Zumutungen müssen sein
Eine Kirche, die es nicht mit Politik zu tun hat, gibt es nicht. Denn die Kirche ist eine Gemeinschaft von Menschen, die in der Gesellschaft - für ihr Leben aus dem Glauben - einen bestimmten Raum einnimmt und beansprucht. Sie ist zudem eine Gemeinschaft, die sich mit ihrer Verkündigung an die ganze Gesellschaft, "an alles Volk" wendet, wie das Barmer Bekenntnis von 1934 betont. Damit trifft sie unausweichlich auf die "Politik", die - wie schon der Name sagt - eine Sache der Polis, der "Stadt", des Staates ist. Politik im allgemeinsten Sinne ist dafür zuständig, für ein friedliches und gerechtes Zusammenleben aller Bürgerinnen und Bürger zu sorgen. Und nach den Gesetzen, die der Staat zu diesem Zwecke erlässt, hat sich auch die Gemeinschaft der Glaubenden zu richten.
Darüber, wie sie den Raum nutzt, den sie in der Gesellschaft einnimmt, muss sie sich notwendigerweise mit der Politik ins Benehmen setzen. Und ist das nicht möglich, weil ein Staat sie - aus welchen Gründen auch immer - bekämpft, wird sie zur Katakomben- oder Untergrundkirche, wie es wohl bei den Hauskirchen in der Volksrepublik China der Fall ist. Doch das ist für die Kirche keine wünschenswerte Daseinsform. Dass sie ihr Leben und Wirken in der Gesellschaft im Einvernehmen mit der Politik des Staates entfalten kann, ist die von ihr angestrebte Existenzweise in der Gesellschaft.
Bis hierher klingt das unverdächtig. Das Motto des Themenjahres 2014, das die EKD im Zugehen auf das Reformationsjubiläum 2017 gewählt hat, schiebt zwischen "Kirche und Politik" allerdings noch ein Wörtchen ein, das den schönen Einklang stört, in dem sich die Kirche mit der Politik und die Politik mit der Kirche problemlos zusammenfinden können. Dieses Motto heißt "Reformation (der Kirche). Macht(!). Politik". Es trägt also der Realität Rechnung, dass Politik immer an die Macht des Staates gekoppelt ist, die Gesetze für das Zusammenleben der Menschen in einer Gesellschaft "unter Androhung und Ausübung von Gewalt" (Barmer Bekenntnis) auch durchzusetzen.
Affinität zur Demokratie
Damit wird zugleich eine ganze Sündengeschichte der reformatorischen Christenheit aufgerufen, in der die Bezogenheit der Kirche auf die Politik zur Dominanz der Macht des Staates in der Kirche pervertiert wurde. Sich mit dieser Geschichte, die allerdings nicht ohne gravierende Lichtblicke ist, auseinanderzusetzen, ist bei einem Reformationsjubiläum dringend geraten.
Uns geht es aber um "Kirche und Politik" in einer demokratischen Gesellschaft. Aber auch der Staat, in dem die Kirche heute lebt, ist kein machtloser Staat. Das Einvernehmen der Kirche mit seiner Politik geschieht nicht unabhängig von der Macht, die er ausübt. Die Macht eines demokratischen Staates muss allerdings sorgfältig von der Macht eines diktatorischen Staates unterschieden werden, wie es zum Beispiel die DDR war. "Die Machtfrage ist entschieden", war einer der Hammersprüche, mit denen dieser Staat verhindern wollte, dass die Menschen (und vor allem die Christinnen und Christen), die er regierte, bei seiner Machtausübung mitreden. Die Grundidee, die einem demokratischen Staatswesen zugrunde liegt, ist dagegen eine Machtausübung, die dem Grundsatz der Menschenwürde und der aus ihr folgenden Menschenrechte verpflichtet ist und die von den Bürgerinnen und Bürgern durch Wahlen legitimiert und von der dritten Gewalt kontrolliert wird.
Unsere Kirche hat sich erst ziemlich spät für die Einsicht geöffnet, dass dieses Staatsverständnis eine Konsequenz ihres Verständnisses der Menschen ist, die Gott für ihr Leben in der Gesellschaft selbst verantwortlich macht. Das gesamte Staatsverständnis der christlichen Tradition hatte im Gewaltmonopol die eigentliche Würde des Staates gesehen. In der Welt der Sünde war es demnach die von Gott legitimierte "Obrigkeit", die mit der Drohung und Handhabung des "Schwertes" die aus Sündern bestehende Gesellschaft befriedet. Erst in jüngerer Zeit setzte sich in der evangelischen Kirche die Einsicht durch, dass dem christlichen Verständnis des Staates eigentlich eine "Affinität zur Demokratie" innewohnt, wie es der Theologe Karl Barth ausgedrückt hat. Die Demokratiedenkschrift der EKD von 1985 ist hier ein später theologischer Meilenstein. Sie hat das Plädoyer der evangelischen Kirche für die Demokratie damit begründet, dass der säkulare Verfassungsstaat, der auf der Achtung der Würde jedes Menschen und seiner unveräußerlichen Rechte beruht, auf weltliche Weise der Verantwortlichkeit aller Menschen als Gottes Ebenbildern für die Gestaltung der Gesellschaft Rechnung trägt.
Kein Recht auf Revolution
Die evangelischen Kirchen in der DDR haben das in einem in Europa einzigartigen Einsatz einer Kirche für die Demokratie unter Beweis gestellt. Am Anfang der DDR stand noch die von Ost und West(!) geteilte Meinung, dass auch der ideologisierte Machtstaat DDR "Obrigkeit von Gott" sei.
Der historische Hintergrund war, dass eine christliche Kirche grundsätzlich die Funktion des Staates als einer "Ordnung", besser: "Anordnung Gottes" (Römer 13,1) bejaht, wie immer auch ein Staat zustandegekommen und verfasst ist. Darum betet die Kirche selbst für einen Staat, dessen Unrechtstaten sie im Einzelnen kritisieren muss. Sie darf ihn nicht grundsätzlich in Frage stellen. "Es gibt kein Recht auf Revolution", stellte sogar Dietrich Bonhoeffer angesichts des nationalsozialistischen Staates in seinem Gutachten "Staat und Kirche" fest.
Am Ende der DDR aber erwiesen sich die christlichen Gemeinden als Protagonisten einer friedlichen Revolution, die die "Diktatur des Proletariats" in Frage stellten und der Demokratie zum Durchbruch verhalfen. Ist die Kirche dafür jetzt eine von der Machtausübung des demokratischen Staates, wie er sich in der Bunderepublik darstellt, abhängige Kirche geworden?
Von ihrem Auftrag her darf sie das nicht sein. Politische Macht darf ihr nicht diktieren, was sie zu tun und zu lassen hat. Und politische Macht darf die Kirche auch nicht in Anspruch nehmen, um Menschen zum Glauben an Gott in Jesus Christus zu bewegen. Das bleibt der nach wie vor gültige Kern der Zwei-Regimenten-Lehre der Reformation. Nur ohne Gewalt, mit deren Androhung und Ausübung politische Machtausübung immer verbunden ist, kann die Kirche ihren Auftrag wahrnehmen, mit dem Wort das Evangelium zu verkündigen (sine vi humana, sed verbo, Augsburgisches Bekenntnis) und Menschen einzuladen, es in Freiheit zu hören.
Das Evangelium zu verkündigen, bedeutet allerdings nicht, sich in eine religiöse Wohlfühlecke zurückzuziehen. Wenn die Kirche das Evangelium von der Annahme jedes Menschen durch Gott verkündet, wird damit auch das Recht jedes Menschen auf ein freies, bejahtes Leben in einer Welt der Gerechtigkeit besiegelt. Der Horizont des Reiches Gottes, der "himmlischen Stadt" des Friedens (Offenbarung 21), ist für die Kirche andauernde Motivation, denen zur Seite zu stehen, die unter Ungerechtigkeit und Unfrieden zu leiden haben oder deren Freiheitsrechte beschnitten werden.
Keine Parteipolitik
Sie kann es darum nicht lassen, für Fortschritte der gesellschaftlichen Ordnung im Kleinen und Großen einzutreten, die gerade den Benachteiligten zugutekommen. Damit berührt und überkreuzt sich ihre Existenzweise notwendig mit der Dimension des Politischen. Aber weil das macht- und verfahrenspolitische Geschäft nicht Sache der Kirche sein kann, bleibt die Unterscheidung aller freien, auf die Politik gezielten Daseinsäußerungen und Stellungnahmen der Kirche von den Vollzügen des Staates zwingend geboten.
Das betrifft an erster Stelle die Kirchengemeinden, die sich als solche keiner politischen Partei zuordnen lassen dürfen. In der Gemeinde sind zwar immer Menschen mit verschiedenen politischen Ansichten versammelt. Sie bevorzugen deshalb diese oder jene Partei oder sind sogar deren Mitglieder. Wenn die Gemeinde sich in einer politischen Frage positioniert, kann sie das aber nur in Freiheit von parteipolitischen Einflüssen und Auseinandersetzungen tun. Pfarrerinnen und Pfarrer sowie Menschen in anderen geistlichen Leitungsämtern, die das Evangelium mit seinen politischen Konsequenzen für die ganze Gemeinde verkündigen, sollten deshalb keiner Partei angehören.
Von Seiten der Politik ist nun immer wieder zu hören, die Ortsgemeinden und die Kirche im Ganzen sollten sich mit konkreten politischen Aktionen und Stellungnahmen besser zurückhalten. Ihnen wird die Konzentration auf ihren geistlichen Auftrag angeraten. Denn vom Geschäft der Durchsetzung politischer Entscheidungen verstünden sie weder etwas, noch brauchten sie es selbst ins Werk zu setzen und dafür geradezustehen.
Gebrannte Kinder
Im Hintergrund dieses Einwandes gegen allzu viel kirchliches Einmischen in konkrete Prozesse wie die Wirtschafts- und Geldpolitik, die Regelung von Migration und Asyl, die Umsetzung der Energiewende und die Gesetzgebung zur genetischen Forschung ist deutlich wieder die alte Vorstellung von der "Eigengesetzlichkeit" des Politischen (Max Weber) zu erkennen. Sie ist einerseits berechtigt, weil es in der Tat eine hohe Sachkunde und politische Erfahrung braucht, um in der Gesellschafts-, Wirtschafts- oder Kulturpolitik richtige Entscheidungen zu treffen und durchzusetzen.
Andererseits sind gerade die evangelischen Kirchen in Deutschland in Sachen der "Eigengesetzlichkeit" des Politischen gebrannte Kinder. Schließlich haben in der Nazizeit viel zu viele die Eigengesetzlichkeit einer Politik akzeptiert, die ins Unmenschliche ausuferte. Und wenn sie daraus gelernt haben, dürfen sie sich auch in einer Demokratie nicht den politischen Herausforderungen entziehen, vor denen unsere Gesellschaft steht. Aber genauswenig können sie besser als die Politik wissen, wie eine wahrhaft menschenfreundliche Gesellschaft mit den Mitteln der Politik inmitten schwerer Probleme und vieler widerstreitender Interessen zu schaffen ist. Aber "Zumutungen" (Eberhard Jüngel) an die Politik müssen von den Gemeinden und der Gesamtkirche ohne Zweifel ausgehen.
Hinkende Trennung
Die Kirche nimmt durch solche Zumutungen auch die Funktion wahr, die sie im Rahmen des Staatskirchenrechts der Bundesrepublik hat. Denn der säkulare demokratische Staat braucht gesellschaftliche Institutionen, die die humanen Werte, die ihn tragen, im Leben der Gesellschaft verankern. Das sind neben anderen gesellschaftlichen Kräften nach wie vor die Kirchen, denen ein großer Teil der Bevölkerung angehört. Das Grundgesetz legt deshalb Wert darauf, das kirchliche Potenzial humaner Grundierung der Gesellschaft nicht zu marginalisieren. Es wird vielmehr - ohne die Freiheit der Kirche zu tangieren - gefördert. Das deutsche Staatskirchenrecht räumt dem Wirken der Kirche Raum in staatlichen Institutionen ein, durch theologische Fakultäten an den Universitäten, Religionsunterricht an öffentlichen Schulen, Seelsorge in der Bundeswehr, Einzug der Kirchensteuer durch staatliche Finanzämter und vieles mehr.
Für die hinkende Trennung von Kirche und Staat in Deutschland gibt es theologisch streng geurteilt keine zwingenden Gründe. Die meisten evangelischen Kirchen der Welt existieren ohne ein derartiges Staatskirchenrecht. "Staatskirchenrecht ist nicht Kirchenrecht", sagte Karl Barth, und er meinte damit, dass das Staatskirchenrecht nicht ein aus dem Auftrag der Kirche entwickeltes, sondern ein zwischen den Anliegen des Staates und der Kirche vermittelndes Recht ist. Es ist darum nicht verwunderlich, dass es im Interesse des eigentümlichen Auftrags beider Seiten beständig kritischen Anfragen ausgesetzt ist.
Kirchlicherseits befürchten kritische Geister, dass die Kirche an Freiheit und Glaubwürdigkeit einbüßt, wenn sie so eng mit dem Staat kooperiert. Und nichtkirchliche Kreise erheben beständig den Vorwurf, der Staat verletze seine weltanschauliche Neutralität und bevorzuge die Kirche gegenüber anderen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften.
Die Kritik erinnert daran, dass die Möglichkeiten, die die demokratische Gesellschaft unserer Kirche eröffnet, keine Selbstverständlichkeiten sind, auf die sie einen Anspruch hat. Und die Kritik motiviert die Kirche auch, ihre Glaubwürdigkeit dadurch unter Beweis zu stellen, dass sie ihre Möglichkeiten intensiv für andere nutzt. Man muss merken können, wie die Botschaft der Annahme jedes Menschen durch Gott die Kirche dazu bewegt, unermüdlich für die Freiheitsrechte jedes Menschen einzutreten und sich niemals mit Ungerechtigkeit, Unfrieden und Menschenelend abzufinden. Man muss merken können, dass die Gemeinden auf Menschen zugehen, um auf sie zu hören, ihnen beizustehen und zu helfen, wo es nottut. Im Eifer dafür sollte sich die Kirche von niemand übertreffen lassen.
Wolf Krötke