Gut recherchiert

Die Kirche und die Jugendweihe
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Was das MfS zur Durchsetzung der Jugendweihe tat und damit zur Marginalisierung der Kirchen in der Gesellschaft.

Nichts hat die evangelischen Kirchen in der DDR so schwer und nachhaltig getroffen, wie die Durchsetzung der Jugendweihe in den Fünfzigerjahren des vorigen Jahrhunderts.

Gerade war die Drangsalierung der Jungen Gemeinden auf Anordnung der Sowjets 1953 abgebrochen worden, da begann zunächst ganz harmlos wirkend eine neue Kampagne, die den Kirchen gleichsam das Wasser abgraben sollte. Indem der im 19. Jahrhundert von den Freireligiösen geschaffene Ritus einer Jugendweihe, der schon Ende des Jahrhunderts in sozialdemokratischen Kreisen aufgegriffen und mit „proletarischem Charakter“ versehen worden war, aufgefrischt wurde, griff die SED direkt in das Bildungsprogramm und Gemeindekonzept der Kirchen ein.

Als der auf höchster Parteiebene gebildete Ausschuss für die Jugendweihe wenig Wirkung zeigte, wurden vor allem Schulen, aber auch Volkseigene Betriebe und staatliche Behörden in die Propagierung des Unternehmens eingeschaltet.

Die Kirchen protestierten gegen die Einmischung staatlicher Institutionen; das verstoße gegen die Religionsneutralität des Staates. Dieser wiederum warf den Kirchen „staatsfeindliche Hetze“ vor und die Verletzung der Glaubens- und Gewissensfreiheit, weil sie zwischen Jugendweihe und Konfirmation ein Entweder-Oder statuierten.

Als hätte damals jeder DDR-Bürger ein „Recht“ auf Konfirmation gehabt, das nun den Staatstreuen von der Kirche verweigert würde. Mit zum Teil gefällschten Fallbeispielen wurde die Kirche in den Medien an den Pranger gestellt, Pfarrer wurden kriminalisiert und in Einzelfällen sogar vor Gericht gestellt. Eine Richtigstellung der Vorwürfe wurde den Kirchen unmöglich gemacht.

Der Landesbischof von Thüringen, Moritz Mitzenheim, der sich am lautesten und entschiedensten gegen die Jugendweihe gewendet hatte, wurde weitgehend in Ruhe gelassen. Sein juristischer Stellvertreter Gerhard Lotz, der ihm zur Stärkung seiner Position noch ein einschlägiges Rechtsgutachten erstellt hatte, wurde im Verlauf der Kampagne zum „IM Karl“. Dabei sammelte das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) zunächst nur Material, das es aus Unkenntnis der kirchlichen Szene nicht einmal richtig einschätzen konnte. Die Kampagne war direkt vom Politbüro der SED gesteuert. Doch die Personen-gebundenen Daten sollten später für operative Maßnahmen genutzt werden.

1959 stiegen die Teilnehmerzahlen bei der Jugendweihe kräftig an. Auch die Kirchenaustritte nahmen deutlich zu. Die Einheitsfront in der Ostkirchenkonferenz war zerbrochen. Die Kirchen in Thüringen und Anhalt machten zwischen gejugendweihten und anderen Konfirmanden fast keinen Unterschied mehr. Unter dem Einfluss von „IM Karl“ war Mitzenheim vom energischen Verteidiger der gesamtkirchlichen Position zum vorsichtigen Anpassler geworden, der von SED und MfS weiterhin als „Spaltpilz“ in der Ostkirchenkonferenz benutzt werden konnte.

Von alledem hat man schon irgendetwas gehört oder gelesen. Was hat den Autor bewogen, diese ausführliche thematische Studie aus den Stasi-Akten zu rekonstruieren? Es geht ihm um den Beitrag des MfS zur Durchsetzung der Jugendweihe und damit zur Marginalisierung der Kirchen in der Gesellschaft. Das MfS hat sich vor allem an der Verbreitung von diskriminierenden Lügen und Gerüchten über Geistliche beteiligt und mit einer Drohkulisse die Distanzierung von der Kirche betrieben. Auch das hatte man eigentlich schon gewusst. Hier ist es in einem gut recherchierten und in einigen Passagen sogar spannend zu lesenden Buch zusammenhängend dargestellt.

Götz Planer-Friedrich

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