Finanzkraft der Kirche
Lässt sich der Rückgang der Kirchensteuern vorhersagen?
Wird sich die Finanzkraft der Kirche halbieren, wie im EKD-Papier "Kirche der Freiheit" behauptet? Immerhin dient das als Argument für Strukturveränderungen. Hermann Lührs vom kirchlichen Entwicklungs- dienst und Mitglied der Arbeitsrechtlichen Kommission der Evangelischen Kirche in Deutschland, ist skeptisch.
Das Thema "Rückgang der Kirchensteuern" kommt vielfach als Argument in Auseinandersetzungen vor, bei denen es um Strukturveränderungen geht: bei der Aufgabe kirchlicher Arbeitsfelder, der Auflösung von Einrichtungen, bei der Reform der EKD und ihrer Gliedkirchen, bei Personalabbau oder Verschlechterung der Bezahlung und Altersversorgung kirchlich Beschäftigter, bei der Abkoppelung von den Tarifstrukturen des Öffentlichen Dienstes oder bei der Begründung für die Fusion von Brot für die Welt und Evangelischem Entwicklungsdienst.
In dem Papier des Rates der EKD vom Juni 2006 unter dem Titel "Kirche der Freiheit - Perspektiven für die evangelische Kirche im 21. Jahrhundert" heißt es zur Entwicklung der Kirchensteuern: "Verlässlich kann man wenig über eine mögliche Kirchensteuerentwicklung über einen Zeitraum von 25 Jahren sagen. Zu wenig wissen wir über Preisentwicklung, sich verändernde Kostenstrukturen, Tarif- und Steuerkonzepte, die wirtschaftliche Lage oder gar die Geldwertentwicklung. [...] Ließe man [...] einmal die oben genannten unbekannten Faktoren gedanklich außer Acht, ergäbe sich allein aus der hier skizzierten Mitgliederentwicklung ein Rückgang der Kirchensteueräquivalenz (der Kirchensteuern und ihrer möglichen Ergänzungsformen) von vier Milliarden Euro heute auf zwei Milliarden Euro im Jahr 2030, nach heutigem Geldwert. Das heißt: Die Basis der kirchlichen Finanzkraft halbiert sich!"
Hierbei handelt es sich also um eine bloße Vermutung, da wesentliche Faktoren, weil nicht prognostizierbar, außer Acht gelassen wurden. Die basiert auf der Annahme, dass zwischen der Zahl der Kirchenmitglieder, deren Altersstruktur und dem Kirchensteueraufkommen ein gleichgerichteter linearer Zusammenhang besteht: Binnen 25 Jahren führt der demographisch erwartete Rückgang der Kirchenmitglieder um ein Drittel und die Verschiebung der Altersstruktur der Kirchenmitglieder danach zu einer Halbierung des Kirchensteueraufkommens und ihrer möglichen Äquivalente.
In die Irre geführt
Wenn man diesen Zusammenhang für die vorausliegenden 25 Jahre behauptet, dann kann man ihn jedenfalls nicht mit denselben Gründen für die zurückliegenden 25 Jahre verneinen. Der Zusammenhang müsste rückblickend ebenfalls sichtbar sein. Das Statistische Jahrbuch stellt hierzu fest, dass die evangelischen Kirchen im Jahr 1980 26,1 Millionen Mitglieder hatten. Im Jahr 2005 waren es 25,3 Millionen. Die Mitgliederzahl ist in diesem Zeitraum um 3,1 Prozent gesunken. Der Rückgang wäre noch höher, wenn man nur die alten Bundesländer berücksichtigen würde.
Auch die Altersverschiebung setzte bereits in den Achtzigerjahren ein. Die evangelischen Kirchensteuern beliefen sich 1980 auf 2,5 Milliarden Euro. 2005 waren es 3,6 Milliarden. Das Kirchensteueraufkommen stieg im selben Zeitraum also auf 147 Prozent an. Was ist daraus ableitbar? Dass eine sinkende Zahl von Kirchenmitgliedern zu höheren Kirchensteuereinnahmen führt? Wohl kaum. Es ist
der behauptete Zusammenhang zwischen Kirchenmitgliedschaft, Altersstruktur und Kirchensteueraufkommen, der offensichtlich in die Irre führt.
Aufklärung über den fraglichen Zusammenhang beginnt mit der Tatsache, dass die größte Gruppe der Kirchenmitglieder (nach Angaben von Landeskirchen: 70 Prozent) überhaupt keine Kirchensteuern zahlt. Denn Kirchensteuern fallen nur bei denjenigen Kirchenmitgliedern an, die einkommensteuerpflichtig sind. Die Kirchensteuer ist eine Annexsteuer zur Einkommensteuer. An diese Steuer ist die Kirchensteuer mit 8 oder 9 Prozent fest gekoppelt. Die Höhe der Kirchensteuer ist daher durch die Höhe der Einkommensteuer der Kirchenmitglieder bestimmt. Die Höhe der Einkommensteuer wiederum hängt vom zu versteuernden Einkommen ab und der Quote, mit der dieses Einkommen besteuert wird.
"Das Kirchensteueraufkommen wird somit durch
die Höhe der Einkommen und durch
die Maßgaben der staatlichen Steuerpolitik bestimmt."
Sofern die Kirchensteuer an die Einkommensteuer in der bisherigen Weise gekoppelt bleibt, hängt die künftige Entwicklung deshalb von der Entwicklung der einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigkeit der Kirchenmitglieder ab und der einkommensteuerpflichtigen Anteile ihrer Renten. Das Kirchensteueraufkommen wird somit durch die Höhe dieser Einkommen und durch die Maßgaben der staatlichen Steuerpolitik bestimmt.
Bezogen auf die Entwicklung der Kirchenmitgliedschaft im Verhältnis zum Kirchensteueraufkommen ist jedoch der Umstand entscheidend, dass unter den Kirchensteuer zahlenden Kirchenmitgliedern wiederum die weitaus größere Zahl nur einen kleinen Anteil der Kirchensteuern aufbringt. Das hat seine Ursache darin, dass die höheren Einkommen die eigentliche Basis der Einkommensteuer und damit der Kirchensteuer bilden.
Laut Bundesfinanzministerium generierten 20 Prozent der einkommensteuerpflichtigen Personen (Jahreseinkommen über 50.000 Euro) im Jahr 2003 über 70 Prozent des Einkommensteueraufkommens. Analoges gilt für die Kirchensteuer. Es ist das Verhalten, die Entwicklung und die ökonomische und steuerpolitische Position dieser strategischen Gruppe der Höherverdienenden unter den Kirchenmitgliedern, durch die das künftige Kirchensteueraufkommen am meisten beeinflusst wird.
Das Kirchensteueraufkommen beider Kirchen erreichte im Jahr 1999 mit 8,8 Milliarden Euro einen historischen Höchststand. In den folgenden Jahren bis 2005 sanken die Kirchensteuern auf unter acht Milliarden Euro. Das Kirchensteueraufkommen büßte damit binnen sechs Jahren 10 Prozent des Bestandes von 1999 ein. Dieser Rückgang hatte gar nichts mit der Zahl der Kirchenmitglieder oder ihrer Altersstruktur und nur wenig mit der wirtschaftlichen Entwicklung zu tun.
Die Hauptursache des Rückgangs der Kirchensteuern in diesem Zeitraum waren die Steuerreformen der rot-grünen Koalition ab 1999. Die sukzessive Entlastung vor allem der höheren Einkommensgruppen löste seitdem unmittelbar eine Minderung der Kirchensteuereinnahmen aus. Dieser Rückgang war 1999/2000 keine Überraschung. Denn die Finanzbehörden der Länder und des Bundes hatten beide Kirchen über die beabsichtigten Steuerreformen informiert und insbesondere darüber in Kenntnis gesetzt, dass diese Reformen zu einem strukturellen Absinken der Kirchensteuern führen würden. Die staatlichen Stellen hatten an diesem Absinken ausdrücklich kein Interesse.
Deshalb hatte eine Arbeitsgruppe der Länderfinanzressorts unter Leitung des rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten Kurt Beck 1999/2000 den Finanzreferenten der Landeskirchen und Diözesen Vorschläge zur Vermeidung der Verluste unterbreitet. Es wurde angeregt, die Kirchensteuer von der Einkommensteuer zu entkoppeln und sie mit einem verminderten Satz an das Bruttoeinkommen zu binden. Doch die Vorschläge wurden innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten zunächst von der katholischen Kirche, dann von den evangelischen Kirchen abgelehnt.
Kirchensteuer von der Einkommensteuer entkoppeln?
Eigene Initiativen zur Reform der Kirchensteuerveranlagung haben die Kirchen seitdem nicht unternommen. Diese für die finanzielle Zukunft der Kirchen grundlegenden Fragen wurden zudem aus den dafür zuständigen Synoden und der kirchlichen Öffentlichkeit herausgehalten. Regelmäßig über die Vorgänge der Jahre 1999/2000 berichtet wurde lediglich im evangelikalen Nachrichtendienst IDEA. Wenige Stimmen wie der Journalist und Theologe Christoph Fleischmann machen heute auf das Thema und seine Zusammenhänge aufmerksam.
Seit 2006 nehmen die Kirchensteuern wegen der konjunkturellen Entwicklung wieder leicht zu. Dadurch wird aber das eigentliche Strukturproblem des Kirchensteueraufkommens nicht beseitigt, nämlich die Ungleichverteilung des gesellschaftlichen Reichtums und die Formen und Höhe seiner Besteuerung für allgemeine Aufgaben. Das Strukturproblem wird im kommenden Konjunkturabschwung erneut verschärft werden.
Auf die Einnahmekrise der Kirchenfinanzierung reagieren die Verantwortlichen funktionell mit Ausgabenkürzungen und Personalabbau, institutionell mit Zentralisierung und Hierarchisierung. Auf die Frage, wie die Kirchen zur Aufrechterhaltung der kirchlichen Aufgaben Anschluss am Wachstum des gesellschaftlichen Reichtums bei gleichzeitiger Absenkung der Einkommensteuerquote zugunsten der Höherverdienenden halten können, finden die Kirchenleitungen keine Antwort.
Unzuverlässige Berechnungen
Die Vermutung, die Kirchensteuern würden bis 2030 um die Hälfte sinken, basiert nicht auf verlässlichen Berechnungen, sie bildet keine plausible Prognose. Das ist aber kein Grund zur Beruhigung. Die künftige Entwicklung der Kirchensteuer ist und bleibt ungewiss, weil und solange die Struktur ihrer Erhebung einen viel größeren Unsicherheitsfaktor als der demographische Faktor darstellt. Hier liegt das eigentliche Problem, auf das auf die Dauer wohl oder übel eine Antwort gefunden werden muss.
Erschienen in zeitzeichen 01/2009.
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