Die rechtliche Umgestaltung des Paragrafen 218 muss erst einmal als gescheitert gelten, da das Gesetz im alten Bundestag nicht mehr verabschiedet wurde. Dennoch hoffen die Autor*innen dieses Textes – allesamt Theologinnen an der Universität Hildesheim – , dass die gesellschaftliche und kirchlich-theologische Diskussion darüber nicht verebbt.