Genug getan
Gesetz und Freiheit bei Gott
Wenn die politische Freiheit in Gefahr ist, müssen Gesetze sie schützen. Aber wenn es um das Zusammenleben mit Gott geht, dann gilt das nicht. Denn Gott will mit uns nur dann zusammenleben, wenn wir ihm vertrauen.
Wenn die Freiheit in Gefahr ist, müssen Gesetze sie schützen. So urteilt jedenfalls, wer sich dessen gewiß ist, dass "vergebens ... ungebundene Geister / nach der Vollendung reiner Höhe streben. / Wer Großes will, muß sich zusammen raffen; / in der Beschränkung zeigt sich erst der Meister, / und das Gesetz nur kann uns Freiheit geben".
Nein, das stammt nicht von unserem Bundesinnenminister, sondern das stammt von einem anderen Minister, der im Nebenberuf auch noch Dichter war und Johann Wolfgang von Goethe hieß. Und der dachte vor allem an die Versöhnung von Natur und Kunst, als er den Gesetzesbegriff ins Spiel brachte.
An die Versöhnung von Gott und Menschenwelt dachte der Apostel Paulus, als er ausdrücklich ausschloss, dass der Mensch durch das Gesetz vor Gott gerecht würde und frei. Nicht das unsere Aktivitäten fordernde Gesetz, sondern das uns in eine allerdings höchst kreative Passivität versetzende Evangelium ist Gottes befreiendes Wort. Und deshalb ist es, so urteilt Martin Luther, die wichtigste Aufgabe der Theologie, zwischen Gesetz und Evangelium recht zu unterscheiden.
"Das Gesetz nur kann uns Freiheit geben" - wenn es um das Zusammenleben des Menschen mit anderen Menschen geht, dann trifft das - zumindest halbwegs - zu, obwohl schon im Blick auf das Zusammenleben in einer Familie Vertrauen und Liebe wohl doch sehr viel mehr Freiheit freisetzen als ein Gesetz.
Aber im politischen Zusammenleben von sehr unterschiedlich und oft sogar gegensätzlich orientierten Bürgerinnen und Bürgern ist das Gesetz tatsächlich zwar nicht der Ursprung, wohl aber ein Garant der Freiheit. Jedenfalls dann, wenn das Gesetz seine eigenen Grenzen kennt und nicht alle Lebensbereiche regulieren will.
"Das Vertrauen zu Gott wird uns zugespielt."
In der mittelalterlichen Scholastik stellte der Theologe Ockham den Grundsatz auf, dass Seiendes nicht ohne Notwendigkeit vermehrt werden solle. Das gilt auch, und auf jeden Fall im Blick auf die das gesellschaftliche Leben regulierenden und die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger schützenden Gesetze. Auch sie sind nicht ohne Notwendigkeit zu vermehren. So viel wie nötig, so wenig wie möglich! Dennoch: wo das Zusammenleben von Menschen von Konflikten bedroht wird, muss ein Gesetz her: ein Gesetz, das die Freiheit schützt und nicht etwa erstickt.
Und meine eigene Freiheit schützt das Gesetz am besten dann, wenn seine Schutzfunktion sich an der Freiheit des Anderen orientiert.
Aber wenn es um das Zusammenleben mit Gott geht, dann gilt gerade nicht: "Und das Gesetz nur kann uns Freiheit geben." Denn Gott will mit uns nur dann zusammenleben, wenn wir ihm vertrauen und ihm durch unser Vertrauen die Ehre geben. Und dieses Vertrauen wird nicht etwa gefordert wie irgendeine unserer gottwohlgefälligen und menschenfreundlichen Aktivitäten.
Das Vertrauen zu Gott wird uns vielmehr zugespielt, wird uns durch das Evangelium so zugespielt, dass sich unangestrengtes Staunen, Lachen und Loben einstellt. Der Osterchoral erinnert daran, dass Gottvertrauen sich im Gotteslob bemerkbar macht: "Gelobt sei Gott im höchsten Thron samt seinem eingebornen Sohn, der für uns hat genug getan ..." Eben deshalb gilt im Blick auf das Zusammenleben mit Gott, dass der Mensch unter Ausschluss des Gesetzesweges allein aus Glauben gerecht werde und frei.
Eberhard Jüngel ist Theologieprofessor em. an der Universität Tübingen und Mitherausgeber von zeitzeichen.
Erschienen in zeitzeichen Juli 07/2009.
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