Drei, vier oder fünf

Über Sinn und Bedeutung der reformatorischen Sola-Formeln
Jörgen Habedank: Reformer im Dialog (2014). Foto: VG Bild-Kunst, Bonn 2015/ Jörgen Habedank
Jörgen Habedank: Reformer im Dialog (2014). Foto: VG Bild-Kunst, Bonn 2015/ Jörgen Habedank
Es sind Formeln, die immer wieder genannt werden. Gerade im Vorfeld des Reformationsjubiläums 2017 spielen sie eine Rolle. Die so genannten Exklusivpartikel zum Beispiel "Allein aus Gnade" oder "Allein die Schrift". Worin ihr Sinn liegt und welche Bedeutung sie heute noch haben, erläutert Rochus Leonhardt, Professor für Systematische Theologie in Leipzig.

Die durch Martin Luther ausgelöste Reformation hat etliche in der damaligen Kirche verbreitete Auffassungen abgelehnt. Als sachgerechte Alternativen zu diesen kritisierten altgläubigen Lehren wurden im reformatorischen Denken eigene theologische Grundsätze formuliert. Bis heute sind die so genannten particulae exclusivae geläufig. Als solche "ausschließenden Kurzformeln" gelten Formulierungen wie "allein durch die Gnade" (sola gratia), "allein Christus" (solus Christus), "allein durch den Glauben" (sola fide) und schließlich "allein die Schrift" (sola scriptura).

Mit diesen Exklusivpartikeln verbinden sich allerdings verschiedene Probleme. Hier seien zwei genannt. Problematisch ist erstens das Verhältnis der unterschiedlichen Formeln zueinander. Die jeweils formulierte Exklusivität (sola) darf nämlich nicht so verstanden werden, als würde damit alles andere ausgeschlossen. Dann könnte es nur eine einzige Exklusivpartikel geben, aber nicht mehrere gleichzeitig. Angesichts dieser Mehrzahl aber stellt sich die Frage nach dem inneren Zusammenhang der verschiedenen Formeln. Um einen solchen Zusammenhang entfalten zu können, muss allerdings klar sein, um welche Exklusivpartikel es genau geht. Damit sind wir beim zweiten Problem. Es ist nämlich nicht ganz deutlich, von wie vielen und von welchen Exklusivpartikeln wir korrekterweise zu reden haben.

Ich werde im Folgenden zunächst auf das an zweiter Stelle genannte Problem eingehen. Danach werde ich die religiöse Grunderfahrung beschreiben, die der Bildung der sola-Formeln zugrunde liegt. Daraus werden abschließend Hinweise zur Bedeutung der einzelnen Formeln abgeleitet, womit das zuerst genannte Problem aufgenommen ist. Der Ursprung der sola-Formeln liegt im Reformationszeitalter selbst, also im 16. Jahrhundert. Hier ist insbesondere die Konkordienformel zu nennen. Dabei handelt es sich um die aus dem Jahr 1577 stammende jüngste Schrift der drei Jahre später im Konkordienbuch zusammengefassten lutherischen Bekenntnistexte. Darin heißt es, "dass die Gerechtigkeit des Glaubens allein in der Vergebung der Sünde bestehe und aus reiner Gnade geschehe, allein um des Verdienstes Christi willen" sowie "allein durch den Glauben empfangen" wird. Hier sind bereits drei Exklusivpartikel benannt. Da nun die reformatorische Theologie insgesamt ihre Schriftbindung betont hat, legte es sich nahe, neben der Hervorhebung von Gnade, Christus und Glaube auch die Bedeutung der Heiligen Schrift durch eine analoge Formel zu unterstreichen.

Sicherung des Gnadenstandes

Bemerkenswert ist freilich, dass im 20. Jahrhundert, namentlich bei so prominenten Vertretern der evangelischen Theologie wie Gerhard Ebeling (1912-2001) und Eberhard Jüngel (geboren 1934), anstelle der Formel "allein die Schrift" ("sola scriptura") eine andere Exklusiv-partikel auftaucht: "allein durch das Wort" (solo verbo). Doch damit nicht genug: In einem im Blick auf das Reformationsjubiläum verfassten neueren Grundlagentext der EKD ("Rechtfertigung und Freiheit", 2014) werden Schriftexklusivität und Wortexklusivität nebeneinander gestellt. Gemeinsam mit den älteren, auf Gnade, Christus und Glauben bezogenen Exklusivpartikeln kommt das Dokument "Rechtfertigung und Freiheit" damit sogar auf fünf Sola-Formeln.

Die Frage nach den Einzelheiten jener Entwicklung, die von den drei Exklusivpartikeln des 16. Jahrhunderts zur Fünfzahl im Jahr 2014 geführt hat, muss an die theologiegeschichtliche Forschung überwiesen werden. Hier ist zunächst eine Gemeinsamkeit aller Formeln festzuhalten: Sie unternehmen durchweg den Versuch, die Erfahrung der Rechtfertigung aus Glauben - und damit das Spezifikum des protestantischen Christentums - theologisch zu erfassen.

Um zu verstehen, was im Horizont des in der Reformation verwurzelten Christentums mit Rechtfertigung gemeint ist, muss zunächst Luthers religiöse Krise verdeutlicht werden. Als skrupulöser Mönch ging der spätere Reformator davon aus, dass die von ihm erstrebte Heilserlangung daran hängt, dass der Christ aus reiner Gottesliebe im Rahmen seines Handelns in dieser Welt seinen Nächsten nur Gutes tut. Die feste Absicht, diesem Anspruch gerecht zu werden, führte Luther auf eine zweifache Einsicht. Erstens: Er wurde aufmerksam auf die Schattenseite der so genannten guten Werke. Sie besteht darin, dass der Mensch beim Tun des Guten letztlich von dem Bemühen um die Sicherung und Steigerung des eigenen Gnadenstandes geleitet ist. Solange er anderen Gutes tut, um Gott zu gefallen, ist seine Gottesliebe also durch sündigen Heilsegoismus kontaminiert.

Neben diese motivational begründete Unfähigkeit, die eigene Heilserlangung zu bewerkstelligen, tritt, zweitens, ein materiales Problem. Denn auch wenn der Mensch die guten Werke tatsächlich aus reiner Gottesliebe tun würde, könnte er niemals sicher sein, ob sie wirklich ausreichen, um dem göttlichen Maximalanspruch gerecht zu werden. Das Ergebnis dieser Überlegungen ließ Luther verzweifeln: Der sich um seine Heilserlangung bemühende Mensch bringt faktisch nicht mehr zustande als aus einer sündigen Motivation heraus zu handeln und auch in materialer Hinsicht weniger Gutes zu tun, als Gott eigentlich von ihm erwartet. Statt der Heilsgewissheit, die Luther gesucht hatte, stellte sich aufgrund seiner realistischen Einschätzung der menschlichen Möglichkeiten die Gewissheit der eigenen Verwerfung ein.

Die Verzweiflung der Verwerfungsgewissheit konnte Luther aber schließlich überwinden. Seine Beschäftigung mit der Heiligen Schrift führte ihn zu der Erkenntnis, dass sich der biblische Begriff der Gerechtigkeit Gottes von dem zwischenmenschlichen Gerechtigkeitsbegriff unterscheidet. Im zwischenmenschlichen Bereich besteht Gerechtigkeit darin, dass jeder erhält, was ihm aufgrund seiner durch Leistung erworbenen Ansprüche zusteht. Nach biblischem Verständnis bedeutet Gerechtigkeit Gottes dagegen gerade nicht, dass der Mensch am göttlichen Vollkommenheitsmaßstab gemessen wird. Bezeichnet wird damit vielmehr die barmherzig-gnädige Annahme des Menschen, der angesichts und trotz seiner Unfähigkeit zur vollumfänglichen Befolgung der Forderungen Gottes von diesem gerechtfertigt, also als gerecht (und damit als heilswürdig) betrachtet wird.

Diese Gerechtigkeit Gottes im biblischen Verständnis ist nun nach Luther in Person und Werk Jesu Christi deutlich geworden. Christus hat Gottes Willen umfassend erfüllt, hat er doch in seinem Leben jene vollständige Ausrichtung der gesamten Existenz auf Gott verwirklicht, die eigentlich allen Menschen abverlangt ist. Dennoch hat er durch seinen Tod am Kreuz den Zorn Gottes erfahren. Damit hat er stellvertretend jene Strafe auf sich genommen, die eigentlich alle Menschen verdient hätten, weil sie weder in motivationaler noch in materialer Hinsicht dazu in der Lage sind, die Voraussetzungen für die Heilserlangung aus eigener Kraft zu erfüllen.

Entscheidend ist nun: Wer die in Jesus Christus deutlich gewordene Gerechtigkeit Gottes auf die eigene Existenz bezieht, wird vom zuvor empfundenen Zwang entlastet, durch Bemühungen um einen gottgefälligen Lebenswandel zur eigenen Rechtfertigung gegenüber Gott beizutragen. Er kann vielmehr darauf vertrauen, dass er von Gott nicht bei seiner notorischen Unvollkommenheit behaftet wird. Denn er ist nun sicher, dass ihm - trotz seiner Unfähigkeit zur umfassenden Ausrichtung auf Gott - um Christi willen seine Sünden nicht angerechnet werden, und er insofern von Christi Gerechtigkeit profitiert. Dieses Vertrauen, also das sichere Bewusstsein der geschenkten Heilswürdigkeit, ist der Glaube.

Blicken wir zurück auf Luthers oben beschriebene zweifache Einsicht, die ihn in die Verzweiflung der Verwerfungsgewissheit geführt hatte, so zeigt sich zunächst: Die Schattenseite der guten Werke gibt es nicht mehr. Denn der glaubende Mensch reflektiert beim Tun des Guten nicht mehr darauf, dass seine Taten von Gott als Eigenleistung zur Heilserlangung verbucht werden. Er will sich Gottes Wohlwollen nicht mehr durch Werke gleichsam erkaufen, weil er aus der Gewissheit lebt und handelt, dass ihm dieses göttliche Wohlwollen durch Christus immer schon zugesagt ist. Zweitens ist deutlich: An der Tatsache, dass der Mensch in materialer Hinsicht nie genug tun kann, um dem göttlichen Maximalanspruch vollumfänglich gerecht zu werden, ändert sich zwar nichts. Aber diese Einsicht muss ihn jetzt nicht mehr beunruhigen. Denn der glaubende Mensch ist von der Gewissheit getragen, dass in Gottes Augen seine Heilswürdigkeit nicht daran hängt, dass er in seinem innerweltlichen Handeln alle göttlichen Gebote vollumfänglich erfüllt hat. Der Glaube an die im Christusgeschehen verbürgte Gratis-Rechtfertigung führt den Menschen damit zu einer Annahme der eigenen Unvollkommenheit.

Die so skizzierte religiöse Grunderfahrung der Rechtfertigung aus Glauben müsste noch konkretisiert und präzisiert werden. Dabei wäre vor allem darauf zu verweisen, dass der Glaube kein stabiler Besitz ist und dass die Bedingungslosigkeit der Heilszusage Gottes nicht als Freibrief zur Unmoral verstanden werden darf. Dies ist hier nicht zu vertiefen. Stattdessen soll im Folgenden nach dem Zusammenhang zwischen der Rechtfertigungserfahrung und den reformatorischen Exklusivpartikeln gefragt werden.

Luthers Betonung der in Christus verbürgten Gratis-Rechtfertigung des zur Selbstrechtfertigung unfähigen Menschen bringt einen Grundsatz zum Ausdruck, der für eine angemessene Auffassung des Menschseins jedes Menschen unverzichtbar ist. Dieser Grundsatz lautet: Was ein Mensch gleichsam "als Mensch" ist, das kann beziehungsweise sollte unterschieden werden davon, was er in sozialen und gesellschaftlichen Zusammenhängen darstellt und leistet. Mit anderen Worten: Der Mensch ist mehr als die Summe seiner Wohltaten und/oder Untaten. Zugleich aber gilt: die von Luther noch geteilten theologischen Voraussetzungen, die der so genannten Rechtfertigungslehre zugrunde liegen, leuchten gegenwärtig nicht mehr ohne weiteres ein. Denn weder stellt sich für die Mehrzahl der heutigen Zeitgenossen mit der für Luther typischen Vehemenz die Frage nach der Beurteilung der eigenen Person durch Gott. Noch lässt sich das Christusgeschehen mit der zu Luthers Zeiten üblichen Selbstverständlichkeit als ein Vorgang plausibel machen, an dem das Heil der Menschen hängt.

Die Exklusivpartikel sind nun Formulierungen, mit denen das - im Kern auch heute noch einleuchtende - Grundanliegen von Luthers religiöser Befreiungserfahrung im Horizont einer vormodernen Denk- und Vorstellungswelt theologisch präzisiert wird. Sie tun dies in jeweils verschiedener Weise und verweisen damit auf die Frontstellungen der Reformationsepoche. Die Formel "allein durch die Gnade" (sola gratia) etwa bestreitet, dass die Unvollkommenheit menschlichen Welthandelns durch das Bemühen um gute Werke aufgehoben werden kann. Statt uns auf eigene Beiträge zur Heilserlangung zu verlassen, sollen wir auf die Gnaden-Gerechtigkeit Gottes vertrauen. Diese aber ist exklusiv in Person und Werk Jesu Christi manifest geworden (solus Christus). Hier schwingt auch eine Kritik an Heiligenverehrung und Marien-frömmigkeit mit, weil dadurch die alleinige Mittlerschaft Christi infrage gestellt wird. Empfangen wird die Christusgnade "allein durch den Glauben" (sola fide). Dieser Glaube ist nichts anderes als die Heilsgewissheit selbst, also das Vertrauen des Menschen in die kontrafaktische Gerechtsprechung dessen, der verstanden hat, dass er seine Heilswürdigkeit nicht selbst erwirken kann. Der Exklusivpartikel "allein die Schrift" (sola scriptura) hebt dann hervor, dass sich der Glaube an die Christusgnade dem Umgang mit den Texten der Heiligen Schrift verdankt, zu deren Verständnis der Leser, so der Grundsatz Luthers, keiner weiteren Instanz bedarf - eine Behauptung, die sich gegen den Anspruch der Amtskirche auf Deutungshoheit in Sachen Bibelauslegung richtete. Für die Reformatoren war schließlich der Gedanke wichtig, dass der biblisch fundierte Glaube an die Christusgnade im Menschen durch eine externe Ansprache geweckt wird, durch das Wort (Gottes), das in der schriftgemäßen kirchlichen Verkündigung zur Sprache kommt. Wichtig für die Wortexklusivität (solo verbo) ist dabei die Abgrenzung gegen eine Eigenständigkeit der Sakramente. Auch diese sind inhaltlich nichts anderes als das Wort der Verkündigung, nur eben in sichtbarer Gestalt.

Damit ist deutlich, dass die vielzitierten reformatorischen Sola-Formeln jeweils bestimmte Gesichtspunkte der Rechtfertigungserfahrung benennen. Ob zu deren Beschreibung drei oder mehr der überlieferten Exklusivpartikel erforderlich sind, kann nicht allgemein gesagt werden. Es hängt davon ab, inwieweit sich eine gegenwärtige Darstellung des Rechtfertigungsgeschehens den theologischen Voraussetzungen der Reformationsepoche verpflichtet sieht.

Rochus Leonhardt

Online Abonnement

Sie erhalten Zugang zur gesamten Website und zur kompletten Monatsausgabe als Web-App.

64,80 €

jährlich

Monatlich kündbar.

Einzelartikel

Sie erhalten Lesezugriff für diesen Artikel.

2,00 €

einmalig

Kein Abo.

Haben Sie bereits ein Online- oder Print-Abo?
* Ihre Kundennummer finden Sie auf Ihrer Rechnung. Ein einmaliges Freischalten reicht aus; Sie erhalten damit zukünftig automatisch Zugang zu allen Artikeln.

Rochus Leonhardt

Rochus Leonhardt, Jahrgang 1965, ist seit 2011 an der Theologischen Fakultät der Universität seiner Geburtsstadt Leipzig Professor für Systematische Theologie mit dem Schwerpunkt Ethik.


Ihre Meinung


Weitere Beiträge zu "Kirche"