Irrwege

Wie lange soll man eigentlich Jugendsünden nachtragen?
Foto: privat
Es bleibt die Frage, wie lange man Menschen ihre Jugendsünden vorhalten sollte. Das hat weniger mit Verjährung zu tun als mit der Klugheit, dem Jugendalter eine partielle Unzurechnungsfähigkeit zugute zu halten...

Es ist wenige Wochen her, da machte ein Gutachten zur Pädophilie-Vergangenheit der Grünen Furore, erstellt von den Göttinger Politikwissenschaftlern Franz Walter und Stephan Klecha (FAZ 12.8.). Darin wird ausgeführt, dass die Partei in ihrer Frühzeit den Propagandisten der Pädophilie ein Forum geboten und die Aufhebung der Paragraphen gefordert hat, die Sex mit Kindern und Jugendlichen unter Strafe stellen. Von dieser Forderung verabschiedete sie sich nur Stück für Stück und ganz leise, 2002 schließlich endgültig.

Doch auch die FDP forderte seinerzeit die Freigabe der Pädophilie. Nun trat eine Bundestagskandidatin der FDP von ihrer Kandidatur zurück, als ihr jugendlicher Einsatz gegen jene Verbotsparagraphen und ein entsprechender Aufsatz von ihr bekannt wurden. Letzteren hatte sie mit neunzehn Jahren verfasst, und darin hatte sie, ähnlich wie Cohn-Bendit in seinen schon länger diskutierten Ausführungen, von einer eigenen sexuellen Beziehung zu einem Kind, einem Mädchen, - nur phantasiert, und das wollen wir hier nicht in Frage stellen.

Cohn-Bendit steht für alle, die darauf verweisen, es sei eben eine andere Zeit gewesen damals, es sei um Emanzipation auf allen Ebenen gegangen. Natürlich habe es da auch Irrwege gegeben, aber die seien schließlich rechtzeitig erkannt worden. Und im Großen und Ganzen habe die Achtundsechzigerbewegung der deutschen Gesellschaft doch den überfälligen Modernisierungsschub verpasst.

Solche Entschuldigungen sind ihrer Struktur nach bekannt, sie werden so oder so ähnlich für alle Verfehlungen im Sinne jeden Zeitgeistes, welcher Epoche auch immer, bemüht.

Aber gewiss, es war eine andre Zeit. Und ja, für junge Leute ist es nicht so leicht, dem Zeitgeist nicht blind zu folgen. Und natürlich war es schon immer ein Irrtum, die Jugend sei per se Fortschrittsträger zu einer besseren Welt. Empfehlungen, eine harmonische Verbindung von jugendlichem Schwung und Weisheit des Alters anzustreben, sparen wir uns und überlassen das Wort Theodor Fontane. Der kritisierte in einem Gedicht die Alten für ihr "am Ruderbleibenwollen" und sich "Unentbehrlichvermeinen" und sinnt dann über die Jungen nach: "Ob unsre Jungen ... mit andern Neusittenverfechtern die Menschheit bessern oder verschlechtern", sei ungewiss, doch "sie haben den Tag, sie haben die Stunde ... neu Spiel hebt an, sie beherrschen die Szene, sie sind dran" ("Die Alten und die Jungen" - das vollständige Gedicht finden Sie unter gedichte.xbib.de/gedicht_Fontane.htm).

Es bleibt die Frage, wie lange man Menschen ihre Jugendsünden vorhalten sollte. Das hat weniger mit Verjährung zu tun als mit der Klugheit, dem Jugendalter eine partielle Unzurechnungsfähigkeit zugute zu halten und davon auszugehen, dass diese nicht auf einen Schlag verschwindet, sondern nur sukzessive (... man erinnere sich!). - Professionelle Nachträger halten dem gern entgegen, es ginge schließlich nur darum, wie der potenzielle Pönitent mit seiner Schuld umgegangen sei. Er hätte tunlichst rechtzeitig in Sack und Asche gehen und die Öffentlichkeit um Absolution bitten sollen.

Mit Verlaub gesagt: Liegt es am gegenwärtigen Zeitgeist, dass so viele derer, die sich ohne Schuld wähnen, eine leicht ekelhafte Selbstgerechtigkeit zur Schau tragen?

Helmut Kremers

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