Kreativität gefragt

Diskussion um „Moscheesteuer“ in Deutschland

Die Forderung nach einer "Moscheesteuer"ging Ende vergangenen Jahres durch die deutsche Presse. Einige Politiker aus der zweiten Reihe hatten sie in der nachrichtenarmen Zeit aufgebracht und auch die bekannte Rechtsanwältin Seyran Ates, die 2017 die Gründung der liberalen Ibn-Rush-Goethe-Moschee in Berlin initiierte, habe dies gefordert, wurde in vielen Zeitungen berichtet und lobend kommentiert.

Wenig später aber stellte Ates richtig, dass sie keinesfalls eine Moscheesteuer analog zur deutschen Kirchensteuer gefordert habe, sondern lediglich dafür plädiert habe, dass sich die Moscheen durch"freiwillige Spenden" der Gläubigen finanzieren sollten, um unabhängigvon ausländischen Geldgebern zu werden. Die Finanzierung zahlreicher Moscheevereine aus dem Ausland ist ihr und vielen Politikerinnen und Politikern hierzulande ein Dorn im Auge, insofern erscheint vielen eine Art "islamischeKirchensteuer" als verlockende Lösung dieses Problems.

Aber die Vorstellung, dass der oder die einzelne Gläubige Mitglied in einer muslimischen Religionsgemeinschaft ist, liegt Muslimen fern. Bereits vor drei Jahren sagte der liberale islamische Theologe Mouhanad Khorchide, dass es Muslime "aus ihrem Selbstverständnis heraus nicht nachvollziehen" könnten, "dass sie irgendwo Mitglied sein müssen, um Muslim zu sein" (zz 01/2016). Er favorisierte schon damals, ebenso wie jüngst auch Seyran Ates, ein deutsches "Islamgesetz", so wie es bisher nur in Österreich gibt und das Rechte und Pflichten von Muslimen regelt.

Solche Forderungen dürften in nächster Zeit wieder lauter werden, denn die Integration des Islam in die deutsche Gesellschaft erweist sich als schwierig. Offenkundig ist das Modell einer islamischen Körperschaft des öffentlichen Rechtes für die Organisation und Kennzeichnung des Islam in Deutschland nicht das Richtige. Vielmehr ist Kreativität gefragt.

So forderte jüngst Reinhard Bingenerin der Frankfurter AllgemeinenZeitung in einem Leitartikel, es sei an der Zeit "eine aktivere Religionspolitikin Deutschland zu betreiben". Der Staat müsse "seine bisherige Zurückhaltung ein Stück weit ablegen" und dürfe sich "nicht länger bloß auf die Verwaltung von Rechtsvorschriften zurückziehen, die zu einem guten Teil noch aus der Zeit der Weimarer Republik stammen". Solche aktivistischen Sätze hören sich gut an. Doch die weitgehende Zurückhaltung des Staates in Religionsangelegenheiten hat gute Gründe. Schließlich steht im Grundgesetz, dass Religionsgemeinschaften ihre Angelegenheiten "selbständig" ordnen und verwalten (Artikel 140).

Es gilt also, Geduld zu haben und behutsam kreative Lösungen zu schaffen, denn wenn sich der Staat zu sehr einmischt, besteht die Gefahr, dass seine hierzulande traditionell religionsneutrale und im besten Falle religionsoffene Haltung einen laizistischen Zug bekommt. Dann sind schnell Argumente im Raum, dass die angebliche "Bevorzugung" der christlichen Kirchen so ja nicht weitergehen könne, und es droht - mangels adäquater Lösungen - für andere Religionen die verfassungsrechtliche Stellung der Kirchen und anderer religiöser Körperschaften in Deutschland, zum Beispiel der jüdischen Kultusgemeinde, in Gefahr zu geraten. Das wäre ein hoher, zu hoher Preis.

Zum Interview mit Mouhanad Khorchide aus zz 01/2016

Reinhard Mawick

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