Deutungsvielfalt wider Willen

Warum das protestantische Schriftprinzip Ergebnis eines Konflikts war
"Allegorie zu Ehren Martin Luthers", Peter Vischer d. J. (1487 - 1528). Foto: akg
"Allegorie zu Ehren Martin Luthers", Peter Vischer d. J. (1487 - 1528). Foto: akg
Die Bibel galt schon in der Zeit vor der Reformation als hohe Autorität, wenn es um die Auslegung dessen ging, was als rechter Glaube zu gelten hatte. Das protestantische Schriftprinzip in seiner Radikalität war hingegen das Ergebnis eines Konflikts um die Deutungsmacht in Glaubensdingen. Thomas Kaufmann, Professor für Kirchengeschichte an der Universität Göttingen, schreibt die historische Einleitung zu unserer Serie über das Schriftprinzip heute.

Den Umgang mit der Bibel in der Zeit vor der Reformation unter den Begriff eines "Schriftprinzips" zu stellen, dürfte problematisch sein. Denn gemeinhin wird mit diesem Terminus jene exklusivistische, formelhaft im sola scriptura verdichtete Autoritätsstellung "allein" der Heiligen Schrift im kritischen Gegenüber zu Kirche und Tradition bezeichnet, die sich im Zuge der Auseinandersetzungen der frühen Reformation als protestantischer Standpunkt herausbildete. Eine exklusive Geltung der Bibel aber kannte die ältere Kirchengeschichte nicht, ungeachtet der hohen, ja primatialen, autoritativen Geltung, die man ihr seit der Zeit der alten Kirche zuerkannte. Das Schriftprinzip ist das Ergebnis eines dramatischen Konflikts um die Bedeutung der normativen Instanzen Bibel oder Kirche beziehungsweise Papst. In voller Intensität wurde er erstmals zwischen den Reformatoren und den Vertretern der Kirche Roms ausgetragen. Das reformatorische Schriftprinzip stellt eine der Lösungen des im Spätmittelalter ungeklärt gebliebenen Problems des Verhältnisses von kirchlicher und biblischer Autorität dar; eine andere Lösung wurde durch das Konzil von Trient kodifiziert.

In der Spätantike war die Ausgangslage dadurch gekennzeichnet, dass sich der Kanon der neutestamentlichen Schriften weithin einhellig durchgesetzt, ja "imponiert" hatte, ohne dass dies durch einen bestimmten kirchlichen Anerkennungsakt erfolgt wäre. Bei Auseinandersetzungen mit Häretikern war es schon in der alten Kirche üblich, dass man die Schrift im Zusammenhang der Deutungs- und Auslegungsgemeinschaft der allgemeinen Kirche, der Catholica, betrachtete. Wenn Augustin in seiner Kontroverse mit den Manichäern formulierte: "Ich würde wahrlich dem Evangelium nicht glauben, wenn mich nicht die Autorität der katholischen Kirche bewegte" (Contra ep. Man. 5), dann bedeutete dies im Horizont der institutionellen Struktur der katholischen Kirche des späten Kaiserreiches nicht mehr, aber auch nicht weniger, als dass das Wort der Schrift durch die ekklesiale Auslegungsgemeinschaft der allgemeinen Kirche plausibilisiert und legitimiert sei. Das commoveri (Bewegtwerden), von dem Augustin spricht, wäre im Sinne eines quasi rechtlichen Approbationsaktes der kirchlichen Institution, die die Schrift gleichsam bewahrheite hätte, falsch verstanden. Auch wer oder was "die Kirche" sei, war im Horizont des späten vierten oder frühen fünften Jahrhunderts kaum eindeutig - sicher nicht ein autoritatives Lehramt in Gestalt des Papstes, schon eher Bischofssynoden.

Auch die als klassische Formulierung des katholischen Traditionsprinzips geltende Wendung des Vinzenz von Lérins, dass katholisch genannt zu werden verdiene, "was immer, überall und von allen geglaubt worden sei" (Comm. pro cath. fid. II, 3), ist aus dem Kontext der Ketzerabwehr heraus zu verstehen. Denn gegenüber jenen Häretikern, die sich auf ihre eigensinnigen Auslegungen bestimmter biblischer Texte versteiften, galt es für Vinzenz, neben der "Autorität des göttlichen Gesetzes" (II, 1) auf die "Tradition der katholischen Kirche" zu verweisen. Sich an die allgemeine Tradition der Kirche zu halten, bedeutete für ihn, in Übereinstimmung mit der Urzeit der Kirche mit ihren apostolischen Anfängen zu bleiben. Gerade wegen des unvergleichlichen Tiefsinns der Bibel, der zu sehr unterschiedlichen individuellen Auslegungen führen müsse, sei die Autorität eines einhelligen kirchlichen Verständnisses unverzichtbar.

Wer ist die Kirche?

In der Tat: Eine Berufung auf die Schrift lag für die Häretiker jeder Epoche der Kirchengeschichte nahe. Gerade weil das Primat der Schrift im Prinzip unstrittig war, ihre Auslegung aber notorisch divergieren konnte, musste der Kirche als Repräsentantin der Allgemeinheit ein eigenes autoritatives Gewicht zukommen. Durch lange Phasen der Kirchengeschichte blieb freilich offen, wer oder was "die Kirche" sei: die Gesamtheit ihrer Gläubigen, ein diese repräsentierendes Lehramt oder gar nur ein einziger Interpret, der Papst? Verbindliche kirchliche Lehrentscheidungen zur Regulierung des Verhältnisses von Schrift und Kirche und Tradition hat es vor der Reformationszeit nicht gegeben.

Im Anschluss an die alte Kirche blieb es auch in der früh- und hochmittelalterlichen Theologie selbstverständlich, dass der Heiligen Schrift das Primat zukomme. Wendungen wie die des Pseudo-Dionysius Aeropagita, über Gott dürfe nichts gesagt und gedacht werden, was nicht in den heiligen Schriften enthalten sei (De div. nom. 11), wurde noch in spätscholastischen Lehrsummen zitiert. So, wie die Väter die Schrift zu verstehen lehrten, half die Schrift dazu, Spannungen oder Widersprüche zwischen den Vätern auszugleichen. Gelegentlich konnte der Begriff der "Heiligen Schrift" sogar die Bibel und die Väter umgreifen; innerhalb der Catholica wurde das Verhältnis von Bibel und Kirche als harmonische Synthese entworfen. Dissonanz entstand nur dann, wenn man die Schrift außerhalb der Kirche zu verstehen beanspruchte.

Andere Misshelligkeiten zwischen den Autoritäten sollten durch eine Abstufung ihrer Bedeutung geklärt werden; Abaelards, für die scholastische Theologie stilbildend gewordene, Methode des "Sic" et "Non", des abwägenden "Zwar-aber", diente keinem anderen Ziel als dem der Balance zwischen konkurrierenden Autoritäten. Dass die Autorität der Bibel immer voranstand, war intellektuelles Gemeingut der Scholastiker. In der Regel unterschied man in der Theologie auch sehr bewusst zwischen der der Bibel selbst innewohnenden Autorität und der sie rezipierenden Kirche. Dass die Heilige Schrift ihre Autorität aus sich selbst und nicht aus einem Bestätigungsurteil der Kirche besaß, war unter den Scholastikern weithin selbstverständlich. Im Konsens mit den Vätern bestätigte die Kirche die Autorität der Schrift, weil sie in demselben Geiste lehrte.

Autoritätskrise

Verschiebungen im Verständnis der Relation von Schrift und Kirche ergaben sich im Gefolge der hierokratischen Wende, die mit dem Schlagwort der "gregorianischen Reform" verbunden ist; sie schrieb dem Papst eine so bisher unbekannte Schlüsselstellung als alleinigem Ausleger der göttlichen Wahrheit zu. Nach ersten Ansätzen dieser Tendenz, die in den Pseudoisidorischen Dekretalen greifbar werden, trat nun die römische Kirche anstelle der Gesamtheit der Glaubenden als diejenige Instanz in den Vordergrund, die den authentischen Sinn der Heiligen Schrift autoritativ verbürgte. Seit dem 11./12. Jahrhundert brachte man auch den Gedanken einer unfehlbaren Lehrautorität mit Rom und dem Papst in Verbindung. Der programmatische Dictatus Papae Gregors VII. stellte in diesem Sinne apodiktisch fest, "dass die römische Kirche niemals geirrt hat und nach dem Zeugnis der Schrift auch niemals irren wird". (Dictatus Papae 22). Das kanonische Recht sah die Möglichkeit, dass der Papst irren könnte, freilich weiterhin vor; im Anschluss an Kanonisten wie Nikolaus de Tudeschis, genannt Panormitanus, sollte sich auch Luther in seiner Auseinandersetzung mit den papalistischen Verteidigern des Papsttums auf diese Zeugen berufen.

In den Ekklesiologien des späten Mittelalters gab es eine plurale Meinungsvielfalt zu der Frage, wie sich die Autorität der unfehlbaren Kirche zur Amtsgewalt des Papstes verhalte. Die Auseinandersetzungen um Wyclif und Hus, die auf einem Primat der Schrift gegenüber jeder anderen Wahrheitsinstanz bestanden hatten, trugen dazu bei, dass einige Theologen die normative Selbständigkeit der Kirche gegenüber der Schrift stärker betonten; darüber, ob die Autorität der Kirche aber durch ein Generalkonzil oder den Papst zu realisieren sei, herrschte kein Konsens.

Angesichts der Autoritätskrise der Kirche infolge des Avignonesischen Exils und des "Großen Abendländischen Schismas" gewannen Positionen wie die William von Occams an Boden. Er glaubte im Zweifel dem Evangelium mehr als dem Papst und rechnete damit, dass die Wahrheit der Kirche eher von einem einzelnen, der Schrift vertrauenden Laien vertreten als von der Menge ihrer klerikalen Repräsentanten bewahrt werden würde. Die theoretische Möglichkeit, dass der Hauptstrang der Kirche, ihre berufenen amtlichen Repräsentanten, auch die Konzilien, irren könnten, und dass diesem Übel allein durch die Schrift zu begegnen sei, war in der Theologie und Kanonistik des späten Mittelalters also präsent. Insofern liegt eine der Wurzeln des reformatorischen Schriftprinzips zweifellos in der lateineuropäischen Theologiegeschichte des Spätmittelalters.

Luther stellte seine Position einer radikalen Vorordnung der Bibel gegenüber allen anderen Autoritäten in den Zusammenhang der theologischen Vorprägung, die ihm in Erfurt zuteil geworden war. Dem mit seinen 95 Thesen gegen den Ablass hadernden Erfurter Lehrer Jodokus Trutfetter hielt er im Mai 1518 entgegen: "Wenn du denn die Dreistigkeit deines Schülers und gehorsamen Dieners, also meine, ertragen kannst: Ich habe zu allererst von dir gelernt, dass man allein den kanonischen Büchern Glauben schenken darf, alle anderen aber müsse man richten, wie ja auch der selige Augustin, ja Paulus und Johannes gebieten. Deshalb lass zu, dass mir dies gegenüber den Scholastikern freisteht, was auch dir und allen anderen freigestanden hat. Ich will folgen, wenn ich durch die Schrift und die Kirchenväter eines Besseren belehrt werde."

Treuer Erbe

Luther stilisierte sich also als treuer Erbe einer theologischen Lehrmeinung, der ein Primat der Heiligen Schrift und ihre harmonische Beziehung zu den Vätern selbstverständlich war und die alle anderen theologischen Traditionen von hier aus zu kritisieren für berechtigt hielt. Dadurch, dass die Verteidiger der römischen Kirche eine im Spiegel vorreformatorischer theologischer Pluralität einseitige papalistische Ekklesiologie in den Vordergrund rückten, musste Luthers Insistieren auf einem Primat der Schrift zusehends als eine innerhalb der katholischen Kirche nicht mehr akzeptable Position erscheinen. Im Gegenzug wurde nun als katholische Position sistiert, dass allein der Papst der vollmächtige Ausleger der in der Kirche tradierten Wahrheit der Schrift sein könne. Diese positionelle Eindeutigkeit aber entstand erst infolge der reformatorischen Auseinandersetzungen. Das protestantische Schriftprinzip ist das Ergebnis einer spezifischen kontroverstheologischen Konfliktkonstellation; nach der Exkommunikation Luthers war eine Kirche als theologisch belangreiche Wahrheitsinstanz nicht mehr existent, denn die vom Papst geführte Institution hatte eine Widerlegung seiner Lehre mittels der Schrift verweigert.

Innerhalb der reformatorischen Bewegung brach der erste theologische Gegensatz über der Frage der Normativität des überkommenen Kanons des Neuen Testaments auf. Luthers Wittenberger Kollege Andreas Bodenstein, genannt Karlstadt, insistierte darauf, dass der Kanon kraft seiner altkirchlichen Approbation gelte; dies schloss für ihn etwa auch den Jakobusbrief ein. Luther aber setzte dem juridisch-formalistischen, im Grunde gut katholischen kanons-theologischen Konzept Karlstadts eine an der "Sache" des Neuen Testaments, nämlich Christus und dem Evangelium, orientierte Geltungskriteriologie entgegen. Dem, "was Christum treibet", gebühre vorrangige Beachtung; die die Rechtfertigungslehre explizierenden Paulusbriefe nebst dem 1. Petrusbrief besäßen Vorrang vor allen anderen Schriften. Diese an einem theologischen Sachkriterium orientierte Version des reformatorischen "Schriftprinzips", repräsentiert einen Umgang mit der Bibel, der in der älteren Kirchengeschichte keine Analogie besaß.

Die durch Luthers Schrifthermeneutik eröffnete Freiheit im Umgang mit dem vorfindlichen Kanon erlaubte es später, ihn zum Inaugurator neuzeitlicher, historisch-kritischer Tendenzen zu stilisieren. Im 16. Jahrhundert trug sie ihm von römischer Seite den Vorwurf des Subjektivismus ein. Das Trienter Konzil machte sich anheischig, die kanonischen Schriften beider Testamente als solche zu definieren und der Vulgata eine alle anderen Versionen der Schrift überragende Verbindlichkeit zuzuerkennen. Zugleich wehrte das Konzil der individuellen Klugheit eines einzelnen Auslegers; allein der in ihrem Ordo Hierarchicus repräsentierten Kirche komme die Aufgabe zu, die Schriften in der "einmütigen Übereinstimmung der Väter" (DS 1507) auszulegen.

Das reformatorische Schriftprinzip führte freilich die Krise seiner selbst mit sich: Die theologischen Kontroversen innerhalb des eigenen Lagers kamen als Auseinandersetzungen um das Verständnis einzelner biblischer Texte auf; Einvernehmlichkeit bei ihrer Auslegung stellte sich "allein mit der Schrift" faktisch nicht ein. Letzte Gewissheiten, die Luther im Wort der Schrift fand, erschlossen sich seinen "radikalen" Kritikern zur Linken allein im inneren Zeugnis des Geistes. Und unter den Humanisten breitete sich eine erkenntnistheoretische Skepsis im Umgang mit der Bibel aus, die den Wahrheitsanspruch des reformatorischen Sola Scriptura, je länger, desto mehr unterlief. Das Eindeutigkeitspathos des biblischen Exklusivismus erfüllte im Kampf gegen das römische Auslegungsmonopol eine wichtige historische Mission; gegen die irreversible Vielfalt der Schriftdeutungen schon innerhalb der Reformation aber kam es nicht an. Die Modernisierung durch Deutungsvielfalt erfolgte wider Willen.

Allein die Schrift

Nur die Bibel sollte für Luther und die Reformatoren die Kriterien für rechten Glauben liefern. Schon zur Reformationszeit allerdings zeigte sich, dass dadurch keineswegs Einhelligkeit garantiert wurde. Im Gegenteil: Die Möglichkeiten der Bibelauslegung blieben vielfältig. Was aber bedeutet das Schriftprinzip heute? Darüber finden Sie im Anschluss an den Text von Thomas Kaufmann in den kommenden drei Monaten je einen Beitrag von Christoph Schwöbel, Professor für Systematische Theologie an der Universität Tübingen, Silke Petersen, Professorin für Neues Testament an der Universität Hamburg, und vom Präses des Gnadauer Verbandes Michael Diener.

Thomas Kaufmann

Online Abonnement

Sie erhalten Zugang zur gesamten Website und zur kompletten Monatsausgabe als Web-App.

64,80 €

jährlich

Monatlich kündbar.

Einzelartikel

Sie erhalten Lesezugriff für diesen Artikel.

2,00 €

einmalig

Kein Abo.

Haben Sie bereits ein Online- oder Print-Abo?
* Ihre Kundennummer finden Sie auf Ihrer Rechnung. Ein einmaliges Freischalten reicht aus; Sie erhalten damit zukünftig automatisch Zugang zu allen Artikeln.

Ihre Meinung


Weitere Beiträge zu "Kirche"