Nur die Liebe zählt

In der Ehe wird das Besondere einer Zweierbeziehung transzendiert
Foto: dpa/ Stefan Kiefer
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Im dritten Teil der Serie zum evangelischen Eheverständnis zeigt Thorsten Moos, Professor für Systematische Theologie, Ethik und Diakoniewissenschaft in Bielefeld, die doppelten Zufälligkeiten der modernen Eheschließung auf und plädiert für eine „fröhliche Kultivierung des Endlichkeitsbewusstseins“.

Die Frage sei gestattet: Wieso wird es in einer Zeit verstärkter Pluralisierung und Individualisierung von Lebensentwürfen von manchen als Anfechtung empfunden, wenn neben der auf Dauer angelegten Partnerschaft von Mann und Frau auch solche in anderer Geschlechterzusammensetzung nicht nur rechtlich als Ehe rubriziert, sondern auch durch einen kirchlichen Gottesdienst anlässlich der Eheschließung begleitet werden? Wenn ich selbst den Urlaub am Mittelmeer bevorzuge, ficht es mich doch auch nicht an, wenn andere an die Nordsee fahren. Wieso wird das Thema selbst in Landeskirchen, die hier schon beizeiten eine offene Regelung getroffen haben, explizit als Gewissensfrage behandelt – nämlich mit der Möglichkeit für Pfarrerinnen und Pfarrer versehen, ihre Beteiligung an einer nichtheterosexuellen Trauung zu verweigern, so als handelte es sich um Kriegsdienst oder Schwangerschaftsabbruch?

Die Kasualie der kirchlichen Trauung hat es näher betrachtet mit einer doppelten Kontingenz zu tun. Es ist nicht nur kontingent, das ich als diese Person nun versuche, mit jener Person eines anderen oder desselben Geschlechts mein Leben zu teilen, wo doch für beide so viele andere reale oder imaginierte Optionen vorhanden gewesen wären. Es ist mindestens ebenso zufällig, dass die Lebensform der Ehe für uns beide eine angemessene, gute und richtige Lebensform ist. Der Ehe bedarf es heute weder für akzeptierte Sexualität noch für Reproduktion oder soziale Absicherung gegen Lebensrisiken. Es geht auch ohne: Wer sich in der Gestaltung des sozialen Nahbereichs und in der Begehrensregulierung nicht auf die rechtlich asphaltierte Langstrecke machen will, muss nicht.

Prägnant vor Augen

Die Kasualie der Trauung hat diese doppelte Kontingenz zum Thema: die individuelle Kontingenz, dass ausgerechnet diese beiden Menschen es jetzt miteinander versuchen, und die Kontingenz der Lebensform, dass diese beiden Menschen sich ausgerechnet für die Form der Ehe entschieden haben. Die Vehemenz der Auseinandersetzung um die Ehe hat anscheinend mit der Verschärfung dieser zweiten Form der Kontingenz zu tun. Heute dürfen nicht nur Menschen auf die Ehe verzichten, die früher vielleicht hätten heiraten müssen, sondern auch Menschen die Ehe wählen, denen sie bisher nicht offen stand. So tritt die bürgerliche Ehe zwischen Mann und Frau prägnant als das vor Augen, was sie de facto immer war: eine unter verschiedenen Formen, in denen Individuen ihr Leben führen.

Die derzeitige Auseinandersetzung um die kirchliche Trauung anderer Ehen hat im Kern die Frage, wie man sich religiös zu dieser zweiten Kontingenz verhalten soll. Im Hintergrund steht die Grundfrage, wie sich das Christentum zur Moderne verhält. Gelingt es noch einmal, Kontingenzen des sozialen Lebens religiös auf Abstand zu halten? Haben religiöse Vollzüge noch die Macht, ein dem eigenen oder kollektiven Wollen und Wählen Entzogenes zur Geltung zu bringen – „es gilt Bibel, nicht Bundestag“, heißt es im einem Württemberger Statement? Gibt es vom christlichen Glauben her zur Legitimität von Lebensformen noch etwas zu sagen?

Grundsätzlich sind alle Institutionen der modernen Gesellschaft in Legitimationsdiskurse eingebettet. Das gilt nicht nur für die Ehe, sondern auch etwa für die Arbeitswelt, das Geld oder das Verkehrswesen. Jeweils gibt es nicht nur individuelles, persönlicher Freiheit anheimgestelltes Leben in diesen Institutionen, sondern immer auch eine Debatte um allgemeine Fragen nach dem Richtigen, insbesondere nach der Zusammenbestehbarkeit der Freiheiten sowie der Gerechtigkeit in diesen Institutionen. Sozialethisch gesprochen liegt die moralische Qualität von Institutionen gerade in ihrer Einbettung in solche Legitimationsdiskurse. Denn hierdurch sind sie nicht nur tumbe Konvention, sondern Gegenstand einer beständigen ethischen Reflexion.

So gilt es jetzt theologisch wahrzunehmen, dass wir wieder in einem neuen Stadium des öffentlichen Legitimationsdiskurses zur Ehe angekommen sind. Ein Konsens ist keineswegs erreicht, wohl aber eine gewisse Befriedung durch Gesetzgebung: Ehe gilt nun als auf Dauer angelegte, staatlich registrierte und mit einer Fülle von Rechtsfolgen versehene Lebens- und Verantwortungsgemeinschaft zweier Menschen unabhängig von deren Geschlecht.

Der Diskurs um die Ehe als Lebensform eines Paares hat sich von den komplexen Diskursen um geschlechtliche Identitäten und sexuelle Präferenzen abgekoppelt. Dazu gilt es, sich theologisch zu verhalten.

Meine These ist kurz gefasst, dass aus theologischer Perspektive diese Entkopplung der Ehe vom Geschlecht der Eheleute als der Ehe wesensgemäß rekonstruiert werden kann. Die Grundidee ist, dass Liebe – auch und gerade erotische Liebe – ein religiöses Moment hat. Dieses religiöse Moment lässt sich als Intention unbedingter Anerkennung entfalten. Diese Anerkennung hat eine wesentlich interpersonale Struktur, das heißt, ihre Bezugsgröße sind Personen jenseits ihrer Bestimmtheit, insbesondere: jenseits ihrer Zuschreibung von Geschlecht. Wenn die Ehe auf Liebe gründend gedacht werden soll, Liebe selbst aber einen personalen und insofern trans-sexuellen, Geschlechtszuschreibungen transzendierenden Wesenskern hat, so holt eine „Ehe für alle“ ein solcherart religiös verstandenes Wesen der Liebe angemessen ein.

Schwankende Gefühle

Es gehört zu den Einsichten einer Phänomenologie der Liebe, wie sie etwa Josef Pieper formuliert und Eberhard Jüngel weitergeführt hat, dass Liebe nicht auswählt. Liebe erfährt sich nicht als Ergebnis von Vergleichsprozessen. In diesem Sinne gehört das Bewusstsein der Kontingenz zum Phänomen der Liebe selbst: Es ist nun einmal Du, zu der ich, englisch: in Liebe gefallen bin. Genau das meint die traditionelle religiöse Rede von Bestimmung („Gott hat Euch füreinander bestimmt“): unter all den Alternativen nicht gewählt zu haben.

Liebe geht auf das Besondere und transzendiert es zugleich. Sie speist sich aus einer Fülle liebenswürdiger Facetten des oder der Geliebten, aber sie richtet sich der Intention nach auf das „um Deiner selbst willen“, auf einen transempirischen Personkern, der unabhängig von aller Bestimmtheit und Ausstattung geliebt wird. Doch Liebe transzendiert nicht nur das Gegenüber, sondern auch die eigene Individualität. Liebe, auch das ein religiöses Moment, transzendiert die eigene Sorge um sich, das eigene Selbstverständnis und Selbst-Sein, sogar den eigenen schwankenden Gefühlshaushalt. Das „Ja“ in der Eheschließung bekundet die Intention der Liebenden, ihre Wechselseitigkeit und ihr Einstehen füreinander gar von der eigenen motivationalen Tageslage unabhängig und auf Dauer zu stellen.

Liebe transzendiert also die Individualität des anderen auf einen Kern der unbedingt liebenswürdigen Person hin, und sie transzendiert die eigene Individualität auf das Sein beim anderen hin. Behauptet sei nicht, dass reale Liebe jeden Tag so sei; aber behauptet sei, dass Liebe auch in postromantischen Zeiten darin ihren intentionalen Kern hat, ein Verhältnis der unbedingten Anerkennung und Hingabe zu sein – und zugleich weiß, dass das im endlichen Alltagsliebesgeschäft, in der empirischen Anerkennung und Zuwendung, nie vollständig eingelöst wird. Behauptet sei ferner, dass die Ehe sich insofern als äußere Form der Liebe eignet, als sie die Transzendierungsmomente von Liebe gleichsam kulturell und rechtlich veräußerlicht: die zeitliche Transzendierung auf eine unbestimmte Zukunft; die Transzendierung der Motivation, füreinander einstehen zu wollen, durch die Verrechtlichung bestimmter Solidaritätszusagen. Das alles im Willen, über die eigene affektive Wandelbarkeit und endliche Selbstbindungskraft hinaus verlässlich zu sein, und der/dem ebenso gestrickten anderen seine/ihre Liebe zu glauben.

Die Ehe lässt sich mithin verstehen als eine pragmatische Lebensform der Liebe, die zugleich um deren transzendierenden Wesenskern und um die Endlichkeit ihrer Wirklichkeit weiß. Darin liegt auch ihre religiöse Affinität; denn nichts könnte beides, die innere Selbsttranszendenz und das Endlichkeitsbewusstsein, angemessener zum Ausdruck bringen als ein Traugottesdienst. Der Segen hat beides zum Thema: die Transzendierung von Sozialität auf unbedingte Anerkennungswürdigkeit der Personen hin und die unvermeidliche und zuweilen gnädige Endlichkeit eben dieser Sozialität. Theologisch gesprochen hat es der Segen somit nicht nur mit Glücks- und Gelingenserwartungen zu tun, sondern auch mit dem Zuspruch von Rechtfertigung.

Für die Frage nach der kirchlichen Trauung nichtheterosexueller Ehen folgt daraus ein Doppeltes. Zum einen gilt das hier Gesagte für die Liebe unabhängig von der sexuellen Orientierung. Auch die Liebe von Nicht-Mann-Frau-Paaren mag also in der Ehe einen angemessen pragmatischen Umgang mit Transzendenz und Endlichkeit finden und sollte dem in einem Traugottesdienst entsprechenden Ausdruck verleihen können. Zum anderen liegt es im wesentlichen Transzendierungscharakter der Liebe selbst, neben allen anderen Bestimmtheiten auch die soziale Zuschreibung des Geschlechts intentional letztlich hinter sich zu lassen. Wenn diese Phänomenologie der Liebe richtig ist, gehört das Geschlecht des Gegenübers theologisch gesprochen zum Vorletzten. Im Moment der wirklichen Begegnung ist das Du nicht nur nicht Jude oder Grieche, Sklave oder Freier, sondern eben auch nicht Mann oder Frau (vergleiche Galater 3,28). Daher ist die staatliche Entkopplung der Ehe vom Geschlecht theologisch rezipierbar. Sie mag auch theologisch als eine Form richtigen Lebens gelten.

Was heißt das für kirchliche Vollzüge? Zum ersten, dass die liturgischen Abstandspraktiken zwischen der Trauung von Mann und Frau und anderen Formen kirchlicher Begleitung von Eheschließungen keinen theologischen Anhalt haben. Die klandestine Schmuddelandacht, also die nichtöffentliche Form, oder die Distanzierung der Trauung von der bloßen Segnung sind theologisch ebenso falsch wie die anderen verordneten Abstufungen und terminologischen Unterscheidungen. Es gibt zur Ehe zwischen Mann und Frau theologisch nichts anderes und nicht mehr zu sagen als zur Ehe in anderen Geschlechterzusammensetzungen.

Allein: Die Kirche ist eine Organisation und als solche funktioniert sie nicht allein „theologisch“, schon gar nicht nach Kathedertheologie, sondern auch rechtlich und politisch. Hier öffnet sich das weite Feld politischer Klugheit. Die noch bestehenden Abstandspraktiken haben den Vorteil, dass sie – in welchen politischen Prozessen und auf welchen Zeitskalen auch immer – überwunden werden können. Sprechend hierfür ist die vielfach verwendete Redeweise, man wolle (oder wolle nicht) die kirchliche Trauung und die Segnung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften liturgisch „gleichstellen“. Damit ist eine Formulierung aus dem geschlechterpolitischen Diskurs in die Liturgiereform eingewandert, worin insofern ein Körnchen Wahrheit liegt, als dadurch deutlich wird: Es geht darum, eine rechtlich vollzogene Gleichstellung nun auch liturgiepolitisch mitzuvollziehen, und das mag hier und dort noch eine Zeit lang dauern. Vielleicht ist es auch nicht nur von Übel, dass es den Kirchen nicht umstandslos gelingen will, die eigene lange Geschichte einer Verteufelung von Homosexualität schnell zum Verschwinden zu bringen.

Keine Bekenntnisfrage

Etwas Langmut scheint mir ebenso hinsichtlich der expliziten Rahmung der Trauung von Nicht-Mann-Frau-Paaren als einer individuellen pastoralen Gewissensfrage angezeigt; nicht aber angesichts der Auffassung, es handele sich um eine Bekenntnisfrage. Denn es geht bei Bekenntnisfragen nicht darum, ob man etwas theologisch für richtig oder falsch hält, und auch nicht darum, ob man ein solches Urteil auf die Mitte der Schrift oder zentrale Aussagen der Bekenntnisschriften bezieht, sondern darum, ob man davon überzeugt ist, mit denen, die anders urteilen und verfahren, keine Kirchengemeinschaft mehr haben, also neben ihnen nicht im selben Abendmahlskreis stehen zu können. Mir ist bislang keine Stellungnahme begegnet, die mir das plausibel gemacht hätte. Schließlich werden in der aufgezeigten theologischen Rekonstruktion auch spezifische gegenwärtige Gefährdungen der Ehe beziehungsweise der sie tragenden Liebe als Lebensform sichtbar. Von der Seite der Endlichkeit aus ist zu fragen, ob die Verbindlichkeitsintention der Ehe nicht mehr und mehr in Konflikt gerät mit den Disponibilitätserwartungen spätkapitalistischer Gesellschaften, insonderheit der Arbeitswelt. Geht dem flexiblen Menschen die Puste aus, eine solche in Zeit und Umfang völlig unabsehbare biographische Selbstbindung überhaupt noch anzustreben?

Von der Seite der Selbsttranszendierung der Liebe ist festzustellen, dass die Intimbeziehung, die auf ihr fußende Ehe und die gegebenenfalls – aber keineswegs wesentlich – aus ihr erwachsende Familie im Konzert der Institutionen moderner Gesellschaften eine Sonderstellung einnehmen. Die Moderne ist grundsätzlich eine Zeit begrenzter Haftung. Alle aus vergesellschafteten Beziehungen erwachsenden Verpflichtungen und Glückserwartungen sind limitiert: Arbeit, Warenerwerb, politisches Engagement etc. involvieren und erfüllen einen Menschen immer in einer spezifischen Rolle und in begrenztem Umfang. Damit steigt auch in der Ehe das Verfehlungs- und Enttäuschungspotenzial. Mit derart zunehmendem Transzendierungsdruck ist eine fröhliche Kultivierung von Endlichkeitsbewusstsein in der Beziehungspflege vonnöten – ein klassisches Thema von Liturgie und Seelsorge.

Hier liegen Aufgaben einer kirchlichen Begleitung von Liebenden, Ehepaaren und Familien – die mir im Übrigen durchaus größerer Anstrengung wert zu sein scheinen als Klärung der Nomenklatur- und Registraturfragen für kirchliches Segenshandeln.

Information

Eine Langfassung dieses Textes ist jüngst als epd-Dokumentation unter dem Titel „Auf dem Weg zu einem neuen evangelischen Eheverständnis“ erschienen. Bestellung unter Telefon: 0800/758 7537. Als nächster Text zu diesem Thema erscheint in der Maiausgabe ein Beitrag des Mainzer Neutestamentlers Ruben Zimmermann.

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