Der Kampf geht weiter
60 Jahre Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
Vor sechzig Jahren verkündeten die Vereinten Nationen (UN) die "Allgemeine Erklärung der Menschenrechte". Thomas Krapf, bis 2007 Menschenrechtsreferent in der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), berichtet über den anhaltenden Kampf um ihre Akzeptanz und Durchsetzung.
Von einer "internationalen Magna Charta für die gesamte Menschheit" sprach Eleanor Roosevelt, Vorsitzende des Komitees, das die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte erarbeitete, vor sechzig Jahren. Während 1948 in Nürnberg noch die Prozesse gegen die Nazis andauerten, verkündete die Generalversammlung der Vereinten Nationen in Paris die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Diese Antwort auf Völkermorde und Weltkriege, die in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts über 100 Millionen Menschen das Leben gekostet hatten, wurde seitdem zur Grundlage des humanitären Völkerrechts.
In dreißig Artikeln nennt die Allgemeine Menschenrechtserklärung ein breites Spektrum von zivilen, kulturellen, wirtschaftlichen, politischen und sozialen Rechten. Diese werden in den folgenden zwei Generationen durch umfassende Vertragswerke differenziert und im Völkerrecht verankert: 1966 werden der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte (genannt UN-Zivilpakt) sowie der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (genannt UN-Sozialpakt) von der UN-Generalversammlung verabschiedet. Viele Staaten ratifizieren diese und weitere Vertragswerke. Dazu zählen die Übereinkommen gegen Rassendiskriminierung (1969) und gegen die Diskriminierung der Frau (1980) ebenso wie die Antifolterkonvention (1984) und das Übereinkommen über die Rechte des Kindes (1990).
All diese Abkommen sind Meilensteine auf dem Weg zur Durchsetzbarkeit des humanitären Völkerrechts: Die Menschenrechte wurden zum Gegenstand der internationalen Politik. Dabei geraten sie nicht selten in Konflikt mit dem Prinzip der grundsätzlichen Nichteinmischung in innenpolitische Angelegenheiten: Immer dann, wenn die Frage der Menschenrechte dieses Prinzip relativiert, wird dadurch die nationalstaatliche Souveränität geschwächt. Man kann hier geradezu von einer Revolutionierung der internationalen Beziehungen sprechen. Die Umwälzung wirkt um so einschneidender, als sie von der Entstehung einer stetig erstarkenden, grenzübergreifenden, global vernetzten Zivilgesellschaft begleitet wird, die sich nachhaltig für die Einhaltung der Menschenrechte verwendet.
Kein Siegeszug
Doch es ist keineswegs so, dass sich die Menschenrechte auf einem unaufhaltsamen Siegeszug befinden. So existiert seit 2002 der Internationale Strafgerichtshof (ICC) in Den Haag - doch er wird von den USA und den Anwärtern auf einen Großmachtstatus wie China, Russland und Indien nicht anerkannt.
Die Weigerung der mächtigsten "global Player", sich der Autorität von Institutionen zur Implementierung der Menschenrechte zu unterstellen, gehört zu den großen Herausforderungen internationaler Beziehungen. Das gilt auch für die Ablehnung wichtiger internationaler Vereinbarungen. So wurde das Protokoll des UN-Zivilpakts (1989), das die Abschaffung der Todesstrafe vorsieht, erst von 31 Staaten ratifiziert. Russland, China, Indien und die USA weigern sich, das Recht auf Leben als unveräußerliches Grundrecht anzuerkennen.
Auch im politischen Alltag wird das Programm der Allgemeinen Menschenrechtserklärung zunehmend ignoriert. Der seit dem 11. September 2001 geführte "Krieg gegen den internationalen Terrorismus" unterhöhlt die völkerrechtlich verbrieften Menschenrechte auf verschiedenen Ebenen. Insbesondere inakzeptable Einschränkungen von Grundrechten in demokratischen Staaten haben eine verheerende Wirkung: Autokratische Regime können so unter dem Deckmantel einer dubios legitimierten Terrorismusbekämpfung ungehindert gegen jeden vorgehen, von dem sie annehmen, dass er ihnen im Weg stehe. Mit der Krieg-dem-Terror-Agenda wurde die Verpflichtung der internationalen Gemeinschaft, gravierende Menschenrechtsverletzungen zu bekämpfen, auf Eis gelegt.
Das psychologische Klima im "Krieg gegen den internationalen Terrorismus" lässt schwerwiegende Wahrnehmungsfehler gedeihen. So genügt ein Streit um Karikaturen, der von Fanatikern genutzt wird, um ihre Lust am Morden und Plündern auszuleben, um die Meinungsfreiheit als Grundrecht des Einzelnen zur Debatte zu stellen. Auf einmal kann die vermeintliche Schutzbedürftigkeit von Gruppierungen zum Rechtsgut erklärt werden, das angeblich auf gleicher oder höherer Ebene wie das Grundrecht der Meinungsfreiheit steht. Der UN-Menschenrechtsrat beschäftigt sich mit "Diffamierung von Religion", als ob es juristische Kategorien gäbe, die diesem Phantom Gestalt verleihen könnten.
Russland, China, Indien und die USA weigern sich,
das Recht auf Leben als
unveräußerliches Grundrecht anzuerkennen
So steht der normative Fortschritt auf dem Gebiet der Menschenrechte in einem krassen Missverhältnis zu den zunehmenden Desideraten im Bereich der Implementierung der Menschenrechte. Eines, das heute so aktuell ist wie 1948, hält Artikel 28 der Allgemeinen Menschenrechtserklärung fest: "Jeder hat Anspruch auf eine soziale und internationale Ordnung, in der die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten voll verwirklicht werden können." Heute, im Spannungsfeld zwischen Globalisierung und Umsetzung des humanitären Völkerrechts, liegt die Verwirklichung dieses Anspruchs so fern wie vor sechzig Jahren.
In jüngerer Zeit werden die ungelösten Aufgaben in der Millenniumserklärung von 2000 sowie auf dem Weltgipfeltreffen von 2005 thematisiert. Dazu zählen Armutsbekämpfung (über eine Milliarde Menschen betroffen), Hungerbekämpfung (über eine Milliarde Menschen betroffen), Bildungsnotstand (115 Millionen Kinder ohne Grundschulausbildung u. a. betroffen), Trinkwassernotstand (über eine Milliarde Menschen betroffen), Hygienenotstand (über zwei Milliarden Menschen ohne sanitäre Anlagen betroffen). Fällt diese Liste schon selektiv aus, so gilt das Erreichen der Milleniumsziele bis 2015 als unwahrscheinlich. Außer diesem chronischen Entwicklungsnotstand bedingen die Verschärfung der Ernährungskrise in den letzten Monaten, Klimaveränderung, Globalisierung, der Terrorismus, bislang unbekannte und erneut auftretende Epidemien sowie neuerdings die Finanzkrise dramatische Entwicklungen, die die Bemühungen um die Implementierung der Menschenrechte nachhaltig zurückwerfen werden.
Im Zuge der Terrorismusbekämpfung
werden Grundrechte mit Füßen getreten,
angeblich, um sie weltweit durchzusetzen.
Mit einem Wort: Immer da, wo Menschenrechte aufgrund tatsächlicher oder vermeintlicher Notstände eingeschränkt oder suspendiert werden, kann dies zu dauerhaft negativen Folgen für die Implementierung kommen. Das Beispiel der Terrorismusbekämpfung wurde genannt. Hier sind die Folgen besonders krass, weil die Grundrechte mit Füßen getreten werden, angeblich, um sie weltweit durchzusetzen.
Doch auch das Aussetzen von Grundwerten als Antwort auf die Migration von etwa 200 Millionen Menschen weltweit ist problematisch. Immer wieder kommt es zu unakzeptablen Abschiebungen in Herkunftsländer, in denen sich die Justiz erwiesenermaßen der Folter bedient. Das löst in vielen Ländern Zorn aus und hat politischen Druck zur Folge - oft wird darauf aber nur so reagiert, dass man versucht, diese Abschiebepraktiken unter der Decke zu halten.
Kritik gegenüber der Art und Weise, wie mit so genannten "Wirtschaftsmigranten" umgegangen wird, hat in der Regel sehr viel weniger Dynamik. In den meisten Industrienationen ist deren Abschiebung mit landläufiger politischer Korrektheit vereinbar, selbst wenn es für die Betroffenen keine Alternativen mit Überlebenschancen gibt.
Das Ausmaß der Migration aus Entwicklungsländern in Industriestaaten macht etwa ein Drittel der globalen Migration aus, das heißt, es betrifft derzeit etwa 70 Millionen Menschen. Doch die Industriestaaten weigern sich, das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard, verbrieft sowohl in der Allgemeinen Menschenrechtserklärung (Artikel 25) als auch im humanitären Völkerrecht, als legitimes Migrationsmotiv anzuerkennen.
Das Resultat, sechzig Jahre nach Erklärung der Menschenrechte: der Kampf um ihre Durchsetzung gewinnt mit der Entstehung einer stetig erstarkenden, grenzübergreifenden, global vernetzten Zivilgesellschaft weltweit an Boden - zugleich aber wachsen auch der Widerstand und gegenläufige Entwicklungen dagegen. Der Kampf um die Menschenrechte wird wohl auch noch die kommenden Jahrzehnte bestimmen.
Erschienen in zeitzeichen 12/2008.
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