Gefährlicher Weg

Das neue Kopftuchurteil aus Karlsruhe
Es wäre fatal, wenn der Bildungsauftrag sich künftig nicht an interkultureller Kompetenz, sondern an kulturellem Relativismus orientierte.

Vor zwölf Jahren erklärte das Bundesverfassungsgericht Einzelfallentscheidungen für unzulässig, die einer muslimischen Lehrerin das "Kopftuch" untersagten. Gesetzliche Regelungen der Bundesländer wurden gefordert. Nun geht es den umgekehrten Weg: Ein Gesetz kann sich nur auf eine abstrakte Gefahr beziehen; ein derart gewichtiger Eingriff in die Religionsfreiheit setzt jedoch eine konkrete Friedensgefährdung voraus. Doch gegen diesen Weg lässt sich einwenden, dass der Schutzzaun um dieses Grundrecht dadurch niedriger wird. Für dessen Einschränkung genügt es nun, dass Einzelne gegen eine solche Manifestation einer religiösen Überzeugung rebellieren und dadurch Unfrieden stiften. Subjektive Willkür kann nun ein Grundrecht einschränken. Ein gefährlicher Weg.

Das Gericht will erreichen, dass sich die religiöse Pluralität in der Gesellschaft auch in der Schule abbilden kann. Dafür wird nicht auf einen im Maß des Möglichen plural angelegten Religionsunterricht verwiesen, sondern auf Lehrkräfte, die - ganz unabhängig vom Religionsunterricht - ihre religiöse Überzeugung erkennbar machen. Der Grundsatz, dass staatlichen Amtsträgerinnen und Amtsträgern eine Zurückhaltung in der Demonstration religiöser und anderer Überzeugungen gut ansteht, tritt dahinter zurück. Auch wenn man diese Pflicht zur Zurückhaltung anerkennt, kann ein angemessener Spielraum für den Ausdruck persönlicher Überzeugungen im Umgang mit Kleidung oder Symbolen gewahrt werden. Doch der richtigere Weg dafür ist, wie Reinhard Merkel dargelegt hat, ein Verbot mit Erlaubnisvorbehalt. Dabei kann es nur um Überzeugungen gehen, die unter das Dach der Freiheit passen. Das höchste deutsche Gericht weicht der Frage aus, ob die in der Autoritätsstellung einer Lehrkraft befolgte Bedeckungspflicht für muslimische Frauen dieser Bedingung genügt. Das Urteil verwahrt sich gegen eine Ausrichtung der Bildungsziele "zu Gunsten der Darstellung christlicher und abendländischer Bildungs- und Kulturwerte oder Traditionen". Kein Zweifel: Überhebliches Reden von einer abendländischen Leitkultur muss selbstkritischer Bescheidenheit weichen. Doch zugleich gilt: Zur Bildung gehört die Beschäftigung mit prägenden kulturellen Traditionen. Deshalb hat der Beitrag jüdisch-christlicher wie antiker oder moderner Traditionen zur Kultur Europas in der Schule einen unaufgebbaren Ort. Es wäre fatal, wenn der Bildungsauftrag sich künftig nicht an interkultureller Kompetenz, sondern an kulturellem Relativismus orientierte. Welche Teile der europäischen Kunst-, Musik- und Literaturgeschichte dürften dann noch unterrichtet werden? Muslimische Gesprächspartner wundern sich über die "westliche" Gleichgültigkeit gegenüber der eigenen Tradition. Ihnen kann man erwidern, dass kritisches Traditionsbewusstsein keine Schwäche, sondern eine Stärke ist. Denn es dient dem Aufbau eigener Überzeugungen und dem Zugang zu den sie prägenden Überlieferungen. Dass dafür in der Schule Raum sein muss, ist ein unverzichtbarer Bildungsauftrag.

Wolfgang Huber war Bischof der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz und Ratsvorsitzender der EKD. Er ist Herausgeber von zeitzeichen.

Wolfgang Huber

Online Abonnement

Sie erhalten Zugang zur gesamten Website und zur kompletten Monatsausgabe als Web-App.

64,80 €

jährlich

Monatlich kündbar.

Einzelartikel

Sie erhalten Lesezugriff für diesen Artikel.

2,00 €

einmalig

Kein Abo.

Haben Sie bereits ein Online- oder Print-Abo?
* Ihre Kundennummer finden Sie auf Ihrer Rechnung. Ein einmaliges Freischalten reicht aus; Sie erhalten damit zukünftig automatisch Zugang zu allen Artikeln.

Ihre Meinung


Weitere Beiträge zu "Meinung"