Schleichender Prozess

Die Entwicklung neuer Kriterien für das evangelische Eheverständnis
Endlich anerkannt. Getrautes Paar am 1. Oktober 2017, Hamburg.  Foto: epd/ Stephan Wallocha
Endlich anerkannt. Getrautes Paar am 1. Oktober 2017, Hamburg. Foto: epd/ Stephan Wallocha
Zunehmend wird die „Ehe für alle“ liturgisch in den evangelischen Landeskirchen praktiziert. Es ist das Ergebnis eines schleichenden, kaum reflektierten Prozesses, dessen Anfänge in den Siebzigerjahren liegen. Horst Gorski, theologischer Vizepräsident im EKD-Kirchenamt und Amtsleiter der VELKD, schildert und deutet diese Entwicklung anhand der wichtigsten kirchlichen Veröffentlichungen der vergangenen Jahrzehnte.

Ein Spiegelbild kann in seinen Konturen nicht deutlicher sein als das Original. Was aber ist das Original des evangelischen Eheverständnisses, das hier im Spiegel kirchlicher Stellungnahmen betrachtet werden soll? Nimmt man die vielen verschiedenen Äußerungen zur Ehe in den vergangenen Jahrzehnten, dürfte es im Spiegel eine lustige Tummelei geben. Christoph Markschies, der Vorsitzende der Kammer für Theologie der EKD, hat der evangelischen Theologie im Zusammenhang mit der Diskussion um die Orientierungshilfe, das so genannte Familienpapier der EKD, im Jahr 2013 gar attestiert: „Das Problem besteht meiner Ansicht nach darin, dass die theologische Bedeutung der Ehe zwischen zwei Menschen verschiedenen Geschlechts mindestens in der allgemeinen Debatte unserer Kirche, vielleicht aber auch in der fachwissenschaftlichen evangelischen Ethik mehr vorausgesetzt und behauptet, denn wirklich präzise begründet wird.“

Im Hintergrund der Spiegelung schwingt folgende Frage mit: Wie kommen ethische Urteile zustande? Welche Rolle spielen dabei die Bibel und die Schriften der Reformationszeit? Wie werden diese Themen theologisch-konzeptionell verankert? So werden mit der positiven Konnotation von „gegenwartssensibel“ Voraussetzungen mitgeführt, die auf den Tisch gehören. Denn für neo-orthodoxe Ansätze, wie sie in der wissenschaftlichen Theologie in Deutschland bis in die Siebzigerjahre dominiert haben, ist „Gegenwartssensibilität“ gerade kein positiver Wert, weil sie eine Anpassung an den Zeitgeist befürchten lässt.

Die Aneignung der Kategorie „Gegenwartssensibel“ ist überhaupt erst möglich geworden mit der Rückkehr neuprotestantischer Ansätze in der Theologie.

Neuprotestantisch wird hier verstanden als Form von Theologie, die den Menschen in seiner Vorfindlichkeit, einschließlich seiner Vernunft und seiner Kultur, zum Ansatzpunkt des Nachdenkens über Gott macht.

Zu den Schwächen der kirchlichen Stellungnahmen gehört, dass die hermeneutisch-konzeptionelle Ebene selten reflektiert wird. Die veränderten Sichtweisen treten vielmehr nacheinander im Gewande nachdrücklicher Behauptungen auf. Gerade die Bezüge auf Martin Luther und sein Traubüchlein geraten zu scheinbar evidenzbasierten Behauptungen, wobei das, was als evident erscheint, sich im Laufe der Zeiten grundsätzlich wandelt. Während die neo-orthodoxen Theologien an der Aussage vom „göttlichen Stand“ anknüpften, bezieht sich die Orientierungshilfe der EKD von 2013 „Zwischen Autonomie und Angewiesenheit“ wie selbstverständlich nur noch auf die Formulierung von der Ehe als „weltlich Ding“. Beides ist reformationstheologisch unterkomplex und hermeneutisch unreflektiert.

Im Jahr 1971 wurde die Denkschrift zu Fragen der Sexualethik verabschiedet, an der eine eigens eingesetzte Kommission sechs Jahre lang gearbeitet hatte. Nicht alle Verfasser konnten das Ergebnis mittragen. Die Denkschrift setzt sich neben den grundsätzlichen Fragen nach Ehe und Familie im gesellschaftlichen Wandel vor allem mit den damals virulenten Einzelfragen wie Verhütung, Sexualität vor und außerhalb der Ehe, Homosexualität, Masturbation und Petting auseinander. Sie markiert die Wende von einem theologisch-normativen Ordnungsdenken zur Einbeziehung der Humanwissenschaften in die theologisch-ethische Urteilsbildung.

Der Vorsitzende der Kommission war der Mediziner Karl Horst Wrage, etliche weitere Mitglieder waren Mediziner und Psychologen (unter den 23 Mitgliedern waren fünf Frauen). Es heißt darin: „Wenn die Kirche die Einsicht in das von Gott eröffnete und gewollte Verhältnis der Geschlechter auch heute geltend macht, so verkündigt sie deshalb weder eine scheinbar zeitlose ‚natürliche‘ Ordnung noch ein sakrales Gesetz. Sie verkündigt vielmehr das geschichtliche Angebot Gottes, das menschliches Miteinanderleben ermöglicht und so auch menschliche Bedürfnisse, z. B. menschliche Angewiesenheit auf Gemeinschaft erfüllt.“

Hermeneutische Wende

Mit diesem Ansatz wird eine bibelhermeneutische Wende vollzogen: Nicht mehr die Interpretation von Einzelstellen ist maßgeblich, sondern die Gesamtschau auf den Willen Gottes, der sich in der Liebe zu den Menschen offenbart und ihnen ein Leben in Liebe, Gemeinschaft, gegenseitiger Zuwendung und Treue schenkt. Interessant bleibt im Rückblick, dass die Tür zur Anerkennung „gegenwartssensibler“ Kriterien nicht in erster Linie von Theologen, sondern von Medizinern und Psychologen aufgestoßen wurde.

Die Öffnung dieser Tür führte in den Achtzigerjahren im Raum der EKD, auch in den Landeskirchen, zu intensiven Auseinandersetzungen um das Verständnis von Ehe und Familie, um nichteheliche Lebensgemeinschaften und ganz zaghaft auch schon um die Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften.

1994 veröffentlichte der Rat der EKD unter dem Vorsitzenden Klaus Engelhardt Ehe und Familie. Ein Wort des Rates der Evangelischen Kirchen in Deutschland aus Anlass des Internationalen Jahres der Familie. Darin heißt es: „Die Ehe ist nach christlichem Verständnis eine gute Gabe Gottes. Sie ist eine Gemeinschaft der Liebe. In ihr sind beide Partner Gebende und Nehmende. Damit sind Maßstäbe angesprochen: gegenseitige Anerkennung, Verlässlichkeit im Beieinanderbleiben, die Fähigkeit, an Konflikten zu arbeiten, Kompromisse zu machen und Gegensätze zu ertragen.“

Diese Formulierungen intonieren eine Sprache, die bis heute in kirchlichen Texten gepflegt wird. Etwas sei „gute Gabe Gottes“ ist zur Standardbehauptung auf vielen Themenfeldern geworden, zum Beispiel auch bei Umwelt und Nachhaltigkeit. Auf den ersten Blick sieht diese Formel nach der erhofften klaren Definition aus. Das ist sie jedoch keineswegs. Sprachlich ist sie eher eine attributive Zuschreibung. Inhaltlich führt diese rhetorische Figur ein Theoriedefizit mit sich. Sie ist noch verwurzelt im Rahmen einer Theologie der Schöpfungsordnung. Schöpfungstheologie als Schlüssel zu einer normativen Ordnung ist aber obsolet geworden. Die Rede von der „guten Gabe Gottes“ blieb als eine Verlegenheitsformel übrig, die als eine Art „Säkularisat“ ohne theologische Theorie weitergeführt wird. Damit taugt sie als Brücke im Dialog mit der säkularen Gesellschaft, manchmal verkürzt auf „gute Gabe“, in der Annahme, dass auch außerhalb der Kirche viele Menschen ihr Leben irgendwie auf eine Macht außerhalb ihrer selbst zurückführen und das Deutungsangebot als „gute Gabe“ annehmen können.

Mit Spannungen leben?

1996 veröffentlichte der Rat der EKD Mit Spannungen leben. Eine Orientierungshilfe des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland zum Thema Homosexualität und Kirche, die unter Vorsitz von Wilfried Härle von einer im Jahre 1994 eingesetzten Ad-hoc-Kommission erarbeitet wurde. Der Text beginnt mit einer Entschuldigung für das Homosexuellen in der Vergangenheit angetane Unrecht. Sodann werden die biblischen Aussagen zu Sexualität und Homosexualität einer gründlichen Prüfung unterzogen. Es zeige sich, dass es keine biblischen Aussagen gibt, die Homosexualität in eine positive Beziehung zum Willen Gottes setzen. Homosexuelle Praxis als solche wird als dem ursprünglichen Schöpferwillen Gottes widersprechend qualifiziert. Angesichts der zentralen Stellung, die das Liebesgebot in der Heiligen Schrift habe, dürfe jedoch auch homosexuelles Zusammenleben nicht von seiner Geltung ausgenommen werden. Dies hebe jedoch den biblischen Widerspruch nicht auf. Die damit gegebene Spannung müsse ausgehalten werden.

Aus Sicht des christlichen Glaubens seien Ehe und Familie die sozialen Leitbilder für das Zusammenleben von Menschen unter dem Aspekt der Sexualität und der Generativität. Für Menschen, die homosexuell geprägt sind, können diese Institutionen keine Leitbilder sein. Denjenigen, denen es nicht gegeben ist, sexuell enthaltsam zu leben, rät die Orientierungshilfe zu einer vom Liebesgebot her gestalteten und damit ethisch verantworteten gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft. Die Kriterien seien grundsätzlich dieselben wie für Ehe und Familie, nämlich Freiwilligkeit, Ganzheitlichkeit, Verbindlichkeit, Dauer und Partnerschaftlichkeit. Allerdings wurde daran festgehalten, dass der rechtliche Rahmen für andere Lebensgemeinschaften dem der Ehe nicht vollständig gleichgestellt sein dürfe. Theologisch wurde dies mit dem Kriterium der biologisch verstandenen Generativität begründet, weil „die Fülle der für das menschliche Leben wesentlichen Funktionen so nur in Ehe und Familie möglich“ sei.

Im Jahr 2000 gab das Kirchenamt den Text Verlässlichkeit und Verantwortung stärken. Eine Stellungnahme des Kirchenamtes der EKD zur Verbesserung des Rechtsschutzes für gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften und zur besonderen Bedeutung und Stellung der Ehe heraus. Anlass war die beginnende Diskussion über gesetzliche Regelungen für gleichgeschlechtliche Paare, die 2001 in der Bundesrepublik Gesetzeskraft erlangte.

Zwar wird die Schaffung rechtlicher Regelungen für gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften für möglich gehalten, allerdings hielt man am Abstandsgebot fest: „Die Öffnung des Rechtsinstituts der Ehe für gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften oder die Schaffung eines Rechtsinstituts, auf das – ohne den Namen „Ehe“ zu gebrauchen – die für die Ehe geltenden rechtlichen Bestimmungen unterschiedslos angewandt würden, kommen nicht in Betracht.“

Familiäres Zusammenleben

Im November 2010 verabschiedete die Synode der EKD das erste Pfarrdienstgesetz, das alle Landeskirchen für sich in Geltung gesetzt haben. Damit war die Notwendigkeit verbunden, sich im Blick auf die Lebensführung der Pfarrerinnen und Pfarrer EKD-weit auf eine gemeinsame Formulierung zu einigen. Nach mehrjährigen Beratungen wurde in Paragraph 39 Absatz 1 folgende Formulierung beschlossen: „Pfarrerinnen und Pfarrer sind auch in ihrer Lebensführung im familiären Zusammenleben und in ihrer Ehe an die Verpflichtungen aus der Ordination gebunden. Hierfür sind Verbindlichkeit, Verlässlichkeit und gegenseitige Verantwortung maßgebend.“

Damit hatte sich die neuprotestantische Tradition, nach der biblische Texte gerade dadurch in der Geltung gestärkt werden, dass sie „gegenwartssensibel“ auf die Kriterien Verbindlichkeit, Verlässlichkeit und Verantwortung ausgelegt werden, als Mainstream durchgesetzt. Dennoch sind die Frömmigkeitstraditionen im Raum der Landeskirchen vielfältig geblieben. Das zeigte sich bei der teilweise konflikthaften Rezeption des Gesetzes in den Landeskirchen. Mit diesen Unterschieden als geistliche Herausforderung zu leben, wird eine dauerhafte Aufgabe bleiben.

Am 17. Juni 2013 veröffentlichte der Rat unter dem Vorsitz von Nikolaus Schneider den Text Zwischen Autonomie und Angewiesenheit. Familie als verlässliche Gemeinschaft stärken. Eine Orientierungshilfe des Rates der EKD. Er war von einer Ad-hoc-Kommission unter dem Vorsitz von Christine Bergmann erarbeitet worden.

In den vorangegangenen Jahren war der Eindruck immer stärker geworden, dass die überlieferten Bilder von Ehe und Familie immer weniger der gelebten Wirklichkeit – und den Menschen – gerecht wurden. Mit dem Aufkommen immer vielfältigerer Formen von Familie wurde auch die Koppelung von Heterosexualität und Generativität im Eheleitbild als Differenzkriterium problematisch. In der Orientierungshilfe wird dies kritisch reflektiert: „Dass homosexuelle Paare gemeinsam keine Kinder zeugen können, kann … kein Grund sein, ihnen den Segen zu verweigern. … Es zählt zu den Stärken des evangelischen Menschenbildes, dass es Menschen nicht auf biologische Merkmale reduziert …“.

Generativität wird daher in Zwischen Autonomie und Angewiesenheit 2013 nicht mehr allein als biologische Möglichkeit verstanden, sondern umfassender als eine Beziehungsqualität, die vom Evangelium her zu gestalten ist als das solidarische, an Gerechtigkeit orientierte, generationenübergreifende Zusammenleben in der Familie.

Generativität als Generationalität ist nicht mehr exklusiv an die heterosexuell verstandene Ehe gebunden, vielmehr haben alle familiären Lebensformen in je unterschiedlicher Weise teil an ihr. Sie verliert damit den Charakter eines Differenzkriteriums. Für die erhebliche Aufmerksamkeit spielte vermutlich eine Rolle, dass der Text den Eindruck erweckt, hier würde die Ehe als „Institution“ aufgegeben. Institutionen im Sinne langfristig tradierter Lebensformen, die der Einzelne nicht setzen muss, binden Ängste. Ihre Aufgabe setzt infolgedessen Ängste frei. Die Arbeit an einer Institutionenethik und die Frage, ob neue Formen familiären Zusammenlebens sich als Institutionen etablieren können, dürfte zu den wichtigsten Zukunftsaufgaben gehören.

Die aktuell letzte Äußerung der EKD zum Thema erfolgte am 28. Juni 2017: Zwei Tage vor der Abstimmung im Deutschen Bundestag veröffentlichte der Rat unter seinem Vorsitzenden Heinrich Bedford-Strohm eine Stellungnahme des Rates der EKD zum Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Rechtes auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts. Der Begriff „Ehe für alle“ kommt in der Stellungnahme bewusst nicht vor. Begrüßt wird lediglich die vollständige Öffnung des rechtlichen Rahmens der Ehe auch für gleichgeschlechtliche Partnerschaften und der damit gegebene Schutz auch dieser Partnerschaften. Die vom Rat genannten inhaltlichen Kriterien: wie Vertrauen, Verlässlichkeit und Verantwortung stehen in der Tradition der Stellungnahmen seit 1971. Dass nun aber das Abstandsgebot fallen gelassen wurde, war neu.

Auch aus dem Kreis derer, die die Stellungnahme des Rates eigentlich richtig fanden, wurde bemängelt, dass die Positionsänderung nicht nur nicht begründet, sondern als solche auch nicht markiert wird. Die Ratsäußerung plausibilisiert sich in der Landschaft der Landeskirchen, in denen seit 2013 teilweise die Gleichstellung von Trauung und Segnung kirchenrechtlich bereits geregelt worden war, zuletzt Ende November 2018 in Oldenburg, erklärt sich allerdings nicht selber ausdrücklich dazu.

Die Betrachtung der Äußerungen der EKD zum Thema Ehe und Familie aus den vergangenen Jahrzehnten führt zu folgenden abschließenden Überlegungen: Da Institutionen unter den modernen Voraussetzungen des Denkens nicht mehr naturrechtlich oder schöpfungstheologisch zu begründen sind, stellt sich die Aufgabe, Institutionen als Lebensformen zwischen Freiheit und Verbindlichkeit zu beschreiben, die wandelbar sind, ohne deshalb ihre haltende Kraft zu verlieren.

Wichtige Impulse

Auf dem Felde von Generativität und Generationalität tut sich viel. Wichtige Impulse kommen – ähnlich wie in den Sechziger- und Siebzigerjahren – aus der Medizin. Transsexualität, die mögliche gesetzliche Änderung bei der Festlegung eines Geschlechtes, aber auch die umfangreichen Veränderungen auf dem Gebiet der Reproduktionsmedizin schaffen ethischen Klärungsbedarf nicht für das Verständnis familiärer Lebensformen, auch für die Biomedizin und die Anthropologie insgesamt.

Der praktische Ort, an dem evangelisches Eheverständnis sichtbare Gestalt annimmt, ist die Trauung. Deshalb wurden parallel zu den Diskussionen über Ehe und Partnerschaften von etlichen Landeskirchen Handreichungen für den liturgischen Vollzug der Segnung eingetragener Lebenspartnerschaften erarbeitet. Vergleicht man diese Handreichungen mit Trauagenden, stellt man fest, dass sie das Abstandsgebot hinter sich gelassen haben. Sie unterscheiden sich nur noch in der Semantik und der Auswahl der biblischen Texte.

Der Wegfall der juristischen Unterscheidung zwischen Eheschließung und Eintragung einer Partnerschaft bürdet die Last der Begründung der Unterscheidung nun allein der Theologie auf. Theologisch geht die Klärung mehr und mehr dahin, dass die Trauung nach evangelischem Verständnis eine Segnung ist, so dass sich ein Abstandsgebot theologisch nicht mehr halten lässt. Mit diesen Fragen und den Konsequenzen aus den Antworten beschäftigen sich zurzeit die zuständigen kirchlichen Gremien, die liturgischen Ausschüsse der Vereinigten Evangelisch-lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD) und der Union Evangelischer Kirchen (UEK). Die Ergebnisse dürften nicht mehr allzu lange auf sich warten lassen!

Horst Gorski

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Horst Gorski

Dr. Horst Gorski ist Theologe und war unter anderem von 2015 bis Juli 2023 theologischer Vizepräsident der EKD und Leiter des Amtsbereiches der VELKD in Hannover. 


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