Brechstange bringt nichts

Deutschland braucht kein Islamgesetz, sondern ein flexibles Religionsrecht
Grundgesetz und Koran: Wie kann es gelingen, dass sich beide im Alltag miteinander vertragen? Foto: epd/ Jörn Neumann
Grundgesetz und Koran: Wie kann es gelingen, dass sich beide im Alltag miteinander vertragen? Foto: epd/ Jörn Neumann
Das Islamgesetz, das seit gut einem Jahr in Österreich gilt, vermischt in eigenwilliger Weise Anliegen der inneren Sicherheit, der Integrationspolitik und der staatlichen Religionsförderung, meint Hans-Michael Heinig, Juraprofessor und Leiter des Kirchenrechtlichen Instituts der EKD in Göttingen. Er fordert, dass Deutschland in Sachen Religionsrecht andere Wege gehen sollte.

Reiche arabische Scheichs finanzieren radikale Moscheegemeinden, und die türkischstämmigen Muslime in Deutschland sind fest in der Hand Erdogans: Das ist vermutlich die Problemwahrnehmung derjenigen, die fordern, in Deutschland ein Islamgesetz nach österreichischem Vorbild zu verabschieden. In diese Richtung hatte sich im Frühjahr zum Beispiel der CSU-Generalsekretär Andreas Scheuer geäußert.

Österreich hat 2015 Regelungen erlassen, die unter anderem die Finanzierung von Moscheen aus dem Ausland unterbinden sollen. Dieses Islamgesetz vermischt auf eigenwillige Weise Anliegen der inneren Sicherheit, der Integrationspolitik und der staatlichen Religionsförderung. Wer unter dem Eindruck der Wahlerfolge der AfD nun fordert, solche Instrumente aus dem Nachbarland zu übernehmen, sichert sich den schnellen Applaus beim Wahlvolk.

Doch wer ernsthaft den religionspolitischen Herausforderungen der Gegenwart begegnen will, sollte lieber das deutsche Religionsverfassungsrecht innerhalb der bisherigen Bahnen fortentwickeln, statt einem radikalen Systemwechsel das Wort zu reden. Sondergesetze zu (oder gar gegen) einzelnen Religionen waren im Nachkriegsdeutschland bislang tabu – und sie sollten es bleiben.

Gerade ein Blick auf das österreichische Islamgesetz zeigt, dass wir in den Bemühungen um die Integration des Islam in die freiheitliche Verfassungsordnung gar nicht so schlecht dastehen: Rechte und Pflichten von Religionsgemeinschaften werden hierzulande wesentlich durch die Verfassung selbst vorgegeben. Sie sind so gefasst, dass sie alle Religionen und Religionskulturen einschließen und niemanden diskriminieren. Alle Religionsgemeinschaften haben im Grundsatz Anspruch auf Erteilung von Religionsunterricht, auf Verleihung des öffentlich-rechtlichen Körperschaftsstatus, haben Zugang zur Militär-, Krankenhaus- und Gefängnisseelsorge. Sie dürfen sich allerdings nicht gegen die freiheitliche Verfassungsordnung wenden und müssen rechtstreu sein. Verfassungsfeindliche religiöse Vereine können verboten werden. Gegen aus dem Ausland importierte Hassprediger kann man mit den Mitteln des Polizei- und auch des Aufenthaltsrechts vorgehen. Wenn wir über den Kampf gegen religiös-militanten Extremismus in Deutschland reden, fehlt es selten an rechtlichen Grundlagen und häufiger am Willen und den Mitteln, diese effektiv zu vollziehen.

Was aber ist nun mit den finanziellen Verflechtungen? Sollte die Politik nicht gegen die Einflussnahme aus Saudi-Arabien oder der türkischen Regierung auf Muslime in Deutschland Vorsorge treffen? Nun: Mit ähnlichen Argumenten könnte man gegen christliche deutsche Auslandsgemeinden vorgehen, von denen allein die EKD weit über hundert weltweit unterstützt. Dort wird auch nicht in der Landessprache gepredigt und die Gemeinden sind von Finanztransfers aus Deutschland abhängig. Wenn wir deutschsprachige Auslandsgemeinden nicht anstößig finden, sollten wir gleiche Maßstäbe in Deutschland anlegen.

Das Islamgesetz in Österreich sieht seit 2015 vor, dass die Mittel für die gewöhnliche Tätigkeit zur Befriedigung der religiösen Bedürfnisse der Mitglieder aus dem Inland stammen müssen. Das Finanzierungsverbot wendet sich vor allem gegen die religiöse Betreuung türkischstämmiger Muslime durch den türkischen Staat. Solche Forderungen sind auch in Deutschland populär. In dem Maße, wie sich die öffentliche Meinung kritisch zur türkischen Regierung verhält, gerät auch die enge Verbindung vieler Moscheegemeinden mit der türkischen Religionsbehörde in die Kritik.

Die Grünen gehen gar so weit, dem entsprechenden Dachverband DITIB per se abzusprechen, als Religionsgemeinschaft fungieren zu können. Das ist so verfassungsrechtlich nicht haltbar und auch politisch nicht klug. Denn die entsprechenden Gemeinden sind gut organisiert, engagierter Teil der hiesigen Zivilgesellschaft und auch recht verlässliche Partner im Kampf gegen islamistische Radikalisierungen.

Sicherlich sollten ihre Imame mit den hiesigen Gepflogenheiten vertraut sein und ihre Repräsentanten deutsch sprechen, und der gesamte Verband täte gut daran, sich von Ankara ein Stück weit emanzipieren. Doch Religionskulturen lassen sich nicht mit der staatlichen Brechstange verändern. Wer den Geldfluss aus dem Ausland drosseln will, muss Wege zu einer auskömmlichen Eigenfinanzierung der hiesigen Gemeinden aufzeigen. Dazu könnten maßvolle staatliche Religionssubventionen ebenso beitragen wie die Fortentwicklung der Dachverbände zu öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften, die ihre Mitglieder besteuern dürfen.

Der entscheidende Schlüssel aber ist Bildung. Modern sein heißt, sich zu sich selbst reflexiv zu verhalten. Islamischer Religionsunterricht und islamische Theologie an staatlichen Schulen und Universitäten sind Orte, an denen der organisierte Islam in Deutschland ein konstruktiv-kritisches Verhältnis zu den eigenen Traditionen und Organisationsformen entwickelt. Sondergesetze für den Islam dagegen bewirken das Gegenteil.

Hans-Michael Heinig

Online Abonnement

Sie erhalten Zugang zur gesamten Website und zur kompletten Monatsausgabe als Web-App.

64,80 €

jährlich

Monatlich kündbar.

Einzelartikel

Sie erhalten Lesezugriff für diesen Artikel.

2,00 €

einmalig

Kein Abo.

Haben Sie bereits ein Online- oder Print-Abo?
* Ihre Kundennummer finden Sie auf Ihrer Rechnung. Ein einmaliges Freischalten reicht aus; Sie erhalten damit zukünftig automatisch Zugang zu allen Artikeln.

Ihre Meinung


Weitere Beiträge zu "Politik"