Beginn des Lebens

Vor siebzig Jahren ermordeten die Nazis den Theologen Dietrich Bonhoeffer
Hamburger Kirchentag 2013: Aufführung der Oper "Vom Ende der Unschuld" mit Szenen aus dem Leben Dietrich Bonhoeffers. Foto: epd/ Hanno Gutmann
Hamburger Kirchentag 2013: Aufführung der Oper "Vom Ende der Unschuld" mit Szenen aus dem Leben Dietrich Bonhoeffers. Foto: epd/ Hanno Gutmann
Dietrich Bonhoeffer fiel wie andere Mitglieder der Widerstandsgruppe um Admiral Wilhelm Canaris einem Justizmord der Nazis zum Opfer. Der Bundesgerichtshof nahm daran noch elf Jahre später keinen Anstoß, und die Mörder und Mordgehilfen blieben unbehelligt. Daran erinnert der frühere Ratsvorsitzende der EKD Wolfgang Huber. Und er beschreibt, wie stark Bonhoeffers Leben und Theologie international nachwirkt.

Am 6. April 1945 war Dietrich Bonhoeffer mit einem Häftlingstransport aus dem KZ Buchenwald nach Schönberg gekommen, einem kleinen Ort vierzig Kilometer nördlich von Passau. In einiger Entfernung konnte man schon amerikanische Geschütze hören. Die Befreiung Deutschlands von Hitlers Diktatur, und damit das Ende des Krieges, schien in greifbarer Nähe. Am 8. April, einem Sonntag, hielt Bonhoeffer auf Bitten der Mitgefangenen einen Gottesdienst in dem Schulhaus, in dem die Gruppe untergebracht war. Kurz darauf kamen zwei Polizisten, um ihn mitzunehmen, und es zerstob die österliche Hoffnung des Sonntags nach Ostern, "Quasimodogeniti", auf Deutsch: wie die neugeborenen Kinder. Doch Bonhoeffers letzte Worte vor dem Abschied hießen: "Für mich ist dies das Ende, aber auch der Beginn."

Doch worin bestand das Ende? Bonhoeffer wurde in das KZ Flossenbürg bei Weiden in der Oberpfalz gebracht und dort noch am selben Tag einem standgerichtlichen Verfahren unterworfen. Am folgenden Tag, dem 9. April 1945, morgens zwischen 6 und 7 Uhr, wurde er als letzter der zum Tode Verurteilten ums Leben gebracht.

Das eilig gebildete Standgericht unter Vorsitz des SS-Richters Otto Thorbeck hatte noch am Sonntag fünf Angehörige der militärischen Abwehr, Wilhelm Canaris, Hans Oster, Karl Sack, Ludwig Gehre und Dietrich Bonhoeffer, zum Tod verurteilt. Die Anklage vertrat SS-Standartenführer Walter Huppenkothen, der zwei Tage zuvor schon in einem vergleichbaren Verfahren gegen Bon-hoeffers Schwager Hans von Dohnanyi im KZ Sachsenhausen in der Nähe Berlins tätig geworden war. Dohnanyi und Bonhoeffer wurden am selben Tag, wenn auch an unterschiedlichen Orten, ermordet.

Bezeugt wurde Bonhoeffers Tod durch den Flossenbürger KZ-Arzt Hermann Fischer. Immer wieder werden die Sätze zitiert, mit denen er den Tod des Theologen später schilderte. In einem Nebenraum sah er "Pastor Bonhoeffer in innigem Gebet mit seinem Herrgott knien" und war erschüttert von der "hingebungsvollen und erhörungsgewissen Art des Gebetes dieses außerordentlich sympathischen Menschen". Auch ein weiteres kurzes Gebet erwähnt Fischer, nach dem Bonhoeffer "dann mutig und gefasst die Treppe zum Galgen" beschritten habe. "Der Tod erfolgte nach wenigen Sekunden."

Je länger ich über die Beschreibung durch den SS-Obersturmbannführer und Träger des SS-Totenkopfringes Fischer nachdenke, desto stärker werden meine Zweifel. Einen Galgen gab es aller Wahrscheinlichkeit nach im KZ Flossenbürg nicht, und es führte auch keine Treppe zu ihm. Ähnlich wie in Berlin-Plötzensee, wo viele Verschwörer des 20. Juli 1944 umgebracht wurden, muss man eher mit einem Haken an einem aus der Wand herausragenden Balken rechnen, in den die Stricke eingehängt wurden. Die Stiege, auf der die Verurteilten nackt ihre letzten Schritte zurücklegten, kann man sich kaum provisorisch genug vorstellen. Dass der Tod innerhalb von Sekunden eintrat, klingt wenig wahrscheinlich. Denn diese Haken gaben nach, und der Todeskampf konnte längere Zeit dauern. Kein Wunder, dass die fünf Hinrichtungen eine ganze Stunde dauerten.

Auf Hitlers Befehl

Ein grausames Sterben folgte dem Justizmord. Denn darum handelte es sich. Sogar nach den Bestimmungen des nationalsozialistischen Kriegsrechts waren Standgerichtsverfahren nur zulässig, wenn die Aburteilung "aus zwingenden militärischen Gründen keinen Aufschub" duldete. Doch das war nicht der Grund für das schnelle Verfahren. Vielmehr hatte Hitler selbst am 5. April 1945 angeordnet, die Mitglieder der Widerstandsgruppe umzubringen, die sich um Admiral Canaris in der militärischen Abwehr zusammengefunden hatte. Akten, die wenige Tage zuvor in Zossen bei Berlin gefunden worden waren, hatten gezeigt, wie intensiv diese Gruppe an dem Versuch beteiligt war, Hitlers Herrschaft ein Ende zu machen. Dieser war empört und wollte die letzten Angehörigen des Widerstands, deren er habhaft werden konnte, vernichten, bevor seine Herrschaft zu Ende ging.

Für diesen Befehl wurde rechtswidrig das standgerichtliche Verfahren eingesetzt. Zudem wurden nicht einmal die vereinfachten Regeln beachtet, die für ein solches Verfahren vorgeschrieben waren. Da man der Bestätigung durch den Gerichtsherrn, nämlich Hitler selbst, sicher war, verzichtete man sogar darauf, dessen Bestätigung einzuholen.

Das hinderte den SS-Standartenführer Huppenkothen aber nicht daran, der Hinrichtung beizuwohnen. So wurde er Zeuge des Justizmords, den er selbst zusammen mit SS-Richter Thorbeck herbeigeführt hatte. Ein halbes Jahrzehnt und sechs Gerichtsentscheidungen brauchte es, bis der Bundesgerichtshof (BGH) 1956 sein abschließendes Votum zu der Frage abgab, ob es sich bei dem Urteil um Rechtsbeugung handelte. Er hielt sich - im Gegensatz zu vorangehenden Entscheidungen - nicht mehr mit den Verfahrensverstößen auf, sondern fragte nur noch, ob die Angeklagten, die sich an Umsturzvorbereitungen beteiligt hatten, wegen Hoch- und Landesverrats verurteilt werden konnten. Der BGH bestätigte das, ohne auch nur zu erwägen, ob sich die Mitglieder des deutschen Widerstands durch die Verbrechen des Regimes vor einem übergesetzlichen Notstand sahen, der ihr Handeln rechtfertigte. Alle Überlegungen, die in den Jahren zuvor zum Widerstandsrecht angestellt worden waren, verloren ihre Wirkung. Nach diesem Urteil konnte es niemanden verwundern, dass Dietrich Bonhoeffer und andere in einschlägigen Kreisen als Landesverräter verunglimpft wurden. Dabei wäre Dankbarkeit für den Mut zum Widerstehen angezeigt gewesen.

Dass die Verurteilung der Gruppe um Wilhelm Canaris durch den Bundesgerichtshof höchstrichterlich anerkannt wurde, hatte weitreichende Folgen. Mit dem Urteil von 1956 endeten im Westen Deutschlands die ohnehin zaghaften Versuche, die NS-Justiz kritisch aufzuarbeiten. Die Bewältigung dieser Vergangenheit war mit der Integration der NS-Richter in das bundesrepublikanische Rechtssystem zum Abschluss gekommen. Richter zur Rechenschaft zu ziehen, die an Rechtsbeugung und Justizmord beteiligt waren, passte nicht mehr ins Bild.

So stark war dieser Sog, dass viele ein halbes Jahrhundert lang annahmen, das Urteil gegen Dietrich Bonhoeffer hätte noch Bestand. Es blieb dem Landgericht Berlin vorbehalten, im 1996 darauf aufmerksam zu machen, dass das Urteil des Flossenbürger Standgerichtes bereits im Jahr 1946 seine Geltung verloren hatte. Denn für Bayern hatte ein Gesetz zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts vom 28. Mai 1946 alle Urteile dieser Art aufgehoben. In den Nachkriegsentscheidungen über das Flossenbürger Verfahren war davon jedoch keine Rede. Und von denen, die später auf eine Aufhebung des standgerichtlichen Urteils gegen Bonhoeffer, Canaris und die weiteren Angeklagten drängten, hatte niemand bemerkt, dass er gegen Windmühlenflügel kämpfte. Dietrich Bonhoeffers Angehörige - allen voran Eberhard Bethge und Klaus von Dohnanyi - hatten stets darauf hingewiesen, dass es nicht um eine Rehabilitierung der Verurteilten gehen könne. Denn sie waren durch ihr eigenes Handeln rehabilitiert. Nicht nur in der Kirche, sondern auch in der allgemeinen Öffentlichkeit, nicht nur in Deutschland, sondern auch international hatte man begriffen, dass sie das "andere Deutschland" repräsentierten. Zu Recht wiesen die Angehörigen darauf hin, dass es Dietrich Bon-hoeffer war, der Deutschland in der Welt rehabilitierte. Doch die deutsche Justiz hatte sich selbst schweren Schaden zugefügt; sie war auf eine einschneidende Kurskorrektur angewiesen.

Der hundertste Geburtstag von Hans von Dohnanyi, dem spiritus rector der Widerstandsgruppe in der militärischen Abwehr, gab 2002 den späten Anlass zu einem klärenden Wort. Nun, endlich, bezeichnete BGH-Präsident Günther Hirsch das von seinem Gericht 1956 gefällte Urteil als "beschämend". Ausdrücklich sprach er in diesem Zusammenhang von "Justizmorden", die der Bundesgerichtshof ungesühnt gelassen habe. Er fügte hinzu: "Dieses Versagen der Nachkriegsjustiz ist ein dunkles Kapitel in der deutschen Justizgeschichte und wird dies bleiben."

Leitstern für viele

Beschämend war dieses Ende nicht für Dietrich Bonhoeffer, sondern für die deutsche Justiz. Die Glaubensgewissheit des Theologen, dass dies für ihn der "Beginn" war, erfüllte sich in einer Weise, mit der er selbst nicht gerechnet hatte. Wenn er vom "Beginn" - oder, wie eine Überlieferung seines Abschiedsworts sagt: vom "Beginn des Lebens" - sprach, meinte er die Gewissheit eines Lebens bei Gott, dem kein irdischer Richter in den Weg treten konnte. Dass sein Schicksal Menschen in aller Welt bewegen und sein Lebenszeugnis für viele Menschen zu einem Leitstern werden könnte, ahnte er nicht. Er war 39 Jahre alt, als sein Leben endete.

In seinem kurzen Leben hatte er eine größere Öffentlichkeit nur bei zwei Gelegenheiten erreicht: Am 1. Februar 1933, zwei Tage nach der Machtübergabe an Adolf Hitler, hielt er in der "Berliner Funkstunde" einen Rundfunkvortrag über die "Wandlungen des Führerbegriffs in der jungen Generation". Und am 5. August 1936 sprach er in einer Veranstaltungsreihe, die die Bekennende Kirche zu den Olympischen Spielen in Berlin organisiert hatte, vor insgesamt mehr als dreitausend Zuhörern über die Geschichte des evangelischen Kirchenlieds. Angesichts der "ungeheuren Mächte", die die Kirche bedrohten, bezeugte er die Gewissheit, dass der Geist der Reformation wieder durchdringe. Darüber hinaus ahnte er nicht, dass er in der Nachwelt Spuren hinterlassen und sein Tod auch auf diese Weise ein Beginn sein würde. Doch genau dies trat ein. Die Einheit von Leben und Glauben, von Theologie und Biographie überzeugte zahllose Menschen. Wenige Monate nach Bonhoeffers Tod hielt der Bischof der südenglischen Diözese Chichester, George Bell, einen Gedenkgottesdienst für ihn. An diesem 27. Juli 1945 wurde er zum ersten Mal als Märtyrer, also als Glaubenszeuge, bezeichnet. Klar wurde die Hoffnung benannt, die sich damit verband: "Das Blut der Märtyrer ist der Samen der Kirche."

Dieser Samen hat reiche Frucht getragen. Bonhoeffers Theologie wurde durch den Einsatz seines Lebens beglaubigt. Sie gehört zu den stärksten theologischen Impulsen, die aus dem vergangenen Jahrhundert in unsere Gegenwart hinüberwirken. Sein Einsatz im Widerstand, über dessen Reichweite er sich selbst keinerlei Illusionen gemacht hatte, ermutigte viele zu Widerständigkeit und politischem Engagement. Das gilt nicht nur für das geteilte Deutschland vor und das vereinigte Deutschland nach der friedlichen Revolution von 1989. Es gilt für Japan wie für Südafrika, für Südkorea und wie für die Vereinigten Staaten von Amerika. Über dem Westportal der Westminster Abbey in London steht Bonhoeffer in Stein gehauen, als einer der zehn Märtyrer des 20. Jahrhunderts, die aufgeschlagene Bibel in der Hand, ein Zeuge des Glaubens für unsere Zeit. Diejenigen, die seinem Leben mit einem Justizmord ein Ende bereiteten, ahnten nicht, was aus ihrem skrupellosen Handeln folgen sollte.

Mögen Spätere darüber streiten, ob er ein Heiliger ist. Und wenn ja, in welchem Sinn: Bonhoeffer selber lag dieser Gedanke fern. Nicht ein Heiliger zu werden, sondern glauben zu lernen, war sein Ziel. Doch seinen Weg ging er so, dass er auch andere das Glauben lehrte. Im evangelischen Verständnis kann man ein solches Vorbild im Glauben "heilig" nennen.

Was er, kurz vor seinem Ende, über den "Tod des Mose" schrieb, lässt sich auch auf ihn selbst beziehen: "Sinkend, Gott, in deine Ewigkeiten/seh' mein Volk ich in die Freiheit schreiten./Der die Sünde straft und gern vergibt,/Gott, - ich habe dieses Volk geliebt./Dass ich seine Schmach und Lasten trug/und sein Heil geschaut - das ist genug."

Wolfgang Huber

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