Einseitiges Menschenbild

Die Transplantationsmediziner sollten das Hirntodkonzept aufgeben
Nierentransplantation in Nizza: Der Hirntod ist das grundlegende Kriterium für die Entnahme eines Spenderorgans. Foto: dpa/A. Benoist
Nierentransplantation in Nizza: Der Hirntod ist das grundlegende Kriterium für die Entnahme eines Spenderorgans. Foto: dpa/A. Benoist
Es sei ethisch zulässig, Organe auch Menschen zu entnehmen, deren Leben zu diesem Zweck intensiv­medizinisch verlängert wird, meint der Zürcher Theologe und Ethiker Johannes Fischer. Allerdings müsse der Betreffende schon zu Lebzeiten einem solchen Verfahren zugestimmt haben.

Viele sind unsicher, ob bei der Or­gantransplantation alles mit rechten Dingen zugeht. Ausgelöst haben dies Unregelmäßigkeiten bei der Organzutei­lung, die an einzelnen Transplantations­zentren bekannt wurden. Dies rückte die Organtransplantation schlaglichtartig in den Fokus der Öffentlichkeit. Hierdurch hat auch eine Kontroverse breitere Kreise der Bevölkerung erreicht, die bislang eher zwischen medizinischen, philoso­phischen oder theologischen Experten geführt wurde und eine Grundvorausset­zung der heutigen Transplantationspra­xis betrifft: das Hirntodkonzept. Ist der so genannte "Hirntod", der vollständige und irreversible Ausfall von Groß- und Kleinhirn und Hirnstamm gleichbedeu­tend mit dem Tod eines Menschen?

Auf dieser Annahme baut die heutige Transplantationsmedizin auf. Paragraph 3 des Transplantationsgesetzes schreibt vor: "Die Entnahme von Organen oder Geweben ist (…) nur zulässig, wenn der Tod des Organ- oder Gewebespenders nach Regeln, die dem Stand der medizini­schen Wissenschaft entsprechen, festge­stellt ist." Als Kriterium hierfür gilt nach dem heutigen Stand der medizinischen Wissenschaft der Hirntod, und so droht die Infragestellung dieses Kriteriums der Transplantationsmedizin ihre Grundlage zu entziehen. Es sind daher verständli­cherweise vor allem Mediziner aus dem Umfeld der Transplantationsmedizin, die das Hirntodkonzept vehement verteidi­gen.

Beim medizinischen oder philosophi­schen Laien dürfte die Kontroverse die Irritationen über die Transplantations­medizin verstärken. Wenn schon die Ex­perten sich nicht darüber einigen können, ob ein Organspender zum Zeitpunkt der Organentnahme tatsächlich tot ist, wenn also die Möglichkeit nicht ausgeschlossen werden kann, dass bei einer Transplanta­tion lebenswichtige Organe wie Herz oder Lunge bei lebendigem Leibe heraus­geschnitten werden, ist es dann nicht das Vernünftigste, von einer Organspende Abstand zu nehmen?

Verständnis des Todes

Im Kern geht es bei dieser Kontro­verse um das Verständnis des Todes. Me­diziner, die eine naturwissenschaftliche Ausbildung durchlaufen haben, tendieren meist dazu, ihn als etwas zu begreifen, das sich auf der Ebene des menschlichen Or­ganismus ereignet. Der Tod ist nach die­ser Sicht das biologische Lebensende des Menschen. Ist er aber erst einmal so de­finiert, werden in einem zweiten Schritt zuverlässige Kriterien für den so verstan­denen Tod bestimmt. Für die Verteidiger des Hirntodkonzepts ist der Totalausfall des Gehirns als Steuerungsorgan des Or­ganismus der plausibelste Indikator.

Doch lässt sich der Tod eines Men­schen naturwissenschaftlich definieren? Schließlich ist ein Mensch mehr als sein Organismus, und daher sind auch Leben und Tod eines Menschen etwas anderes als organismische Zustände. Die Leben­digkeit eines Menschen manifestiert sich vielmehr in seiner leiblichen Präsenz, wie wir sie in der Begegnung mit ihm erleben. Dementsprechend manifestiert sich der Tod eines Menschen darin, dass es diese Präsenz nicht mehr gibt. Was bleibt, ist ein lebloser Körper, aus dem die Präsenz der Person verschwunden ist, die ihn ein­mal bewohnt hat. In früheren Zeiten wur­de diese Präsenz mit dem Begriff der See­le in Verbindung gebracht und der Tod als das Entweichen der Seele aus dem Körper aufgefasst.

Das Verschwinden der leiblichen Prä­senz eines Menschen lässt sich natur­wissenschaftlich nicht fassen. Es ist eben von völlig anderer Art als der Ausfall ei­nes Organs wie des Gehirns. Daher kann man diesen auch nicht mit dem Tod einer menschlichen Person identifizieren oder als Kriterium hierfür in Anschlag bringen. Biologische Indikatoren gibt es lediglich für die Leblosigkeit eines Körpers: Das Herz hat aufgehört zu schlagen, der Kör­per erkaltet, und die Leichenstarre tritt ein.

Zwei Perspektiven

Letztlich geht es um zwei verschiedene Perspektiven auf den Menschen: eine na­turwissenschaftlich-medizinische, die den menschlichen Organismus im Blick hat, und eine lebensweltliche Perspektive, die daran orientiert ist, wie wir Menschen in ihrer Lebendigkeit und in ihrem Sterben und Tod erleben, und für die ein Mensch mehr und etwas anderes ist als nur sein Organismus. Die Verteidiger des Hirn­todkriteriums erheben implizit den An­spruch, dass ihre naturwissenschaftliche Perspektive maßgeblich und gültig für das Verständnis des Todes eines Menschen ist, und aufgrund des Siegeszugs der Na­turwissenschaften in der Moderne, kön­nen sie mit großer Akzeptanz rechnen.

Wenn Paragraph 3 des Transplanta­tionsgesetzes vorschreibt, dass vor der Organentnahme der Tod "nach Regeln, die dem Stand der medizinischen Wissen­schaft entsprechen", festgestellt werden muss, wird hiermit auf die naturwissen­schaftliche Perspektive der Medizin ab­gestellt. Doch lässt sich ein solcher Priori­tätsanspruch der naturwissenschaftlichen Perspektive vernünftig rechtfertigen? Kann es ernstlich strittig sein, dass eine menschliche Person etwas anderes ist als ihr Organismus? Wie kann dann aber ein organismischer Zustand in Gestalt des Totalausfalls des Gehirns mit dem Tod einer menschlichen Person gleichgesetzt werden?

Gewiss ist bei intensivmedizinischen Behandlungen der Totalausfall des Ge­hirns ein wichtiger Indikator. Aber er ist ein Indikator nicht nur für den Tod des Patienten, sondern auch dafür, dass auf­grund der Irreversibilität dieses Ereignis­ses die Behandlung ihren Sinn verloren hat: Sie ist nun einzustellen und der Tod des Patienten zuzulassen.

Menschen im Koma

Verteidiger des Hirntodkriteriums stellen in ihrer Argumentation in der Regel auf die besondere Funktion und Bedeutung des Gehirns ab, das dieses im Vergleich zu anderen Organen wie Herz oder Lungen hat. Sie verweisen darauf, was der Hirntod eines Menschen bedeu­tet: Totalausfall der basalen Vitalfunktio­nen wie Atmung, Temperaturregulation, Regulation des Salz- und Wasserhaus­haltes, Wegfall der Tagesrhythmik, keine Hirnnervenreflexe, keine Kommunikati­on, kein bewusstes Erleben.

Es verdient Beachtung, dass eini­ges davon auch auf Menschen im Koma zutrifft. Auch bei ihnen sind die basa­len Vitalfunktionen zumeist stark be­einträchtigt, fehlen Tagesrhythmik und Kommunikationsfähigkeit, und die Hirn­nervenreflexe sind nur teilweise erhalten. Ob Menschen im Koma auf einer rudi­mentären Ebene bewusst erleben können, ist zumindest umstritten.

Menschen im Koma nehmen wir aber in ihrer leiblichen Präsenz als Personen wahr. Den Namen auf dem Schild am Fußende des Klinikbettes lesen wir nicht als Bezeichnung eines bloßen Organis­mus, sondern als Namen einer lebenden Person. Gilt nicht dasselbe auch für hirn­tote Menschen auf einer Intensivstation, deren Organismus intensivmedizinisch erhalten wird? Warum sollten wir auf­grund der Auskunft, dass die betreffen­de Person hirntot sei, die lebensweltliche Perspektive, in der wir die leibliche Prä­senz einer lebenden Person vor Augen haben, gegen eine naturwissenschaftliche Perspektive eintauschen, in der man uns versichert, dass die betreffende Person trotz gegenteiligen Anscheins tot ist? Inwiefern können die genannten Unter­schiede zu Menschen im Koma einen sol­chen Perspektivenwechsel und ein solches Urteil rechtfertigen?

Eingangs war von den Verunsicherun­gen in Bezug auf die Transplantations­medizin die Rede. Tragen Erwägungen, wie sie hier angestellt wurden, nicht zu dieser Verunsicherung bei potenziellen Spendern, Ärzten, politischen Entschei­dungsträgern oder im Rechtswesen bei? Wäre es im Interesse eines größeren Auf­kommens an Spenderorganen nicht das Beste, die Debatte auf sich beruhen und das Hirntodkriterium unangetastet zu lassen?

Offene Auseinandersetzung

Es ist zu bezweifeln, dass sich die Debatte so aus der Welt schaffen lässt. Denn zu viel steht für das Verständnis des menschlichen Lebens und Sterbens auf dem Spiel. Im Übrigen ist es die Trans­plantationsmedizin selbst, die mit ihrer Festlegung auf das Hirntodkriterium die Debatte in Gang hält, und so indirekt und ungewollt zu anhaltender Verunsiche­rung beiträgt. Eine Beruhigung könnte wohl erst dann eintreten, wenn man sich zumindest mit der Möglichkeit auseinan­dersetzt, dass der Hirntod nicht der Tod des Menschen ist und zwar unter der Fra­gestellung, was dies für die Organspende am Lebensende bedeuten würde. Es ist ja keineswegs ausgemacht, dass mit der Preisgabe des Hirntodkriteriums eine Organspende unmöglich wird.

Nötig ist eine offene Auseinanderset­zung mit der Frage der ethischen Vertret­barkeit einer solchen Spende. Angenom­men, der Hirntod ist nicht gleichbedeu­tend mit dem Tod eines Menschen, und intensivmedizinisch behandelte hirntote Menschen sind lebende Menschen, wa­rum sollte es dann nicht dennoch mög­lich und ethisch vertretbar sein, dass ein Mensch verfügt, an seinem Lebensende dürfe der Tod intensivmedizinisch so lange hinausgezögert werden, bis, nach Eintreten des Hirntods, Organe oder Gewebe für Transplantationszwecke ent­nommen worden sind? Und welche ethi­schen Gründe sprechen dagegen, dass Ärztinnen und Ärzte genau dies tun und einem noch lebenden Patienten Organe entnehmen, der seine Einwilligung hier­für gegeben hat?

Solche Fragen muten allen Beteiligten freilich zu, mit überkommenen Denkge­wohnheiten zu brechen. So kann bei Ärz­tinnen und Ärzten der tief verinnerlichte Grundsatz, dass lebenswichtige Organe nur toten Menschen entnommen werden dürfen, eine hohe Barriere sein. Intuitiv mag dabei die Vorstellung eine Rolle spie­len, dass man einen lebenden Menschen mit der Entnahme lebenswichtiger Orga­ne tötet. Doch dies ist bei der Organtrans­plantation am Lebensende ersichtlich nicht der Fall. Die intensivmedizinische Behandlung kann auch über die Explanta­tion eines Herzens hinaus weitergeführt werden. Der Tod tritt eben nicht mit der Organentnahme ein, sondern mit der Beendigung dieser Behandlung. Damit wird aber der Tod nicht im Sinne aktiver Tötung herbeigeführt, sondern vielmehr zugelassen, nachdem er zuvor hinausge­zögert worden ist. Insofern geschieht hier passive Sterbehilfe.

Eines Umdenkens bedürfte es auch im Recht. Auch hier müsste der Grund­satz fallen gelassen werden, dass lebens­wichtige Organe nur toten Spendern entnommen werden dürfen. Die Unter­scheidung zwischen Lebend-Spende und postmortaler Organspende würde hinfällig. Aber die Organspende am Le­bensende muss an das strenge Kriterium der Einwilligung des Spenders gebunden bleiben. Eine Widerspruchslösung, die auch heute schon umstritten ist, scheidet dann definitiv aus.

Freiheit des Einzelnen

Bleiben schließlich die potenziellen Organspender: Sind sie nicht mit der Vor­stellung überfordert, dass sie zum Zeit­punkt der Organentnahme am Lebens­ende nicht tot, sondern noch am Leben sind? Meines Erachtens muss man hier Folgendes in Rechnung stellen: Wenn potenzielle Organspender mit dieser Vorstellung tatsächlich überfordert sind, ist dies der Propagierung des Hirntod­kriteriums zuzuschreiben, also der Ver­sicherung, dass Organspender zum Zeit­punkt der Organentnahme tot seien. Es ist diese Suggestion, die viele Menschen verinnerlicht haben. Und hier bedarf es nachhaltiger Aufklärung. Wir kennen ja schon seit Langem die Lebendspende ei­ner Niere oder von Teilen der Leber, also von Organen oder Teilen von Organen, deren Entnahme ein lediglich geringes und vertretbares Risiko für das Leben des Spenders darstellt.

Der Unterschied zu einer Lebendspen­de am Lebensende besteht darin, dass diese einerseits lebenswichtige Or­gane wie Herz oder Lunge einschließt, an­dererseits aber überhaupt kein Risiko für das Leben des Spenders darstellt. Denn dieses ist schon an sein Ende gelangt und wird lediglich zum Zweck der Organent­nahme intensivmedizinisch verlängert. Inwiefern soll daher an der Vorstellung einer Lebendspende am Lebensende etwas Schreckliches sein? Die Hürde für eine Lebendspende zu Lebzeiten ist bei nüchterner Betrachtung weitaus höher als die Hürde für eine Lebendspende am Lebensende.

Es ist in die Freiheit eines jeden ge­stellt, zu entscheiden, ob er an seinem Le­bensende Organe spenden will oder nicht. Aber die Frage darf gestellt werden: Was hat er zu verlieren, selbst wenn eine solche Spende als Lebendspende einzu­stufen ist? Und was haben andere zu ge­winnen, die mit Organen, die sie seiner Spende verdanken, vor dem Tod bewahrt werden?

Johannes Fischer

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Foto: Privat

Johannes Fischer

Johannes Fischer (Jahrgang 1947) war von 1993 bis 1997 Professor für Systematische Theologie in Basel und von 1998 bis zu seiner Emeritierung 2012 Professor für theologische Ethik an der Universität Zürich und Leiter des dortigen Instituts für Sozialethik.


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