Es ist kompliziert

Über den Beziehungsstatus zwischen evangelischer Kirche und Gewerkschaften
Demo gegen das kirchliche Arbeitsrecht am Tag vor der EKD-Synodaltagung in Düsseldorf 2013. Foto: epd/ Stefan Arend
Demo gegen das kirchliche Arbeitsrecht am Tag vor der EKD-Synodaltagung in Düsseldorf 2013. Foto: epd/ Stefan Arend
Nicht nur am kirchlichen Arbeitsrecht scheiden sich die Geister. Kirchen und Gewerkschaften sind schon vom Grundsatz her zwei völlig unterschiedliche Institutionen. Dennoch gibt es Bereiche, in denen eine Zusammenarbeit für beide Seiten und die Gesellschaft sehr fruchtbar ist, meint der scheidende Leiter des Sozialwissenschaftlichen Institutes der EKD, Gerhard Wegner.

Mancher Zeitgenosse wird sich wahrscheinlich die Augen reiben, wenn er liest, was der Rat der EKD 2015 formuliert hat, nämlich dass die „Mitarbeit in den Gewerkschaften für christliche Arbeitnehmer wesentlicher Ausdruck ihres Berufsethos“ ist. Kurz gesagt: Christen sollen Gewerkschaftsmitglieder sein! So aber steht es in „Solidarität und Selbstbestimmung im Wandel der Arbeitswelt. Eine Denkschrift des Rates der EKD zu Arbeit, Sozialpartnerschaften und Gewerkschaften“.

Und das war 2015 nicht einmal neu. Schon 1955 hatte der Rat der EKD die Mitarbeit im Deutschen Gewerkschaftsbund als „notwendiges Zeichen der gemeinsamen Verantwortung, die jeder Christ … für die Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit zu übernehmen hat“ beschrieben - und sich damit deutlich in Widerspruch zur damaligen Neugründung christlicher Gewerkschaften gesetzt. Warum überraschen diese Aussagen? Weil aus vielerlei Gründen eine solche unmittelbare Nähe von Kirche und Gewerkschaften bis heute überhaupt nicht selbstverständlich ist. Da ist vor allem der institutionelle Unterschied zwischen der Kirche als einer staatsähnlichen Körperschaft, die sich allen Menschen - so auch zugleich Arbeitnehmern und Arbeitgebern - verbunden weiß, zu den Gewerkschaften als um die Durchsetzung der eigenen Interessen kämpfenden Verbände - normalerweise gegen die Arbeitgeber.

Kennzeichnend für die Kirche ist: Sie hat nicht nur eine positive Verhältnisbestimmung zu den Gewerkschaften mit der Denkschrift 2015 vorgelegt, sondern bereits im Jahr 2008 selbiges in Richtung Unternehmer getan („Unternehmerisches Handeln in evangelischer Perspektive. Eine Denkschrift des Rates der EKD“). Auch die Kirche muss natürlich die Interessen ihrer Mitglieder berücksichtigen - versteht sich selbst aber letztlich als von Gott gestiftet und gerade nicht durch die Interessen der Mitglieder begründet. Andererseits sind deutsche Gewerkschaften auch weit mehr als nur Interessenvertreter und keinesfalls nur als Nonprofitorganisationen in der Zivilgesellschaft zu begreifen. Auch sie stellen eine große Wertegemeinschaft dar - mit den Leitsternen von Freiheit, Solidarität und sozialer Gerechtigkeit - und sind auch gesellschaftliche Ordnungsfaktoren erster Güte. Damit sind von vornherein vielfältige Berührungspunkte zwischen Kirche und Gewerkschaften gegeben.

Unterschiedliche Mentalitäten

Allerdings bleiben die Mentalitäten und die mit ihnen korrespondierenden Organisationskulturen sehr unterschiedlich. Während die Kirchen eher wertorientiert auf Integration der Gesellschaft und in dieser Hinsicht vorrangig konsensorientiert agieren, denken Gewerkschaftler von vornherein vom Kampf der Interessen her. Hinzu tritt ein deutlicher Unterschied an der sozialen Basis. Während die Kirche traditionellen kleinbürgerlichen Kreisen und manchen Netzwerken der Oberschicht oder der klassischen Eliten verbunden ist, rekrutieren sich Gewerkschaften nach wie vor eher aus der Arbeiterschicht. Und auch wenn sich diese Bezüge bei den Gewerkschaften immer weiter verschieben, bleiben viele Charakteristika eines klassischen gewerkschaftlichen Kampfesstils erhalten - wobei sich dieser zwischen der eher irenischen IG-Bergbau/Chemie, dem kämpferischen Ver.di und der standfesten IG-Metall beträchtlich unterscheidet.

Jedenfalls prägen diese Bezüge nicht zuletzt die Haltungen, den Sprachstil und Umgangsformen der Beteiligten. Bisweilen trug dies in der Vergangenheit sogar zu handfesten Konflikten bei, so als der seinerzeitige Ratsvorsitzende der EKD, Wolfgang Huber, zum ersten Mal mit dem damals neuen Chef von Ver.di, Frank Bsirske, zusammentraf und - wie Teilnehmer berichten - die Begegnung verbal dermaßen eskalierte, dass für viele Jahre danach der Kontakt zwischen evangelischer Kirche und Ver.di blockiert war. Als dann allerdings der auch habituell gewerkschaftsnahe Nikolaus Schneider Ratsvorsitzender wurde, löste sich dieses Problem schnell in Luft auf. Immer hat es aber auch viele Christenmenschen gegeben, die sich zugleich den Gewerkschaften verpflichtet fühlten und aktive Mitglieder waren. Eine lange Tradition von kirchlich-gewerkschaftlichen Arbeitskreisen in vielen Landeskirchen, von gemeinsamen Aktionen anlässlich von Werksschließungen („Rheinhausen ist überall!“), von Gottesdiensten mit den Gewerkschaften anlässlich der Demonstrationen zum 1. Mai, vielen Erklärungen und gemeinsamen Tagungen, spätestens seit 1945 aber auch schon in der Weimarer Republik, legen davon Zeugnis ab. In der evangelischen Kirche ist es bis heute der Kirchliche Dienst in der Arbeitswelt (KDA), der sich des Kontaktes der Kirche zur Arbeitswelt und des Transfers von Arbeitnehmeranliegen in die Kirche verpflichtet fühlt.

Sehr häufig spielte in diesem Kontext auch das lange Zeit schwierige Verhältnis der Kirche zur Sozialdemokratie eine Rolle. Erst mit ihrem Abschied vom atheistischen Marxismus im Godesberger Programm der SPD 1959 war dieses Problem zumindest grundsätzlich gelöst. Anlässlich seines 100. Todestages sei in diesem Zusammenhang an den Pfarrer Christoph Blumhardt erinnert, der bereits 1900 als Mitglied der SPD Landtagsabgeordneter in Stuttgart war. Die Begründung von politischen Positionen von Kirche und Gewerkschaften ist unterschiedlich. So steht zum Beispiel in der Denkschrift von 2015, dass die Christen den Auftrag haben, christliche Wertvorstellungen in die Gewerkschaften hinein zu tragen. Erwähnt wird das Leitbild der „Gerechten Teilhabe“ für die Gestaltung der Gesellschaft. Mit ihm wird im kirchlichen Diskurs in der Regel auf die Verbesserung der Situation der Armen fokussiert. Im Hintergrund stehen sozialethische Traditionen, die zentral mit der aus der Befreiungstheologie übernommenen Formel der vorrangigen „Option für die Armen“ operieren. Damit wird aber suggeriert, dass das zentrale gesellschaftliche Gerechtigkeitsproblem der Kampf gegen die Armut sei.

Beruf als Berufung

Anders aber bei den Gewerkschaften. Natürlich schließt ihr Selbstverständnis den Kampf gegen die Armut ein. Der Fokus liegt hier aber auf der Vertretung der berechtigten Ansprüche derjenigen, die den gesellschaftlichen Reichtum durch ihre Arbeit erzeugen. Nicht die Armen stehen folglich im Fokus der Gewerkschaft, sondern die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die für ihre Rechte kämpfen und zwar auch dann, wenn sie selbst längst nicht mehr zu den Armen zu zählen sind. Von Armut bedrohte Menschen, wie zum Beispiel längerfristige Hartz-IV-Bezieher, lassen sich auch von Gewerkschaften nur schwer gewinnen.

Bei aller klaren Wertorientierung für die Rechte aller Menschen bleiben die Gewerkschaften Interessenvertreter ihrer Mitglieder und sind deswegen gewiss keine altruistischen Organisationen. Damit verbunden ergibt sich eine weitere Differenz aus dem Interesse der Kirche, Menschen auf ihren Glauben und erst sekundär auf ihre Interessen hin anzusprechen. Entsprechend konzentriert sich das Interesse der Kirche an der Arbeitswelt seit Luthers Zeiten darauf, dass Menschen in einem Beruf ihrer Berufung gerecht werden können. Beruf ist der konkrete Ort der Verantwortungsübernahme für alle Christen, wie es in der Denkschrift von 2015 heißt.

Protestantisch gilt: Die Arbeit ist das exemplarische Begegnungsfeld von Gott und Mensch; sie soll tätige Nächstenliebe sein und Anteil an Gottes Schöpfungskraft realisieren. Das wird man so in Gewerkschaften natürlich nicht hören. Aber es steht nicht im Gegensatz zu gewerkschaftlichen Haltungen. Denn auch aus solchen theologischen Bestimmungen erwachsen spezifische Anforderungen an die Gestaltung der Arbeitswelt, die sich in vielen Hinsichten mit denen der Gewerkschaften decken (Wertschätzung der Arbeit, Mitbestimmung, gerechter Lohn, Solidarität und schlicht die Einsicht in die Tatsache, dass gerade eine so gewürdigte Arbeitskraft keine Ware sein kann). Gemeinsamkeiten ergeben sich oft im Konkreten. So findet zum Beispiel die gemeinsame Solidarität von Gewerkschaften und Kirchen mit von Entlassung bedrohten Kolleginnen und Kollegen mittlerweile breite Anerkennung.

Aber auch der Einsatz der Kirchen zum Erhalt der Mitbestimmung in Deutschland, ihre Aufrufe zur Beteiligung an den Betriebs- und Personalrats- und Sozialwahlen, die bemerkenswerte Positionierung der EKD zur Tarifeinheit und vieles mehr belegen große Nähe. Allerdings gibt es eine bemerkenswerte Ausnahme: den Mindestlohn. Seine Einführung wurde nach der Jahrtausendwende angesichts der Aufweichung der Sozialpartnerschaft und des ins Bodenlose fallenden Lohnniveaus nötig. Zunächst gab es auch bei den Gewerkschaften große Skepsis, da man durch seine Einführung eine weitere Delegitimierung freier sozialpartnerschaftlicher zugunsten staatlicher Regelungen befürchtete. Schnell aber stimmten die Gewerkschaften dann doch seiner Einführung zu. Beide großen Kirchen allerdings sahen sich nicht in der Lage, seine Einführung zu begrüßen. Manche vermuten, dass dem die eigene, bisweilen prekäre Lohnsituation in diakonischen Einrichtungen entgegenstand. Offiziell war es vor allem die Sorge darum, durch seine Einführung gerade Arbeitsplätze für gering qualifizierte Menschen zu bedrohen.

Auch als der Mindestlohn dann eingeführt war, blieb diese Skepsis erhalten. Angesichts der „vorrangigen Option für die Armen“ eigentlich ein echtes Trauerspiel! Aber auf der anderen Seite gibt es auch ein sehr klares Bekenntnis der Kirche zur Mitbestimmung in der Wirtschaft - angesichts mancher Angriffe auf sie durchaus nicht selbstverständlich. Anlässlich des sechzigjährigen Jubiläums der Montan-Mitbestimmung bilanzierte der damalige Ratsvorsitzende Nikolaus Schneider auf einer Veranstaltung der IG-Bergbau/Chemie markant: „Die Evangelische Kirche steht zur Mitbestimmung. Sie hat sich schon früh für eine entsprechende Ordnung stark gemacht. Ihr ging es um wirkliche Partnerschaft zwischen allen Beteiligten in den Unternehmen; darum, dass aus dem Untertanen des preußischen Obrigkeitsstaates ein mündiger Bürger auch in der Wirtschaft werden sollte. Diese Aufgabe bleibt uns allen aufgetragen.“

Ein Bündnispartner ist die Kirche nicht. Das wurde anlässlich des „Transformationskongresses“ 2012 in Berlin sehr deutlich. Auch wenn die Idee hierzu (ursprünglich von Michael Müller) zwischen dem EKD Ratsvorsitzenden Nikolaus Schneider und dem DGB-Chef Michael Sommer abgestimmt war: Es sollte ein gemeinsamer großer Kongress über die Transformationen im ökonomischen und im ökologischen Bereich durchgeführt werden. Das war als ein Zeichen der politischen Gemeinsamkeit gemeint. Es gelang, auch die Umweltverbände zu gewinnen, so dass ein großes Bündnis zustande kam. Spaßvögel addierten gar die Mitgliederzahlen von evangelischer Kirche, Gewerkschaften und Umweltverbänden und identifizierten so den größten Zusammenschluss, den es je in Deutschland gegeben hätte. Während sich nun aber der DGB und der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) auch voll und ganz zu diesem Bündnis bekannten, beteiligte sich die EKD offiziell nicht und delegierte stattdessen das Sozialwissenschaftliche Institut der EKD, Brot für die Welt und andere Einrichtungen in die Mitträgerschaft.

Es war wohl vor allem die Bündnisrhetorik der Beteiligten, die den Rat der EKD abschreckte, sich voll auf das Unternehmen einzulassen. Mitmachen ja - aber keine volle Identifikation. Ein gravierender Konflikt zwischen Kirche und Gewerkschaften hat sich bis heute erhalten: der Streit um die Rechte von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen im kirchlichen und diakonischen Bereich. Hier gibt es herkömmlich besondere arbeitsrechtliche Regelungen („Dritter Weg“), die die Kirche in eigener Hoheit erlassen kann. Deren Kern besteht darin, den Abschluss von Tarifverträgen zwischen gleichberechtigten Sozialpartnern zugunsten von korporativen Regelungen zu vermeiden und ein Streikrecht auszuschließen. Letzteres kann von den Gewerkschaften natürlich nicht hingenommen werden, da es ihre stärkste Waffe darstellt.

Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang, dass die EKD-Denkschrift von 2015 das Streikrecht besonders würdigte: „Der Streik ist kein Selbstzweck. Er dient der Erzwingung einer Einigung, die sonst blockiert wäre. Insofern manifestiert sich im Streikrecht die Zivilisierung des Konflikts zwischen Arbeit und Kapital. Sozialethisch ist das Streikrecht deswegen von hoher Integrität, da es die strukturell Schwächeren im Konflikt schützt.“ Für ihren eigenen Bereich schließt es die Kirche aber nach wie vor aus. Und darin bekam sie vor den Gerichten auch immer wieder Recht. Gemäß dem Urteil des BAG vom November 2012 dürfen die Kirchen einen Streik verbieten, wenn sie im „Dritten Weg“ den Gewerkschaften ausreichende Möglichkeiten der koalitionsmäßigen Betätigung bieten. Entsprechend hat die EKD in ihren Regelungen die Rechte für Gewerkschaften verbessert.

Orientierung am Gemeinwohl

Zudem hat der Abschluss eines Tarifvertrages zwischen der Diakonie und Ver.di im Bereich der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen dazu geführt, dass nunmehr auch auf EKD-Ebene entsprechende Tarifverträge zwischen Kirche, Diakonie und Gewerkschaft prinzipiell möglich geworden sind. Der Türöffner hierfür besteht in einer Schlichtungsvereinbarung zwischen den vertragschließenden Parteien, die vorsieht, dass die Schiedskommission nur dann einen Spruch fällen kann, wenn die Mehrheit der Stimmen der von den Gewerkschaften benannten Beisitzerin und Beisitzer dem zustimmt. Damit werden Streikdrohungen prinzipiell überflüssig. Alles hängt vom Vertrauenspotenzial zwischen den Parteien ab. Der niedersächsische Weg bezeichnet im Verhältnis Kirche und Gewerkschaften etwas wirklich Neues. Auf seiner Basis könnte es gelingen, ein zeitgemäßes Arbeitsrecht für den sozialen Bereich zu schaffen, dass nicht mit Drohungen auf Interessendurchsetzung, sondern mit der Orientierung am Gemeinwohl operiert. Die weltanschaulichen und mentalen Herangehensweisen von Kirchen und Gewerkschaften bleiben unterschiedlich - aber die Gemeinsamkeiten haben zugenommen. Die Kirche muss an der Realisierung von christlichen Wertvorstellungen in der Gesellschaft interessiert sein und versammelt in sich Menschen, die vom christlichen Glauben her ihr Leben bestimmen. Ihnen ist gemeinsam, dass sie ihre Berufungen realisieren wollen, gerade dafür aber auf gesellschaftliche Voraussetzungen angewiesen sind (sozialgerechtes Bildungswesen, gute Arbeitsplätze, wertschätzende Kooperation in den Unternehmen). Gerecht ist eine Gesellschaft dann, wenn sich Menschen in ihr einbringen und verwirklichen können. In diesem Bestreben sind die Gewerkschaften für die Kirche in vielerlei Hinsicht ein herausragender Partner (Arbeitgeber allerdings auch!). Umgekehrt gilt für die Gewerkschaften, dass die Kirche gemeinwohlstiftende Werte zur gewerkschaftlichen Interessendurchsetzung beisteuern kann und sich im konkreten als Partner in Konflikten bewährt. Bündnisse allein zwischen Kirchen und Gewerkschaften sind auch in Zukunft nicht zu erwarten. Aber der gemeinsame Einsatz für eine humane Arbeitswelt, die sozialen Rechte der Menschen und die Demokratie bleiben ganz oben auf der Agenda.

Gerhard Wegner

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