Eine Frage des Vertrauens

Warum die Arbeitsmarktreform Hartz IV in die Kritik geraten ist
Weil das Geld nicht reicht, sind viele Menschen auf die Lebensmittel  angewiesen, die die Tafeln verteilen. Foto: dpa/ Waltraud Grubitzsch
Weil das Geld nicht reicht, sind viele Menschen auf die Lebensmittel angewiesen, die die Tafeln verteilen. Foto: dpa/ Waltraud Grubitzsch
Die Höhe der Hartz-IV-Regelsätze ist zu niedrig. Davon lässt sich der tägliche Bedarf nicht decken. So formulieren die Hartz-IV-Kritiker. Reichen allein Korrekturen? Oder muss eine neue Grundsicherung her? Markus Jantzer, Leitender Redakteur Sozialpolitik beim Evangelischen Pressedienst, stellt die Positionen vor.

Die Kritik an Hartz IV nimmt zu. Grünen-Chef Robert Habeck schlägt vor, Hartz IV abzuschaffen. Er fordert in einem Konzeptpapier für eine neue Grundsicherung, Arbeitslose nicht länger zur Arbeit zu zwingen. Sanktionen wie die Kürzung von Sozialleistungen sollten in Zukunft unterbleiben. Stattdessen wollen die Grünen den Anreiz für Bezieher von Arbeitslosengeld II erhöhen, Geld hinzuzuverdienen. Der Vorstoß der Grünen ist unter Sozial- und Arbeitsmarktexperten umstritten.

Die Grünen – als damaliger Koalitionspartner ebenso für die Einführung des Hartz-IV-Gesetzes im Jahr 2005 verantwortlich wie die SPD – wenden sich also von ihrem eigenen Gesetz ab. Das erhöht den Druck auf die SPD, die in der Bewertung der Agenda 2010 tief gespalten ist – und einen beispiellosen Absturz in der Wählergunst erleidet. Auch die SPD-Partei- und Fraktionsvorsitzende Andrea Nahles hat erklärt, das Arbeitslosengeld II solle durch eine neue Leistung der Grundsicherung ersetzt werden. Vieles bleibt hier jedoch im Unklaren.

Sozialverbände und Linke, die Hartz IV von Anfang an abgelehnt haben, scheinen nun in dieser Frage mehr Gehör zu finden. Was sind die wesentlichen Argumente ihrer Kritik?

Die Hartz-IV-Regelsätze sind nach Ansicht von Sozialverbänden zu niedrig. Sie reichten nicht aus, um damit den täglichen Bedarf zu decken. Sie seien „systematisch kleingerechnet“ worden, stellte die Armutsforscherin Irene Becker in einem Gutachten für die Diakonie fest. Die evangelische Diakonie und der Paritätische Wohlfahrtsverband fordern für einen alleinstehenden Erwachsenen 571 Euro statt des aktuellen Regelsatzes von 424 Euro. Der Präsident der Diakonie Deutschland, Ulrich Lilie, bekräftigt: „Die Hartz-IV-Sätze reichen nicht zum Leben.“ Die niedrigen Sätze gelten für alle gleichermaßen – egal wie viele Jahre sie vor dem Verlust ihres Arbeitsplatzes in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Dies wird, wie der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, feststellt, „als ungerecht wahrgenommen. Das zu ändern, könnte mehr Akzeptanz schaffen“, schrieb er in einem Gastbeitrag für die Süddeutsche Zeitung.

Doch nicht immer erhalten Langzeitarbeitslose Arbeitslosengeld II. Vor Leistungsbezug prüfen die Behörden, ob der betroffene Erwerbslose oder sein Partner noch über Vermögen verfügen, die über dem so genannten Schonvermögen liegen. Bei einem 50-jährigen Erwachsenen liegt dieser Betrag bei 8 250 Euro. Alles, was darüber liegt, muss der Erwerbslose zuerst aufbrauchen, bevor er die staatliche Hartz-IV-Leistung erhält.

Mehr Armut

Als „Armut per Gesetz“ wurde Hartz IV von den Kritikern, die vor der Einführung des Gesetzes ihren Protest auf die Straßen getragen haben, gebrandmarkt. Und in der Tat: In den 14 Jahren, seit das Hartz-Gesetz gilt, hat die Armut in Deutschland zugenommen. Und dies trotz sinkender Zahlen registrierter Arbeitsloser und trotz einer guten konjunkturellen Entwicklung. Obwohl die Arbeitslosenquote von 11,7 Prozent (2005) auf 5,7 Prozent (2017) sank, stieg der Anteil der Einkommensarmen von 14,7 Prozent im Jahr 2005 auf 15,8 Prozent im Jahr 2017, wie die Zahlen des Statistischen Bundesamtes belegen. Der seither deutlich ausgeweitete Niedriglohnsektor hat zum Ergebnis, dass viele Menschen trotz Arbeit arm blieben.

Der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, Ulrich Schneider, führt noch einen weiteren Punkt an: „Die soziale Absicherung bei Arbeitslosigkeit ist völlig unzureichend.“ Als Ursachen für den durch den Gesetzgeber herbeigeführten Absturz in die Armut nennt Schneider insbesondere zwei Punkte: Zum einen wurde mit dem Hartz-IV-Gesetz die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes verkürzt, zum anderen wurde die frühere Arbeitslosenhilfe abgeschafft. An ihre Stelle trat der Hartz-IV-Satz, der bei den meisten Erwerbstätigen deutlich niedriger liegt als die Arbeitslosenhilfe. Hinzu kommt: Der Anteil der Hartz-IV-Bezieher unter den Arbeitslosen stieg in zehn Jahren von 57 auf fast 70 Prozent. Umgekehrt ging der Anteil der Bezieher von Arbeitslosengeld I von 43 auf 30 Prozent zurück.

Als eine wesentliche Ursache für die Armutsentwicklung weisen Kritiker außerdem auf die seit Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) verfolgte Arbeitsmarktpolitik der Bundesregierung hin. Kennzeichen der Agenda 2010 seien vor allem die gesetzlich forcierte Ausweitung der Leiharbeit sowie neue Möglichkeiten für Unternehmen, befristete Arbeitsverträge abzuschließen. Unter den Hartz-IV-Bedingungen seien viele Menschen gezwungen, sich auf prekäre Arbeitsverhältnisse und Niedriglöhne einzulassen. Nach Angaben der Bundesregierung arbeitet jeder fünfte Vollzeit-Beschäftigte zu einem Niedriglohn.

Denn für arbeitslose Hartz-IV-Bezieher erklärte der Gesetzgeber praktisch jedes vom Jobcenter offerierte Angebot für zumutbar. Wer ein Stellenangebot nicht annimmt, wird mit Sanktionen, sprich Leistungskürzungen bestraft – und fällt damit für eine gewisse Zeit unter das staatlich definierte Existenzminimum.

Die offiziellen Statistiken zeigen: Die Erwartung, dass die Menschen nur sehr kurzfristig Hartz IV beziehen werden, da sie schnell in eine auskömmliche Erwerbstätigkeit vermittelt werden, wurde enttäuscht. Wie schon beim Inkrafttreten von Hartz IV am 1. Januar 2005 liegt die Zahl der Hartz-IV-Bezieher auch heute noch bei sechs Millionen Personen.

Nach den Zahlen der Bundesagentur für Arbeit beziehen knapp eine Million Menschen seit 2005 durchgängig Arbeitslosengeld II. Gut drei Viertel benötigen mehr als ein Jahr, um aus dem Hartz-IV-Bezug herauszukommen; 41 Prozent brauchen vier Jahre oder noch länger. Sie leben in Einkommensarmut und ohne echte Jobperspektive.

Daran setzt nun der so genannte soziale Arbeitsmarkt an, den die Bundesregierung in diesem Jahr erweitern will. Der Bund stellt nach einem im November im Bundestag verabschiedeten Gesetz für dauerhaft Arbeitslose vier Milliarden Euro zusätzlich bereit. Arbeitgeber erhalten zwei Jahre lang den vollen Lohn erstattet, wenn sie Langzeitarbeitslose einstellen. In den folgenden drei Jahren sinkt der Zuschuss um jeweils zehn Prozentpunkte. Dadurch sollen bis zu 100.000 Menschen, die mindestens sechs Jahre im Hartz-IV-Bezug sind, eine Chance auf eine Festanstellung bekommen.

Grünen-Chef Robert Habeck hat seinen Vorstoß zur Überwindung von Hartz IV auch damit begründet, dass „wir für Zusammenhalt in der Gesellschaft sorgen müssen. Rohstoff dafür ist Vertrauen.“ Der Grundgedanke des Hartz-IV-Gesetzes ist indes Misstrauen: Es ist die Unterstellung, dass eine nennenswerte Zahl von Menschen nicht arbeiten, sondern lieber Sozialleistungen kassieren will. Der damalige SPD-Kanzler Schröder hat es in der Bild so ausgedrückt: „Es gibt kein Recht auf Faulheit.“

Diese Haltung des Ex-Kanzlers und seiner Koalition hatte Folgen. Hartz IV sieht Erwerbslose nicht als gleichberechtigte Partner in einem Prozess der Reintegration in Erwerbsarbeit, wie der Soziologe Stephan Lessenich, stellvertretender Direktor des Instituts für Soziologie an der Ludwig-Maximilians-Universität München, dem Evangelischen Pressedienst (epd) sagte. Im Hartz-IV-System müssten sie sich vielmehr als Hilfsabhängige, ja geradezu als Angeklagte fühlen.

Ramponiertes Image

Wenn man einen demokratischen Sozialstaat wolle, „dann ist der Übergang zu einem Grundsicherungssystem, das nicht den Arbeitszwang, sondern soziale Teilhabe in den Vordergrund stellt, sicher der richtige Ansatz. Dann reicht ein Umbau von Hartz IV nicht, dann muss man Hartz IV überwinden“, sagt Lessenich.

Anke Hassel, die Direktorin des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung, widerspricht. Nach ihrer Ansicht genügt es, bei Hartz IV Korrekturen vorzunehmen. „Sanktionen kann man einschränken, aber man sollte sie nicht abschaffen.“ Diejenigen, die sich den Vermittlungsbemühungen der Jobcenter verweigern, sollten keine Leistungen erhalten, findet Hassel. Mietzahlungen müssten jedoch gewährt werden.

Aber auch sie sagt, das Image von Hartz IV sei ramponiert. Um das zu ändern, reiche es nicht aus, einfach nur die Sozialleistungen zu erhöhen. Mehr Wirkung lasse sich erzielen, „wenn die Löhne im Niedriglohnsektor angehoben würden“. Das würde die Verunsicherung vieler Menschen verringern.

Ähnlich äußerte sich auch der Chef der Bundesagentur für Arbeit, Detlef Scheele. Menschen, die zur Arbeit gehen, sollten mehr Geld haben als Menschen, die dies nicht tun. „Auch die Kassiererin im Supermarkt, die mit ihren Steuern die soziale Sicherung mitfinanziert, muss das System als gerecht empfinden“, erklärte er. Genau hier sieht Stephan Lessenich das Problem. Dass konservative Kräfte am umstrittenen Hartz-IV-System möglichst nichts ändern wollen, habe auch damit zu tun, dass der für die Unternehmen wichtige Niedriglohnsektor nicht angetastet werden solle.

Markus Jantzer

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