Was Menschen anderen antun

Von Recht und Schuld
Foto: Monika Zucht/DER SPIEGEL
Foto: Monika Zucht/DER SPIEGEL
Seit 21 Jahren berichtet die Spiegel-Reporterin Gisela ­Friedrichsen für das Nachrichtenmagazin aus ­deutschen und internationalen Gerichtssälen. Ihre Gerichtsreportagen hat sie unter dem Titel "Ich bin doch kein Mörder" veröffentlicht.

zeitzeichen: Frau Friedrichsen, als Reporterin des SPIEGEL haben Sie seit 21 Jahren unzählige Gerichtsverfahren verfolgt. Geht aus Ihrer Sicht unser Rechtswesen mit strafrechtlich relevanter Schuld angemessen um?

GISELA FRIEDRICHSEN:

Der Rechtsstaat und die Strafjustiz sind menschliche Einrichtungen. Und daher sind sie mit Fehlern behaftet und dem Wandel der Zeit unterworfen. Allerdings habe ich auch schon Prozesse in anderen Ländern verfolgt, in der Schweiz, in Österreich, Schweden und Belgien, und vor diesem Hintergrund kann ich schon sagen: Unser Rechtssystem ist sehr ausgereift, und im besten Fall kommt ein Gericht dem sehr nahe, was Wahrheit und Gerechtigkeit sind. Trotz ihrer Bindung an Recht und Gesetz haben die Richter ja einen großen Freiraum, um den jeweiligen Fall zu würdigen, auf den jeweiligen Angeklagten individuell einzugehen und ihm gerecht zu werden.

Gab es in Ihren Berufsjahren auch Fälle, bei denen Sie von der Unschuld eines Angeklagten überzeugt waren, obwohl das Gericht ihn verurteilte?

GISELA FRIEDRICHSEN:

Ich habe beides erlebt - und zwar eigenartigerweise in Fällen, in denen es um sexuellen Missbrauch gegangen ist. Ich habe erlebt, dass ein Mann verurteilt wurde, bei dem ich felsenfest überzeugt war, dass er die Tat nicht begangen hatte. Und ich habe erlebt, dass ein Mann freigesprochen werden musste, weil ein Gutachter erklärte, aus den Aussagen des Opfers könne er beim besten Willen nicht ableiten, ob die Tat tat­sächlich stattgefunden habe. Doch jeder im Saal war überzeugt, dass der Angeklagte schuldig war. Und jeder hat gehofft, das Strafverfahren möge für ihn wenigstens ein Warnschuss gewesen sein, und er werde in Zukunft die Finger von kleinen Mädchen lassen.

Wenn Sie so etwas erleben, gibt es da Momente, in denen Sie am Rechtsstaat zweifeln?

GISELA FRIEDRICHSEN:

Ich zweifle nicht am Rechtsstaat, aber ich verzweifele manchmal an Menschen, an ihrer Voreingenommenheit, ihrer Infamie, ja den ganzen negativen Dingen, die im Gerichtssaal so oft vorgeführt werden. Menschen sind halt nicht immer nett und freundlich zueinander, sondern sie sind auch gemein, sie lügen und betrügen. Der eine Richter kann das dann aufdecken. Ein anderer kapituliert, und dann nimmt das Verhängnis seinen Lauf. Nach Recht und Gesetz mag alles in Ordnung sein, selbst wenn es in Wirklichkeit ganz anders war. In solchen Fällen bin ich schon ab und zu an den Punkt geraten, wo ich mir gesagt habe, dass ich mit dem allen nichts mehr zu tun haben möchte.

Hat sich Ihr Menschenbild in der langen Zeit, in der Sie als Gerichtsreporterin tätig sind, verändert?

GISELA FRIEDRICHSEN:

Ja sicher. Dass der Mensch zu allem fähig ist, weiß man - theoretisch. Aber wenn man es dann konkret erlebt, wenn man Menschen vor sich hat, Täter wie Opfer, wenn man sieht, was Menschen anrichten, was sie einander antun und wie schwer es auf der anderen Seite ist, darüber richten zu müssen oder irgendwie zu einer Lösung zu kommen, sieht man die Welt mit ganz anderen Augen. Und man wird auch ungeheuer dankbar, dass einem selbst viele Situationen erspart geblieben sind. Man wird dankbar, dass man aus einem anderen Elternhaus kommt, eine andere Erziehung genossen und im Leben viel mehr Chancen bekommen hat, als viele von denen, die vor Gericht stehen. Wobei ich in manchen Fällen erstaunt war, wie lange ein Mensch durchgehalten hatte, bis er straffällig geworden ist. Eigentlich wäre es verständlich gewesen, wenn er schon viel früher zurück- und zugeschlagen hätte. Ja, vor Gericht werden Schicksale offenbar, die man sich im schlimmsten Albtraum nicht ausmalt.

Das hört sich ja fast nach einer Portion Mitleid mit dem Täter an. Sind Sie aufgrund ihrer Erfahrungen bei Gericht barmherziger geworden?

GISELA FRIEDRICHSEN:

Ja, aber ich habe im Laufe der Zeit auch mehr Gespür bekommen für das, was Opfer mitmachen. Wenn man die Bild-Zeitung aufschlägt, liest man fast auf jeder Seite von Verbrechen. Aber was diese für die Opfer bedeuten, erfährt man erst richtig, wenn man im Gerichtssaal sitzt und die Menschen vor sich hat. Und was die Täter betrifft, bin ich nicht mehr so schnell mit meinem Urteil. Denn, wenn man hinter die Fassade eines Menschen schaut, und das geschieht ja bei Gericht, erklärt sich vieles. Dann merkt man, dass oft ein Verbrechen begangen wird, nicht weil der­jenige gierig ist oder gut dastehen will, sondern dass noch ganz andere Gründe eine Rolle spielen. Aber man erfährt im Gerichtssaal nicht nur viel über die anderen, sondern auch über sich selbst.

Was haben Sie da denn über sich ­erfahren?

GISELA FRIEDRICHSEN:

Ich habe festgestellt, dass ich sehr viel ertragen kann. Dabei war das am Anfang meiner Tätigkeit noch ganz anders. Da gab es Fälle, da habe ich in der Mittagspause in der Redaktion angerufen und gesagt: Ich kann das nicht aushalten, ich will nicht mehr. Doch mittlerweile habe ich gelernt, mit der eigenen Betroffenheit, mit meinem Entsetzen und meinem Mitleid umzugehen.

Und wie schaffen Sie das?

GISELA FRIEDRICHSEN:

Das Wichtigste ist, dass ich in einer - wie ich finde - sehr heilen Umwelt lebe. Ich bin seit 32 Jahren verheiratet, und wir haben zwei wohlgeratene Kinder. Und dann habe ich natürlich so meine Methoden, um abzuschalten: Ich gehe in eine schöne Ausstellung oder in ein Konzert. Oder ich lese mal wieder Gedichte. Oder ich gehe in eine Kirche und setze mich ganz still hin. Wichtig ist für mich, ab und zu in eine andere Welt einzutauchen.

Sie haben in München eine katholische Schule besucht, eine Einrichtung der "Englischen Fräulein". Spielt das Christentum, das, was es zu Schuld und Vergebung sagt, eine Rolle für Sie?

GISELA FRIEDRICHSEN:

Ja, das christliche Menschenbild hilft selbst - oder soll ich sagen: "gerade" - im Umgang mit dem schlimmsten Straftäter. Auch er ist und bleibt ein Geschöpf, ja ein Abbild Gottes. Und zur Vergebung gehört für mich, dass ein Mensch, der seine Strafe abgebüßt hat, frei von dieser Schuld ist, auch wenn diese nicht vergeht. Denn ein Kind, das ermordet wurde, wird natürlich nicht wieder lebendig, wenn der Mörder verurteilt wird, egal, wie hoch die Strafe ausfällt.

Aber das heißt doch, Sie verstehen Strafe auch als Sühne für Schuld.

GISELA FRIEDRICHSEN:

Ja, und ich habe die Erfahrung gemacht, dass es auch viele Straftäter so sehen. In meiner Tätigkeit habe ich Angeklagte erlebt, die gesagt haben: Dass ich ins Gefängnis muss, ist völlig in Ordnung, sonst komme ich mit mir nie ins Reine. Aber natürlich gibt es auch Straftäter, die völlig unempfindlich sind und ihre Schuld und die Berechtigung ihrer Strafe nicht erkennen.

Helfen Gerichtsverfahren denn, dass ein Straftäter seine Schuld erkennt?

GISELA FRIEDRICHSEN:

Ja, wenn ein Richter den richtigen Ton findet. Ich habe in einem Jugendstrafverfahren erlebt, dass dem Angeklagten plötzlich aufgegangen ist, was er angerichtet hat. Und er hat zum ersten Mal gespürt, dass er, wenn er so weiter macht wie bisher, in einen Teufelskreis gerät, aus dem er nicht mehr herauskommt. Sicher, das sind Ausnahmen, Glücksfälle. Aber sie passieren immer wieder. Und dann verlässt man den Gerichtssaal und ist recht zufrieden, weil man mit einer gewissen Berechtigung hofft, dass der Lebensweg eines jungen Menschen doch noch in die richtige Richtung führen könnte.

Es gibt viele Gründe, warum Menschen schuldig werden. Gibt es etwas, das die meisten Straftäter trotz aller Unterschiede im Einzelnen verbindet?

GISELA FRIEDRICHSEN:

Oftmals beginnt die schiefe Bahn schon im Elternhaus, dadurch dass Eltern mit einem Kind falsch umgehen, dass ein Kind von seinen Eltern abgelehnt wird, dass es dann lernt, sich irgendwie durch das Leben zu mogeln und keine Rücksicht mehr auf andere zu nehmen. Natürlich wird in der Öffentlichkeit häufig darüber gespottet, wenn die schwere Kindheit von Straftätern angeführt wird, um ihre kriminelle Karriere zu erklären. Und man verweist auf diejenigen, die ebenfalls eine schwere Kindheit gehabt haben und trotzdem anständige Mensch geworden sind. Aber Kinder sind nun einmal unterschiedlich, das eine ist stärker und wird mit widrigen Umständen besser fertig, das andere ist dagegen schwächer und zerbricht an ihnen. Doch wer genauer hinschaut, merkt: Menschen werden nicht als böse Menschen geboren, sondern sie werden irgendwann zu bösen Menschen. Und das geschieht nicht, weil sie gerne böse sind, sondern weil sie nicht wis­sen, wie sie sich anders verhalten sollen.

Nun geht das Strafrecht ja im Prinzip vom freien Willen des Menschen aus, davon, dass der Mensch für das verantwortlich ist, was er tut - es sei denn, er ist unzurechnungsfähig. Halten Sie das für angemessen?

GISELA FRIEDRICHSEN:

Im Prinzip ja. Wenn wir nur unserem Instinkt folgten, wären wir Tiere. Der Mensch hingegen kann sich entscheiden, ob er anständig leben will und gesetzestreu oder nicht. Allerdings behaupten nach meiner Beobachtung Gutachter vor Gericht manchmal zu schnell, dass sich ein Straftäter auch hätte anders entscheiden können. Ich denke dabei an einen Fall, in dem ein Kind starb, weil es die Mutter verhungern ließ. Da meinte der Gutachter, die Mutter sei zu faul gewesen, sich um ihr Kind zu kümmern, und lieber in die Kneipe gegangen. Wenn man sich dann den Fall aber näher anschaute, entdeckte man: Die Frau war völlig unfähig, zu ihren Kindern - sie hatte noch drei weitere - eine Beziehung zu entwickeln ...

... und mütterliche Gefühle?

GISELA FRIEDRICHSEN:

... die kannte sie gar nicht. Für sie war das Neugeborene so eine Art Fleischklumpen, den sie zur Welt gebracht hatte. Dabei weiß doch jede Frau, die schon mal ein Kind geboren hat, wie das ist, wenn man das Kind zum ersten Mal sieht, dieses unglaubliche Wunder. Und man reagiert automatisch auf die Signale, die das Neugeborene aussendet. Das alles fehlte bei dieser Frau komplett. Sie war nach meinem Eindruck eine zutiefst beschädigte, gestörte Frau. Und wenn man dann im Fernsehen gehört hat, wie ihre eigene Mutter öffentlich die Tochter beschimpfte, konnte man sich vorstellen, welcher Ton bei denen zu Hause geherrscht hatte. Wie gesagt, es gibt viele Gründe, die die Frau beeinflusst haben, um so schrecklich zu handeln. Aber trotzdem ist sie schuldfähig. Ja, auch wenn der freie Wille in vielen Fällen, die vor Gericht geahndet werden, eingeschränkt ist, ist er doch letztlich bei fast jedem vorhanden. Denn dass er einen freien Willen besitzt, macht das Wesen des Menschen aus.

Kann man ein Verbrechen begehen und trotzdem strafrechtlich gesehen schuldlos handeln?

GISELA FRIEDRICHSEN:

Ja, wenn jemand schuldunfähig ist.

Heutzutage wird entweder eine Freiheitsstrafe verhängt, auf Bewährung oder nicht, oder der Angeklagte erhält eine Geldstrafe oder er wird zu gemeinnütziger Arbeit verurteilt. In biblischen Zeiten war das anders. Da spielte der Opfer-Täter-Ausgleich eine starke Rolle. Daran erinnert der alttestamentliche Rechtssatz "Auge um Auge, Zahn um Zahn". Dabei geht es ja nicht um Rache, wie oft fälschlich angenommen wird, sondern um Schadensersatz. Kommt der Opfer-Täter-Ausgleich auch in unserem Strafrecht zum Tragen?

GISELA FRIEDRICHSEN:

Ja, im Jugendstrafrecht. Und da gehört er auch hin. Wenn jugendliche Täter zum Beispiel Eigentum zerstören. Bei schweren Straftaten, wenn einer einen Menschen tötet, ist das etwas anderes. Was soll es denn da für einen Täter-Opfer-Ausgleich geben? Da ist schon viel gewonnen, wenn die Hinterbliebenen nicht Vergeltung fordern, sondern nur verhindern möchten, dass so eine Tat nicht noch mal passieren kann. Dass der Angeklagte also nicht noch mal die Gelegenheit bekommt, so eine Tat zu begehen.

Gibt es aus Ihrer Sicht, so etwas wie eine Klassenjustiz? Kommt jemand, der aus der Mittelschicht angeklagt ist, bei den Richtern, die meist selber der Mittelschicht entstammen, leichter weg als je­mand, der zur Unterschicht gehört und sich zum Beispiel nicht ausdrücken kann?

GISELA FRIEDRICHSEN:

Natürlich kommuniziert ein Richter mit einem Angeklagten aus der Mittelschicht anders als mit jemandem aus der Unterschicht. Denn im ersten Fall findet sich eine ähnliche Gesprächsebene. Das heißt aber nicht zwangsläufig, dass der Angeklagte aus der Mittelschicht mit einem günstigeren Urteil davonkommt. Im Gegenteil! In seinem Fall könnte das Gericht nämlich sagen: Der hat nun wirklich gewusst, was er getan hat, und der hat die Folgen seiner Tat einschätzen können - im Gegensatz zu dem Angeklagten, der wenig intelligent und gebildet ist. Eine Zwei-Klassen-Justiz sehe ich eher darin, dass es Angeklagte gibt, die sich hervorragende Verteidiger leisten und Gutachter bezahlen können - und solche, die dafür kein Geld haben. Diese sind dann umso mehr darauf angewiesen, dass der Richter seinen Job ordentlich macht, währenddessen die anderen die Möglichkeit haben, das Gericht dazu zu zwingen, weil sie einen Verteidiger haben, der das ganze Instrumentarium beherrscht. Aber ich unterstelle eigentlich jedem Richter, dass er seinen Beruf nach bestem Wissen und Gewissen ausübt.

Sie sind keine Juristin, sondern haben Germanistik und Geschichte studiert. Wünschen Sie sich manchmal, Sie hätten Rechtswissenschaft studiert und wären Richterin geworden?

GISELA FRIEDRICHSEN:

Nein, Richterin hätte ich nie werden wollen. Das sage ich heute mit einer noch stärkeren Überzeugung als früher. Wenn ich Jura studiert hätte, wäre ich Anwältin geworden.

Und warum nicht Richterin?

GISELA FRIEDRICHSEN:

Mir wäre diese Verantwortung zu schwer, immer zwischen Recht und Unrecht unterscheiden und mich fragen zu müssen: Ist das jetzt richtig, was ich tue? Werde ich dem Täter und dem Opfer, dem Gesetz und dem jeweiligen Fall gerecht? Zu mir hat einmal ein erfahrener Richter gesagt, meine Tätigkeit als Gerichtsreporterin wäre letztlich auch nicht so viel anders als das, was er tue. Ich würde mir ja auch ein Bild machen und meine Meinung über die Straftat, den Prozess, die daran Beteiligten und die Wahrheitsfindung äußern. Das ist sicher richtig. Aber die Folgen unterscheiden sich doch erheblich: Ich habe vielleicht manchmal einen falschen Ton angeschlagen und jemandem verbal Unrecht getan. Aber ich habe nie jemandem für Jahre die Freiheit genommen, was ein Richter gegebenenfalls ja tun muss. Er muss richten. Ich muss nicht schreiben, wenn ich mit einem Fall nicht klarkomme.

Die Konsequenzen sind einfach anders.

GISELA FRIEDRICHSEN:

Ja, und die Verantwortung und Bürde. Daher habe ich vor Richtern großen Respekt.

Das Gespräch führten Kathrin Jütte und Jürgen Wandel am 6. Dezember 2010 in Hamburg.

Gisela ­Friedrichsen ist SPIEGEL-Reporterin und berichtet seit 21 Jahren für das Nachrichtenmagazin aus ­deutschen und internationalen Gerichtssälen.

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