„Die Preise werden nicht besser“

Ein Gespräch mit dem Parlamentarischen Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Stefan Ruppert, über die Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen
Foto: Deutscher Bundestag/Thomas Köhler
Foto: Deutscher Bundestag/Thomas Köhler
Schon 1919 wurde in der Weimarer Reichsverfassung festgelegt, dass die Staatsleistungen an die Kirchen – zuletzt mehr als 500 Millionen Euro im Jahr – mittels einer fairen Entschädigung abgelöst werden sollen (vergleiche zz 3/2019). Der FDP-Bundestagsabgeordnete Stefan Ruppert meint, das sollte möglichst bald passieren, denn es wäre auch für die Kirchen gut.

zeitzeichen: Herr Ruppert, Sie haben kürzlich das Thema „Ablösung der Staatsleistungen“ in die politische Diskussion eingebracht. Wollen Sie damit das Profil der FDP als kirchenkritische Partei stärken?

STEFAN RUPPERT: Nein, keinesfalls. Vielmehr möchte ich unser gelungenes Religionsverfassungsrecht vollenden, das ja diese Ablösung als Verfassungsauftrag vorsieht, denn ich bin ein Anhänger des Verhältnisses von Staat und Kirche in Deutschland, wie es im Grundgesetz geregelt ist. Aber dazu gehört eben auch, die Staatsleistungen abzulösen. Ich verfolge das Thema schon längere Zeit, und das Jubiläum der Weimarer Reichsverfassung in diesem Jahr ist ein guter Anlass, das Thema in die Öffentlichkeit zu bringen.

Die Kirchenartikel der Weimarer Reichsverfassung wurden 1949 auch ins Grundgesetz übernommen. Dort steht „Die auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften werden durch die Landesgesetzgebung abgelöst. Die Grundsätze hierfür stellt der Bund auf.“ Was müsste denn nun konkret geschehen, damit die Ablösung beginnen kann?

STEFAN RUPPERT: Zunächst sollten Gespräche mit den Kirchen geführt werden und mit den politischen Mitbewerbern, denn ich möchte möglichst einen breiten Konsens finden. Von juristischer Seite her müssen dann die verschiedenen Arten von Staatsleistungen bewertet werden, denn vielleicht ist es gar nicht sinnvoll alle abzulösen, zum Beispiel auf dem Gebiet von Baulasten beziehungsweise der Denkmalspflege.

Grundsätzlich haben die beiden großen Kirchen bekundet, sie stünden einer Ablösung der Staatsleistungen nicht im Wege. Warum hat sich die Politik jetzt einhundert Jahre in dieser Frage nicht bewegt, letztlich könnte die öffentliche Hand doch eine Menge Geld sparen?

STEFAN RUPPERT: Von Seiten der Politik dominierte bisher die Sorge, dass es aufgrund von Entschädigungszahlungen zur Ablöse einmalig ziemlich teuer werden könnte, auch wenn es langfristig natürlich Geld spart. Außerdem gibt es immer wieder die Meinung, die Ablösung der Staatsleistungen wäre Ausdruck einer kirchenfeindlichen Gesinnung. Aber das ist ja keineswegs der Fall, da die Kirchen einer fairen Ablöse der Staatsleistungen ja positiv gegenüberstehen. Außerdem ist im Moment die Lage der Länderfinanzen so gut, dass eine Ablöse zu bewerkstelligen wäre. Salopp gesagt: Die Preise werden nicht besser.

Wenn es irgendwann so ein „Grundsätze-Gesetz“ des Bundes für die Ablösung der Staatsleistungen gäbe, müssten die Bundesländer das dann unverzüglich umsetzen oder haben sie einen Ermessenspielraum?

STEFAN RUPPERT: Nach meiner Auffassung wären die Länder völlig frei, wann und ob sie diese Ablösung durchführen. Aber wenn sie durchgeführt wird, dann eben nach den Grundsätzen des Bundes – so steht es im Grundgesetz. Ich will niemanden akut unter Druck setzen, aber ein Rahmengesetz zur Ablösung der Staatsleistungen schafft Rechtssicherheit, erläutert die Modalitäten, wie eine Ablösung vonstattengehen könnte und wäre insofern ein Angebot an die Länder, dem Verfassungsauftrag Folge zu leisten. Es gibt ja bereits Ablösungen auf regionaler Ebene, immer wieder, aber eben nicht systematisch.

Aber wenn es auch auf Länderebene ohne Bundesgesetz ginge, warum bedarf es dann der Anstrengung, ein übergeordnetes Gesetz zu schaffen?

STEFAN RUPPERT: Ich halte ein Bundesgesetz zum einen für die rechtssicherere Lösung, weil es das Grundgesetz so vorsieht. Außerdem ist es fairer, denn es wäre unfair, wenn in einem Bundesland mit einer kirchenkritischer eingestellten Landesregierung die Kirchen quasi bestraft und anderswo, wo eine kirchenfreundlichere Landesregierung ist, belohnt werden. Deswegen hielte ich eine bundeseinheitliche Regelung, die verschiedene mögliche Wege aufzeigt – zum Beispiel Stiftungslösungen, einmalige Zahlungen, Fonds oder anderes – für sinnvoller.

Es gibt viele – und darunter sind nicht nur notorische Kirchenkritiker – die fordern, dass die Kirchen nach einhundert Jahren Staatsleistungsbezug von sich aus darauf verzichten könnten. Das würde ja vieles vereinfachen. Können Sie solchen Gedanken etwas abgewinnen?

STEFAN RUPPERT: Ich bin selbst überzeugter evangelischer Christ, das ist mir sehr wichtig. Diesen Impuls zur Ablösung der Staatsleistung möchte ich im Sinne meiner christliche Überzeugung setzen und nicht dagegen. Ich weiß, dass die Kirchen als sichtbare, institutionelle Größe in dieser Welt existieren und auch wie andere Institutionen kalkulieren und rechnen müssen. Als Staatsbürger und Christ möchte ich helfen, staatlicherseits Vorschläge zu entwickeln, ohne irgendeine innerkirchliche Meinung oder Richtung zu stärken. Die Frage der Ablösung ist eine juristische, und die Kirchen sind in dieser Frage berechtigt, ihre juristischen Interessen vollumfänglich wahrzunehmen. Das sollte man meines Erachtens nicht ethisch diskreditieren.

Die Fragen stellte Reinhard Mawick

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