Gentechnik-Verbot auf Kirchenland Auf den rund 11.600 Hektar Kirchenland in Schleswig-Holstein soll der Einsatz von Gentechnik verboten werden. Die Leitung der Nordelbischen Kirche hat den evangelischen Kirchenvorständen in den Gemeinden empfohlen, bei künftigen Landpachtverträgen ein Gentechnik-Verbot zu berücksichtigen. Zur Begründung hieß es, die Folgen beim Anbau von genetisch verändertem Saat- und Pflanzengut seien nicht hinreichend abschätzbar. In neuen Pachtverträgen soll ab sofort ein entsprechender Zusatz aufgenommen werden. Die 11.600 Hektar Kirchenland Nordelbiens entsprechen etwa einem Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche Schleswig-Holsteins. Die Empfehlung zum Gentechnik-Verbot soll alle fünf Jahre überprüft werden.