Behutsame Mondlandung

Die Deutsche Bischofskonferenz bewegt sich … ein wenig

Einen komischen und zugleich treffenden Vergleich zog der Journalist Heribert Prantl, als er die jüngste Veröffentlichung der katholischen Deutschen Bischofskonferenz (DBK) zum „Ehe- und Familienpastoral“ in der Süddeutschen Zeitung mit den Worten des Astronauten Neil Armstrong nach der Mondlandung 1969 kommentierte: „Ein kleiner Schritt für einen Menschen, ein riesiger Sprung für die Menschheit.“

Komisch ist der Vergleich, weil sich die katholischen Bischöfe in ihrer Erklärung „zu einer erneuerten Ehe- und Familienpastoral im Licht von Amoris Laetitia“, lediglich dahingehend geäußert hatten, dass wiederverheiratete Geschiedene „in gewissen Fällen“ die „Hilfe der Sakramente“ bekommen könnten und sie dann aber den revolutionären Gedanken gleich wieder einhegten, dass wiederverheiratete Geschiedene zum Sakramentsempfang zugelassen werden können. „Nicht alle Gläubigen, deren Ehe zerbrochen ist und die zivil geschieden und wiederverheiratet sind, können ohne Unterscheidung die Sakramente empfangen“, heißt es nur zwei Sätze weiter.

Treffend ist der Vergleich, weil schon diese Ermäßigung des Kommunionsverbots in der römisch-katholischen Systemlogik eine Revolution bedeutet. Ohne die sicheren Geländer der Dogmatik betreten die katholischen Bischöfe unsicheren Grund. Einen Grund, den Papst Franziskus mit seinem apostolischen Schreiben „Amoris Laetitia“ vor einem Jahr selbst gelegt hat, das dazu ermutigte, in Fragen des Ehe- und Familienpastorals eigene Entscheidungsspielräume auszuloten (vergleiche zz 5/2016).

Ein knappes Jahr danach hat die DBK nun zumindest einen kleinen Schritt getan, auch wenn sich einzelne Bischöfe auf Nachfrage gegen generalisierende Schlagzeilen wie „Kommunion auch nach Scheidung möglich“ energisch wehren.

Dass die neue Möglichkeit der Zulassung zur Eucharistie restriktiv gehandhabt wird, ist kaum zu erwarten, denn die DBK -Erklärung bestätigt doch nur eine weitverbreitete Praxis, die schon jetzt in vielen Gemeinden herrscht. So bekannte der Münchner Priester Rainer Maria Schießler in Die Zeit/Christ&Welt erstaunlich offen und anscheinend ohne jede Furcht vor disziplinarischen Anfechtungen, die katholischen Seelsorger in Deutschlands hätten sich schon lange „,mehrheitlich“ in „selbstverständlichem Ungehorsam“ nicht mehr an „diese aburteilenden Weisungen“ gehalten. Allerdings wisse er auch von einer großen Unzufriedenheit unter konservativen Katholiken, in denen nun das böse Wort von der „Ehebrecherkommunion“ die Runde mache.

Dass konservative Kräfte im deutschen Katholizismus wieder die Oberhand gewinnen, erscheint unwahrscheinlich. Eher ist zu erwarten (und zu hoffen!), dass es bald „Erklärungen“ der DBK gibt, die das ökumenisch besonders wichtige Thema der Zulassung konfessionsverbindender Ehepaare zur gemeinsamen Eucharistie betrifft. Darauf hatte der EKD-Ratsvorsitzende Heinrich Bedford-Strohm zuletzt beim Papst persönlich gedrungen, und er sollte in diesem Dringen auch gegenüber den deutschen katholischen Bischöfen nicht nachlassen.

Wenn es hier in absehbarer Zeit Fortschritte gäbe, dann hätte sich das zurzeit noch etwas ziellos anmutende ökumenische „Christusfest“ anlässlich des Reformationsjubiläums gelohnt!

Reinhard Mawick

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