Drei Autoren, drei Gegenpositionen

Bücher über Sterbehilfe haben Konjunktur - drei leidenschaftliche Plädoyers
Ein Sterbehelfer, ein Arzt, ein Ärztefunktionär, eine Moderatorin, ein Bundestagsvizepräsident und Pfarrer, eine weitere Pfarrerin und ein Intendant (von links): Die Debatte über die Sterbehilfe verläuft aufgeregt. Foto: dpa/ Eventpress Stauffenberg
Ein Sterbehelfer, ein Arzt, ein Ärztefunktionär, eine Moderatorin, ein Bundestagsvizepräsident und Pfarrer, eine weitere Pfarrerin und ein Intendant (von links): Die Debatte über die Sterbehilfe verläuft aufgeregt. Foto: dpa/ Eventpress Stauffenberg
Anfang Juli hat sich der Bundestag mit einer Neuregelung der Beihilfe zur Selbsttötung befasst, die zum Ende des Jahres in ein Gesetz münden soll. Die Positionen der Gegner und Befürworter finden sich auch in aktuellen Sachbüchern zum Thema wieder.

So kontrovers wie kaum ein anderes Thema wird derzeit die Beihilfe zum Suizid diskutiert. Dabei ist die Rechtslage eindeutig: Selbsttötung ist nicht verboten, und somit kann auch die Beihilfe dazu nicht strafbar sein. Mit einer gesetzlichen Regelung will der Bundestag nun jedoch gegen organisierte Sterbehilfe vorgehen. Der Fokus richtet sich dabei auf "gewerbsmäßige", das heißt auf Gewinn ausgerichtete Sterbehilfe, wie sie von Sterbehilfevereinen angeboten wird. Verboten werden könnte auch "geschäftsmäßige", also auf Wiederholung ausgerichtete Sterbehilfe. Diese würde vor allem Ärzte treffen, die mehr als zweimal jemandem beim Sterben helfen. Bislang ist die Beihilfe auch für Ärzte straffrei, allerdings erwartet sie durch manche Landesärztekammern berufsrechtliche Sanktionen. Insgesamt vier Gruppenanträge liegen auf dem Tisch, die im Herbst im Bundestag zu einem Gesetz fraktionsübergreifend verabschiedet werden sollen. Wie gesagt: Einige planen ein generelles Verbot der ärztlichen Suizidbegleitung oder zumindest eines, das kommerzielle Interessen fördert, andere stehen dagegen für eine Regelung ein, die Ärzten und nahen Verwandten die Suizidbeihilfe erlauben will. Bislang befinden sich Mediziner bisweilen in einer Grauzone, auch "ethischer Freiraum" genannt. Erst seit Kurzem rückt also die Frage nach dem assistierten Suizid aus jener Grauzone in die Mitte der Gesellschaft.

Die Positionen der Gegner und Befürworter finden sich in den aktuellen Sachbüchern zum Thema Tod und Sterben wieder. Die Autoren der jüngsten Publikationen zum assistierten Suizid kommen selbst aus der Mitte der Gesellschaft, und sie argumentieren so gründlich und nachdrücklich wie die Politiker.

Würde als gemeinsamer Nenner

Ein Arzt, dazu ein Professor für Palliativmedizin und der EKD-Ratsvorsitzende. Uwe-Christian Arnold, Gian Domenico Borasio und Heinrich Bedford-Strohm, alle drei sind Autoren von neuen Büchern zum Thema selbstbestimmtes Sterben und Sterbehilfe. Man mag es als Erfolg verbuchen, dass Fragen zu Tod und Sterben so öffentlich und breit diskutiert werden. Alle drei Bücher sind reine Plädoyers und Streitschriften für oder gegen die Sterbehilfe. Dabei sind es erstaunlich emphatische Bücher. Und vorneweg: Es sind, jedes auf seine Art, verblüffend einsichtige Bücher, nachvollziehbar und berechtigt in ihrer Argumentation. Zwei Ärzte und ein Bischof operieren mit dem Begriff der Würde. Sterben in Würde gilt als gemeinsamer Nenner. Doch wie diese gewahrt und geachtet werden soll, bedarf der Auslegung und der Interpretation. Genau darüber gehen die Meinungen auseinander.

Einig sind sich alle drei Autoren in einem: Eine Tötung auf Verlangen, wie sie in den Niederlanden praktiziert wird, soll es in Deutschland nicht geben. Wohltuend auch in ihrer Versachlichung der Diskussion klären sie allesamt zu Anfang über die gebräuchliche Terminologie der so genannten Sterbehilfe und über die herrschende Rechtslage auf. Und doch kommen sie am Ende zu unterschiedlichen Schlüssen.

Den brisantesten Text liefert ohne Zweifel Uwe-Christian Arnold, berichtet er doch erstmals öffentlich aus der Praxis eines Sterbehelfers. Der Berliner Urologe hat in den vergangenen zwanzig Jahren Hunderte von unheilbar kranken und schwer leidenden Menschen in ihren letzten Stunden begleitet und ihnen mit einem Medikamentenmix zum Sterben geholfen. Er hat 2005 am Aufbau von Dignitas Deutschland, einem Sterbehilfeverein, mitgewirkt. In seinem Buch Letzte Hilfe, das er gemeinsam mit Michael Schmidt-Salomon von der Giordano-Bruno-Stiftung verfasst hat, berichtet er nun über seine Erfahrungen und wie es dazu kam, dass die Medien ihn als den "wohl prominentesten Sterbehelfer Deutschlands" titulieren. Für Arnold ist klar: So wie es "Erste Hilfe" gibt, muss es auch "Letzte Hilfe" geben. Er spricht den Leser direkt an, sein Buch ist eine wütende Philippika gegen eine Einschränkung der Hilfe bei der Selbsttötung: "Wenn Ärzte gesetzlich dazu verpflichtet sind, lebenserhaltende Maßnahmen auf Wunsch des Patienten zu beenden, wieso sollte ihnen dann die Beihilfe zum Suizid standesrechtlich verboten werden? Worin unterscheidet sich die Handlung eines Arztes, der das Leben eines Patienten auf dessen Wunsch beendet, indem er die Beatmungsmaschine abschaltet, von der Handlung eines Arztes, der seinen Patienten bloß die geeigneten Mittel für einen selbstbestimmten Tod überlässt?" Für Arnold ist das ein zentraler Punkt der Debatte. Er argumentiert mit seinen Erfahrungen in der Sterbehilfe: Beim ärztlich begleiteten Suizid liegt die "Tatherrschaft" beim Patienten, im zweiten Fall beim Arzt. Nicht der Patient, sondern der Arzt führt beim aktiven Behandlungsabbruch den Tod herbei, der durch den Patientenwillen legitimiert sein kann.

Der Berliner Arzt klopft den Hippokratischen Eid nach Argumenten ab, die aus medizinischer Sicht gegen die Begleitung beim Suizid sprechen könnten und prangert das Profitstreben im Gesundheitssystem an. Und er dokumentiert, dass im US-Bundesstaat Oregon, wo die ärztliche Suizidbegleitung seit 1997 erlaubt ist, die Zahlen in den vergangenen Jahren nicht angestiegen sind. Er benennt die Argumente seiner Gegner, die der Ärzte und Kirchenvertreter. Besonders hart ins Gericht geht Arnold mit den Kirchen. Ihnen wirft er vor, Suizid und ärztliche Begleitung bei der Selbsttötung seit langem zu tabuisieren und Leiden zu verherrlichen.

Arnold erklärt, warum ein Arzt unter den geltenden gesetzlichen Regeln in strafrechtlicher Hinsicht nichts zu befürchten hat: Wenn er die Vorgaben des Betäubungsmittelgesetzes einhält, die Tat vom Patienten ausgeführt wird, er sich auf eine modifizierte "Garantenerklärung" beruft, das heißt, wenn er eine Befreiung von der unterlassenen Hilfeleistung durch seinen Patienten hat und diesen umfassend aufgeklärt hat. Allerdings können dem Mediziner je nach Bundesland unterschiedliche standesrechtliche Sanktionen drohen. Arnold will aufrütteln, provozieren, politisches Handeln aber nicht erzwingen. Sein Standpunkt: "Erfreulicherweise sind Gesetzgebung und Rechtsprechung in Deutschland so liberal, dass wir kein neues Sterbehilfegesetz brauchen." So weit, so gut. Sollte nun einer der Gesetzesentwürfe im Bundestag eine Mehrheit finden, der "geschäftsmäßigen", also wiederholt ausgeübten, assistierten Suizid unter Strafe stellt, wäre die ärztliche Suizidhilfe von Arnold strafbar.

Ganz anders der Palliativmediziner Gian Domenico Borasio. Der Katholik trennt die Debatte der Sterbehilfe von der nach einem selbstbestimmten Lebensende. Denn während es beim assistierten Suizid um den Todeszeitpunkt als letztgültigen Ausdruck von Selbstbestimmung geht, legt der Mediziner, der an der Universität Lausanne den Lehrstuhl für Palliativmedizin inne hat, größeres Augenmerk auf die Selbstbestimmung am Lebensende. Seiner Meinung nach greift die Debatte um die ärztliche Hilfe bei der Selbsttötung viel zu kurz. Deshalb steckt er auf 114 Seiten die Debatte um die Sterbehilfe ab, ihre Begrifflichkeit und auch die Frage, ob der ärztlich assistierten Suizid nötig ist - immer anhand von Fallbeispielen aus seiner palliativen Praxis. Auch er verweist auf ein Beispiel aus dem Jahr 2006, als die römisch-katholische Kirche einem Patienten, der darum gebeten hatte, auf lebensverlängernde Maßnahmen zu verzichten, ein kirchliches Begräbnis verweigerte. Ein "theologisches Armutszeugnis" und eine "seelsorgerliche Bankrotterklärung" nennt Borasio das in seinem Buch "selbst bestimmt sterben".

Die Assistenz zur Selbsttötung bezeichnet der Palliativmediziner als marginales Phänomen. Schließlich nähmen nur ein oder zwei der tausend Patienten, die in seinem Universitätsklinikum jährlich betreut werden, die Suizidhilfe durch eine der in der Schweiz tätigen Organisationen in Anspruch. Jemanden sterben zu lassen, sei wichtiger als assistierter Suizid. Trotzdem spricht er sich für eine gesetzliche Regelung in Deutschland aus. Warum? Um die verbreitete Unsicherheit, was erlaubt und was verboten ist, zu beenden und damit Patienten offen mit ihren Ärzten über Suizidwünsche sprechen können, damit sich medizinisch ungeschulte Laien nicht als Suizidhelfer betätigen und gewaltsame Suizidformen eingedämmt werden können. Gemeinsam mit anderen Medizinern hat er einen Gesetzesvorschlag entwickelt und fordert, dass die Suizidhilfe generell unter Strafe gestellt wird, allerdings mit zwei Ausnahmen: So soll Angehörigen und anderen nahestehenden Personen sowie Ärzten unter bestimmten Bedingungen die Beihilfe möglich sein.

Gegen Übertherapie am Ende

Und der Schweizer Medizinprofessor geht einen Schritt weiter: "Egal, welche Reglung getroffen wird, unsere Gesellschaft wird es sich nicht leisten können, weiterhin die pflegerische und palliativmedizinische Versorgung hochbetagter Menschen stiefmütterlich zu behandeln", schreibt er und verweist auf die demographische Entwicklung.

Was heißt nun Selbstbestimmung am Lebensende? "Wenn von Selbstbestimmung am Lebensende die Rede ist, dann lässt sich nicht übersehen, dass der so genannte freie Wille einer Vielzahl von mehr oder weniger offensichtlichen Beeinflussungen ausgesetzt ist."

Damit verweist Bosario auf ein Grundproblem in der Debatte: Selbstbestimmung geschehe für jeden Einzelnen in einem komplexen Netz aus sozialen Beziehungen, psychologischen Befindlichkeiten, kulturellen Prägungen und spirituellen/religiösen Überzeugungen.

Was seiner Ansicht nach die Menschenwürde am Lebensende wirklich verletzt, ist die gegenwärtige Übertherapierung sowie die unzureichende pflegerische und palliative Versorgung. Er bricht eine Lanze für die Palliativversorgung und bindet sie geschickt in den größeren Zusammenhang der medizinischen und sozialen Umstände, unter denen in Deutschland gestorben wird. "Würde man nur einen Bruchteil der Mittel, die in Industrienationen für unnötige Diagnostik oder unwirksame Therapien verschwendet werden, für die Palliativversorgung ausgeben, wäre deren flächendeckende Finanzierung einfach zu erreichen und damit eine wesentliche Voraussetzung für Patientenautonomie hergestellt.

Einen ganz anderen Ansatz wählt der EKD-Ratsvorsitzende Heinrich Bedford-Strohm. Er formuliert in seinem Buch "Leben dürfen - Leben müssen" seine Sicht der Dinge gleich in der Unterzeile "Argumente gegen die Sterbehilfe". Er bringt sich damit in Position gegen Uwe-Christian Arnold und auch Gian Domenico Borasio. Dafür nimmt er sich verschiedene ethische Ansätze vor und klopft diese behutsam auf Praktikabilität und Argumente ab. Ein folgender Überblick über die wichtigsten Positionen evangelischer Ethiker wie Reiner Anselm, Peter Dabrock, Wolfgang Huber und Hartmut Kress offenbart deren Unterschiede und straft die von Arnold unterstellte ideologische Ausrichtung der Kirchen Lüge. Denn so einfach stellt sich die Situation für den Ratsvorsitzenden nicht dar.

Es ist mehr ein behutsames Herantasten an Argumente, gepaart mit Weitsicht und einem großen Verständnis für die andere Seite. Bedford-Strohm entwickelt eine eigene theologische Position, indem er das Für und Wider der anderen Positionen durchdekliniert und mit dem biblischen Befund verbindet. Zusammengefasst heißt das für den Ratsvorsitzenden: "Aus der Gottebenbildlichkeit des Menschen und dem darauf folgenden Respekt für die Würde jedes menschlichen Wesens leitet die evangelische Position die grundlegende Pflicht ab, menschliches Leben zu schützen. Freiheit darf nicht mit absoluter Selbstverfügung oder Eigenbesitz verwechselt werden, sondern ist untrennbar mit der Verantwortung für das eigene Leben vor sich selbst, vor anderen und letztlich vor Gott verbunden." Das heißt auch: Die persönliche Freiheit in der Auswahl verschiedener Möglichkeiten muss immer darauf abgeklopft werden, welche Auswirkungen sie auf die gesamte Gesellschaft hat.

Bedford-Strohm liefert ein weiteres gewichtiges Argument: Wenn die Tötung eines Menschen oder die Beihilfe zur Selbsttötung den Schutz des Rechts genösse, würde sie eine unter bestimmten Bedingungen normale Möglichkeit. Damit ginge etwas verloren, was für die Selbstachtung, den Selbstwert und auch die Selbstbestimmung aller Menschen von unvergleichbarem Wert sei: das Wissen, dass das Leben so kostbar, unverrechenbar sei, dass niemand es beenden dürfe und auch, dass dieses Leben keiner Rechtfertigung bedürfe.

Freilich ist sich der Ratsvorsitzende bewusst, dass, "wenn moralische Prinzipien um ihrer Klarheit willen von der sensiblen Wahrnehmung konkreter Situationen des Leidens absehen, sie auch eine Tendenz zur Unbarmherzigkeit entwickeln können und den empathischen Umgang mit anderen Menschen verfehlen, den Jesus vorgelebt hat". Kontextsensibilität sei die besondere Stärke evangelischer Urteilsbildung. Deshalb müssten die Gesetze, die diese Fragen regeln, "so beschaffen sein, dass sie Spielraum für Gewissensentscheidungen lassen". Trotzdem: Bedford-Strohm spricht sich eindeutig für einen Gesetzentwurf gegen jede Form der kommerziellen und organisierten Suizidhilfe aus. Und: "Wo Ärzte Beihilfe zum Suizid öffentlich anbieten, würde das Verbot organisierter Sterbehilfe greifen", schreibt er.

Drei Autoren, die in die Debatte eingreifen, nehmen drei deutlich unterschiedliche Meinungen ein. Und jeder Argumentationsgang hat seine Berechtigung. Lässt man nun doch besser alles beim Alten? Oder ist eine gesetzliche Regelung mit einem strafrechtlichen Verbot der organisierten und kommerziellen ärztlichen Hilfe beim Suizid nötig? Und kann ein Gesetz wirklich alles regeln? Die Debatte um den assistierten Suizid ist erst der Anfang einer dringend notwendigen sozialpolitischen Debatte über die Fragen nach Autonomie und Selbstbestimmung am Ende des Lebens.

Literatur

Uwe-Christian Arnold: Letzte Hilfe. Ein Plädoyer für das selbstbestimmte Sterben. Rowohlt Verlag, Reinbek 2014, 240 Seiten, Euro 18,95.

Heinrich Bedford-Strohm: Leben dürfen - leben müssen. Argumente gegen die Sterbehilfe. Kösel-Verlag, München 2015, 175 Seiten, Euro 17,99.

Gian Domenico Borasio: Selbst bestimmt sterben. C. H. Beck Verlag, München 2014, 206 Seiten, Euro 17,95.

Kathrin Jütte

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Kathrin Jütte

Kathrin Jütte ist Redakteurin der "zeitzeichen". Ihr besonderes Augenmerk gilt den sozial-diakonischen Themen und der Literatur.


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