"Es war perfekt"

Sterben in den Niederlanden: Wie weit gilt die Autonomie der Patienten?
Symbolfoto Sterbebegleitung
Foto: dpa/ Werner Krueper
Wer nimmt meine Hand? – Niemand möchte alleine sterben. Foto: dpa/ Werner Krueper
Seit 13 Jahren ist aktive Sterbehilfe in den Niederlanden gesetzlich geregelt. Danach wird ein Arzt, der einem Patienten die tödliche Spritze gibt oder ihm bei der Selbsttötung hilft, nicht bestraft. Die Amsterdamer Journalistin Annette Birschel beschreibt Erfahrungen mit der Rechtspraxis.

Ann Stolting war eine große, starke Frau. Als sie 47 Jahre alt war, stellten die Ärzte Brustkrebs fest. Ann wurde operiert, bekam Chemotherapie und Bestrahlungen. Doch ein Jahr später kehrte der Krebs zurück. "Sie nannte das Super-Pech”, erinnert sich Martijn Molenaar, ihr Mann, in seiner Wohnung in Amsterdam. Sieben lange Jahre unterstützte er seine Frau Ann, bis zu jenem 19. Juli 2007 - ihrem Todestag. Den Zeitpunkt ihres Sterbens hatte sie selbst bestimmt. Der Arzt gab ihr die tödliche Spritze. Es war ein Tod auf Verlangen. "Ann dachte nie an den Tod”, sagt der Grafiker Martijn. "Sie hat so unglaublich hart gekämpft, weil sie das Leben liebte.” Sie arbeitete fast bis zum Schluss, war Sängerin in einer Band und sie spielte Klavier. "Ann war kein Mensch, der nur abwarten wollte."

Im Frühjahr 2007 konnten die Ärzte nichts mehr für sie tun. Auch nun habe sie nicht tatenlos abwarten wollen, erzählt der heute 54-Jährige. "Sie hat immer gesagt: 'Wenn ich keine Lebensqualität mehr habe, wenn ich nur noch im Bett liege und nichts mehr tun kann, dann will ich Euthanasie.'"

"Euthanasie" - so wird aktive Sterbehilfe in den Niederlanden genannt. Dieses Wort ist hierzulande nicht durch die Nazi-Vergangenheit beladen wie in Deutschland. Wenn Niederländer von "Euthanasie" sprechen, dann bedeutet das nie den staatlich organisierten Massenmord an so genanntem lebensunwerten Leben, sondern ganz wertfrei: "Tod auf Verlangen. Der sanfte Tod".

Seit 13 Jahren ist aktive Sterbehilfe in den Niederlanden gesetzlich geregelt. Danach wird ein Arzt, der einem Patienten die tödliche Spritze gibt oder ihm bei der Selbsttötung hilft, nicht bestraft, vorausgesetzt, er hat alle Bedingungen dafür erfüllt: Ein Patient muss aussichtslos krank sein, unerträglich leiden und selbst ausdrücklich und wiederholt seinen Arzt darum bitten. Dann muss ein zweiter Arzt konsultiert werden, der das Gesuch prüft. Und schließlich muss nach dem Tod jeder Fall auch noch bei einer speziellen Kommission gemeldet werden. Dort kontrollieren Juristen, Ethiker und Mediziner eingehend, ob alle Bedingungen eingehalten wurden. Und noch etwas ist entscheidend: Ein gutes und langes Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient. Ärzte dürfen keine Bitten von Fremden akzeptieren. Damit sollte damals einem möglichen Sterbehilfe-Tourismus der Riegel vorgeschoben werden.

Als das Gesetz am 12. April 2001 in der Ersten Kammer des Parlaments in Den Haag (Bundesrat) verabschiedet wurde, gab es Applaus. Doch Champagnerflaschen wurden nicht entkorkt. Jeder in dem ehrwürdigen Sitzungssaal auf dem Den Haager Binnenhof war sich bewusst, dass dies eine Entscheidung von großer Tragweite war. Zum ersten Mal erlaubte ein demokratischer Rechtsstaat einem Arzt, einen Patienten zu töten, wenn dieser es wünschte.

Für die Ärztin Petra de Jong war es wie eine Befreiung. Sie hatte auch vorher schon selbst mehrfach aktive Sterbehilfe geleistet. Damals wurde es nur stillschweigend geduldet. Einfach sei es nie gewesen, räumt sie ein. "Nach unserem Eid müssen wir Ärzte Leiden lindern oder heilen. Ärzte sind aber keine Wunderheiler. Manchmal muss man auch ein Leben beenden, um das Leiden zu lindern."

Heute ist sie Direktorin der niederländischen Vereinigung für ein freiwilliges Lebensende, mit über 120.000 Mitgliedern einer der größten Vereine des Landes, die treibende Kraft für die Legalisierung der Sterbehilfe.

Debatte seit den 60ern

Die Debatte begann Ende der Sechzigerjahre, zu einer Zeit, in der in den Niederlanden Tabus gebrochen wurden. Die Abtreibung und der Verkauf von Haschisch in Koffieshops wurden damals legalisiert. Außerdem wurde ein weiteres Tabu offen angegangen: Der Tod. Das geschah nach jahrhundertealter holländischer Tradition: Man suchte den Konsens. Es war ein langer und aufreibender Prozess. Für die Befürworter ging es um die Autonomie des Bürgers. Die Gegner waren vor allem die Kirchen und christlichen Parteien.

1970 verfasste der Ethiker und Theologe, Professor Harry Kuitert, eine historische Erklärung, in welcher der berühmteste christliche Befürworter der Sterbehilfe schrieb: "Es geht im Kern um das Selbstbestimmungsrecht des Patienten nicht nur gegenüber einer christlichen Moral, sondern auch gegenüber der Allmacht der Medizin." Die Medizin könne das Leben dank der Forschung immer weiter verlängern. "Das aber", so Kuitert, "kann der Menschenwürde widersprechen."

Heute stehen etwa 90 Prozent der Niederländer hinter dem Gesetz zur aktiven Sterbehilfe. Es habe sich bewährt, sagen auch die Kritiker, wie der Ethik-Professor an der Universität Utrecht, Theo Boer: "Wenn ein Land die Sterbehilfe gesetzlich regeln will, dann ist dieses Gesetz nicht so schlimm, weil es so viele Kontrollmechanismen gibt."

Mehr als 30.000 Fälle aktiver Sterbehilfe wurden bisher gemeldet. In wenigen Fällen wurden die Regeln zwar nicht strikt eingehalten, aber bisher gab es noch keinen strafrechtlichen Prozess. Im Prinzip gilt die Regelung nicht für Patienten, die ihren Willen nicht äußern können, weil sie dement, psychisch krank, geistig behindert sind oder im Koma liegen. Allerdings wird eine schriftliche Patientenverfügung anerkannt. Und auch Depression und Demenz werden inzwischen als unerträgliche Leiden anerkannt.

Der Wille des Patienten

2013 wurden 4829 Fälle aktiver Sterbehilfe gemeldet, etwa 15 Prozent mehr als im Vorjahr. Das liegt zum einen an der Zunahme von Krebserkrankungen. Aber immer häufiger geht es auch um psychisch Kranke. 42 waren es im vergangenen Jahr. 2012 waren es noch vierzehn gewesen. Hinzu kommen 97 Fälle von Demenz, doppelt so viele wie im Jahr zuvor. Noch immer ist der Wille eines Patienten oberstes Prinzip, doch auch diese Grenze soll erweitert werden:

Vor einigen Jahren lösten Ärzte in Groningen eine heftige internationale Debatte aus, weil sie ein Sterbehilfeprotokoll für Neugeborene aufgestellt hatten. Es gilt für schwer geschädigte Babys, für die es keine Aussicht auf Linderung geschweige denn Heilung gibt und die erkennbar unerträglich leiden. Zurzeit wird diskutiert, ob auch terminal kranke Kinder unter zwölf Jahren den Zeitpunkt ihres Todes selbst bestimmen dürfen. Zur Zeit können Kinder im Alter von zwölf bis 16 Jahren nur mit Einwilligung der Eltern um aktive Sterbehilfe bitten.

Die allermeisten Patienten aber sind erwachsen und haben ihren Willen deutlich geäußert. Die Amsterdamerin Ann Stolting hatte eine so genannte Euthanasieerklärung abgegeben. Sie hatte zusätzlich mehrfach mit ihrer Hausärztin gesprochen und dies auch noch dem unabhängigen Amtsarzt gegenüber bekräftigt. Das war wenige Monate vor ihrem Tod. Auch mit ihrem Mann und den beiden erwachsenen Kindern hatte sie geredet.

"Sie sagte: 'Das kann nicht so weiter gehen'", erinnert sich Martijn Molenaar. "Ich habe Schmerzen, ich schlafe tagelang, es wird auch nie wieder besser. Was haltet ihr davon, wenn ich jetzt einen Termin mit dem Arzt mache?" Der Familie ist das schwergefallen. Aber sie verstanden es. Denn Ann ging es schlecht. Sie war stark abgemagert, konnte nur noch ab und zu im Rollstuhl nach draußen. Täglich nahm sie Abschied von Freunden und Bekannten.

Ein Termin zum Sterben

"Die Ärztin fragte Ann: 'Wann passt es dir denn?' - Als wäre es ein normaler Termin." Heute kann Martijn darüber lachen, damals konnte er es nicht. "Ann sagte: 'Ich möchte es diese Woche abschließen.' Dann fragte die Ärztin: 'Was hältst du von Donnerstagabend, halb acht?' - 'Gut', sagte Ann. 'Dann komm am Donnerstag.'"

Ein Termin zum Sterben? Darauf ist keiner vorbereitet. Es war ein warmer Juliabend 2007, als die Ärztin in die Wohnung kam. Martijn kann sich an jedes Detail erinnern. "Sie sagte: 'Ich werde dir jetzt eine Spritze geben. Willst du noch etwas tun?' - 'Ja', sagte Ann. 'Ich möchte noch meine E-Mails checken. Und ich will noch zum Klo. Und ich will noch einmal auf die Terrasse.' - Das hat sie alles getan. Dann legte sie sich wieder hin. Sie bekam eine Spritze und schlief ein. Das war sehr friedlich, wir konnten sehr gut Abschied nehmen. Es war perfekt. Es war genauso, wie Ann es wollte. Dann hat sie die endgültige Spritze bekommen, dadurch starb sie. So war das."

Die erste Spritze versetzt den Patienten in einen Koma-ähnlichen Schlaf. Dann wird ein Gift injiziert, das die Muskeln lähmt. Der Tod tritt schnell ein. Das Herz hört auf zu schlagen. Das dauert meistens nur wenige Minuten. In den meisten Fällen von aktiver Sterbehilfe geht es um Krebskranke, etwa zwei bis sechs Wochen vor dem natürlichen Tod.

Für Professor Boer ist das ein besorgniserregender Trend. "Ich fürchte, dass das bei Krebs der normale Tod wird. Dann aber zieht man wahrscheinlich bei der Behandlung immer weniger die Alternative der palliativen Medizin in Betracht."

Die Schmerztherapie für Sterbende war in den Niederlanden lange Zeit ein Stiefkind. Erst in den vergangenen Jahren wird viel in sie investiert. Heute gibt es landesweit rund 1.300 Plätze in Hospizen oder Pflegeheimen mit Palliativ-Medizin. Nach Ansicht der Kritiker reicht das Angebot bei weitem nicht aus. Denn hätten Patienten die Wahl, würden sie nicht die Todesspritze wählen.

Missbrauch befürchtet

Ein qualvoller Tod muss nicht sein, da sind sich alle einig. Doch die Kritiker fürchten, dass die Grenze immer mehr vom unerträglichen Leiden hin zur als unerträglich empfundenen Lebensqualität verschoben wird. Angesichts der Missstände in Pflegeheimen etwa könnten Patienten schnell ihr eigenes Leben als nicht mehr lebenswert betrachten, fürchtet der Direktor des christlichen wissenschaftlichen Lindeboom-Instituts für medizinische Ethik, Stef Groenewoud: "Wir müssen erst die Pflege verbessern, das halte ich für menschlicher, als eine Art Exit-Option anzubieten." Sterbehilfe dürfe nicht zur billigen Lösung der Kostenexplosion im Gesundheitswesen werden.

Doch im Zentrum der Debatte steht das Selbstbestimmungsrecht des Patienten. Das Sterbehilfe-Gesetz garantiert dies nämlich bislang nicht. Es verschafft nur dem Arzt Rechtssicherheit. Der Sterbehilfe-Lobby reicht das nicht. Nur der Patient solle entscheiden, ob sein Leben noch lebenswert oder ob es vollendet sei, sagt die Direktorin der Sterbehilfevereinigung "de Jong". "Die Menschen wollen immer mehr die Regie über ihr eigenes Leben haben, und finden, dass dazu auch die Regie über ihr eigenes Sterben gehört."

Vor etwa zwei Jahren eröffnete die Vereinigung eine Lebensendeklinik in Den Haag. Dort können Menschen mit ärztlicher Hilfe im Rahmen des heutigen Gesetzes sterben. Die Nachfrage ist groß, denn noch nicht einmal jede dritte Bitte um Euthanasie wird erfüllt. Viele Ärzte lehnen sie aus Gewissens- oder Glaubensgründen ab, oder sie sind der Ansicht, dass der Patient nicht aussichtslos oder unerträglich leide.

322 Menschen hat die Klinik geholfen. Doch in zwei Fällen innerhalb weniger Monate hatte sie nach Prüfung der unabhängigen Kommission die Richtlinien nicht befolgt. In einem Fall war es um eine Frau gegangen, die nicht in ein Pflegeheim wollte. Jetzt überprüft die Staatsanwaltschaft die Praxis der Klinik.

Wie weit darf die Autonomie des Patienten gehen? Wo muss der Staat Grenzen ziehen? Darüber wird jetzt erneut debattiert. Die Niederlande werden nie leichtfertig mit dem Tod auf Verlangen umgehen, davon ist der Ethiker Theo Boer überzeugt: "Abgesehen von christlichen Überzeugungen, gibt es auch professionelle und emotionale Argumente gegen die Normalisierung des Todes. Für Ärzte wird Euthanasie nie normal sein."

Für Ann Stolting war das Gesetz zur aktiven Sterbehilfe ein Segen, sagt Martijn Molenaar. "Ich verstehe die Entscheidung von Ann. Ich würde dasselbe tun. Aber meine Gefühle waren damals zwiespältig. Tief im Innern hatte ich Angst, sie zu verlieren. Ich habe sie verloren. Aber ich verstehe sie voll und ganz."

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Annette Birschel

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