Erklären, widersprechen oder schweigen?

Wie die Organspende geregelt werden muss, damit die Menschenwürde gewahrt bleibt
Der kleinen Nora wurde in der Kinderklinik der Medizinischen Hochschule Hannover eine Leber transplantiert. Foto: dpa/Holger Hollemann
Der kleinen Nora wurde in der Kinderklinik der Medizinischen Hochschule Hannover eine Leber transplantiert. Foto: dpa/Holger Hollemann
In Deutschland werden viel weniger Organe gespendet als in anderen Ländern. Zur Zeit werden eine Reihe von Vorschlägen diskutiert, wie das geändert werden kann. Mit ihnen setzt sich Johannes Fischer auseinander, der an der Theologischen Fakultät der Universität Zürich Ethik lehrt.

Seit langem wird über die Frage diskutiert, wie der in Deutschland herrschende Mangel an Spenderorganen für Transplantationen behoben und die Bereitschaft der Bürgerinnen und Bürger zur Organspende erhöht werden kann. Wenn nicht alles täuscht, zeichnet sich auf politischer Ebene eine Verständigung in dieser Frage ab, und zwar in Gestalt der so genannten Erklärungslösung. Danach soll jede Bürgerin und jeder Bürger sich zu der Frage erklären, ob sie/er im Falle des Todes zu einer Organspende bereit ist. Verbunden sein soll dies mit einer umfassenden Aufklärung über die Fragen, die mit einer Organtransplantation in Zusammenhang stehen. Diese Lösung scheint parteiübergreifend auf eine breite Zustimmung zu stoßen. Sowohl Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) als auch die Fraktionsvorsitzenden von CDU/CSU und SPD, Volker Kauder und Frank-Walter Steinmeier, treten für sie ein. Und auch die Bundesärztekammer hat sich positiv geäußert. Demgegenüber scheint die so genannte Widerspruchslösung keine Chancen zu haben. Danach gilt als Organspender, wer sich zu Lebzeiten nicht explizit gegen eine Organspende erklärt hat.

Deutschland liegt, was die Zahl der Spenderorgane betrifft, im europäischen Vergleich weit zurück. Während in Spanien 34 Organe pro eine Million Menschen gespendet werden, sind es in Deutschland nur 16. Auf der Warteliste für ein Spenderorgan stehen jährlich 12.000 bis 13.000 Menschen, doch 2010 wurden nur 5000 Organe transplantiert. Täglich sterben drei Patienten, die auf ein Spenderorgan gewartet haben. Eine Umfrage der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hat ergeben: 67 Prozent der Befragten sind bereit, bei ihrem Tod Organe und Gewebe zu spenden. Doch nur 17 Prozent der Befragten haben dies in einem Spenderausweis dokumentiert. Diese Diskrepanz soll mit der Erklärungslösung behoben werden. Jede Bürgerin und jeder Bürger soll mit der Frage konfrontiert werden, ob sie/er zur Organspende bereit ist. Und wenn dies der Fall ist, soll das in einem dafür geeigneten Dokument festgehalten werden. Dieses könnte der Personalausweis sein oder auch die Mitgliedskarte der Krankenkasse.

Allerdings formiert sich gegen die Erklärungslösung auch Widerstand. So hat ein "Bündnis gegen die Widerspruchs- und Erklärungsregelung bei Organspenden", dem Gruppierungen wie "Ärzte für das Leben" und der Bonner "Arbeitskreis Christen und Bioethik" angehören, einen "Appell zur Organspende-Debatte in Deutschland" lanciert. Er lehnt sowohl die Widerspruchslösung als auch die Erklärungs lösung entschieden ab. Von einer "Zwangserklärungsregelung" ist die Rede, mit der in das Selbstbestimmungsrecht der Menschen eingegriffen werde. "Einen Zwang, sich mit den Fragen des eigenen Lebensendes auseinanderzusetzen, lehnen wir ab. Es gibt Menschen, die sich nicht damit befassen wollen. Dies ist ohne Einschränkungen zu respektieren." Verwiesen wird auf den ersten Artikel des Grundgesetzes, der die Unantastbarkeit der Menschenwürde festhält. Offenbar sind die Initianten des Appells der Meinung, dass eine Erklärungsregelung unvereinbar mit der Menschenwürde ist.

Pflichten gegenüber Menschen

Aber ist das so? Weil es keine höhere ethische Norm als die Achtung der Menschenwürde gibt, sollte man besondere Sorgfalt walten lassen, wenn man sich auf sie beruft. Andernfalls besteht die Gefahr, dass sie im inflationären Gebrauch zerredet wird. Wovon sprechen wir, wenn wir von "Menschenwürde" sprechen? Dieser Ausdruck bezieht sich auf Pflichten, die wir gegenüber Menschen haben, und zwar einzig und allein deshalb, weil sie Menschen sind. Dazu gehört zum Beispiel die Pflicht, einen Menschen nicht zu misshandeln.

Um zu erkennen, dass es solche Pflichten gibt, bedarf es keiner philosophischen oder theologischen Begründung. Diese Erkenntnis ist vielmehr schon darin enthalten, wie wir vom Menschen sprechen. Ist doch bereits das Wort "Mensch" ein nomen dignitatis, ein Würdeprädikat, das solche Pflichten enthält. Das zeigt sich in dem Ausruf "Das sind doch Menschen!", wenn die Erniedrigung oder Folterung von Menschen bekannt wird. Damit wird ausgedrückt, dass die Betreffenden nicht in dieser Weise behandelt werden dürfen. Offensichtlich gibt es einen Unterschied zu Wörtern wie "Tier" oder "Pflanze", die keinen solchen Würdegehalt haben. Die Sonderstellung des Menschen in Gestalt seiner Würde ist bereits in unserer Sprache enthalten.

Im Unterschied zu Tieren oder Pflanzen gehört der Mensch nicht nur der natürlichen Welt an, sondern auch der sozialen. Mit der natürlichen Welt verbinden wir die Vorstellung, dass die Dinge darin unabhängig von uns Menschen sind. Ein Stein oder eine Blume sind ein Gegenstand der Erkenntnis. Die soziale Welt ist dagegen auf Anerkennung und Achtung gegründet. Sie entscheidet über soziale Zugehörigkeit und sozialen Status. Ein Beispiel ist die Anerkennung eines Flüchtlingsstatus. Diesen verleiht eine Behörde. Die Anerkennung unterscheidet sich dabei von willkürlicher Zuerkennung, insofern sie an soziale Regeln gebunden ist, aufgrund deren sie geschuldet ist. So ist dem Flüchtling die Anerkennung als Flüchtling geschuldet, wenn er die dafür geltenden gesetzlichen Kriterien erfüllt. Solche Regeln können geschrieben oder ungeschrieben sein.

Würdegehalt des Wortes "Mensch"

Auch in Bezug auf Menschen an sich gibt es solche sozialen Regeln, die wir tief verinnerlicht haben. Und hier liegt die Erklärung für den Würdegehalt des Wortes "Mensch" als Bezeichnung der sozialen Zugehörigkeit zur menschlichen Gemeinschaft. Menschsein heißt, ein Wesen sein, dem aufgrund natürlicher menschlicher Eigenschaften die Anerkennung und Achtung als Mensch geschuldet ist. So begriffen ist Menschsein kein natürlicher, sondern ein sozialer Sachverhalt. Und wer die Menschenwürde missachtet, missachtet die soziale Realität, dass es sich zum Beispiel bei den Opfern um Menschen im Sinne von Mitgliedern der menschlichen Gemeinschaft handelt. Der Ausruf "Das sind doch Menschen!" klagt diese Realität ein.

In dieser Fundierung, in der Anerkennung und Achtung, ist die tiefe Verletzlichkeit des Menschseins begründet. Menschen kann diese Anerkennung und Achtung natürlich verweigert, sie können als Nichtmenschen oder "Untermenschen" behandelt werden. Aber dies hebt nicht die Pflicht auf, sie als Menschen anzuerkennen und zu achten. Denn die Missachtung einer Norm setzt diese nicht außer Kraft. Hier liegt die Pointe des ersten Grundgesetzartikels, der feststellt: "Die Menschenwürde ist unantastbar", und nicht, sie "soll oder darf nicht angetastet werden." Die Menschenwürde im Sinne geschuldeter Anerkennung und Achtung als Mensch kann einem Menschen durch nichts genommen werden, mag er auch noch so sehr erniedrigt oder misshandelt werden.

Es ist diese Verletzlichkeit des Menschseins, die dem Gedanken der Menschenwürde seine überragende Bedeutung verleiht. Sie verlangt uns ab, darüber nachzudenken, was es heißt, einen Menschen als Menschen zu achten. Manche Autoren sehen den Kerngehalt der Menschenwürde darin, dass Menschen nicht erniedrigt werden dürfen. Andere sehen ihn darin, dass die Handlungsautonomie von Menschen respektiert werden muss.

Und die Transplantationsdebatte rückt einen umfassenderen Aspekt ins Blickfeld, nämlich den Respekt vor der Individualität eines Menschen. Es gehört zum Menschsein, dass Menschen eine Individualität ausbilden, die sich darin manifestiert, wie sie fühlen, was sie wollen, wie sie über etwas denken und eine Sache sehen - bis hin zu ihren religiösen Überzeugungen. Daher gehört zur Achtung eines Menschen als Mensch die Respektierung seiner Individualität. Damit ist nicht gemeint, dass wir einem anderen einfach zu Willen sein und uns seinen Vorstellungen unterwerfen sollen. Wir selbst sind Menschen mit einer eigenen Individualität. Und hier können sich Konflikte ergeben mit der Sicht, die andere Menschen haben. In solchen Fällen müssen wir unseren eigenen Überzeugungen treu bleiben. Aber es bedeutet: Wir dürfen anderen Menschen nicht aufzwingen, wie sie fühlen, was sie wollen, wie sie etwas sehen und darüber denken sollen. Es bedeutet: Wir müssen ihnen größtmöglichen Raum geben, ihr Leben nach ihren Einstellungen zu gestalten, auch und gerade da, wo wir diese nicht teilen. Die Grenze liegt da, wo dies auf Kosten Dritter geschieht.

Widerspruchslösung ausgeschlossen

Zur Individualität eines Menschen gehört insbesondere seine Einstellung zu seiner Leiblichkeit und seinem Sterben. Die verschiedenen Vorschläge, die im Blick auf die Organspende diskutiert werden, müssen sich daran messen lassen, ob sie und wie sie dieser Einstellung Rechnung tragen. Die Widerspruchslösung scheidet hiernach aus. Denn daraus, dass jemand sich zu Lebzeiten nicht explizit gegen die Organspende erklärt hat, kann und darf nicht geschlossen werden, dass sie seiner Sicht auf seine Leiblichkeit und sein Sterben entspricht. Die Widerspruchslösung setzt sich über die Individualität von Menschen hinweg. Und man kann darin einen Verstoß gegen die Menschenwürde sehen.

Fragwürdig ist auch die derzeit geltende erweiterte Zustimmungslösung. Diese macht für eine Organspende nicht nur den Willen des Verstorbenen zur Bedingung, sondern auch die Zustimmung der Angehörigen. Sie ermöglicht so, dass die Angehörigen sich über den Willen des Verstorbenen hinwegsetzen.

Bleibt die Erklärungslösung. Sie hat den großen Vorteil, dass die Einstellung aller Bürgerinnen und Bürger zur Organspende erfragt und dokumentiert wird. Allerdings darf bei dieser Lösung den Bürgerinnen und Bürgern nicht bloß eine Ja-Nein-Entscheidung für oder gegen die Organspende abverlangt werden. Viele fühlen sich durch eine solche Entscheidung überfordert oder können oder wollen sich damit nicht auseinandersetzen. Das ist ein Teil ihrer Individualität und zu respektieren. Daher muss bei einer Erklärungsregelung neben einem Ja oder einem Nein zur Organspende eine dritte Möglichkeit für diejenigen vorgesehen sein, die sich nicht erklären können oder wollen. Und diese dritte Möglichkeit ist in der derzeitigen Diskussion beabsichtigt. Darüber hinaus muss sichergestellt sein, dass die Nichtbeantwortung keine juristischen Konsequenzen nach sich zieht. Dass Menschen sich mit dieser Frage nicht auseinandersetzen können oder wollen, kann sich darin niederschlagen, dass sie sich der Befragung verweigern. Und auch das ist zu respektieren. Es ist zu vermuten, dass bei dieser Ausgestaltung der Erklärungsregelung die Zustimmung zur Organspende nicht 67 Prozent betragen, sondern geringer ausfallen wird. Aber das muss in Kauf genommen werden.

Fragwürdiges Bild

So bleibt als strittiger Punkt die Frage, ob es bereits eine Verletzung der Menschenwürde ist, wenn Menschen mit der Frage nach einer Organspende konfrontiert werden. Das scheint die Meinung des genannten Bündnisses zu sein. Aber dann dürften wir auch im privaten Gespräch niemanden nach seiner Einstellung zur Organspende befragen. Und das ist absurd. Denn das Gegenüber kann Ja oder Nein sagen, sich einer Stellungnahme enthalten oder sich gegen unsere Frage energisch verwahren. So achten wir es in seiner Individualität. Und es ist nicht zu sehen, warum es einen Unterschied machen soll, wenn der Staat diese Frage stellt. Es ist ein fragwürdiges Bild des menschlichen Zusammenlebens, wenn es sich am Ideal größtmöglicher Unabhängigkeit orientiert, bis dahin, dass man mit derartigen Fragen nicht konfrontiert werden will. Wir sind eben - ob wir wollen oder nicht - in vielfältiger Weise voneinander abhängig. Jeder von uns könnte in die Lage kommen, eine Organspende zu benötigen. Daher geht es um eine Frage, die jeden von uns betrifft oder betreffen kann. Man kann nicht Solidarität von anderen erwarten, wenn man nicht selber dazu bereit ist.

Gewiss wirft die Organtransplantation Fragen auf, die bis heute nicht abschließend geklärt sind. Bei der Erklärungslösung muss sichergestellt werden, dass die Bürgerinnen und Bürger hierüber hinreichend, ausgewogen und verständlich informiert werden. Und das dürfte nicht ganz einfach sein. Zu den umstrittenen Fragen gehört insbesondere das Hirntodkriterium. Aber selbst das genannte Bündnis, das sich zu ihm kritisch äußert, hält eine Organtransplantation für ethisch vertretbar, wenn sie auf einer bewussten und wohlinformierten Entscheidung beruht, die der Betreffende zu Lebzeiten getroffen hat. Sollte unter diesen Voraussetzungen nicht eine Verständigung im politischen Raum möglich sein, und zwar ei ne, die der Würde des Menschen Rechnung trägt?

Johannes Fischer

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Foto: Privat

Johannes Fischer

Johannes Fischer (Jahrgang 1947) war von 1993 bis 1997 Professor für Systematische Theologie in Basel und von 1998 bis zu seiner Emeritierung 2012 Professor für theologische Ethik an der Universität Zürich und Leiter des dortigen Instituts für Sozialethik.


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