zeitzeichen - Evangelische Kommentare zu Religion und Gesellschaft

Der Mensch darf helfen

Ethischer Rigorismus hilft nicht im wahren Leben und Sterben

Sind assistierter Suizid und aktive Sterbehilfe theologisch zu begründen? Ja! Und diese Haltung ist weder neu noch selten. Ein Blick in unsere Nachbarstaaten zeigt: In den Schweizer Kantonen Bern und Jura erlaubt die evangelisch-reformierte Kirche, dass Mitarbeiter von Sterbehilfeorganisationen in den kirchlichen Altenheimen das tun, was sie auch in Privathäusern machen dürfen: Menschen beim Suizid helfen.

Die Kirchenleitung dieser Kantone kam nach intensiver Debatte zu dem Schluss, dass unerträgliches Leid nicht das sei, was Gott für den Menschen gewollt habe. Vor allem dann nicht, wenn das Leiden Ergebnis menschlichen Handelns sei. Es sei nicht Gottes Wille, dass Menschen unsägliche Schmerzen ertragen müssten, denen sie ohne den medizinischen Fortschritt durch früheres Sterben hätten entgehen können. Daher könne bei ausdrücklichem Sterbewunsch von todkranken Menschen Beihilfe zum Suizid auch als ethisch geboten erscheinen, so die Kirchenleitung.

            Unerträgliche Schmerzen:
                        Gegen Gottes Willen

In den Niederlanden beschloss die Generalsynode einer der beiden evangelischen Volkskirchen Ähnliches und resümierte, dass Jesus mit seinem neuen Reich Leiden und Tod habe überwinden wollen. Aus dem Evangelium könne kein Auftrag Gottes an den Menschen abgeleitet werden, so lange leben zu müssen wie möglich. Es gehe nicht darum, dass man lebe, sondern wie man lebe. "Wir haben nicht die Aufgabe, eine 'Hölle' in Stand zu halten", so die Generalsynode.

Dagegen lehnen die Kirchenleitungen in Deutschland diese Formen der Sterbehilfe noch strikt ab. Die Evangelische Kirche in Deutschland und die Deutsche Bischofskonferenz äußerten sich zu diesen Themen gemeinsam und gleichlautend. Dabei wollten beide aus einem weit reichenden Kollektivwissen heraus für alle Christen sprechen. Sie stellten fest, dass ein Christ den Selbstmord nicht verstehen und nicht billigen könne, und verwiesen darauf, dass mit einer Legalisierung das Ende der Achtung vor dem Leben eingeleitet werden würde. "Aktive Sterbehilfe ist [...] mit dem christlichen Verständnis vom Menschen nicht vereinbar."

Katholische Bischöfe können das sagen. Sie stützen sich auf das verbindliche Lehramt des Papstes. Und immerhin vertritt die katholische Kirche in den Fragen des Lebensschutzes eine in sich schlüssige Haltung. Sie lehnt Präimplantationsdiagnostik und Abtreibung ab, steigt aus der Schwangeren-Konfliktberatung aus, stellt im Vatikanstaat - singulär in Europa - Suizid und Suizidversuch unter Strafe und missbilligt assistierten Suizid und aktive Sterbehilfe.

                                         Widersprüchliche
                                                    Stellungnahmen

Dagegen haben sich die evangelischen Kirchen mit ihren Stellungnahmen in ein Netz sich widersprechender ethischer Bewertungen verstrickt. Sie sind weder geschlossen gegen eine Reichweitenbegrenzung von Patientenverfügungen noch für das Verbot der Einstellung von künstlicher Ernährung. Sie wollen die Selbsttötung nicht unter Strafe stellen und akzeptieren Abtreibung in bestimmten Fällen. Für den Versuch, dann im Bereich der aktiven Sterbehilfe den Fels im Wabern des ethischen Relativismus zu mimen, werden sie kein Prädikatssiegel der Stiftung Stringenz-Test erhalten. Die Strategie, mit nur vermeintlich klaren ethischen Positionen der Erosion von Kundenanteilen auf den Religionsmärkten entgegenzuwirken, verspricht keinen Erfolg.

Die evangelischen Kirchen verabschieden sich so höchstens von ihren protestantischen Wurzeln. Diese waren und sind von Pluralität geprägt. Zudem können die deutschen Protestanten nicht erklären, warum andere Volkskirchen in den Nachbarländern dem Ab­solutheitsanspruch deutscher Kirchenpositionen zum Trotz aktive Sterbehilfe und assistierten Suizid auch für Christen akzeptieren.

Einseitige und mit dem Gestus der Allgemeingültigkeit veröffentlichte Ethik-Stellungnahmen verbieten sich für evangelische Kirchen, auch weil diese kein Lehramt kennen. Und eines ist dabei ganz sicher: Die innerprotestantische Debatte um eine Liberalisierung der Sterbehilfeformen lässt sich nicht mehr unterdrücken. Am Ende wird es keine Einigkeit in dieser Frage geben. Es wird allein die Erkenntnis bleiben, dass sich jeder evangelische Christ die Mühe machen muss, aus Schrift, Tradition, Bekenntnis und aktuellen ethischen Argumenten zu einer eigenen Meinung zu gelangen.

   Unbrauchbarer Wegweiser

Von den theologischen Argumenten, die die Kirchen in Deutschland gegen aktive Sterbehilfe und assistierten Suizid vorbringen, möchte ich die beiden häufigsten thematisieren.

Gott allein ist Herr über Leben und Tod. Diese Kirchenparole ist für die Abläufe des heutigen Medizinbetriebs als ethischer Wegweiser unbrauchbar. Ärz­te und Angehörige werden dabei von den Kirchen in ihren Gewissenskonflikten allein gelassen. Ein Beispiel: Eine Frau bricht im Restaurant zusammen, und der Rettungsdienst ist nach vier Minuten vor Ort. Das Herz der 50-jährigen Frau schlägt nicht mehr. Wer ist an diesem Punkt "Herr über Leben und Tod"? Muss der natürliche Tod akzeptiert werden?

Natürlich beginnt der Rettungsassistent sofort mit den Wiederbelebungsmaßnahmen und kann durch Elektro- und Medikamententherapie den Todeszeitpunkt vorerst revidieren. Für solche Notfälle gingen auch die Kirchen nie davon aus, dass der Tod von Gott gegeben sei und akzeptiert werden müsse. Der Mensch darf helfen. Damit ist er in diesen Momenten in gewisser Weise auch Herr über Leben und Tod. Er kann und muss entscheiden: Wiederbeleben oder den Tod akzeptieren.

Die Patientin kommt ins Krankenhaus, bleibt aber bewusstlos. Auf der Intensivstation müssen nun Ärzte und Angehörige entscheiden, ob trotz der schweren Hirnschäden eine künstliche Ernährung begonnen werden sollte. Sollen sie die bewusstlose Frau sterben lassen oder am Leben erhalten? Ohne Medikamente und Ernährung hätte sie keine Überlebenschance. Mit menschlichen Mitteln aber könnte man das Leben über viele Jahre erhalten.

   Herr über Leben und Tod?

Wer ist an diesem Punkt "Herr über Leben und Tod"? Menschen müssen Entscheidungen treffen, die den Todeszeitpunkt direkt beeinflussen. Nach einem Jahr liegt die Patientin immer noch im Wachkoma. Nach derzeitigem medizinischem Wissen ist mit einem Wiedererwachen nun nicht mehr zu rechnen. Erneut muss entschieden werden: Einstellen der künstlichen Ernährung - mit der Folge, dass das Leben der Patientin in wenigen Tagen enden wird?

Wer ist an diesem Punkt "Herr über Leben und Tod"? Meine Anfrage an das kirchliche Argument "Gott allein ist Herr über Leben und Tod" lautet: Wo kann man in der modernen medizinischen Praxis eine Grenze setzen, ab der nicht mehr der Mensch, sondern allein Gott entscheiden und handeln muss? Ich kann diese Grenze nicht finden. Al­le beschriebenen Bereiche sind menschliche Entscheidungsfelder. Wa­rum sollte das nicht auch für die Bereiche assistierter Suizid und aktive Sterbehilfe gelten?

In den Zehn Geboten steht: "Du sollst nicht töten", und deshalb seien aktive Sterbehilfe und Suizid für Christen inakzeptabel. Jedoch ließen Juden- und Christentum fast immer Ausnahmen vom Tötungsverbot zu. Auch im Alten Testament galt es nicht absolut. Zauberinnen durften getötet werden, und wer seinen eigenen Sklaven umbrachte, beging lediglich eine Sachbeschädigung. Erlaubt waren auch die tödliche Notwehr oder die Tötung anderer im Krieg. Die katholische Kirche sagt, dass das Leben von der Empfängnis an unbedingt und ausnahmslos geschützt werden müsse, verschweigt dabei aber, dass sie dies bis vor 140 Jahren anders gesehen hat. Erst 1869 hob Papst Pius IX. die Lehre von der "Sukzessivbeseelung" auf. Bis zu dieser Entscheidung durften Embryonen vor dem 40. Tag abgetrieben werden.

                                             Immer schon Ausnahmen

Kirchlicherseits wird in der Sterbehilfedebatte der Eindruck erweckt, dass alles Leben schon immer und ausnahmslos schützenswert war, weil das biblische Tötungsverbot schon immer gegolten habe. Eine Suggestion, die durch den Blick in die eigene Geschichte verblasst.
Ich bin gegen die Todesstrafe. Nicht weil Altes Testament und Kirchen Tötungen zuließen, soll man diese heute akzeptieren. Aber zu suggerieren, Christen hätten eine feste Meinung, die im­mer und überall galt und gilt, ist wenig überzeugend. Die Kirchen müssen ehrlich sagen: Unsere jüdisch-christliche Tradition ließ schon immer Ausnahmen vom Tötungsverbot theologisch begründet zu, und deshalb darf man auch jetzt offen diskutieren, ob der Sterbewunsch unheilbar kranker Menschen so eine akzeptable Ausnahmesituation darstellen könnte.

Das Gewicht, das das Gebot "Du sollst nicht töten" in der aktuellen Sterbehilfedebatte tragen soll, lässt sich biblisch schwerlich abstützen. Übersetzt man das Tötungsverbot aus dem hebräischen Original, muss man den Sinn kontextgebunden mit "Du sollst nicht morden" wiedergeben und erklären, das an dieser Stelle der böswillige Mord an Unschuldigen gemeint ist. Nicht die freiwillige Hilfe bei einem ernstlichen Sterbewunsch.

Auch die Ablehnung des assistierten Suizids lässt sich aus biblischer Sicht nicht stützen. Im Alten Testament gibt es neun Fälle, und in allen wird der Suizid nicht verurteilt. Ein Beispiel: König Saul hat die Schlacht gegen die Philister verloren. Um schmachvoller Inhaftierung und Folter durch die Gegner zu entgehen, tötet er sich selbst. Auch in den anderen Fällen akzeptiert das Alte Testament die Selbsttötung als Möglichkeit eines ehrenvollen Ausweges aus einer hoffnungslosen Situation.

Im Neuen Testament gibt es nur einen Menschen, der sich selbst tötet: Ju­das. Und auch das nur im Matthäusevangelium. In der Apostelgeschichte heißt es, Judas sei tödlich gestürzt. In beiden Fällen wird der Tod weder kommentiert noch gewertet. Kurzum: In der Bibel gibt es keine Verurteilung der Selbsttötung.

   Unbekannte Herausforderung

In der christlichen Religionsgeschichte gab es nur eine Phase von knapp dreihundert Jahren, in der das Tötungsverbot ausnahmslos galt. Den Anfang bildete die Bergpredigt Jesu, und das Ende lässt sich in die Jahre nach 312 n. Chr. datieren: Mit der Konstantinischen Wende wurde das Christentum Staatsreligion. Waren Christen davor Mitglieder einer kleinen Gruppe ohne öffentliche Ämter, besetzten sie nun die Posten von Militär- oder Staatslenkern. Sie waren plötzlich für die Sicherheit des Staates nach Außen und nach Innen verantwortlich. Als Christen und Kirche vor einer neuen Herausforderung standen, rangen sie sich zu einer neuen Haltung durch: Mit dem Töten im Krieg und der Todesstrafe akzeptierten sie Ausnahmen vom Tötungsverbot.

Die Situation dieses Sinneswandels lässt sich auf die Sterbehilfedebatte übertragen. Mit den Errungenschaften der Intensivmedizin stehen Christen und Kirchen wie damals vor einer neuen, bisher unbekannten Herausforderung. Sind assistierter Suizid und aktive Sterbehilfe theologisch zu begründen? Ja, denn in der christlichen Theologie stellen wir uns mehrheitlich den Tod als den Moment absoluter Passivität vor. Im Tod haben wir nichts mehr selbst in der Hand. Wir sind ganz auf Gottes Handeln angewiesen.

Nun gibt es Menschen, die sehr fest an die Verheißung von Auferstehung und ewigem Leben glauben. Wenn unheilbar kranke Christen, indem sie sich töten, sich nun selbst in den Zustand absoluter Passivität begeben und sich damit Gottes Erbarmen überantworten, kann das eine Handlung in tiefem religiösen Vertrauen auf Gott sein. Für sie ist es die Möglichkeit eines Ausweges aus hoffnungsloser Situation. Diese Menschen fühlen sich fest mit Gott verbunden und können nicht verstehen, warum ihr Weg Sünde sein soll.

Während die Kirchen in Deutschland im Moment noch ausschließen, dass der Suizid christlicherseits akzeptiert werden könnte, betonen Schweizer und Niederländer, dass es Kirchenmitglieder gibt, die sich bewusst in Gottes Hand fallen lassen. Als Pfarrer möchte ich die Entscheidung dieser Menschen akzeptieren und ihnen in seelsorgerlicher Begleitung auf ihrem Weg zur Seite stehen dürfen.

Michael Frieß ist Pfarrer in Bayern.

 

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