Patientenvorsorge

Die Fortschritte der Medizin - mit Hoffnung und Sorge verbunden
Die Fortschritte, so fürchten viele, können dazu verführen, die Möglichkeiten zur Erhaltung des Lebens immer weiter auszudehnen und die Aufgabe, Leben zu retten und zu verlängern, über alles zu stellen.

Mit den Fortschritten der Medizin verbinden sich nicht nur Hoffnungen, sondern auch Besorgnisse. Diese Fortschritte, so fürchten viele, können dazu verführen, die Möglichkeiten zur Erhaltung des Lebens immer weiter auszudehnen und die Aufgabe, Leben zu retten und zu verlängern, über alles zu stellen. Wo diese Furcht sich ausbreitet, schlägt die Dankbarkeit für die Segnungen der modernen Medizin in die Angst vor ihren Folgen um. Die rechtliche Ausgestaltung von Patientenverfügungen, mit denen die Einstellung lebensverlängernder Maßnahmen auch dann erreicht werden soll, wenn der Patient nicht mehr einwilligungsfähig ist, zeigt das genauso wie die immer wieder neu aufflackernde Diskussion über den ärztlich assistierten Suizid oder gar die Tötung auf Verlangen.

Weit hilfreicher als solche Debatten zu führen, ist es nach meiner Überzeugung, wenn es als ein Teil des ärztlichen Ethos anerkannt wird, dem Sterben Raum zu geben, wenn es an der Zeit ist, und sich auf das "Caring" zu beschränken, wenn die Zeit des "Curing" abgelaufen ist. Der Chirurg Axel Haverich beschrieb das als Präsident der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie bei deren Jahrestagung so: "Ausführliche Gespräche, die notwendige Zeit, den Entschluss auch überdenken zu können, und dann der einfache Satz, wenn es nicht weitergeht: ‚Lasst ihn gehen'."

Wenn allgemein bekannt wäre, dass dies die ärztliche Haltung ist, würden manche erhitzten Debatten über eine standesrechtliche Anerkennung des ärztlich assistierten Suizids wieder verstummen. Johannes Rau hat zu diesen Debatten schon vor einem Jahrzehnt zu bedenken gegeben: "Wo das Weiterleben nur eine von zwei legalen Optionen ist, wird jeder rechenschaftspflichtig, der anderen die Last seines Weiterlebens aufbürdet."

Die christlichen Kirchen in Deutschland haben in der Debatte über die Patientenverfügung eine wichtige Kurskorrektur vorgeschlagen. Ihre neue Handreichung zu diesem Thema steht nicht mehr unter dem Titel der "Patientenverfügung", sondern unter demjenigen der "Patientenvorsorge". Als entscheidendes Instrument für den Fall, dass ein Patient sich nicht selbst äußern und zu vorgesehenen medizinischen Maßnahmen verhalten kann, rückt die Vorsorgevollmacht ins Zentrum. Sie ist der entscheidende Dreh- und Angelpunkt. Ihr kann eine Betreuungsverfügung für die Vertrauensperson, die eine Vorsorgevollmacht hat, hinzugefügt werden. Behandlungswünsche können niedergelegt werden. Am Ende folgt auch ein Formular für eine Patientenverfügung.

Doch die Akzentsetzung ist gegenüber der üblichen Betrachtungsweise umgekehrt: Das Wichtigste ist die Vorsorgevollmacht. Entscheidend ist, dass der Arzt oder die Ärztin bei fehlender Einwilligungsfähigkeit einen Ansprechpartner hat. Denn der richtige Weg muss im Gespräch gefunden werden und kann nicht allein von Festlegungen abhängig sein, die oft fern von der konkret eingetretenen Situation erfolgt sind und deshalb in jedem Fall einer auf die aktuelle Lage bezogenen Interpretation bedürfen. Das ist eine wichtige Weichenstellung, der ich viel Resonanz wünsche. Sie hilft dabei, dass sich auch auf der letzten Etappe des menschlichen Lebens Selbstbestimmung und Fürsorge miteinander verbinden lassen.

Wolfgang Huber

Online Abonnement

Sie erhalten Zugang zur gesamten Website und zur kompletten Monatsausgabe als Web-App.

64,80 €

jährlich

Monatlich kündbar.

Einzelartikel

Sie erhalten Lesezugriff für diesen Artikel.

2,00 €

einmalig

Kein Abo.

Haben Sie bereits ein Online- oder Print-Abo?
* Ihre Kundennummer finden Sie auf Ihrer Rechnung. Ein einmaliges Freischalten reicht aus; Sie erhalten damit zukünftig automatisch Zugang zu allen Artikeln.

Ihre Meinung


Weitere Beiträge zu "Meinung"