Eine Generationenaufgabe

Gespräch mit dem Vorstandsvorsitzenden der v. Bodelschwinghschen Stiftungen Ulrich Pohl über die UN-Behindertenrechtskonvention und ihre Auswirkungen für Deutschland
Ulrich Pohl. Foto: v. Bodelschwinghsche Stiftungen Bethel
Ulrich Pohl. Foto: v. Bodelschwinghsche Stiftungen Bethel
Der evangelische Pastor Ulrich Pohl steht seit fünf Jahren dem Vorstand der v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel in Bielefeld vor. Sie sind die größte diakonische Einrichtung Europas und von der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention massiv betroffen.

zeitzeichen: Herr Pfarrer Pohl, in Artikel 3 des Grundgesetzes heißt es unter anderem, dass niemand wegen seines Geschlechts, seiner Rasse oder einer Behinderung benachteiligt oder bevorzugt werden darf. Warum brauchen wir in Deutschland auch noch die UN-Behindertenrechtskonvention?

Ulrich Pohl: Sie nimmt diesen Grundgesetzartikel auf und regelt gleichzeitig auch internationales Recht, indem sie grenzüberschreitend in allen Unterzeichnerstaaten gilt. Und das ist bedeutsam. So lassen sich mit Hilfe der UN-Behindertenkonvention Standards international abgleichen. Zum Beispiel unterhält Bethel in Lobetal in Brandenburg eine Einrichtung, die achtzig Kilometer von der polnischen Grenze entfernt liegt. Ferner ist es möglich, über internationale Vereinbarungen nationales Recht noch konkreter auszugestalten. Die Konvention hat Deutschland jedenfalls einen Schub in Richtung Inklusion gegeben.

Ist Deutschland also auf dem Weg zu einem inklusiven Land?

Ulrich Pohl: Auf dem Weg ist Deutschland schon, aber die Frage ist nur, mit welchem Tempo? Uns als diakonischem Träger geht es zu langsam voran. Hinderlich sind zum Beispiel die unterschiedlichen Zuständigkeiten in Deutschland. So ist der Umbau der öffentlichen Verkehrsmittel Sache der Kommunen, während für die Schulpolitik die Bundesländer zuständig sind. Und auf beiden Seiten sind die finanziellen Mittel begrenzt. In Bethel haben wir schon 2001 mit unserer Vision "Gemeinschaft verwirklichen" den Kerngedanken von Inklusion formuliert und als Leitidee für unsere Arbeit definiert. Ein äußeres Zeichen war die Umbenennung der v. Bodelschwinghschen Anstalten Bethel. Vor fünf Jahren haben wir "Anstalten" durch "Stiftungen" ersetzt.

Warum geht es mit der Inklusion in Deutschland so langsam voran? Hängt das nur an den unterschiedlichen Zuständigkeiten?

Ulrich Pohl: Nein, es fehlt einfach Geld. Und da stellt sich natürlich die Frage, wofür Geld in welchem Umfang ausgegeben wird. Parallel zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention müssen wir in Deutschland seit dem 1. August 2013 dem Rechtsanspruch auf einen Kindertagesstättenplatz für unter Dreijährige nachkommen. Das hat in vielen Bundesländern dazu geführt, dass das soziale Budget weitgehend ausgeschöpft ist. In Nordrhein-Westfalen genießen wir zwar immerhin die theoretische Unterstützung der Landesregierung, aber für die nötigen Umbaumaßnahmen für barrierefreie Schulen und die Fortbildung der Lehrerinnen und Lehrer, hat das Kultusministerium kein Geld.

Ist es sinnvoll, dass es in Zukunft um der Inklusion willen nur noch Regelschulen statt Förderschulen gibt?

Ulrich Pohl: Die Eltern sollten ein Wahlrecht haben. Und das sieht die UN-Konvention auch vor. Aber zurzeit suchen Regelschulen auf dem Land verzweifelt nach Kindern mit Behinderung, um weiter existieren zu können. Denn bei inklusivem Unterricht sind die vom Staat geforderten Mindestschülerzahlen geringer. Doch eine Regelschule muss auf Kinder mit Behinderungen auch eingerichtet sein. Es ist Elternrecht, ein Kind auf eine Regelschule zu schicken. Aber man muss darauf achten, ob das Kind, das in seiner Klasse unter Umständen das einzige mit Einschränkungen ist, wirklich inkludiert werden kann. In der jetzigen Finanzlage erleben wir es auch, dass der Inklusionsbegleiter nur bis mittags finanziert wird. Das heißt, das Kind kann im Gegensatz zu den anderen Kindern nicht am Ganztagsangebot der Schule teilnehmen, sondern muss mittags nach Hause fahren.

Haben die Eltern behinderter Kinder überhaupt eine Wahlfreiheit, wenn im ländlichen Raum viele Eltern ihre Kinder in die umliegenden Regelschulen schicken und die Förderschulen mangels Anmeldungen vor dem Aus stehen?

Ulrich Pohl: Vor diesem Problem stehen wir in Nordrhein-Westfalen schon jetzt. Denn nur wenn mindestens 144 Kinder eine Förderschule besuchen, bleibt sie bestehen. Aus der nordrhein-westfälischen Landesregierung hieß es, dass rund drei Viertel aller Förderschulen geschlossen werden. Damit aber nähme man den Eltern das Wahlrecht. Die Landesregierung hat ihren Plan wegen Geldmangels zwar erst einmal um ein Jahr verschoben, aber das hat auch mit der Einsicht zu tun, dass man nicht ein komplettes Lehrerkollegium von heute auf morgen auf inklusiven Unterricht vorbereiten kann. Zurzeit fahren Förderschullehrer in die Regelschulen, um ihre Kolleginnen und Kollegen ein- bis zweimal in der Woche vorzubereiten. Aber Qualitätssicherung erfordert mehr.

Sie plädieren dafür, die Förderschulen auch auf dem Land aufrechtzuerhalten?

Ulrich Pohl: Zunächst muss man analysieren, wie viele Kinder mit welchem Grad der Einschränkung im Einzugsbereich einer Schule leben und ob die Chance besteht, sie in der Regelschule zu inkludieren. Wenn das nicht funktioniert, muss man die Messlatte der Schülerzahl senken und eine Förderschule mit weniger als 144 Schülerinnen und Schülern unterhalten. Wenn nämlich Eltern im ländlichen Raum ihre Kinder in Förderschulen mit Internaten in andere Städte geben, schafft man das Gegenteil von Inklusion, Exklusion.

Kann man sagen, inklusive Beschulung, die Aufnahme in Regelschulen, ist nur für Kinder mit leichten Einschränkungen gut?

Ulrich Pohl: Inklusive Beschulung ist gut für Kinder, die auf vorbereitete Schulen treffen. Wenn Kinder zum Beispiel gewindelt werden müssen, braucht die Schule einen Pflegeraum und auch Lehrinnen und Lehrer, die dazu bereit sind. Oder es muss Pflegepersonal eingestellt werden. Aber allein von den äußeren Voraussetzungen sind viele Schulen darauf noch nicht vorbereitet. Mit einer Einschränkung wie Seh- oder Hörbehinderung tun sich Regelschulen leichter, indem sie zum Beispiel den Lehrer mit einem Mikrophon und den Schüler mit einem Empfänger ausstatten. Generell gilt: Die Eltern müssen bei ihrer Entscheidung berücksichtigen, ob eine Schule personell, baulich und in der Einstellung der Lehrerinnen und Lehrer auf ihr behindertes Kind vorbereitet ist.

Aber es wird doch sicher auch weiterhin behinderte Kinder und Jugendliche geben, die nicht in einer Regelschule inkludierbar sind, oder?

Ulrich Pohl: Für mich ist Differenzierung wichtig. Alle Menschen müssen die beste Förderung bekommen, die notwendig ist, damit sie in ihrem Leben so gut wie möglich zurechtkommen.

Ist die Kehrseite von breiter Inklusion nicht die, dass man Menschen, die weniger inkludierbar sind, noch stärker isoliert?

Ulrich Pohl: Ja, die große Gefahr ist der Ausschluss von Menschen mit schweren Behinderungen. Dies gilt übrigens auch für die Altenhilfe, wo es eine Gruppe von Menschen gibt, die nicht mehr ambulant betreut werden kann. In der Schule sollte man sich bemühen, Kinder zumindest in einzelnen Fächern gemeinsam lernen zu lassen. Ich glaube, dass jeder Mensch inkludierbar ist. Aber es ist nötig, alle Schüler auf dem ihnen angemessenen Leistungsniveau zu unterrichten.

Das Inklusionsziel heißt konsequente gesellschaftliche Teilhabe. Aber das lässt sich doch nicht immer verwirklichen.

Ulrich Pohl: Hier in Bethel leben auch schwerstbehinderte Kinder, die im Pflegebett liegen. Man kann das nicht verheimlichen und muss ebenso deutlich sagen, dass bei ihnen trotz der sehr eingeschränkten Möglichkeiten Inklusion dennoch anzustreben ist.

Worin unterscheiden sich eigentlich Inklusion und Integration?

Ulrich Pohl: Wir stehen vor einem Paradigmenwechsel. Integration bedeutet, dass sich eine Minderheit an die Kultur und Regeln der Mehrheit anpasst. Inklusion verlangt dagegen den Wandel der Mehrheit, damit jeder Mensch aktiv teilhaben kann. So muss eine Stadt, die keine Hochbahnsteige für Rollstuhlfahrer hat, diese eben schaffen. Und auch die Regelschulen müssen sich verändern. Von der Schule über die Arbeitswelt bis zur Altenpflege müssen wir Inklusion verwirklichen und allen Menschen die gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen. Und das ist ein Quantensprung. Aber auch die Menschen mit Behinderung müssen sich verändern, denn an sie werden ebenfalls Anforderungen gestellt.

Weite Teile der Gesellschaft können mit dem Begriff Inklusion noch gar nichts anfangen. Denn seit rund 170 Jahren ist Separation und nicht Integration, geschweige denn Inklusion das Modell für den Umgang mit behinderten Menschen. Schon beim Thema Integration gehen die meisten Leute ja davon aus, es betreffe nur Ausländer, die in ein fremdes Land kommen und sich anpassen sollen. Und wenn man den Begriff Integration schon an dieser Stelle verkürzt, dann wird es auch mit dem komplexen Begriff Inklusion schwierig. Es wird lange dauern, dafür ein Bewusstsein zu schaffen. Das ist eine Generationenaufgabe.

Und was bedeutet das für Bethel?

Ulrich Pohl: Inklusion bedeutet Durchmischung. Menschen mit Behinderung sollen ihren Arbeitsplatz in einer Werkstatt oder anderen Produktionseinheiten finden, in denen auch Menschen ohne Behinderungen arbeiten. Die Frage dabei ist, wie Menschen mit Behinderung in Arbeitsprozesse inkludiert werden können und warum so wenige Menschen aus den Werkstätten in den ersten Arbeitsmarkt wechseln.

Wie viele Menschen wechseln denn aus den beschützenden Werkstätten in Bethel jährlich in den ersten Arbeitsmarkt?

Ulrich Pohl: In Bethel sind das in den vergangenen zwei Jahren zwei Dutzend bei insgesamt 2400 Arbeitsplätzen gewesen. Dass es so wenige gewesen sind, hat auch Gründe. Wer in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung arbeitet, erwirbt eine Altersversorgung, die nahezu einer Durchschnittsrente gleichkommt. Nach dem Wechsel in den ersten Arbeitsmarkt entstehen aber nur noch auf Grund der in der Regel niedrigen Verdienste geringe weitere Rentenansprüche. Außerdem wechseln zuerst die Leistungsstärksten. Aber jede Werkstatt für Behinderte lebt inzwischen von Aufträgen großer Konzerne und Firmen mit einer Qualitätssicherung, die über 99 Prozent ausweisen muss. Und deshalb haben die Werkstätten kein Interesse, ihre leistungsstärksten Leute abzugeben.

Wie können, ja müssen Unternehmen Inklusion fördern?

Ulrich Pohl: Viele Unternehmer wissen nicht, dass sie zum Beispiel Menschen mit Behinderungen zwei Jahre lang quasi zur Probe beschäftigen können. Solche Details sind nicht in den Köpfen der Entscheiderinnen und Entscheider. Und darüber muss man sie informieren.

Und man sollte mit der Behauptung aufräumen, beschützende Werkstätten als Sonderbereiche seien mit der UN-Behindertenrechtskonvention nicht vereinbar, oder?

Ulrich Pohl: Gesamtgesellschaftlich sind wir noch lange nicht so weit, dass wir auch nur den Grundgedanken der Inklusion umsetzen. Natürlich gibt es schon heute ausgelagerte Arbeitsplätze bei sozial engagierten Unternehmern. Diese stellen dann manchmal auch ein Dutzend solcher Arbeitskräfte bei sich ein. Die Inklusion in der Arbeitswelt voranzutreiben, halte ich für die wichtigste Aufgabe der kommenden zehn Jahre.

Werfen wir einen Blick in die Zukunft: Wenn die Inklusion in der Gesellschaft weitgehend verwirklicht ist, wie werden dann die v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel und die Ortschaft Bethel aussehen? Wird es sie noch geben?

Ulrich Pohl: Wir sind gerade dabei, unser Anstaltsgelände weitgehend zu verändern. Deshalb wird es Bethel in einer anderen Form geben. Neben stationäre Angebote treten in großem Umfang ambulante. Versorgung im eigenen Sozialraum ist Programm. Ein Beispiel ist die Altenhilfe, die sich insgesamt dramatisch verändern wird. Denn auch Menschen mit Behinderung werden alt, und alte Menschen werden behindert. Alte Leute, die ohne Einschränkung ins Altenheim ziehen, wird es also kaum mehr geben. Dass die Lebenserwartung einerseits zunimmt und andererseits die Berufstätigkeit von Frauen, die damit als Pflegende ausfallen, wird uns vor große Herausforderungen stellen. Ich denke nicht, dass man diese Probleme nur quartiersbezogen lösen kann. Zu behaupten, wir benötigten keine stationären Angebote mehr, halte ich - auch mit einem Blick auf die Zahlen - für falsch.

In welchen Bereichen wird Bethel auf seinem angestammten Gelände künftig noch tätig sein?

Ulrich Pohl: Wir bieten in Bethel schon jetzt bestimmte Dienste wie die einzige Kinderepilepsieklinik Deutschlands oder ein Spezialangebot für Behindertenmedizin. Und sicher wird der Psychiatriebereich wachsen. Denn in einer immer komplizierter werdenden Gesellschaft wächst die Zahl derer, die psychisch erkranken. Bei Menschen mit Behinderung wird Bethel eindeutig weiter den ambulanten Weg gehen. Schon jetzt haben wir 1800 Plätze im stationären Bereich abgebaut und ambulante, auch intensivbetreute Angebote oder kleine lokale stationäre Einrichtungen geschaffen wie in Stade, Dortmund oder in Brandenburg.

Das heißt, große stationäre Einrichtungen gehören der Vergangenheit an?

Ulrich Pohl: Ja, wir bauen gerade das Haus Groß-Bethel um, Häuser mit mehr als einhundert Plätzen sind nicht mehr zeitgemäß. Die Norm sind jetzt kleine Einrichtungen mit bis zu 24 Plätzen für Menschen mit Mehrfachbehinderungen, psychisch Kranke oder für Suchtkranke, die noch mit Drogen zu kämpfen haben. Aber diese Menschen wohnen jetzt in dem Sozialraum, aus dem sie kommen. Das hat den Vorteil, dass Freunde und Angehörige in der Nähe sind. Im Ruhrgebiet hat Bethel zum Beispiel ein Dutzend evangelische Pfarrhäuser und Gemeindehäuser übernommen. Durch die Nähe zur Kirchengemeinde werden die genannten Menschen stark inkludiert. Die Einbindung in Nachbarschaften bedeutet eine große Steigerung der Lebensqualität.

Was können, müssen Kirchengemeinden zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen beitragen?

Ulrich Pohl: Mit den Kirchengemeinden habe ich gute Erfahrungen gemacht. Schwierigkeiten bereitet uns aber, dass viele Kirchengemeinden derzeit zusammengelegt werden. Damit werden die Aufgabenbereiche für die Pfarrer deutlich größer, und eine weitere Bethelgruppe lässt sich dann manchmal schwer schultern. Deshalb haben wir jetzt in allen Häusern Diakoniebeauftragte benannt, die sich zum Beispiel um die Andachten kümmern und den Kontakt zur Kirchengemeinde suchen und pflegen. Die örtliche Diakonie und die Kirchengemeinde sind aber immer unsere ersten Ansprechpartner.

Bethel, das einen ganzen Ortsteil umfasst, ist über die Grenzen Bielefelds hinaus in Deutschland bekannt. Besteht nicht die Gefahr, dass das Spendenaufkommen zurückgeht, wenn sich die Arbeit über die ganze Republik verteilt?

Ulrich Pohl: Bethel ist natürlich auch ein Mythos. Zum Teil wird das so bleiben, aber wir müssen uns weiterentwickeln und unseren Beitrag zu einer inklusiveren Gesellschaft leisten. Dazu gehört auch die Dezentralisierung, wir haben schon jetzt 280 Standorte in Deutschland, und dass wir in der Frage der Inklusion eindeutig Stellung beziehen. Aus unserer Tradition heraus müssen wir Entwicklungen entgegensteuern, die das Lebensrecht von Menschen mit Behinderungen bedrohen, seien es pränatale Bluttests oder assistierter Suizid. Sicher wird der Mythos Bethel durch die stärkere regionale Verlagerung der Arbeit bröckeln. Aber was wäre die Alternative? Wir möchten, dass auch ein Mensch mit Einschränkungen seine Individualität leben kann. Die Frage, was möchte ich für mich, stelle ich mir immer, wenn ich ein Altenheim betrete. Bei der Frage, stationäre oder ambulante Betreuung, geht es eben nicht um Ideologie, sondern um das Lebenspraktische.

Das Gespräch führten Kathrin Jütte und Jürgen Wandel am 27. November 2013 in Bielefeld/Bethel.

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