Wenn Frauen körperlich angegriffen werden, ist es auch immer eine Demonstration von männlicher Macht. In der Kölner Silvesternacht richtete sich diese ganz eindeutig gegen das Selbstbestimmungsrecht der Frau. Das Recht, sich zu jeder Tages- und Nachtzeit frei auf Plätzen, in Zügen und U-Bahnhöfen zu bewegen und dabei unversehrt zu bleiben. Und diese Macht wurde auch dazu benutzt, der vermeintlichen Ungleichwertigkeit Ausdruck zu verleihen. Das ist widerwärtig, abscheulich und verlangt harte Bestrafung.
Dass Frauen im öffentlichen Raum sexuell belästigt werden, ist nicht neu, wohl aber die Größenordnung – es gab Hunderte von Anzeigen – und auch die Konstellation. Nun treibt Rechtspopulisten hierzulande schon seit dem vergangenen Herbst die Sorge um „die deutsche Frau“ um. Und auch nach den Kölner Ereignissen ergreifen viele die Chance, jetzt ein konsequentes Vorgehen gegen die Täter zu fordern, schärfere Gesetze für Ausweisung zu implementieren. Entlarvend ist, dass sich die gegenwärtige Diskussion nicht um die Opfer und um sexualisierte Gewalt dreht, sondern fast ausschließlich den Migrationshintergrund der Täter thematisiert. Denn das Interesse an Gesetzen, die Frauen wirklich wirksam vor männlichen Übergriffen schützen, scheint nur dann groß, wenn sexuelle Gewalt von Ausländern ausgeht. Hier trifft Rassismus auf Sexismus.
Und es zeigt sich immer wieder: Sexualisierte Gewalt zeichnet sich dadurch aus, dass sie überall und von allen Schichten verübt wird, von Migranten und Einheimischen. Damit werden die ungeheuerlichen Vorfälle von Köln nicht relativiert, schon gar nicht in ihrer Massivität. Im Gegenteil: Die Opfer werden verhöhnt. – Indem sich ausgerechnet Politiker an die Sperrspitze der Bewegung stellen, die sexuelle Gewalt gern bagatellisieren und sich wenig für Frauenrechte interessieren. Sie fordern die Härte des Rechtsstaates, missbrauchen die Opfer für ihre populistischen Zwecke und machen damit gar Politik. Der Blick zurück beweist: Wenn es darum geht, weibliche Selbstbestimmung in Deutschland einzufordern, ist der Weg immer steinig. Erinnern wir uns: Erst seit 1997 gilt die rechtliche Gleichstellung ehelicher und außerehelicher Vergewaltigung. Sie wurde gegen den erbitterten Widerstand der damaligen Koalition aus CDU/CSU und der FDP durchgesetzt. Diese verlangte bis zum Schluss eine so genannte Widerspruchsklausel, mit der die Ehefrau die Einstellung des Strafverfahrens gegen ihren Mann hätte bewirken können. Allein ein fraktionsübergreifender Gruppenantrag der weiblichen Abgeordneten konnte dies kippen.
Oder das Gesetz zum Schwangerschaftsabbruch aus dem Jahr 1976. Es war Teil der „Politik der inneren Reformen“, die die sozialliberale Regierung verwirklicht hat. Dazu gehörte auch die Gleichstellung der Frau in der Ehe oder die Neufassung des Ehescheidungsrechts (siehe auch Seite 15). Alles gegen heftige Widerstände durchgesetzt.
Aktuelle Zahlen des Bundesfamilienministeriums dokumentieren: Knapp 60 Prozent aller Frauen in Deutschland wurden schon sexuell belästigt. Jede siebte Frau hat strafrechtlich relevante Formen sexueller Gewalt erfahren. Auch wenn viele es nicht wahrhaben wollen: Sexualisierte Gewalt ist in der deutschen Gesellschaft reichlich vorhanden. Nicht erst seit Köln.
Kathrin Jütte
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Kathrin Jütte
Kathrin Jütte ist Redakteurin der "zeitzeichen". Ihr besonderes Augenmerk gilt den sozial-diakonischen Themen und der Literatur.