Gute Pflege, guter Lohn

Plädoyer für einen Branchentarif Gesundheit und Soziales
Was ist unserer Gesellschaft die Pflege alter Menschen wert? Foto: epd / Jens Wolf
Was ist unserer Gesellschaft die Pflege alter Menschen wert? Foto: epd / Jens Wolf
Das kirchliche Arbeitsrecht muss reformiert werden. So lautet der Auftrag, den das Bundesarbeitsgericht den Kirchen im vergangenen November gestellt hat. Kerstin Griese, Beauftragte für Kirchen und Religionsgemeinschaften der SPD-Bundestagsfraktion, sieht die Lösung in dem Konflikt zwischen Kirchen und Gewerkschaften in einem Branchentarif "Gesundheit und Soziales", den alle Beteiligten im Konsens erarbeiten sollten.

Sie haben so viel gemeinsam. Engagieren sich für soziale Gerechtigkeit, für faire Löhne in aller Welt, gegen Ausbeutung, für gute Bildungschancen und für ein solidarisches Miteinander. Sie tun das beide aus guten Gründen und mit viel Tradition und Wertehintergrund. Gerade klagen sie jedoch gegeneinander vor den höchsten deutschen Gerichten. Streitpunkt ist das Streikrecht. Die Rede ist von den Kirchen und den Gewerkschaften. Beide Seiten haben gute Gründe, haben Rechte und ihre Geschichte:

Für die Gewerkschaften ist das Streikrecht ein unteilbares Grundrecht aller abhängig Beschäftigten, damit Arbeitnehmer sich auf Augenhöhe mit ihren Arbeitgebern auseinandersetzen können. In vielen Kämpfen in der Geschichte der Gewerkschaftsbewegung erstritten, ist das ein hohes Gut. Denn nur eine starke Gemeinschaft mit Druckmöglichkeiten hilft, Rechte durchzusetzen. Die Tarifpartnerschaft von Arbeitgebern und Gewerkschaften wird als der "Zweite Weg" bezeichnet.

Der besondere Weg der Kirchen zeigt sich schon an anderen Begrifflichkeiten. Für die Kirchen ist die "Dienstgemeinschaft" von Dienstgebern und Dienstnehmern, der konsensuale Weg der Lohnfindung, Teil ihres Wesens und ihres Dienstes aus dem Glauben heraus. Wer Dienst am Menschen leistet, praktiziert Nächstenliebe. Damit gibt jeder Mitarbeiter einer christlichen Einrichtung ihren Charakter, sei es als Küchenhilfe oder als Pflegedienstleitung. Das kirchliche Arbeitsrecht wird als der "Dritte Weg" bezeichnet.

Stimmige Argumente

Beide Seiten haben in gewisser Weise Recht. Denn es gibt in Deutschland das grundgesetzlich verbriefte Recht, dass Kirchen ihre Angelegenheiten selbst regeln dürfen und daher über ein eigenes Arbeitsrecht mit eigenen Mitarbeitervertretungen, Arbeitsrechtlichen Kommissionen und Schiedsstellen verfügen. Dieses angestammte Recht wird aber immer kritischer diskutiert, seit auch in Diakonie und Caritas Fälle von Lohndumping, Outsourcing und mangelnden Mitarbeiterrechten bekannt geworden sind.

Seit einigen Jahren ist der Streit um das kirchliche Arbeitsrecht ein großes Thema geworden, denn hier geht es auch um die Glaubwürdigkeit der Kirchen: Man könne nicht soziale Gerechtigkeit predigen und in den eigenen Reihen ein schlechter Arbeitgeber sein, lautet die stimmige Argumentation.

Viele Beschäftigte sind verunsichert. Aufgrund der Streitigkeiten und Klagen gab es in einigen Regionen jahrelang keine neuen Lohnabschlüsse. Das Bewusstsein für dieses Problem ist gestiegen, und die ekd-Synode hat schon 2011 Forderungen an eine "solidarische Ausgestaltung des kirchlichen Arbeitsrechtes" beschlossen.

Jetzt kommt Bewegung in die Sache. Das Bundesarbeitsgericht hat im November 2012 ein wichtiges Urteil gefällt, das Kirchen und Gewerkschaften Hausaufgaben auferlegt, wie sie in der Zukunft das Arbeitsrecht gestalten und miteinander wirken sollen. Dabei geht es für die Kirchen um drei Punkte: sie müssen die Gewerkschaften strukturell an den Arbeitsrechtlichen Kommissionen der Diakonie beteiligen, kirchliche Arbeitgeber müssen sich verbindlich an die beschlossenen Lohnregelungen halten und keine Ausnahmen anwenden, und es muss eine Schiedsstelle geben. Da in den beklagten Fällen diese Voraussetzungen nicht gegeben waren, hätte die Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) dort streiken dürfen und hat damit vor dem Bundesarbeitsgericht gewonnen. Das Gericht hat aber gleichzeitig dem Ansinnen der Gewerkschaft, den "Dritten Weg" gänzlich in Frage zu stellen, nicht stattgegeben, sondern die Besonderheiten des kirchlichen Arbeitsrechts gerechtfertigt. Die Gewerkschaften sind also aufgefordert, an der Lohnfindung im "Dritten Weg" mitzuwirken.

Weises Urteil

Ein weises Urteil: Denn es sagt klar, dass es Reformen im kirchlichen Arbeitsrecht geben müsse, sonst verliere es seine Legitimität. Seine Zukunftsfähigkeit steht sowieso auf der Kippe, denn in der Öffentlichkeit ist nach einigen Vorfällen kaum noch vermittelbar, warum in kirchlichen Einrichtungen ein anderes Recht gelten soll. Fühlt sich doch die Krankenschwester oder der Altenhelfer oft in der gleichen abhängigen Situation, sei es bei der Caritas oder bei der Arbeiterwohlfahrt.

Bewegung gibt es auch in Niedersachsen, dem bisher am heftigsten umkämpften Feld. Hier haben sich die Gewerkschaft ver.di und die diakonischen Arbeitgeber auf Lohnerhöhungen geeinigt. Sie haben nach Jahren des Stillstandes und der Blockade im Gespräch quasi einen gewerkschaftsgemäßen "Dritten Weg" gefunden und damit endlich Lohnsteigerungen für die Beschäftigten ermöglicht. In Norddeutschland und Berlin-Brandenburg gelten seit Jahren Tarifabschlüsse zwischen Gewerkschaften und Kirchen, ein kirchengemäßer "Zweiter Weg". Das sind positive Entwicklungen, denn am meisten haben die Beschäftigten und damit die soziale Arbeit insgesamt unter der Situation gelitten.

Doch es geht nun darum, das Urteil des Bundesarbeitsgerichtes innerhalb der ganzen evangelischen Kirche und ihrer Diakonie umzusetzen. Dabei kann man sich auf den Minimalkonsens zurückziehen und die Forderungen des Gerichtes eins zu eins umsetzen. Aber das wird nicht reichen. Nötig sind weitere Schritte der Kirchen, damit sie aus der Defensive kommen: eine echte und strukturelle Beteiligung der Gewerkschaften, Öffnung der Einrichtungen für gewerkschaftliche Aktivitäten und - warum nicht? - das Streikrecht. Wir leben im 21. Jahrhundert. Es ist nicht mehr vermittelbar, dass ver.di keinen Aushang am Schwarzen Brett machen darf und dass das Streikrecht zwischen Beschäftigten teilbar ist. Wir haben in Deutschland gute Erfahrungen mit einer Form der Lohnfindung, die auf Augenhöhe funktioniert. Eine Annäherung in dieser Frage würde allen helfen. Dazu gehört dann freilich auch, dass die Gewerkschaften mitarbeiten und nicht zum Boykott der Arbeitsrechtlichen Kommissionen aufrufen. Zurzeit steht auch noch eine Verfassungsbeschwerde von ver.di gegen die Kirchen im Raum.

Der Kranke im Mittelpunkt

Doch die Ursache der Kontroversen ist eine andere. Es geht im Kern um folgende Fragen: Wie wird die Arbeit mit Menschen, die gepflegt, betreut und begleitet werden, bezahlt? Was ist unserer Gesellschaft diese Arbeit wert? Wie können wir eine gute Qualität für die Pflege- und Betreuungsbedürftigen sichern? Denn genau darum sollte es allen gehen, den Kirchen, den Wohlfahrtsverbänden und den Gewerkschaften. Im Mittelpunkt der Arbeit stehen die dementen, kranken oder behinderten Menschen, die Kinder und Jugendlichen, die Älteren und die Armen. Es macht die Qualität des Zusammenlebens in einer Gesellschaft aus, wie sie mit ihren Schwächsten umgeht.

Was sind die Gründe für Lohndumping und Outsourcing, und woher kommt der Kostendruck? Die Refinanzierung sozialer Arbeit hat sich vor einigen Jahren verändert. Seit Einführung der Kostenpauschalen Mitte der Neunzigerjahre bestimmt der Kostendruck die Arbeit. Gegen einen guten Wettbewerb und Kosteneffizienz ist selbstverständlich nichts einzuwenden, aber diese Entwicklung hat dazu geführt, dass immer mehr privatisiert wurde. Der Anteil der kommunalen Anbieter zum Beispiel von Krankenhäusern und Altenpflege hat erheblich abgenommen, der Anteil der freien Wohlfahrtsverbände sinkt laufend. Und bei den Privaten gelten meistens keine Tarifverträge, sie drücken die Löhne. Meines Erachtens ist es problematisch, in dieser Branche allein nach Kriterien des Marktes zu agieren. Schwer Pflegebedürftige sind keine Kunden, die eine Marktmacht entfalten können. Sozialversicherungsbeiträge werden nicht im Arbeitskampf oder im ökonomischen Wettbewerb erstritten. Die Refinanzierung hängt von politischen Rahmenbedingungen ab. Daher brauchen wir hier eine gerechte Ordnung auf dem Arbeitsmarkt.

Unser Vorschlag dafür lautet: Wir brauchen einen Branchentarif Gesundheit und Soziales, der allgemeinverbindlich erklärt wird und damit für die gesamte Branche gilt. Die SPD-Bundestagsfraktion hat ein Rechtsgutachten in Auftrag geben, wie ein solcher Branchentarif unter Beteiligung von Kirchen, Gewerkschaften, Wohlfahrtsverbänden und privaten Anbietern zu erreichen wäre. Dabei ist entscheidend, dass sich alle Beteiligten konsensual auf den Weg machen. Konkrete Tarifverträge müssten dann auf dem üblichen Wege ausgehandelt werden, das ist nicht Aufgabe der Politik. Dennoch sollte die Politik eingreifen, denn sie hat diesen Wettbewerb - übrigens fraktionsübergreifend - gewollt. Und sie muss ihn nun regeln, wenn nicht die Qualität der sozialen Arbeit auf der Strecke bleiben soll. Zur Qualität gehört, dass die im Dienst am Menschen Tätigen gewürdigt und die Schwächsten der Gesellschaft gut behandelt werden.

Vielfalt erhalten

Es geht auch darum, in Zukunft noch junge Menschen für einen attraktiven Beruf in der Pflege oder in der sozialen Arbeit zu begeistern. Schon jetzt wissen wir, wie viele Fachkräfte in Zukunft fehlen werden.

Es ist eine grundsätzliche Entscheidung, dass unser Sozialsystem weiter subsidiär gestaltet sein soll. Das heißt, dass der Staat nicht alles alleine macht, sondern etwa die AWO Kindertagesstätten, die Caritas Krankenhäuser, die Diakonie Pflegeeinrichtungen, ein Elternverein eine Kinderbetreuung oder auch ein privater Anbieter ein Seniorenheim betreiben. Diese Vielfalt von Anbietern bietet eine Qualität, wie es sie nur in Deutschland gibt. In anderen europäischen Ländern gibt es entweder staatliche oder private Angebote. Hierzulande können wir bewusst entscheiden, in welcher Kita wir unser Kind oder in welcher Pflege wir unsere Eltern sehen wollen.

Gewerkschaften und Kirchen müssen sich aufeinander zu bewegen, wenn sie gemeinsam den Zusammenhalt und das soziale Miteinander in unserem Land stärken wollen. Dazu gehört, dass die Menschen, die Dienst am Menschen leisten, angemessen dafür bezahlt werden und ihre Rechte vertreten können. Dazu gehört gute Qualität in den Einrichtungen, damit nicht Bürokratie und Minutenpflege im Mittelpunkt stehen, sondern genügend Raum und Zeit für Zuwendung da ist. Dafür ist Druck auf die Politik notwendig, denn dort wird entschieden, wo das Geld herkommt und mit welchen Prioritäten es ausgegeben wird. Das ist in Zeiten hoher Staatsverschuldung nicht einfach. Es ist aber eine grundsätzliche gesellschaftliche Frage: Wie viel ist uns soziale Arbeit in Zukunft wert, wenn unsere Gesellschaft immer älter wird, wenn wir mehr pflegebedürftige Menschen haben, wenn uns Inklusion wichtig ist und wenn wir mehr dafür tun wollen, damit alle Kinder gute Chancen und alle Jugendlichen einen Schul- und Ausbildungsabschluss haben? Sie sollte uns mehr wert sein als bisher.

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Kerstin Griese

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Foto: Büro Griese

Kerstin Griese

Kerstin Griese ist Mitglied im Rat der EKD, SPD-Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Staatssekretärin für Arbeit und Soziales. Sie lebt in Ratingen.


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