Protestantische Weichensteller
Die staatliche Regulierung sozialer Sicherheit genießt in Deutschland Verfassungsrang und hohe Akzeptanz. Global betrachtet ist eine gegenüber der Marktwirtschaft eigenständige Sozialpolitik jedoch – wie ein Blick nach Ostasien zeigt – keineswegs selbstverständlich. Mit der Hochschätzung des Individuums, der kollektiven Verantwortungsübernahme für das Wohlergehen Einzelner und einem Ethos der Sozialkritik sind im westlichen Christentum Elemente zusammengetroffen, die Potenziale für sozialstaatliche Entwicklungen freigesetzt haben.
Aber auch im Westen gibt es signifikante Unterschiede, die mit konfessionskulturellen Bezügen einhergehen: Im westeuropäisch-angelsächsischen Kontext, in dem sich eine sozialstaatliche Verantwortung nur ansatzweise (USA) oder verspätet (England und Niederlande) durchgesetzt hat, waren calvinistische und freikirchliche Strömungen wirksam. Stark auf familiären und privaten Unterstützungsnetzen aufgebaute Wohlfahrtsregime sind in katholisch geprägten Regionen Südeuropas wie Italien und Spanien anzutreffen. Länder mit früher sozialstaatlicher Entwicklung wie Deutschland und Schweden standen dagegen unter dem Einfluss des lutherischen Staatskirchentums.
Mit Otto von Bismarcks Sozialgesetzgebung zur Absicherung gegen Krankheit, Unfall, Invalidität und Alter übernahm Deutschland in den Achtzigerjahren des 19. Jahrhunderts eine sozialpolitische Vorreiterrolle. Und das lässt sich nicht allein durch sozioökonomischen Wandel und strukturbedingte Interessen hinreichend erklären, zumal die Industrialisierung in Deutschland vergleichsweise spät einsetzte.
Sozialpolitische Akteure folgen nicht nur Interessen, sondern auch Ideen. Sie bestimmen als „Weichensteller“, so der Soziologe Max Weber, die Wahl der Handlungsmöglichkeiten. Gibt es nun Impulse der Reformation, die – nichtintendierte Effekte eingeschlossen – zur Formierung des deutschen Sozialmodells beigetragen haben? Es gibt sie, auch wenn es natürlich immer von komplexen Rahmenbedingungen abhängt, ob und wann religiöse Ideen gesellschaftlich wirksam werden.
Das von Martin Luther verkündete Priestertum aller Getauften bedeutete den Bruch mit einer jahrhundertealten Tradition, die kontemplative Lebensformen dem Alltagshandeln übergeordnet hatte. Jetzt wurden alle Formen weltlicher Arbeit zu Orten möglicher Kooperation mit Gottes schöpferischem Wirken, an denen Christenmenschen ihrem „Beruf“ zum Dienst am Nächsten nachgehen konnten. Armut, die im römisch-katholischen Verständnis geradezu als religiöse Institution galt, wurde delegitimiert und dem Bettel in allen seinen Formen der Kampf angesagt. Der Politik oblag über die Rechtssicherung hinaus die umfassende Sorge für den „gemeinen Nutzen“, was in Martin Luthers Sicht nicht zuletzt eine Bildungsoffensive erforderte.
Der Reformator erklärte die Wohlfahrt prinzipiell zur Aufgabe der weltlichen Obrigkeit. Und zu ihrer Umsetzung mussten kirchliche und kommunale Gemeinde zusammenarbeiten. Luther propagierte den „gemeinen Kasten“, einer aus ehemaligem Klostervermögen und Spenden gespeisten Gemeindekasse, aus der die lokale Armenfürsorge finanziert werden sollte. Unterstützungsberechtigt waren in erster Linie arbeitsunfähige Arme, aber auch in Not geratene Arbeitswillige, solange sie ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten konnten. Bettelei – gleichgültig ob aus Arbeitsscheu oder aus religiösen Motiven – geißelte Luther dagegen als Diebstahl am arbeitenden Volk.
Während sich die katholische Armenpflege eines moralischen Urteils über die Bedürftigen weitgehend enthalten hatte, differenzierte man im lutherischen Modell nach Kriterien der Unterstützungswürdigkeit. In der Frage der Zuständigkeit, die bei Luther eher offen geblieben war, gingen die Meinungen innerhalb der reformatorischen Bewegung auseinander: In lutherischen Territorien verfestigte sich die Laisierung und Zentralisierung der Wohlfahrtspflege. Anders der Genfer Reformator Johannes Calvin: Er wollte die Armenpflege mittels des Diakonenamts als genuin kirchliche Aufgabe verankern. Zudem setzte er bei der religiösen Bewertung von Arbeit, Reichtum und Armut andere Akzente. Als Konsequenz der Rechtfertigung allein aus Gnade betonte er die Heiligung im Gehorsam gegen das biblische Sittengesetz. Die Arbeit sollte nicht nur zum Dienst am Nächsten geschehen, sondern vor allem zur Verherrlichung Gottes. Nachdrücklicher als Luther unterstrich Calvin deshalb die individuelle Pflicht zur Arbeit und trat für eine schärfere Sanktionierung Arbeitsunwilliger ein.
Unterschiedliche Fürsorgemodelle
Im späteren Calvinismus und Puritanismus spielte zudem die Prädestinationslehre für die Deutung des Arbeitserfolgs eine Rolle: Weil sich der Christ des ökonomischen Erfolgs als einem äußeren Zeichen seiner Erwählung erfreuen durfte, konnte das Streben nach sichtbarer Bewährung des Gnadenstandes am Ertrag rationaler Berufsarbeit und innerweltlicher Askese festgemacht werden. Armut konnte so als selbstverschuldete Strafe für sündigen Lebenswandel erscheinen. Der Theologe Ernst Troeltsch (1865–1923) hat den calvinistischen Individualismus im Unterschied zum lutherischen als einen Individualismus der Selbstverantwortung und Eigeninitiative charakterisiert.
Die Konfessionen des westlichen Christentums haben so zur Ausformung unterschiedlicher Fürsorgemodelle beigetragen. Kommunalisierung und Rationalisierung des sozialen Helfens waren allerdings kein Spezifikum der Reformation, sondern Teil einer älteren, auch vom Humanismus beförderten Entwicklung. Schon im Spätmittelalter hatten die erstarkenden städtischen Eliten begonnen, die Wohlfahrtsaufgaben an sich zu ziehen. So sollten die unteren Bevölkerungsschichten an die marktbezogenen Interessen der handwerklichen Mittelschicht angepasst werden.
In Deutschland prägte die aus Wittenberg eingeschärfte Fürsorgepflicht der Obrigkeit das frühabsolutistische Staatsverständnis. Der lutherische Fürstenstaat orientierte sich am Leitbild der „guten Policey“: In engem Zusammenspiel von Tugendethik, Gesetzgebung und Verwaltung sollten die Aufgaben der „gemeinen Wohlfahrt“ realisiert werden. Lutherische Staatstheoretiker des 17. Jahrhunderts wie Veit Ludwig von Seckendorff (1626–1692) entwickelten das Programm eines gemäßigten Absolutismus. Es sah neben der Rechtspflege die Förderung von Bildung und Wirtschaft vor sowie landesherrliche Regelungen für die Anstellung von Hebammen, Ärzten und Barbieren.
Dass dies mit einer zunehmender Reglementierung der Untertanen einherging, war die andere Seite der Medaille. Im Interesse einer merkantilistischen Wirtschaftspolitik sollte die Bevölkerung bei niedrigen Löhnen arbeitsam gemacht werden. So wurde bei der Leistungsvergabe immer genauer zwischen „würdigen“ und „unwürdigen“ Armen, Einheimischen und Fremden differenziert. Die Inspektion der Lebensverhältnisse diente weniger der bedarfsgerechten Versorgung als der Kontrolle und Repression. In den Zucht- und Arbeitshäusern, die sich zunächst in den Niederlanden, ab dem 17. Jahrhundert dann auch in Deutschland verbreiteten, fanden die Sozialdisziplinierungsmaßnahmen des absolutistischen Staates einen markanten Ausdruck.
Das Motiv der fürsorglichen Obrigkeit war aber nicht die einzige Idee, mit der das Luthertum dieser Zeit auf die Wohlfahrtspolitik einwirkte. Beispielhaft ist die Programmatik der pietistischen Frömmigkeitsbewegung. Um 1700 begann August Hermann Francke (1663–1727) in Halle an der Saale ein gesellschaftliches Projekt zur „Generalreformation der ganzen Welt“ zu entwickeln. Aus Waisenhaus und Armenschule entstanden die Francke’schen Stiftungen – ein umfassendes Ensemble von Bildungs- und Sozialeinrichtungen. Sie finanzierten sich durch Spenden und angeschlossene Wirtschaftsbetriebe. Anders als calvinistisch gefärbte Puritaner suchte der lutherische Pietist die Heilsvergewisserung nicht im individuellen ökonomischen Erfolg, sondern in der Sorge für das Wohl anderer. Hier wurde keine traditionelle Armenpflege praktiziert, sondern gesamtgesellschaftliche Wohlfahrtspolitik. Und Dank der guten Beziehungen zum preußischen Königshof beeinflusste Halle die deutsche Geistes- und Politikgeschichte nachhaltig.
Vor der im 19. Jahrhundert aufkommenden Sozialen Frage erwiesen sich die evangelischen Staatskirchen als handlungsunfähig. Anders reagierte der freie Protestantismus, vereinfacht gesagt mit zwei unterschiedlichen sozialpolitischen Strategien: Eher staatsfern ausgerichtet waren die vereinsförmigen Initiativen diakonisch-sozialer Arbeit. Der Gründer der Inneren Mission, Johann Hinrich Wichern (1808–1881), führte Massenverarmung und soziales Elend auf sittlich-religiöse Verwahrlosung zurück. Besserung sei deshalb nicht vom materialistischen Sozialismus zu erwarten, sondern nur von der umfassenden Rechristianisierung und einer damit verbundenen ethischen Besserung der Gesellschaft. Wichern und die anderen Pioniere der modernen Diakonie gehörten zwar nicht zu den Vordenkern des Sozialstaats, aber sie bereiteten den Boden für die später – in der Weimarer und der Bonner Republik – etablierte duale Struktur der Wohlfahrtspflege, die dem Subsidiäritätsprinzip folgend, freien Träger den Vorrang einräumt.
Die moralischen Verfallssymptome Ende des 19. Jahrhunderts konnten indes auch umgekehrt gedeutet werden, nämlich als Folge materiellen Elends, dem ohne Staatshilfe nicht beizukommen war. Nach der Reichsgründung 1871 formierten sich protestantische Intellektuelle aus Wissenschaft, Kirchen und Staatsverwaltung als Teil einer bürgerlichen Sozialreform, die nach einem dritten Weg zwischen Kommunismus und Kapitalismus suchte. „Staatssozialisten“ wie die Theologen Rudolf Todt und Adolf Stöcker oder „Kathedersozialisten“ wie die Ökonomen Gustav Schmoller und Adolph Wagner betrachteten die materielle Hebung der Arbeiterschaft als Voraussetzung für deren sittlich-religiöse Regeneration.
Einig waren sich die Protestanten in der antirevolutionären Option für ein „Königtum der sozialen Reform“, wie es der Staatsrechtler und Nationalökonom Lorenz von Stein (1819–1890) ausdrückte. Aber dabei gab es unterschiedliche Akzente: Der sozialkonservative Flügel knüpfte an den altlutherischen Topos der gemeinwohlverpflichten Obrigkeit und das autoritäre Leitbild des christlichen Staates an. Wenn Bismarck die Sozialgesetze, mit denen er die Arbeiterschaft integrieren wollte, als „praktisches Christentum in gesetzlicher Betätigung“ deutete, blieb er der Tradition paternalistischer Armenpolitik verhaftet. Dementsprechend favorisierte der Reichskanzler ursprünglich eine zentralstaatlich finanzierte Reichsversorgungsanstalt. Der sozialliberale Flügel trat dagegen für die staatliche Regulierung organisierter Selbsthilfe und sozialpartnerschaftlicher Problemlösungen ein. Der an den ersten Gesetzentwürfen führend beteiligte Ministerialbeamte Theodor Lohmann (1831–1900), ein aus der Erweckungsbewegung hervorgegangener Kirchenjurist, war zugleich einer von Bismarcks wichtigsten Gegenspielern. Auch er befürwortete einen Versicherungszwang, aber mit Selbstverwaltung und Mitfinanzierung durch die Arbeitnehmer. Bei der Krankenversicherung konnte sich Lohmann – mit parzieller Unterstützung durch die katholische Zentrumspartei – weitgehend durchsetzen. Bei der Unfallversicherung dagegen führte seine Ablehnung von Reichszuschüssen zum Bruch mit Bismarck.
Lutherisch geprägte Eliten trugen Ende des 19. Jahrhunderts mit dazu bei, den deutschen Sozialstaat auf die Spur zu setzen. Bei dessen korporatistisch verfasstem Ausbau gingen nach 1918 aber katholische Akteure und die SPD in Führung.
Zu den protestantischen Gründungsmotiven zählten das Staatsideal der fürsorglichen Obrigkeit und ein Arbeitsethos, das die Fundierung der Sozialpolitik durch das (männliche) Normalarbeitsverhältnis legitimierte. Allerdings verlor ersteres im Umbruch zur Demokratie seine Grundlage. Und letzteres hat mit der Transformation der industriegesellschaftlichen Moderne an Tragfähigkeit eingebüßt. Auf die Herausforderungen des 20. Jahrhunderts reagierten neue sozialethische Ansätze mit Wurzeln im religiösen Sozialismus und in der Ökumene. Sie haben von paternalistischen Mustern der Wohlfahrtspolitik Abstand genommen und den demokratischen Sozialstaat in den Dienst von sozialer Gerechtigkeit und politischer Freiheit gestellt.
Informationen
Im Herbst erscheint im Tübinger Mohr Siebeck Verlag der von Hans-Richard Reuter und Karl Gabriel herausgegebene Band: Religion und Wohlfahrtsstaatlichkeit in Deutschland.
Hans-Richard Reuter