das wäre keine gute Nachricht, auch wenn sie die Landeskirchen und Bistümer, die besonders hohe Staatsleistungen bekommen, erstmal aufatmen ließe. Aber die Kirchen müssen ein großes Interesse daran haben, das Thema Staatsleistungen ad acta legen zu können, denn kirchenkritische und -feindliche Kreise kramen es bei jeder Gelegenheit hervor, um in der Öffentlichkeit Stimmung zu machen.
Was also tun? Sollten die Kirchen einfach großmütig einseitig verzichten, wie es Kirchenkritiker seit langer Zeit fordern? Sicher nicht, denn Recht muss Recht bleiben. Möglicherweise aber müssten sich die Kirchen beim Ablösungsfaktor und bei der Streckung noch beweglicher zeigen als bisher, um doch noch eine Lösung zu erreichen, damit sie nicht am Ende mit leeren Händen dastehen. Denn eins ist klar: Besser werden die Preise in diesen Zeiten bestimmt nicht.
Reinhard Mawick
Reinhard Mawick ist Chefredakteur und Geschäftsführer der zeitzeichen gGmbh.