Das gute Recht auf soziale Hilfen
Menschenwürde und sozialer Ausgleich gehören zusammen
Vor einigen Wochen hat das Bundesverfassungsgericht verkündet, dass die seit fünf Jahren geltenden Hartz IV-Regelsätze für Erwachsene und Kinder verfassungswidrig sind. Was folgt daraus?
Der 9. Februar war ein Triumph für das Recht der Schwachen. Dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zufolge müssen die Regelleistungen sowohl des Arbeitslosengeldes II für Erwachsene als auch des Sozialgeldes für Kinder neu bestimmt werden. Präsident Hans-Jürgen Papier sprach in diesem Zusammenhang von dem "Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums" sowie von der Notwendigkeit, alle existenznotwendigen Aufwendungen in einem transparenten und sachgerechten Verfahren realitätsgerecht, also nach dem tatsächlichen Bedarf zu bemessen.
Nachvollziehbarkeit gefordert
Damit hat das Bundesverfassungsgericht eine alte sozialstaatliche Überzeugung in ein neues und eigenständiges Grundrecht gefasst. Denn bisher war nicht geklärt, ob und inwieweit der Staat verpflichtet ist, die Voraussetzungen für ein menschenwürdiges Existenzminimum zu gewährleisten. Von nun an muss der Gesetzgeber konkretisieren, wie die materiellen Bedingungen für ein menschenwürdiges Dasein zu gestalten sind. Das höchste Gericht sagt damit auch: Die Würde jedes Einzelnen nach Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes und der soziale Ausgleich nach Artikel 20 Absatz 1 sind in dieser Hinsicht untrennbar verbunden.
Papier sagt es so: "Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums ergibt sich aus der Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip". Zugleich fügt er hinzu, dass der verfassungsrechtliche Leistungsanspruch sowohl die physische Existenz des Menschen als auch ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben gewährleisten muss. Damit knüpft Karlsruhe an eine Debatte an, die im Rahmen des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte bereits in den Sechzigerjahren geführt wurde.
Diese grundsätzlichen Neubestimmungen bedeuten ohne jeden Zweifel: Der Gesetzgeber muss künftig nachvollziehbar offenlegen, wie er das menschenwürdige Existenzminimum bestimmen und garantieren will. Es wird also von nun an eine verfassungsgerichtliche Kontrolle geben, ob der Gesetzgeber dieser Verpflichtung nachkommt - einschließlich einer kontinuierlichen Anpassung an den Preisindex.
Ob der Gesetzgeber seiner Verpflichtung nachkommt durch Geld-, Sach- oder Dienstleistungen, bleibt ihm überlassen. Daher brauchen wir eine Debatte auch über die Angemessenheit von Sachleistungen. Während sie etwa bei Schulbedarf und Lernmitteln nachzuvollziehen sind, muss in anderen Fällen gefragt werden, ob und inwieweit die Autonomie der Betroffenen durch Sachleistungen beeinträchtigt wird. Manchen hat irritiert, dass das Bundesverfassungsgericht nicht ausdrücklich die Anhebung der Regelsätze gefordert hat. Die Richter verstanden ihre Rolle jedoch anders und grundsätzlicher. Und ihre Kritik war unüberhörbar: Die Festsetzung der Regelsätze sei ein Griff "ins Blaue hinein" gewesen, besonders die Festsetzung der Kinderregelleistungen sei durch einen "völligen Ermittlungsausfall" geprägt.
Verfassungswidrig
Das Karlsruher Urteil enthielt zugleich die drastische Nachricht, dass die gesamte Hartz-IV-Gesetzgebung handwerklich schlecht gearbeitet, ja in vieler Hinsicht verfassungswidrig ist. Dies macht sich auch und vor allem am tatsächlichen Bedarf von Kindern fest, der bisher völlig unzureichend berücksichtigt geblieben sei. Kinder sind keine kleinen Erwachsenen, für die gerade noch die Krümel übrig sind. Das monieren seit langem die Wohlfahrtsverbände. Kinder sind eigenständige Persönlichkeiten mit spezifischem Bedarf. Sie verdienen im Blick auf den erhöhten Betreuungs- und Erziehungsbedarf besondere und eben eigenständige Aufmerksamkeit.
Dies ist umso bedeutsamer, als die Kinderarmut in allen Bundesländern die allgemeinen Armutsquoten übersteigt. In Sachsen-Anhalt und in Mecklenburg-Vorpommern lebt sogar jedes dritte Kind unter der Armutsschwelle. Das ist in Europa nur vergleichbar mit Rumänien und Bulgarien. Im Bundesgebiet insgesamt ist jedes fünfte Kind von Armut bedroht. Es ist darüber hinaus ein Alarmsignal, dass die Mehrheit aller Hauptschülerinnen und Hauptschüler Armutserfahrungen hat.
Kinderarmut - das ist vor allem die Erfahrung, nicht mithalten zu können: weniger Platz zum Spielen und für Hausaufgaben, schlechter ernährt, häufiger krank, weniger Hausaufgabenhilfe, weniger Chancen in der Schule, folglich geringere Berufsaussichten. Immer mehr Familien leben in verdrängter, versteckter und verschämter Armut: Zum Beispiel die Eltern, die nicht wissen, wie sie ihre Kinder versorgen und mit Unterrichtsmaterial zur Schule schicken sollen. Zum Beispiel die Schülerin, die nicht auf Klassenfahrt mitgehen kann. Zum Beispiel der Vater, der trotz guter Ausbildung und trotz Arbeit seine Familie nicht ernähren kann. Und vor allem die Alleinerziehenden, die zu 42 Prozent in Armut leben. Immer wieder werden so aus Kindern armer Eltern wieder arme Eltern.
Niedriglohn verstärkt Familienarmut
Kein Geheimnis ist, dass der wachsende Niedriglohnsektor die Familienarmut verstärkt und die Lebens- und Entwicklungsbedingungen für die Kinder drastisch beeinträchtigt. Zunehmend viele sind trotz Arbeit arm. In Deutschland wächst der Niedriglohnsektor stärker als in jedem anderen westeuropäischen Land. Im Blick auf Wohnung, Ernährung und Kleidung spüren die Kinder viele Entbehrungen und frühzeitig beginnende Ausgrenzung.
Die Frage wird sein, wie der Gesetzgeber nach dem Karlsruher Urteil reagiert. Er ist bisher "den Anforderungen an die Ermittlung des kinderspezifischen Bedarfs... nicht gerecht geworden". Auch die einmalige Zahlung von 100 Euro pro Schuljahr für den Schulbedarf "wurde offensichtlich freihändig geschätzt". Das heißt: Jetzt muss man sich richtig Mühe geben, und der Bund muss sich auch im Blick auf den Schulbedarf der Existenzsicherungspflicht stellen. Die Länder sind für die Schule als Institution zuständig, nicht jedoch für den "individuellen Bedarf eines hilfebedürftigen Schülers".
Dahinter verbirgt sich natürlich auch das Problem, dass die Länder ihre Hausaufgaben noch machen müssen. Zum Beispiel: Wie steht es mit der einst beschworenen, heute aber heiß umstrittenen Lernmittelfreiheit? Wie ernst gemeint ist die Einführung der Ganztagsschule mit dem dazugehörigen Mittagstisch? Warum wird die Schulsozialarbeit ? nachdem an deren Notwendigkeit kein Zweifel mehr besteht ? immer wieder zur Disposition gestellt? Wo bleiben die kostenlosen Angebote für Nachhilfeunterricht? Wie steht es um die aufsuchenden Erziehungshilfen, damit überforderte Eltern Hilfe erfahren?
Karlsruhe hat den Nerv auch dieser Diskussion berührt und zum Ausdruck gebracht: Was vom Grundgesetz her seinen Wert hat, das muss auch seinen Preis haben. Bund und Länder sind verantwortlich. Sie können sich nicht hinter noch so guten ehrenamtlichen Schul- und Hausaufgabenhilfevereinen verstecken. Im Gegenteil: Das regierungsamtliche Lob des Ehrenamtes allerorten klingt eher verdächtig. Man spürt die Absicht - und hätte angesichts von Versäumnissen viel lieber etwas zu sozialstaatlichen und bildungspolitischen Perspektiven gehört.
Was seinen Wert hat,
hat auch seinen Preis
Das Urteil vom 9. Februar geht über die Frage der realitätsgerechten Regelsätze und des menschenwürdigen Existenzminimums weit hinaus. Mit der Kritik an willkürlich gegriffenen Zahlen und fehlenden Bedarfserhebungen hat das Bundesverfassungsgericht zum Ausdruck gebracht, dass vom Grundgesetz her der Sozialstaat nicht zur Disposition stehen kann. Kostenlose Lernmittel, Schülerfahrkarten und Schulessen - das alles versteht sich längst nicht mehr von selbst. Für Familien mit wenig Einkommen sollte es selbstverständlich werden. Wer vom Umbau des Sozialstaates redet, vergisst häufig, dass viele Leistungen bereits seit Jahren weggefallen sind, die jedoch angesichts der drastischen Zunahme von Armut dringend gebraucht würden.
Angesichts des diesjährigen Europäischen Jahres gegen Armut und Ausgrenzung hängt vieles daran, dass Armutsbekämpfung in unserer Gesellschaft wieder mehrheitsfähig wird. Und dass wir uns bewusst bleiben: Armut ist vor allem ein Armutszeugnis für eine reiche Gesellschaft. Unser gesellschaftlicher Reichtum und unsere ethischen und kulturellen Überzeugungen sagen uns: Soziale Hilfen sind keine Gnade, sondern gutes Recht. Und - Armutsbekämpfung in einem so reichen Land ist keine Illusion. Deswegen brauchen wir eine entschiedene Debatte über den sozialen Zusammenhalt - und darüber, was er uns wert ist.
Der Bestandsschutz der sozialen Infrastruktur ist gewiss nicht zum Nulltarif zu haben. Die qualitative Fortentwicklung der Kindertagesstätten, die Stärkung der Schulsozialarbeit, der Ausbau der Gemeinwesenarbeit in sozialen Brennpunkten - das hat seinen Preis. Gesine Schwan hat beim Kirchentag in Bremen eindrücklich gezeigt, welche Mechanismen dazu führen, dass Bildungs- und Lebenschancen exklusiv innerhalb bestehender Millieus weitervererbt werden. Deswegen muss die Sozialstaatsdebatte die Fragen von Bildungsgerechtigkeit und Verteilungsgerechtigkeit einbeziehen. Wir sollten das Europäische Jahr 2010 nutzen und eine strategische Armutsbekämpfung auf den Weg bringen - nicht nur durch Regelsätze, aber auch durch sie, denn ohne ein menschenwürdiges Existenzminimum geht es nicht. Eine solche Strategie könnte es den Milleniumszielen in der Entwicklungspolitik nachmachen: Wenn wir die Armut in Deutschland halbieren wollen, brauchen wir nicht nur einen armutsfesten Regelsatz, sondern auch eine Schule für alle, einen Mindestlohn als untere Auffanglinie, den Abbau der Niedriglohnarbeit und eine Mindestrente.
Schlussendlich - unsere Gesellschaft tut sich keinen Gefallen, wenn sie fortwährend und vor allem degradierend über die von Armut Betroffenen redet. Wichtiger als alles Vergleichen und Konkurrieren und gar Hierarchisieren der Menschen untereinander ist das, was uns miteinander verbindet. Es ist die tiefe Sehnsucht nach menschlicher Wertschätzung, nach sinnerfülltem Leben und nach Gemeinschaft auf Augenhöhe. Die andere und der andere sind wie du! Eben nicht übereinander oder von oben nach unten wäre zu reden, sondern miteinander. Damit hat unser Land derzeit ein Problem.
Auf Unterstützung verlassen können
Das Wirtschafts- und Sozialwort der Kirchen von 1997 bringt Licht ins Dunkel: Dass gesellschaftliche Partizipation auch dann und auch materiell gegeben bleibt, wenn Armut, Arbeitslosigkeit, Alter oder Krankheit sich einstellen. Auch angesichts von Risiken und inmitten von Krisen kann der Einzelne sich auf die Unterstützung der Solidargemeinschaft verlassen. Dies kann nur gewährleistet werden durch eine Steuerpolitik, die für sozialen Ausgleich sorgt. Darüber ist neu zu reden, etwa im Rahmen eines zweiten Sozialwortes der Kirchen. Weil stärkere Schultern mehr tragen können als schwächere. Das darf nicht in Vergessenheit geraten - um der Menschenwürde und des sozialen Ausgleichs willen. Damit steht und fällt der soziale Frieden. Der 9. Februar war daher ein Weckruf. Damit unsere Gesellschaft nicht auseinanderfällt, sondern sich neu auf das solidarische Lastentragen einstellt.
Wolfgang Gern íst Vorstandsvorsitzender des Diakonischen Werkes in Hessen und Nassau und Sprecher der Nationalen Armutskonferenz.

