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Ärzte in der Pflicht

Mehr Hilfen für Schwangere, aber wie? - Der Streit um Spätabtreibungen

Ann Kathrin Sost

Das Thema der Spät- abtreibungen hat eine politische Debatte ent­facht. Dem deutschen Bundestag liegen derzeit fünf inter- fraktionelle Anträge vor. Drei davon fordern eine Ände­rung des Schwanger- schaftskonflikt­gesetzes, zwei weitere Anträge setzen auf Ände­rungen der Mutter- schaftsrichtlinien. Im April will das Parlament eine Entschei­dung treffen. Ein Überblick.

Wieviel Schwangerschaften nach der Diagnose Down-Syndrom abgebrochen werden, ist statistisch nicht erfasst. (Foto: dpa/Chad Ehlers)
Wieviel Schwangerschaften nach der Diagnose Down-Syndrom abgebrochen werden, ist statistisch nicht erfasst. (Foto: dpa/Chad Ehlers)

Eigentlich ist es ein ganz privates Thema und keines der Politik: Eine Frau erwartet ein Kind. Die ersten zwölf Wochen der Schwangerschaft sind vorüber - jene kritischen zwölf Wochen, in denen es relativ häufig zu Fehlgeburten kommt. Aber eben auch jene zwölf Wochen, in denen eine Frau sich laut Paragraf 218 nach einer Beratung für eine Abtreibung entscheiden kann, wenn sie das Kind nicht bekommen will.

Wer diese Zeit hinter sich hat, erwartet in aller Regel ein Wunschkind.
Wenn jetzt ein Arzt die Diagnose stellt, dass das Kind mit schweren Behinderungen auf die Welt kommen könnte und vielleicht auch nicht lebensfähig wäre, dann bricht eine Welt zusammen.

Rund 3.000 Frauen ließen im vergangenen Jahr ein Kind nach der zwölften Woche abtreiben. Erlaubt ist das nur, wenn der Arzt eine Gefahr für das Leben der Mutter oder eine schwere Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustands der Schwangeren sieht. Etwa zweihundert Betroffene waren bereits in der 22. Schwan­gerschaftswoche, in der ein Kind schon lebensfähig sein kann - für die Frau wie auch den Arzt ist ein solcher Eingriff zu diesem Zeitpunkt besonders traumatisch.

"Sehr nachdenkliche Beratung im Bundestag"

Wie Frauen und Paaren in einer so schwierigen Situation beigestanden werden könnte, darum geht es in der politischen Debatte um so genannte Spätabtreibungen. Im Dezember gab es bereits eine erste, sehr nachdenkliche Beratung im Bundestag. Im März soll eine Expertenanhörung folgen. Im April wird dann voraussichtlich entschieden, ob es gesetzliche Änderungen geben wird.

Das ist insofern bemerkenswert, als die große Koalition sich seit Jahren nicht auf eine Lösung einigen kann. Im Koalitionsvertrag haben sich die Regierungspartner darauf geeinigt, zu prüfen, "ob und gegebenenfalls wie die Situation bei Spätabtreibungen verbessert werden kann". Seitdem dreht die Debatte sich im Kreis. Dabei spielen auch ideologische Grabenkämpfe eine Rolle. Insbesondere Politikerinnen, die bei dem zähen Kampf um den Paragrafen 218 dabei waren, sehen erneut das Selbstbestimmungsrecht der Frau in Gefahr.

Derzeit liegen dem Parlament fünf interfraktionelle Anträge vor, von denen drei für rechtliche Änderungen plädieren. Die zwei anderen wehren sich eher gegen gesetzliche Vorgaben.

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Als erster legte der Unions-Familienpolitiker Johannes Singhammer (CSU) einen Entwurf vor. Mit rund zweihundert Unterzeichnern - neben der früheren Familienministerin Renate Schmidt (SPD) vor allem Unionspolitiker - hat er bisher die meisten Unterstützer. Singhammer will das Schwangerschaftskonfliktgesetz ändern, um eine bei den Ärzten verankerte Beratungspflicht zu erreichen. Außerdem fordert er eine Bedenkzeit von drei Tagen zwischen der Diagnose und der medizinischen Indikation.

Bis zur zwölften Woche ist beides bereits heute Pflicht. Danach muss nur der Arzt aufklären, der auch den Abbruch vornimmt. Der Arzt, der die Diagnose erstellt, soll zwar auf die Möglichkeit einer psychosozialen Beratung hinweisen. Den Befürwortern einer Änderung reicht das nicht aus, zumal unklar ist, wie nachdrücklich ein solcher Hinweis tatsächlich gegeben wird.

        "Den Automatismus zwischen der Diagnose und
            dem Schwangerschaftsabbruch vermeiden"

Das Gendiagnostikgesetz, das genetische Untersuchungen beim Menschen regeln soll und bereits das Kabinett passiert hat, sieht zwar eine Beratung auch nach dem Zwölf-Wochen-Zeitraum vor. Es erfasse aber eben nur gendiagnostische Fälle, betont Renate Schmidt. Herzkrankheiten etwa oder ein offener Rücken, die mit Hilfe anderer Methoden wie dem Ultraschall bei vorgeburtlichen Untersuchungen erkannt werden könnten, fielen nicht darunter.

Singhammer zitiert Schätzungen, nach denen mittlerweile neun von zehn Schwangerschaften nach der Diagnose Down-Syndrom abgebrochen werden. Offiziell gibt es hierzu keine Zahlen, denn seit der Streichung der "embryopathischen Indikation" 1995 darf die Behinderung des Kindes nach der zwölften Schwangerschaftswoche kein Abtreibungsgrund mehr sein. Doch für Singhammer und Schmidt weisen die Schätzungen darauf hin, dass Ärzte immer häufiger Frauen für psychisch nicht in der Lage erklären, ein Kind mit einer vergleichsweise unkomplizierten Behinderung auszutragen, das eine Bereicherung des Lebens sein kann. "Wir wollen jeden Automatismus zwischen einer Eröffnung der Diagnose und einem Schwangerschaftsabbruch vermeiden", unterstreicht Singhammer, der bei seinem Vorhaben die Bundesärztekammer und Behindertenverbände hinter sich sieht.

2 und 3

Starken Gegenwind erhält der CSU-Mann von der SPD-Familienpolitikerin Christel Humme, deren Antrag von der Mehrheit der SPD-Fraktion gestützt wird. Humme und die Unterzeichner ihres Antrags gehören - wie auch fünfzig Abgeordnete der Linksfraktion, die sich in einem eigenen Antrag ebenfalls gegen gesetzliche Änderungen und für eine bessere und flächendeckende Beratung aussprechen - zu jenen, die in der Debatte um das Selbstbestimmungsrecht der Frau fürchten. Sie wollen zwar auch eine bessere Beratung für betroffene Frauen, lehnen aber gesetzliche Änderungen ab. Aus ihrer Sicht reichen Änderungen in den Mutterschaftsrichtlinien, in denen die im Laufe der Schwangerschaft vorzunehmenden Untersuchungen festgelegt sind. Diese seien ohnehin "das Gesetz" für die Ärzte, ist Humme überzeugt.

           "Niemanden zwingen, gesellschaftlich bloßstellen
                  oder besser sein wollen als andere"

Singhammer wirft sie vor, Frauen Leichtfertigkeit bei der Entscheidung zur Abtreibung zu unterstellen - das Gegenteil sei aber richtig. Mit neuen gesetzlichen Regelungen würden Frauen hingegen "in einer ohnehin schwierigen Notlage zusätzlich unter Druck" gesetzt, so Humme. Auch eine "staatlich verordnete Wartezeit" von drei Tagen helfe nicht. Sie kommt aus Sicht der SPD-Politikerin ohnehin zu spät: Wichtig sei, die Beratung schon vor den vorgeburtlichen Untersuchungen zu stärken, damit Frauen sich der Chancen und Risiken bewusst würden.

Unterstützt wird Humme von der Behindertenbeauftragten Karin Evers-Meyer (SPD). "Die Rechtslage könnte nicht eindeutiger sein", sagt sie klar. Ein Arzt, der wegen der Behinderung des Fötus eine Abtreibung vornehme, mache sich strafbar. Dieser gesetzliche Schutz reiche aus. Auch eine Dreitagesfrist hält sie für unnötig, denn vor einem späten Abbruch der Schwangerschaft muss ein zweiter Arzt die gleiche Diagnose stellen. Dabei vergehen in der Regel mehrere Tage. Für sie geht es darum, Eltern Mut für das Leben mit einem behinderten Kind zu machen: "Dies funktioniert nicht, wenn man jemanden zwingt, gesellschaftlich bloßstellt oder sich aufschwingt, besser als andere sein zu wollen."

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Als Vermittler sieht sich eine Gruppe um die SPD-Familienpolitikerin Kers­tin Griese und die grüne Bundestagsvizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt. Deren Antrag ähnelt dem von Singhammer, auch er fordert die Beratungspflicht der Ärzte und eine dreitägige Bedenkzeit. Es spricht zwar keiner aus, aber: Diesen Antrag gibt es wohl auch deshalb, weil sich mancher Parlamentarier der eher linken Seite schwertut, sich beim Thema Abtreibung dem CSU-Mann Singhammer anzuschließen - ungeachtet dessen, dass bei ethischen Themen im Bundestag der Frak­tionszwang aufgehoben wird.

Göring-Eckardt sieht zudem in Singhammers Antrag die psychosozialen Beratungsstellen zu wenig repräsentiert - genau die könnten aber, anders als viele in diesem Thema ungeübte Ärzte, den betroffenen Frauen auch mit psychologischer Hilfe angemessen beistehen, wenn diese sie denn wollen.

    "Eine gesellschaftliche Grundfrage: Muss eine Frau Angst davor
     haben, das Leben mit einem behinderten Kind nicht zu schaffen?"

Eine Ausweitung der statistischen Erfassung, die Singhammer fordert, lehnen Griese und Göring-Eckardt ab. Sie befürchten, dass die relativ wenigen betroffenen Frauen dabei nicht anonym bleiben. Göring-Eckardt weist auch auf die Größe des Problems hin. Denn eine bessere Beratung für betroffene Frauen und Paare ist nur ein Schritt. Bei dem Thema geht es um mehr, um eine "gesellschaftliche Grundfrage", sagt sie. Es gehe um den Umgang mit Kindern, die voraussichtlich behindert geboren würden: "Wir wollen eine Gesellschaft, in der ein Schwangerschaftsabbruch nicht deswegen in Frage kommt, weil die Frau Angst davor haben muss, das Leben mit einem behinderten Kind nicht zu schaffen."

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Einen eigenen Weg, der Singhammers Vorschlag ebenfalls ähnelt, geht schließlich auch die FDP. Die Liberalen lehnen es aber ab, die Geldbußen für Ärzte zu erhöhen, die ihrer Beratungspflicht nicht nachkommen. Singhammer und Griese sehen Strafen von bis zu 10.000 Euro vor. Eine Ausweitung der Statistik will die FDP ebenfalls nicht.

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Neben den vier genannten Anträgen vertritt der Grünen-Abgeordnete Thilo Hoppe noch eine Minderheitenposition: Ihm ist die Beratungspflicht bei Singhammer wie auch Griese noch nicht verbindlich genug geregelt. Er fordert eine solche Pflicht auch auf Seiten der Frau und will das Schwangerschaftskonfliktgesetz entsprechend ändern. Dazu soll es im Parlament noch einen entsprechenden Änderungsantrag geben. Mit einer solchen "Zwangsberatung" dürfte er jedoch nicht nur in seiner Fraktion nicht viele Freunde gewinnen. Auch die Unterstützer gesetzlicher Änderungen lehnen ein solches Vorhaben ab: Sie schreiben ausdrücklich fest, die betroffene Frau könne auch auf das Beratungsangebot der Ärzte verzichten.

Lesen Sie mehr zu dem Thema bei zeitzeichen:

Interview mit Katrin Göring-Eckhardt über Spätabtreibungen: Vom Kopf auf die Füße. 

Erschienen in zeitzeichen 02/2009.

 

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